Gesamtministerium Lindenau

Gesamtministerium Lindenau
Sächsisches Gesamtministerium
Vorsitzender des Gesamtministeriums Bernhard von Lindenau
Ernannt durch König Anton
Beginn 1. Dezember 1831
Ende September 1843
Dauer 11 Jahre und 274 Tage
Vorgänger kein Vorgänger, Gesamtministerium wurde neu geschaffen, als führender Politiker Detlev von Einsiedel
Nachfolger Gesamtministerium Könneritz
Zusammensetzung
Minister 6

Das Gesamtministerium Lindenau bildete vom 1. Dezember 1831 bis September 1843 die von König Anton und seinem Nachfolger Friedrich August II. berufene Landesregierung des Königreiches Sachsen. Mit der Annahme der Sächsischen Verfassung wurde das Gesamtministerium als Landesregierung neu geschaffen. Den Vorsitz im Gesamtministerium konnte der König selbst führen oder der von ihm zum Vorsitzenden des Gesamtministeriums bestellte Fachminister.[1] Der Vorsitzende war allerdings nicht als Ministerpräsident zu verstehen.[2]

Amt Bild Name Ausrichtung
Vorsitzender des Gesamtministeriums Bernhard von Lindenau
Minister des Innern
Minister der auswärtigen Angelegenheiten Johannes von Minckwitz

(1. Dezember 1831 – 1835)

Heinrich Anton von Zeschau

(ab 1835)

Minister des Cultus und öffentlichen Unterrichts Johann Christian Müller

(bis 7. März 1836)

Hans Georg von Carlowitz

(von 1836 bis 1840)

gemäßigt konservativ
Eduard von Wietersheim

(ab 1840)

gemäßigt liberal
Minister der Justiz Julius Traugott von Könneritz konservativ
Minister der Finanzen Heinrich Anton von Zeschau
Minister des Krieges Johann Adolf von Zezschwitz

(von 1. Dezember 1831 bis 1839)

Gustav von Nostitz-Wallwitz

(ab 1839)

Einzelnachweise

  1. § 41 der Sächsischen Verfassung vom 4. September 1831.
  2. Reiner Groß: Geschichte Sachsens, 1. Auflage, Leipzig 2001, S. 209.