Gesamtministerium Buck III

Gesamtministerium Buck III
Sächsisches Gesamtministerium
Ministerpräsident Wilhelm Buck
Wahl 1922
Legislaturperiode 2.
Beginn 5. Dezember 1922
Ende 21. März 1923
Dauer 106 Tage
Vorgänger Gesamtministerium Buck II
Nachfolger Gesamtministerium Zeigner
Zusammensetzung
Partei(en) SPD (Minderheitsregierung)
Minister 6
Repräsentation
Sächsischer Landtag
40 / 96 (41,7 %)

Das Gesamtministerium Buck III bildete vom 5. Dezember 1922 bis 21. März 1923 (vom 30. Januar 1923 an nur noch geschäftsführend) die Landesregierung von Sachsen.

Das Gesamtministerium Buck III ist personell identisch mit dem letzten Personaltableau des Gesamtministeriums Buck II. Zu beachten ist dabei die Wiedervereinigung der sozialdemokratischen Parteien.

Abstimmungen im Landtag

Die Wahl Bucks fand am 5. Dezember 1922 im Sächsischen Landtag statt. Das Ergebnis wird nachfolgend tabellarisch dargestellt:

Dresden, 5. Dezember 1922[1]
Wahlgang Kandidat Stimmenanzahl Anteil Unterstützer
1. Wahlgang Wilhelm Buck 49 52,1 % SPD, KPD
leer 24 25,5 % übrige
Johannes Hofmann 18 19,1 % DNVP
Fritz Kaiser 3 3,2 % DVP
Mehrheit ab: 48
abwesend 2 2,1 % übrige
Wilhelm Buck als Ministerpräsident gewählt. Buck bildet das Gesamtministerium Buck III.

Am 30. Januar 1923 kam es im Sächsischen Landtag zu einem Misstrauensantrag gegen den Minister des Innern Richard Lipinski, der von der KPD initiiert wurde. Grund für die Abstimmung war laut KPD-Fraktionsvorsitzendem Paul Böttcher die „Gewaltpolitik gegen das Proletariat“ und die „Begünstigung aller konterrevolutionäre[r] Organisationen und Bestrebungen“, die Lipinski unterstütze.[2]

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird nachfolgend tabellarisch dargestellt:

Dresden, 30. Januar 1923 – Gesamtstimmenanzahl: 96; erforderliche Mehrheit ab 49 „Ja“[2]
Wahlgang Stimmen Stimmenzahl Anteil der Stimmen Unterstützung
Misstrauensantrag

(auf Drs. Nr. 102)

Ja-Stimmen 54 56,3 % SPD
Nein-Stimmen 39 40,6 % DNVP, DVP, KPD, DDP
Enthaltungen 0 0,0 %
Nichtteilnahme 3 3,1 % Robert Börner (DNVP), Wilhelm Bünger (DVP), Hermann Müller (SPD)
Misstrauensantrag der KPD erfolgreich. Minister Lipinski muss zurücktreten.

Die Abwahl des Ministers Lipinski durch die vereinigten Oppositionsparteien gegen die SPD führt zum Rücktritt des Ministerpräsidenten Buck und damit des Gesamtministeriums im unmittelbaren Anschluss an die Abstimmung.

Eine Neuwahl des Ministerpräsidenten wurde am 6. Februar durchgeführt. Deren Ergebnis wird nachfolgend tabellarisch dargestellt:

Dresden, 6. Februar 1923[3]
Wahlgang Kandidat Stimmenanzahl Anteil Unterstützer
1. Wahlgang Wilhelm Buck 38 40,4 % SPD
Johannes Hofmann 19 20,2 % DNVP
Fritz Kaiser 19 20,2 % DVP
Paul Böttcher 10 10,6 % KPD
Richard Seyfert 8 8,6 % DDP
Mehrheit ab: 48
abwesend 2 2,1 % übrige
Kein Kandidat hat die erforderliche Mehrheit erhalten. Geschäftsführendes Gesamtministerium bleibt im Amt.

Zu einem weiteren Wahlgang kam es am 13. Februar 1923. Das Ergebnis wird wiederum tabellarisch dargestellt:

Dresden, 13. Februar 1923[4]
Wahlgang Kandidat Stimmenanzahl Anteil Unterstützer
1. Wahlgang Wilhelm Buck 40 42,5 % SPD
Fritz Kaiser 19 20,2 % DVP
Johannes Hofmann 18 19,1 % DNVP
Paul Böttcher 9 9,4 % KPD
Richard Seyfert 8 8,5 % DDP
Mehrheit ab: 48
abwesend 2 2,1 % übrige
Kein Kandidat hat die erforderliche Mehrheit erhalten. Geschäftsführendes Gesamtministerium bleibt im Amt.

Die nächste Ministerpräsidentenwahl erfolgte am 21. März 1923 mit dem Ergebnis, dass Erich Zeigner gewählt wurde.

Mitglieder des Gesamtministeriums

Das Minister wurden von Buck am 12. Dezember 1922 im Landtag bekanntgegeben. Veränderungen zum letzten Gesamtministerium ergaben sich nicht.[5]

Amt Bild Name Partei
Ministerpräsident Anm. 1 Wilhelm Buck SPD
Stellvertreter des Ministerpräsidenten

Minister des Innern

Richard Lipinski

bis 30. Januar 1923[2]

SPD
Finanzminister Max Heldt SPD
Justizminister Erich Zeigner SPD
Wirtschaftsminister Alfred Fellisch SPD
Minister für Arbeit und Wohlfahrt Paul Ristau SPD
Minister für Unterricht und Kultus Hermann Fleißner SPD
Anm. 1 
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten bestand formal fort, seine Zuständigkeiten gingen aber auf die neu gegründete Staatskanzlei über. Die Aufgaben übernahm somit der Ministerpräsident.

Belege

  1. DFG-Viewer. Abgerufen am 6. Oktober 2025.
  2. a b c DFG-Viewer. Abgerufen am 6. Oktober 2025.
  3. DFG-Viewer. Abgerufen am 6. Oktober 2025.
  4. DFG-Viewer. Abgerufen am 6. Oktober 2025.
  5. DFG-Viewer. Abgerufen am 6. Oktober 2025.