Friedensgericht Viersen
Das Friedensgericht Viersen war ein Friedensgericht im französischen Linken Rheinufer und der preußischen Rheinprovinz mit Sitz in Viersen.
Geschichte
In Frankreich
1798 wurde die Rechtsprechung im französisch besetzten Linken Rheinufer nach französischem Vorbild neu geordnet, siehe hierzu Gerichtsorganisation des Linken Rheinufers. Damit wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen. In Viersen entstand der Kanton Viersen im Arrondissement de Crévelt für die Verwaltung und das Friedensgericht Viersen für die Rechtsprechung. Übergeordnet war das Tribunal erster Instanz Crefeld.
In Preußen
Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft wurde Viersen Teil von Preußen. Während die Verwaltungsorganisation neu geregelt wurde (neu gebildet wurde 1816 der Kreis Krefeld), blieb die Gerichtsorganisation bestehen. Weiterhin war das Friedensgericht Viersen dem Tribunal erster Instanz Crefeld nachgeordnet, welches allerdings nun als Kreisgericht bezeichnet wurde. Auch mit der Bildung der Rheinprovinz blieb die französische Gerichtsorganisation bis auf den Wegfall der Schwurgerichte unverändert. 1820 wurde die Tribunale erster Instanz durch Landgerichte ersetzt und das Landgericht Düsseldorf war nun für das Friedensgericht Viersen zuständig.[1]
Zu seinem Gerichtsbezirk gehörten 1865 die die Bürgermeistereien Viersen, Neersen und Schiefbahn.[2]
Im Jahr 1879 wurden im Rahmen der Reichsjustizgesetze im ganzen Deutschen Reich Amtsgerichte als Eingangsgerichte geschaffen. Damit wurde das Friedensgericht Viersen aufgehoben und das Amtsgericht Viersen an seiner Stelle geschaffen.[3]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 176, books.google.de
- ↑ Otto von Mülmann: Statistik des Regierungsbezirkes Düsseldorf, I-II, 1-2, 1865, S. 46, Digitalisat
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 560, Digitalisat