Friedensgericht Grevenbroich

Das Friedensgericht Grevenbroich (vorher: Friedensgericht Elsen) war ein Friedensgericht im französischen Linken Rheinufer und der preußischen Rheinprovinz mit Sitz in Grevenbroich.

Geschichte

In Frankreich

1798 wurde die Rechtsprechung im französisch besetzten Linken Rheinufer nach französischem Vorbild neu geordnet, siehe hierzu Gerichtsorganisation des Linken Rheinufers. Damit wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen. In Elsen entstand der Kanton Elsen im Arrondissement de Cologne für die Verwaltung und das Friedensgericht Elsen für die Rechtsprechung. Übergeordnet war das Tribunal erster Instanz Köln. Sein Sprengel umfasste die Mairien Bedburdyck, Elsen, Evinghoven, Frimmersdorf, Garzweiler, Grevenbroich, Gustorf, Hemmerden, Hülchrath und Wevelinghoven.

In Preußen

Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft wurde Elsen Teil von Preußen. Während die Verwaltungsorganisation neu geregelt wurde (neu gebildet wurde 1816 der Kreis Krefeld), blieb die Gerichtsorganisation grundsätzlich bestehen. Das Friedensgericht Elsen wurde jedoch aufgeteilt in das Friedensgericht Bedburdyck und das Friedensgericht Grevenbroich mit Sitz in Grevenbroich. Es war weiterhin dem Tribunal erster Instanz Köln nachgeordnet, welches allerdings nun als Kreisgericht bezeichnet wurde. Auch mit der Bildung der Rheinprovinz blieb die französische Gerichtsorganisation bis auf den Wegfall der Schwurgerichte unverändert. 1820 wurde die Tribunale erster Instanz durch Landgerichte ersetzt und das Landgericht Düsseldorf war nun für das Friedensgericht Bedburdyck zuständig.[1] 1826 wurde das Friedensgericht nach Jüchen verlegt.

Zu seinem Gerichtsbezirk gehörten 1865 die die Bürgermeistereien Grevenbroich, Gustorf, Evinghoven, Hülchrath, Wevelinghoven, Hemmerden und Elsen.[2]

Im Jahr 1879 wurden im Rahmen der Reichsjustizgesetze im ganzen Deutschen Reich Amtsgerichte als Eingangsgerichte geschaffen. Damit wurde das Friedensgericht Grevenbroich aufgehoben und das Amtsgericht Grevenbroich an seiner Stelle geschaffen.[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 176, books.google.de
  2. Otto von Mülmann: Statistik des Regierungsbezirkes Düsseldorf, I-II, 1-2, 1865, S. 46, Digitalisat
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 560, Digitalisat