Friedensgericht Ratingen
Das Friedensgericht Ratingen war ein Friedensgericht im Großherzogtum Berg und der preußischen Rheinprovinz mit Sitz in Ratingen.
Geschichte
Im Großherzogtum Berg
1811 wurde die Rechtsprechung im Großherzogtum Berg nach französischem Vorbild neu geordnet. Rechtsgrundlage war das Kaiserliche Dekret vom 17. Dezember 1811 über die Organisation der Justiz. Damit wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen. In Bensberg entstand der Kanton Ratingen im Arrondissement Düsseldorf für die Verwaltung und das Friedensgericht Ratingen für die Rechtsprechung. Übergeordnet war das Tribunal erster Instanz Düsseldorf. Für die weitere Gerichtsorganisation siehe Gerichtsorganisation im Großherzogtum Berg.
In Preußen
Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft wurde Ratingen Teil des Generalgouvernements Berg. Während die Verwaltungsorganisation neu geregelt wurde (neu gebildet wurde 1816 der Kreis Mettmann), blieb die Gerichtsorganisation bestehen. Weiterhin war das Friedensgericht Ratingen dem Tribunal erster Instanz Düsseldorf nachgeordnet, welches allerdings nun als Kreisgericht bezeichnet wurde. Auch mit der Bildung der Rheinprovinz blieb die französische Gerichtsorganisation bis auf den Wegfall der Schwurgerichte unverändert. 1820 wurde die Tribunale erster Instanz durch Landgerichte ersetzt und das Landgericht Düsseldorf war nun für das Friedensgericht Ratingen zuständig.[1]
Zu seinem Gerichtsbezirk gehörten 1865 die die Stadt Kaiserswerth und die Bürgermeistereien Ratingen, Kaiserswerth, Eckamp, Mintard und Angermund.[2]
Im Jahr 1879 wurden im Rahmen der Reichsjustizgesetze im ganzen Deutschen Reich Amtsgerichte als Eingangsgerichte geschaffen. Damit wurde das Friedensgericht Ratingen aufgehoben und das Amtsgericht Ratingen an seiner Stelle geschaffen.[3]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 176, books.google.de
- ↑ Otto von Mülmann: Statistik des Regierungsbezirkes Düsseldorf, I-II, 1-2, 1865, S. 46, Digitalisat
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 560, Digitalisat