Friedensgericht Eitorf

Das Friedensgericht Eitorf war ein Friedensgericht im Großherzogtum Berg und der preußischen Rheinprovinz mit Sitz in Eitorf.

Geschichte

Im Großherzogtum Berg

1811 wurde die Rechtsprechung im Großherzogtum Berg nach französischem Vorbild neu geordnet. Rechtsgrundlage war das Kaiserliche Dekret vom 17. Dezember 1811 über die Organisation der Justiz. Damit wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen. In Eitorf entstand der Kanton Eitorf für die Verwaltung und das Friedensgericht Eitorf für die Rechtsprechung. Übergeordnet war das Tribunal erster Instanz Dillenburg. Für die weitere Gerichtsorganisation siehe Gerichtsorganisation im Großherzogtum Berg.

In Preußen

Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft wurde Königswinter Teil des Generalgouvernements Berg. Während die Verwaltungsorganisation neu geregelt wurde (neu gebildet wurde 1816 der Kreis Mülheim am Rhein), blieb die Gerichtsorganisation bestehen. Weiterhin war das Friedensgericht Eitorf dem Tribunal erster Instanz Dillenburg nachgeordnet, welches allerdings nun als Kreisgericht bezeichnet wurde. Auch mit der Bildung der Rheinprovinz blieb die französische Gerichtsorganisation bis auf den Wegfall der Schwurgerichte unverändert. 1820 wurde die Tribunale erster Instanz durch Landgerichte ersetzt und das Landgericht Köln war nun für das Friedensgericht Eitorf zuständig.[1]

Zu seinem Gerichtsbezirk gehörten 1843 die Bürgermeistereien Eitorf, Herchen, Much und Ruppichteroth.[2] 1850 entstand das Landgericht Bonn und das Friedensgericht Eitorf wurde diesem zugeordnet.[3]

Im Jahr 1879 wurden im Rahmen der Reichsjustizgesetze im ganzen Deutschen Reich Amtsgerichte als Eingangsgerichte geschaffen. Damit wurde das Friedensgericht Eitorf aufgehoben und das Amtsgericht Eitorf an seiner Stelle geschaffen.[4]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 176, books.google.de
  2. Königliche Regierung zu Cöln (Hrsg.): Uebersicht der Bestandtheile und Verzeichniß sämmtlicher Ortschaften und einzeln liegenden benannten Grundstücke des Regierungs-Bezirks Cöln, nach Kreisen, Bürgermeistereien und Pfarreien, mit Angabe der Seelenzahl und der Wohngebäude, sowie der Confessions-, Jurisdictions-, Militair- und frühern Landes-Verhältnisse. Köln 1845, S. XIV (Digitalisat).
  3. H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 175, online
  4. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 555, Digitalisat