Friedensgericht Bonn I
Das Friedensgericht Bonn I war ein Friedensgericht im französischen Linken Rheinufer und der preußischen Rheinprovinz mit Sitz in Bonn.
Geschichte
In Frankreich
1798 wurde die Rechtsprechung im französisch besetzten Linken Rheinufer nach französischem Vorbild neu geordnet, siehe hierzu Gerichtsorganisation des Linken Rheinufers. Damit wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen. In Bonn entstand der Kanton Bonn-Stadt im Arrondissement de Bonn für die Verwaltung und das Friedensgericht Bonn-Stadt für die Rechtsprechung. Übergeordnet war das Tribunal erster Instanz Bonn.
In Preußen
Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft wurde Bonn Teil von Preußen. Während die Verwaltungsorganisation neu geregelt wurde (neu gebildet wurde 1816 der Kreis Bonn), blieb die Gerichtsorganisation bestehen. Weiterhin war das Friedensgericht Bonn I dem Tribunal erster Instanz Bonn nachgeordnet, welches allerdings nun als Kreisgericht bezeichnet wurde. 1820 wurde die Tribunale erster Instanz durch Landgerichte ersetzt und das Landgericht Köln war nun für das Friedensgericht Bonn I zuständig.[1]
Zu seinem Gerichtsbezirk gehörten 1843 die Stadt Bonn und die Bürgermeistereien Poppelsdorf und Vilich.[2] 1850 entstand das Landgericht Bonn und das Friedensgericht Bonn I wurde diesem zugeordnet.[3]
Im Jahr 1879 wurden im Rahmen der Reichsjustizgesetze im ganzen Deutschen Reich Amtsgerichte als Eingangsgerichte geschaffen. Damit wurde das Friedensgericht Bonn I und das Friedensgericht Bonn II aufgehoben und das Amtsgericht Bonn an ihrer Stelle geschaffen.[4]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 176, books.google.de
- ↑ Königliche Regierung zu Cöln (Hrsg.): Uebersicht der Bestandtheile und Verzeichniß sämmtlicher Ortschaften und einzeln liegenden benannten Grundstücke des Regierungs-Bezirks Cöln, nach Kreisen, Bürgermeistereien und Pfarreien, mit Angabe der Seelenzahl und der Wohngebäude, sowie der Confessions-, Jurisdictions-, Militair- und frühern Landes-Verhältnisse. Köln 1845, S. XIV (Digitalisat).
- ↑ H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 175, online
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 555, Digitalisat