Friedensgericht Bonn II

Das Friedensgericht Bonn II war ein Friedensgericht im französischen Linken Rheinufer und der preußischen Rheinprovinz mit Sitz in Bonn.

Geschichte

In Frankreich

1798 wurde die Rechtsprechung im französisch besetzten Linken Rheinufer nach französischem Vorbild neu geordnet, siehe hierzu Gerichtsorganisation des Linken Rheinufers. Damit wurde auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen. In Bonn entstand der Kanton Bonn-Land im Arrondissement de Bonn für die Verwaltung und das Friedensgericht Bonn-Stadt für die Rechtsprechung. Übergeordnet war das Tribunal erster Instanz Bonn. Sein Sprengel umfasste die Mairie Godesberg, die Mairie Oedekoven, die Mairie Poppelsdorf und die Mairie Villip.

In Preußen

Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft wurde Bonn Teil von Preußen. Während die Verwaltungsorganisation neu geregelt wurde (neu gebildet wurde 1816 der Kreis Bonn), blieb die Gerichtsorganisation bestehen. Weiterhin war das Friedensgericht Bonn II dem Tribunal erster Instanz Bonn nachgeordnet, welches allerdings nun als Kreisgericht bezeichnet wurde. 1820 wurde die Tribunale erster Instanz durch Landgerichte ersetzt und das Landgericht Köln war nun für das Friedensgericht Bonn II zuständig.[1]

Zu seinem Gerichtsbezirk gehörten 1843 die Bürgermeistereien Godesberg, Hersel, Oedekoven, Sechtem, Villip und Waldorf.[2] 1850 entstand das Landgericht Bonn und das Friedensgericht Bonn II wurde diesem zugeordnet.[3]

Im Jahr 1879 wurden im Rahmen der Reichsjustizgesetze im ganzen Deutschen Reich Amtsgerichte als Eingangsgerichte geschaffen. Damit wurde das Friedensgericht Bonn II und das Friedensgericht Bonn I aufgehoben und das Amtsgericht Bonn an ihrer Stelle geschaffen.[4]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 176, books.google.de
  2. Königliche Regierung zu Cöln (Hrsg.): Uebersicht der Bestandtheile und Verzeichniß sämmtlicher Ortschaften und einzeln liegenden benannten Grundstücke des Regierungs-Bezirks Cöln, nach Kreisen, Bürgermeistereien und Pfarreien, mit Angabe der Seelenzahl und der Wohngebäude, sowie der Confessions-, Jurisdictions-, Militair- und frühern Landes-Verhältnisse. Köln 1845, S. XIV (Digitalisat).
  3. H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 175, online
  4. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 555, Digitalisat