Amtsgericht Kehl

Das Amtsgericht Kehl ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von sechs Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichts Offenburg.

Gerichtssitz und -bezirk

Sitz ist Kehl, die drittgrößte Stadt des Ortenaukreises. Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Kehl und Rheinau sowie die Gemeinde Willstätt. In ihm leben rund 54.400 Menschen.

Beim AG Kehl ist eines der fünf deutschen Rheinschifffahrtsgerichte errichtet. Für Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht Offenburg zuständig. Mahnverfahren bearbeitet das Amtsgericht Stuttgart als Zentrales Mahngericht.

Gebäude

Das Gericht ist in dem von 1910 bis 1912 errichteten Gebäude Hermann-Dietrich-Straße 6 untergebracht.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Kehl ist das Landgericht Offenburg übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Geschichte

1857 wurden im Großherzogtum Baden Verwaltung und Rechtspflege unterer Instanz voneinander getrennt. Die Bezirksämter wurden reine Verwaltungseinheiten, die Rechtsprechung wurde von Amtsgerichten übernommen.[1] In Kork entstand so das Amtsgericht Kork welches dem Hofgericht Bruchsal nachgeordnet war. Im Jahre 1864 wurde das Großherzogtum in elf Kreise eingeteilt. Entsprechend wurden 11 Kreisgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Kork blieb bestehen und war nun eins von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Kreis- und Hofgerichts Offenburg. Das Amtsgericht Kork war damit für zehn Gemeinden mit 9518 Einwohnern zuständig.[2] 1865 wurde das Amtsgericht Rheinbischofsheim aufgehoben uns sein Sprengel dem Amtsgericht Kork zugeordnet.[3]

Mit dem 1. Oktober 1879 trat im Großherzogtum Baden das reichseinheitliche Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 in Kraft. An diesem Tag nahmen im Bereich des Oberlandesgerichts Karlsruhe 7 Landgerichte und 57 Amtsgerichte ihre Tätigkeit auf, darunter das Amtsgericht Kork. Das Amtsgericht Kehl entstand erst aufgrund Höchster Entschließung vom 30. Juni 1881, den Sitz des Bezirksamts und Amtsgerichts von Kork ab 31. Oktober 1881 in das verkehrsgünstiger liegende, aufstrebende Städtchen Kehl zu verlegen.

Persönlichkeiten

Zu den Persönlichkeiten, die mit dem Amtsgericht Kehl in Verbindung standen und/oder dort gewirkt haben, gehören:

Siehe auch

Commons: Amtsgericht Kehl – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verordnung, wirksam zum 1. September 1857, Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt 1857, S. 318
  2. Hof- und Staatshandbuch für das Großherzogtum Baden, 1865, S. 197, Kork&pg=PR6&printsec=frontcover Digitalisat.
  3. Allerhöchstlandesherrliche Verordnung, die Eintheilung des Großherzogthums für die Einführung der neuen Gerichtsverfassung und der neuen Organisation der inneren Verwaltung betreffend. Vom 12.7.1864, RBl S. 299, [1].

Koordinaten: 48° 34′ 22,4″ N, 7° 48′ 25,2″ O