Amtsgericht Rheinbischofsheim

Das Amtsgericht Rheinbischofsheim war ein kurzlebiges Amtsgericht im Großherzogtum Baden mit Sitz in Rheinbischofsheim.

Geschichte

1857 wurden im Großherzogtum Baden Verwaltung und Rechtspflege unterer Instanz voneinander getrennt. Die Bezirksämter wurden reine Verwaltungseinheiten, die Rechtsprechung wurde von Amtsgerichten übernommen.[1] In Rheinbischofsheim entstand so das Amtsgericht Rheinbischofsheim, welches dem Hofgericht Bruchsal nachgeordnet war. Dies war insofern ungewöhnlich als das das Bezirksamt Rheinbischofsheim gleichzeitig aufgelöst wurde und das Bezirksamt Kork seine Aufgaben übernahm.

1864 wurde das Amtsgericht Rheinbischofsheim aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Kork zugeordnet.[2]

Einzelnachweise

  1. Verordnung, wirksam zum 1. September 1857, Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt 1857, S. 318
  2. Allerhöchstlandesherrliche Verordnung, die Eintheilung des Großherzogthums für die Einführung der neuen Gerichtsverfassung und der neuen Organisation der inneren Verwaltung betreffend. Vom 12.7.1864, RBl S. 299 f., [1].