Amtsgericht Oberkirch
Das Amtsgericht Oberkirch ist ein kleines Amtsgericht im Schwarzwald, eines von sechs Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Offenburg. Die Amtsgerichte gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Gebäude
Das Amtsgericht hat seinen Sitz in Oberkirch (Baden) im historischen Amtshaus in der Hauptstraße 48. Dieses Gebäude wurde 1704 durch Oberamtmann von Brodeck errichtet und war Sitz der Amt- bzw. Oberamtmänner des Straßburger Fürstbischofs. Von 1758 bis 1772 diente es als Münzstätte der Straßburger Fürstbischöfe.
Über dem Portal befindet sich das Wappen der ehemaligen Herrschaft Oberkirch und des Johann Evangelist von Brodeck. Das Amtsgericht teilt sich das Gebäude mit dem Polizeirevier.
Gerichtsbezirk
Örtlich zuständig ist das Amtsgericht Oberkirch für die Städte Oberkirch, Renchen und Oppenau und die Gemeinden Bad Peterstal-Griesbach und Lautenbach.
Zuständigkeit
Das Amtsgericht nimmt die ihm nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zugewiesenen Aufgaben in der Zivil- und Strafrechtspflege wahr. Für Mahnverfahren hat das Bundesland Baden-Württemberg das Amtsgericht Stuttgart als Zentrales Mahngericht bestimmt. Für Familiensachen ist das Familiengericht beim Amtsgericht Offenburg zuständig.
Instanzenzug
Dem Amtsgericht übergeordnet sind in dieser Reihenfolge das Landgericht Offenburg, das Oberlandesgericht Karlsruhe und der Bundesgerichtshof.
Geschichte
1857 wurden im Großherzogtum Baden Verwaltung und Rechtspflege unterer Instanz voneinander getrennt. Die Bezirksämter wurden reine Verwaltungseinheiten, die Rechtsprechung wurde von Amtsgerichten übernommen.[1] In Oberkirch entstand so das Amtsgericht Oberkirch, welches dem Hofgericht Bruchsal nachgeordnet war. Im Jahre 1864 wurde das Großherzogtum in elf Kreise eingeteilt. Entsprechend wurden 11 Kreisgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Oberkirch blieb bestehen und war nun eins von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Kreis- und Hofgerichts Offenburg. Das Amtsgericht Oberkirch war damit für 23 Gemeinden mit 18.351 Einwohnern zuständig.[2]
Mit dem 1. Oktober 1879 trat im Großherzogtum Baden das reichseinheitliche Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 in Kraft. An diesem Tag nahmen im Bereich des Oberlandesgerichts Karlsruhe 7 Landgerichte und 57 Amtsgerichte ihre Tätigkeit auf, darunter das Amtsgericht Lahr.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, wirksam zum 1. September 1857, Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt 1857, S. 318
- ↑ Hof- und Staatshandbuch für das Großherzogtum Baden, 1865, S. 198, Oberkirch&pg=PR6&printsec=frontcover Digitalisat.
Koordinaten: 48° 31′ 53″ N, 8° 4′ 40″ O