Zustimmungsersetzungsverfahren
Mittels Zustimmungsersetzungsverfahren kann durch Entscheidung der nächsthöheren Stelle eine verweigerte Zustimmung einer an einem Verfahren zu beteiligenden Stelle ersetzt werden. Im deutschen Recht existieren Zustimmungsersetzungsverfahren
- Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG bei personellen Einzelmaßnahmen des Arbeitgebers
- Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG bei der außerordentlichen Kündigung oder Versetzung von Betriebsratsmitgliedern oder Mitgliedern sonstiger Interessenvertretungen im Betrieb
- Ersetzung des verweigerten Einvernehmens einer von einem Bauvorhaben betroffenen Gemeinde nach § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB, siehe Baugenehmigung