Zustimmungsersetzungsverfahren

Mittels Zustimmungsersetzungsverfahren kann durch Entscheidung der nächsthöheren Stelle eine verweigerte Zustimmung einer an einem Verfahren zu beteiligenden Stelle ersetzt werden. Im deutschen Recht existieren Zustimmungsersetzungsverfahren

im Betriebsverfassungsrecht:

im öffentlichen Recht:

  • Ersetzung des verweigerten Einvernehmens einer von einem Bauvorhaben betroffenen Gemeinde nach § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB, siehe Baugenehmigung