Kontrollschild (Liechtenstein)
Kontrollschild ist der im Fürstentum Liechtenstein verwendete, offizielle Begriff für die an Motorfahrzeugen angebrachten Kennzeichen. Umgangssprachlich werden sie meistens Autonummer oder auch Nummernschilder genannt. Die Pflicht zur Kennzeichnung von Motorfahrzeugen wurde 1906 eingeführt. Die liechtensteinischen Kontrollschilder haben seit ihrer Einführung im Jahr 1915 eine schwarze Grundfarbe mit weisser Beschriftung und werden seit 1920 nach dem gleichen Schema beschriftet. Das aktuelle Format der Kontrollschilder wurde 1972 eingeführt.[1][2][3][4]
Die Beschriftung der Kontrollschilder besteht immer aus den zwei Buchstaben FL, für Fürstentum Liechtenstein, gefolgt vom kleinen Staatswappen und einer bis zu fünfstelligen Nummer. Dieses System, das seit über 100 Jahren dem gleichen Schema folgt ist das älteste noch in Gebrauch befindliche in Europa. Aufgrund der geringen Grösse des Landes (160 km², 42'000 Einwohner) sind keine weiteren Unterscheidungszeichen notwendig. Die Formate der Schilder sowie das Nummern- und Farbensystem entsprechen im Wesentlichen dem der Schweizer Kontrollschilder. Die liechtensteinischen Schilder werden auch vom selben Hersteller in der Schweiz produziert.[5][6][7][8][9]
Liechtenstein ist seit 1999 der einzige europäische Staat, der ausschliesslich schwarze Standardkontrollschilder verwendet. In anderen europäischen Ländern werden Kennzeichen mit schwarzer Grundfarbe nur noch für spezielle Fahrzeuggruppen (z. B. historische Fahrzeuge oder Fahrzeuge der Armee) verwendet. Auf den britischen Kanalinseln Guernsey und Alderney werden schwarze Kennzeichen auf Wunsch als Alternative zu gelben und weissen Kennzeichen vergeben. Eine Änderung der Farbenkombination ist in Liechtenstein nicht geplant und auch nicht erwünscht, denn die Liechtensteiner mögen ihre schwarzen Kontrollschilder.[10] Am 30. Juni 2025 waren im Fürstentum Liechtenstein insgesamt 47'204 Fahrzeuge zum Strassenverkehr zugelassen. Davon waren 43'041 motorisierte Fahrzeuge (31'683 Personenwagen, 673 Personentransportfahrzeuge, 3'777 Sachentransportfahrzeuge, 985 Landwirtschaftsfahrzeuge, 879 Arbeits- und Industriefahrzeuge, 5'044 Motorräder) und 4'163 Anhänger.[11]
Geschichte
Zwischen 1852 und 1919, also während der Entwicklung des motorisierten Strassenverkehrs, gehörte das Fürstentum Liechtenstein wirtschaftlich per Zollvertrag zur Österreichisch–Ungarischen Monarchie.[12][13][14] Am 27. September 1905 führte Österreich-Ungarn die verpflichtende Kennzeichnung von Motorfahrzeugen ein, welche in Liechtenstein identisch übernommen wurde. Auf eine eigenständige Regelung wurde vorerst verzichtet, was angesichts der erst wenigen einheimischen Autos auf den Strassen verständlich war.[15] Die österreichischen Erkennungszeichen wurden von der Bezirkshauptmannschaft in Feldkirch ausgestellt und hatten schwarze Zeichen auf weissem Grund. Die Kennzeichen waren beschriftet mit dem Buchstaben W, dem zugeteilten Kennbuchstaben für das österreichische Bundesland Vorarlberg, dem unmittelbaren Nachbarn von Liechtenstein, und einer bis zu dreistelligen Evidenznummer, z. B. .[1][2]
- Am 12. August 1915 gab die Liechtensteinische Regierung eine Verordnung heraus, welche eigenständige Kontrollschilder anordnete. Die ersten Kontrollschilder Liechtensteins hatten eine schwarze Grundfarbe mit weisser Schrift. Die frühere österreichische Kennzeichnung wurde abgelöst durch den Buchstaben L für Liechtenstein und einer arabischen Zahl, z. B.
L 12.[3]
- 1920 führte die Liechtensteinische Regierung ein neues Kennzeichensystem ein, das bis heute verwendet wird. Es wurden neu gestaltete Kontrollschilder ausgegeben, welche nun auch ein Wappen enthielten. Der Buchstabe L für Liechtenstein wurde ersetzt durch FL für Fürstentum Liechtenstein und das Wappen trug die liechtensteinischen Landesfarben Blau und Rot. Diese Schilder etablierten das grundlegende Design, das seit über hundert Jahren verwendet wird, was sie zu einem der ältesten kontinuierlichen Kennzeichensysteme macht. Das Wappen mit den Landesfarben blieb auf den Schildern bis 1961, als sich Regierung und Landtag mit dem neuen Wappengesetz von 1957 auseinandersetzten.[4]
1957 hatte der Landtag mit der Revision des Wappengesetzes beschlossen, dass neben dem «grossen Staatswappen» auch das «kleine Staatswappen» für hoheitliche Kennzeichen des Staates verwendet werden könne. Das kleine Staatswappen sei laut Wappengesetz das «Gold-Rot geteilte Herzschild», womit das bisher verwendete «Wappen in Blau-Rot» ungesetzlich sei und durch das kleine Staatswappen ersetzt werden müsse.[4]
- Am 23. Juni 1961 bewilligte der Landtag einen Kredit von 20'000 Franken zum Zwecke der Neuanfertigung beziehungsweise den Umtausch der alten Fahrzeugkontrollschilder. Infolgedessen wurden in Liechtenstein neu gestaltete Kontrollschilder eingeführt, die sich durch die Verwendung des kleinen, gold-roten Herzschildes des Fürstenwappens als Aufkleber, anstelle des mit Farbe aufgemalten Landeswappens auszeichneten.[4][16]
- 1972 wurden die Kontrollschilder zum vorerst letzten Mal neu gestaltet. Die Schriftgrösse und das Format der Schilder wurden an die Kontrollschilder der Schweiz angeglichen und das Staatswappen wurde auf das heutige Format verkleinert. Die bisherigen Kontrollschilder durften, sofern sie noch gut erhalten waren, weiterverwendet werden, konnten aber auch, z. B. wegen schlechter Leserlichkeit, durch neue Kontrollschilder mit derselben Nummer, ersetzt werden. Vereinzelt sind heute noch Fahrzeuge mit gut erhaltenen Kontrollschildern aus der Zeit vor 1972 in Liechtenstein unterwegs.[7]
Aktuelles System
Motorfahrzeuge in Liechtenstein müssen mit einem vorderen und einem hinteren Kontrollschild aus korrosionsbeständigem Metall versehen sein. Die heutigen Kontrollschilder bestehen aus Aluminium und können mit einem reflektierenden oder nachleuchtenden Belag versehen sein. Die Kontrollschilder werden grundsätzlich nach Verfügbarkeit abgegeben. Zurückgegebene Kontrollschilder werden nach angemessener Zeit, jedoch frühestens nach einem Jahr, wieder in Umlauf gebracht. Existieren keine solchen, werden neue Kontrollschilder mit fortlaufender Nummerierung geprägt.
Anhänger, Motorräder, Kleinmotorräder, Motorschlitten, Klein- und Leichtmotorfahrzeuge sowie Motoreinachser erhalten nur ein hinteres Kontrollschild. Für Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge wird nur ein vorderes Kontrollschild mit grüner Grundfarbe vergeben, welches vorne oder hinten am Fahrzeug angebracht werden kann. Die hinteren Kontrollschilder können im Quer- oder Hochformat angefordert werden. Die Schilder können auf Antrag auch als Wechselschilder für maximal zwei Fahrzeuge genutzt werden.[6][8]
Im Gegensatz zu den meisten anderen Staaten Europas werden die Liechtensteiner Kontrollschilder nicht einem bestimmten Fahrzeug, sondern dessen Halter zugeteilt. Bei einem Fahrzeugwechsel des Halters können die Kontrollschilder nach der Anmeldung am neuen Fahrzeug montiert und weiterverwendet werden. Wenn der Halter kein neues Fahrzeug mehr anmeldet, dann müssen die Kontrollschilder an die ausgebende Behörde, dem Amt für Strassenverkehr in Vaduz, zurückgegeben werden.[6][8]
Siehe auch: Kontrollschild-Zuteilung und Kontrollschild-Rückgabe
Grundfarben
Die Hintergrundfarbe der Kontrollschilder ist von der Art der Verwendung bzw. von Fahrzeugtypen abhängig. Die Schilder werden jeweils unabhängig voneinander nummeriert. Es kann also durchaus sein, dass mehrere Fahrzeuge ein Kontrollschild mit der gleichen Nummer haben. Das Farbensystem entspricht im Wesentlichen dem der Schweizer Kontrollschilder. Es existieren folgende Hintergrundfarben:
- Kontrollschilder mit schwarzer Grundfarbe und weisser Schrift werden für Personenwagen, Lastkraftwagen, Omnibusse, gewerbliche Traktoren, Anhänger, Motorräder, Motorroller, Trikes, Quads, Leichtelektromobile, Motorgetriebene Dreiräder, Motoreinachser sowie für Motorradanhänger vergeben.
- Kontrollschilder mit schwarzer Grundfarbe und gelber Schrift sind Tagesschilder für Motorwagen, Motorräder und Anhänger mit einer Tageszulassung.
- Kontrollschilder mit hellgrüner Grundfarbe und schwarzer Schrift erhalten Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge und Anhänger.
- Kontrollschilder mit hellblauer Grundfarbe und schwarzer Schrift erhalten Arbeitsfahrzeuge, Industriefahrzeuge und Arbeitsanhänger.
- Kontrollschilder mit hellbrauner Grundfarbe und schwarzer Schrift werden für Ausnahmefahrzeuge und Schwertransportanhänger verwendet.
- Kontrollschilder mit roter Grundfarbe und weisser Schrift können als Wiederholungskennzeichen für die Anbringung am hinteren Lastenträger beantragt werden.
- Kontrollschilder mit gelber bzw. dunkelgelber Grundfarbe und schwarzer Schrift erhalten Leichtfahrzeuge, Leichtmotorfahrzeuge, Kleinmotorräder, Leichtmotorräder und Elektromobile bzw. Mofas und E-Bikes.[7][6][17]
Nummerierung
Die Nummerierung der Kontrollschilder erfolgt für Motorwagen und Anhänger einerseits und Motorräder anderseits separat sowie für jede Schilderart nach Grundfarbe und besonderer Kennzeichnung getrennt und erfolgt in aufsteigender Reihenfolge. Das Nummernkontingent reicht bis FL 99999 und ist erst zu etwa 50 Prozent ausgeschöpft. Da das System seit 1920 existiert, könnte es noch viele Jahrzehnte ausreichen, auch wenn die Zahl der Fahrzeugzulassungen in den letzten hundert Jahren stark angestiegen ist.[6][15] Die Nummern sind in folgende Nummernkreise unterteilt, welche für gewisse Fahrzeuggruppen bzw. Verwendungszwecke reserviert wurden:
1 bis 20
- FL 1 , FL 2 , FL 3 , FL 4 , FL 6 , FL 8 , FL 10 wurden der Fürstlichen Familie zugeteilt. Diese repräsentativen Kontrollschilder mit einstelligen Nummern werden nur während offiziellen Anlässen an den Fahrzeugen der Fürstlichen Familie angebracht.
- FL 5 wurde der Liechtensteinischen Regierung zugeteilt.
- FL 7 , FL 9 , FL 11 bis FL 20 wurden der Liechtensteinischen Landespolizei zugeteilt.
- Die Nummern von 1 bis 20 sind exklusiv diesen offiziellen Fahrzeugen zugeteilt.
- Bei den anderen Schilderarten beginnt die Nummerierung jeweils bei 21.
21 bis 2000
- FL 21 bis FL 2000 gibt es für Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge und Anhänger.
- FL 21 bis FL 2000 gibt es für Arbeits- und Industriefahrzeuge und Anhänger.
- FL 21 bis FL 2000 gibt es für Ausnahmefahrzeuge und Anhänger.
- FL 21 bis FL 6700 ist der aktuelle Nummernkreis bei Motorrädern.
101 bis 50000
- FL 21 bis FL 100 werden für Motorwagen nicht vergeben.
- FL 101 bis FL 300 sind reservierte Nummern für Händlerschilder.
- FL 301 bis FL 1999 wurden für Anhänger-Kontrollschilder verwendet.
- FL 2000 bis FL 50000 werden fortlaufend in aufsteigender Reihenfolge für Kraftfahrzeuge vergeben. Im Dezember 2025 waren die höchsten Nummern im Bereich von FL 42800. Am 30. Juni 2025 waren im Fürstentum Liechtenstein insgesamt 31'683 Personenwagen, 3'275 Lieferwagen, 291 Lastwagen, 211 Sattelschlepper, 551 Wohnmobile, 58 Linienbusse und 31 Reisebusse zum Verkehr zugelassen.[11]
50000 bis 99999
- FL 50001 bis FL 50299 sind die reservierten Nummern für Tageszulassungen.
- FL 50300 bis FL 65099 Ein Verwendungszweck wurde noch nicht definiert.
- FL 65100 bis FL 70000 werden fortlaufend in aufsteigender Reihenfolge für Anhänger vergeben. Im Dezember 2025 waren die höchsten Nummern im Bereich von FL 68200. Am 30. Juni 2025 waren im Fürstentum Liechtenstein insgesamt 4'163 Anhänger, Sattelauflieger und Wohnwagen zum Verkehr zugelassen.[11]
- FL 70001 bis FL 89999 Ein Verwendungszweck wurde noch nicht definiert.
- FL 90000 bis FL 92999 sind Nummern für befristete Motorwagen-Kontrollschilder.
- FL 93000 bis FL 94999 Ein Verwendungszweck wurde noch nicht definiert.
- FL 95000 bis FL 95099 sind Nummern für befristete Anhänger-Kontrollschilder.
- FL 95100 bis FL 99999 Ein Verwendungszweck wurde noch nicht definiert.
Herstellung und Formate
Liechtensteiner Kontrollschilder werden in der Schweiz hergestellt. Im Herzen des Kantons Solothurn, in Nunningen, befindet sich der Sitz der Plaque Suisse AG. Dieses Unternehmen produziert jährlich rund eine Million Nummernschilder für 20 Schweizer Kantone und das Fürstentum Liechtenstein.
Der Produktionsprozess für ein Liechtensteiner Standardkontrollschild beginnt mit einem 1,5 mm dicken Aluminium-Rohling, der mit einer schwarzen Farbfolie beklebt wird. Der Aluminium-Rohling wird in eine Presse gelegt, in der die benötigten Zahlen und Buchstaben eingesetzt werden. Die Schriftzeichen und der Umriss des Staatswappens werden unter hohem Druck auf 1,5 mm erhaben in den Rohling gepresst. Das geprägte schwarze Schild durchläuft dann eine Heißprägemaschine, in der eine auf ca. 200 °C beheizte Andruckwalze eine weisse Farbfolie auf die erhaben gepressten Schriftzeichen überträgt. Das Staatswappen bzw. dessen Umriss wird während diesem Vorgang abgedeckt und bleibt somit schwarz. Das kleine Staatswappen wird nachträglich in Form eines Aufklebers auf das Schild geklebt.
Die Liechtensteiner Kontrollschilder können mit einem reflektierenden oder nachleuchtenden Belag versehen sein. Seit Januar 2019 werden auf Wunsch auch Kontrollschilder mit mattschwarzer Grundfarbe (schwarze Farbe ohne Glanz, die Licht absorbiert statt reflektiert) hergestellt. Ein mattschwarzes Einzelschild für Motorräder kostet CHF 130, zwei mattschwarze Kontrollschilder für das Auto kosten CHF 250. Ein Standardkontrollschild kostet CHF 25, zwei Standardschilder kosten CHF 40.[6][9][18][19][20][21]
Die Kontrollschilder weisen folgende Formate auf, wobei die Ecken mit einem Radius von 1 cm abgerundet sind:
- 500 × 110 mm ist seit 1987 das Format der Heck-Kontrollschilder im Querformat.
- 300 × 160 mm ist seit 1972 das Format der Heck-Kontrollschilder im Hochformat.
- Bis 1959 gab es die hinteren Kontrollschilder ausschliesslich im Hochformat 310 × 240 mm.
- Seit 1959 werden sie auf Wunsch auch im Langformat abgegeben.
- Anfänglich waren sie 440 × 110 mm gross, später dann 380 × 110 mm.
- 300 × 80 mm ist seit 1972 das Standard-Format von einem Front-Kontrollschild.
- Die vorderen Kontrollschilder waren anfänglich 380 × 110 mm gross.
- 180 × 140 mm ist seit 1972 das Format eines Kontrollschildes für Motorräder, Motorroller, Trikes, Quads, Leichtfahrzeuge, Leichtmotorfahrzeuge, Kleinmotorräder, Leichtmotorräder, Elektromobile, und Leichtelektromobile
- 100 × 140 mm ist seit 1972 das Format eines Kontrollschildes für Mofas, Mopeds und E-Bikes.
Die Kontrollschilder müssen gut lesbar und möglichst senkrecht (Neigung nach oben maximal 30 Grad, nach unten maximal 15 Grad) am Fahrzeug angebracht werden. Sie müssen sich in einer Höhe zwischen 0,20 m (unterer Rand) und 1,50 m (oberer Rand) befinden. Das hintere Kontrollschild muss in der Längsachse des Fahrzeuges und beidseits davon innerhalb eines Winkels von 30 Grad lesbar sein.[6][7][22]
Nationalitätszeichen
Die Nationalitätszeichen im Strassenverkehr, offiziell Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat, umgangssprachlich auch Länderkennzeichen oder Ländercode genannt, zeigen anderen die Herkunft eines Kraftfahrzeuges an, genauer: in welchem Land es zur Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr zugelassen worden ist. Es ist rechtlich Bestandteil des amtlichen nationalen Kraftfahrzeugkennzeichens.
Das Liechtensteiner Nationalitätszeichen, der ovale, weisse FL-Aufkleber am Heck der Fahrzeuge, muss seit dem Beitritt Liechtensteins zu den internationalen Strassenverkehrsabkommen von Genf und Wien im Jahr 2020 und 2021 nicht mehr auf den Fahrzeugen angebracht werden. Liechtenstein hat das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr von 1968 am 2. März 2021 ratifiziert. Das Genfer Abkommen über den internationalen Strassenverkehr von 1949 trat am 1. April 2020 in Kraft.
Obwohl der Aufkleber gemäss dem Übereinkommen grundsätzlich nicht mehr notwendig wäre, wird die Anbringung trotzdem weiterhin empfohlen. Es ist anzunehmen, dass es einige Jahre dauern wird, bis der Beitritt Liechtensteins zu den internationalen Strassenverkehrsabkommen von Genf und Wien von den Behörden der umliegenden Länder bewusst zur Kenntnis genommen wird.
Der Beitritt zu den internationalen Strassenverkehrsabkommen von Genf und Wien ist für Liechtenstein auch deshalb wichtig, da damit insbesondere im Ausland erhöhte Rechtssicherheit erlangt werden kann. Diese Rechtssicherheit war bisher nicht oder nicht in diesem Ausmass gegeben, sodass es im Ausland immer wieder zu Problemen mit dem liechtensteinischen Führerschein und dessen Anerkennung kam. Durch den gleichzeitigen Beitritt zu den internationalen Strassenverkehrsabkommen von Genf und Wien ist der liechtensteinische Führerschein neu in rund 150 Staaten der Welt anerkannt.[23][24][25][26]
Befristete Kontrollschilder
Seit 1960 werden in Liechtenstein, gleich wie in der Schweiz, befristete Kontrollschilder ausgegeben, welche für verzollte Motorfahrzeuge verwendet werden, die nur vorübergehend in Liechtenstein immatrikuliert sind. Diese Kontrollschilder sind für maximal ein Jahr gültig und sämtliche Steuern und Gebühren sind jeweils im Voraus einzuziehen. Befristete Kontrollschilder für Motorwagen erhalten Nummern zwischen FL 90000 und FL 92999. Für Anhänger gibt es befristete Schilder mit Nummern ab FL 95000 und für Motorräder gibt es befristete Schilder mit Nummern ab FL 1800.
Die Kontrollschilder für provisorisch immatrikulierte Motorfahrzeuge tragen anschliessend an die Kontrollnummer einen ebenfalls erhaben geprägten, senkrechten roten Balken, Schilder unverzollter Fahrzeuge tragen zusätzlich den Buchstaben «Z». Auf den vorderen Schildern für Motorwagen und den Schildern für Motorräder und für Kleinmotorräder ist der rote Balken 33 mm breit und 67 mm hoch, auf den hinteren Schildern für Motorwagen 36 mm breit und 75 mm hoch. Auf dem roten Balken wird die zweistellige Jahreszahl des dem Verfalljahr vorangehenden Jahres vertieft eingeprägt. Auf dem roten Balken ist eine Kontrollmarke aufzukleben, die die Zahl des Verfallmonats und die beiden letzten Ziffern des Verfalljahres trägt. Diese Kontrollmarke ist 5 cm hoch und 3 cm breit. Die Grundfarbe ist rot und die letzten beiden Ziffern des Verfalljahres sind mehrfach in weisser Kleinschrift auf der Marke platziert. Die Zahl des Verfallmonats steht in schwarzer Schrift in der Mitte der Marke. Die Nummern der befristeten Kontrollschilder werden nach Ablauf der Frist bzw. nach der Annullierung der Zulassung wieder neu ausgegeben. Mit der Nummerierung der Kontrollschilder wird in der Regel alle zwei Jahre, bei der tiefsten verfügbaren Nummer des zugeteilten Nummernkreises, neu begonnen. Befristete Kontrollschilder müssen, im Gegensatz zu allen anderen Schilderarten, nach Ablauf der Frist nicht zwingend zurückgegeben werden. Bei missbräuchlicher Verwendung werden die Schilder amtlich eingezogen[6][27][28][29][30]
Zoll-Kontrollschilder
Zoll-Kontrollschilder sind Kontrollschilder für nicht verzollte Motorfahrzeuge und Anhänger, die vorübergehend in Liechtenstein stationiert sind. Sie sind gestaltet wie befristete Schilder, haben aber zusätzlich rechts neben dem roten Balken in weisser Farbe den Buchstaben «Z» für Zoll aufgedruckt. Die vorderen befristeten Kontrollschilder zeigen zwischen den Buchstaben und der Nummer aus Platzgründen nur einen Punkt anstelle des Staatswappens. Die Nummerierung bei den Zoll-Kontrollschildern beginnt ab FL 600 Z für Motorfahrzeuge und ab FL 700 Z für Anhänger. Mit der Nummerierung wird auch hier alle zwei Jahre bei der tiefsten verfügbaren Nummer des Nummernkreises neu begonnen. Auch diese Schilder müssen nach Ablauf der Frist nicht zurückgegeben werden, sind aber bei missbräuchlicher Verwendung amtlich einzuziehen.[6][27][28] Befristete Kontrollschilder und Zoll-Kontrollschilder erhalten Natürliche Personen (Ausländer, welche eine Kurzfristige Aufenthaltsbewilligung (L) besitzen, sowie Drittausländer, welche die Aufenthaltsbewilligung (B) noch nicht zwei Jahre besitzen.) sowie Juristische Personen, welche nicht in Liechtenstein tätig sind und Personen mit ausländischem Wohnsitz und einer Fahrzeug-Standortadresse in Liechtenstein.[29][30]
Tagesschilder
Tageszulassungen bzw. Tagesschilder zeigen gelbe Zeichen auf schwarzem Grund und haben Nummern zwischen FL 50000 und FL 50299. Tagesausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden ausgestellt. Die Gültigkeit beginnt mit der Ausstellung des Ausweises und der Abgabe der Schilder am Schalter. Nach Ablauf der Gültigkeit sind die Kontrollschilder sowie der Tagesausweis umgehend zurückzugeben oder per Post zurückzusenden. Tagesschilder sind grundsätzlich nur in Liechtenstein und der Schweiz gültig. Die Kosten für eine Tageszulassung inklusive Kfz-Haftpflichtversicherung belaufen sich auf ca. 30 Schweizer Franken (CHF) pro Tag für Anhänger, CHF 40 pro Tag für Motorräder, CHF 50 für Personenwagen und CHF 60 pro Tag für Lastkraftwagen. Zusätzlich muss jeweils eine Kaution von CHF 200 hinterlegt werden.
Ein Fahrzeug, das mit Tagesschildern versehen ist, darf nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich höchstens acht Personen in einem solchen Fahrzeug befinden. Mit Fahrzeugen, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, dürfen keine Sachentransporte ausgeführt werden. Ein Fahrzeug, das mit Tagesschildern in Verkehr gesetzt wird, muss betriebssicher sein und den technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge entsprechen.[22] Lenkung, Beleuchtung und Bremsen müssen einwandfrei funktionieren, die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 1,6 mm betragen und die Karosserie darf keine für die Verkehrssicherheit wesentlichen Mängel aufweisen. Ist das letzte Prüfungsdatum ausserhalb der gesetzlichen Periodizität, muss das Fahrzeug vor der Erteilung der Tagesschilder einer Prüfung auf Verkehrssicherheit unterzogen werden.[6][31]
Kontrollschilder für besondere Zwecke
Händlerschilder
Kontrollschilder mit Nummern von FL 101 bis FL 300 und dem zusätzlichen Buchstaben U sind spezielle Kontrollschilder für das Motorfahrzeuggewerbe. Der Buchstabe U steht für Unternehmer. Diese Schilder, umgangssprachlich auch «Garagennummern» oder «U-Nummern» genannt, werden in Verbindung mit einem Kollektiv-Fahrzeugausweis an eingetragene Fahrzeughändler und Reparaturwerkstätten abgegeben. Händlerschilder können kurzzeitig für sämtliche Motorfahrzeuge, z. B. für Überprüfungs- und Überführungsfahrten, genutzt werden, unabhängig von deren Motorleistung und dem Emissionsausstoss. Für Arbeitsfahrzeuge und Ausnahmefahrzeuge werden Händlerschilder mit blauer Grundfarbe verwendet. Für Landwirtschaftsfahrzeuge gibt es Händlerschilder mit grüner Grundfarbe. Die Nummerierung beginnt bei diesen Schildern ebenfalls bei FL 101 U. Bei den Motorradschildern beginnt die Nummerierung bei FL 501 U.[6][7]
Nebst der Anbringung an den ordentlichen Autonummernhalterungen der Fahrzeuge ist es auch zulässig, diese «U-Nummern» mittels Magnet auf der Motorhaube und am Heck oder in eine Kunststofftasche angehängt, anzubringen. Mit Händlerschildern versehene Fahrzeuge können Kaufinteressenten für unbegleitete Fahrten überlassen werden, wenn sie betriebssicher sind und den Vorschriften entsprechen. Die Benutzung der Autobahn ohne Autobahnvignette ist bei autobahntauglichen Fahrzeugen erlaubt, jedoch nicht die Fahrt ins Ausland, da diese speziellen Schilder aufgrund der Wiener Strassenverkehrskonvention nicht anerkannt werden müssen. Die Wiener Konvention verlangt nur die Anerkennung von behördlich auf ein Fahrzeug zugeteilten Kontrollschildern. Garagennummern werden jedoch nicht von der Behörde, sondern vom Garagisten auf ein Fahrzeug zugeteilt; er ist für die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugs verantwortlich (da so ein Fahrzeug zwar fahrtüchtig, aber nicht zwingend vorgeführt sein muss).
Von 1933 bis 1976 hatten Händlerschilder das gleiche Format wie normale Schilder (ohne «U»), allerdings mit roter Schrift auf schwarzem Grund. Die heutigen Händlerschilder wurden 1977 eingeführt. Bis 2001 gab es für Anhänger spezielle Händlerschilder. Der Nummernkreis begann bei FL 1700 U. Diese Einzelschilder für Anhänger werden seit 2001 nicht mehr ausgegeben, die noch existierenden Schilder sind aber immer noch gültig. Seit 2001 werden für Anhänger die normalen Händlerschilder (FL 101 U bis FL 300 U) verwendet. Das vordere Schild wird jeweils am Zugfahrzeug angebracht und das hintere Schild am Anhänger.[7]
Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge
Grüne Kontrollschilder mit schwarzer Schrift und Nummern zwischen FL 21 und FL 2000 erhalten Landwirtschaftsfahrzeuge, wie z. B. Traktoren sowie Forstwirtschaftsfahrzeuge und deren Anhänger. Diese Fahrzeuge dürfen nicht für gewerbliche Fahrten verwendet werden und müssen auf eine Geschwindigkeit von maximal 40 km/h begrenzt sein. Es wird jeweils nur ein vorderes Kontrollschild pro Fahrzeug ausgegeben, welches entweder vorne oder hinten am Fahrzeug montiert werden kann. Am 30. Juni 2025 waren in Liechtenstein 985 Landwirtschaftsfahrzeuge und Anhänger zum Verkehr zugelassen.[11]
Arbeits- und Industriefahrzeuge
Kontrollschilder mit hellblauer Grundfarbe und schwarzer Schrift und Nummern zwischen FL 21 und FL 2000 gibt es für Fahrzeuge und Anhänger, die keine Sachen transportieren, sondern ausschliesslich zum Verrichten von Arbeiten dienen, beispielsweise Feuerwehrfahrzeuge, Fahrzeuge und Anhänger im Hoch- und Tiefbau, in der Forstwirtschaft oder im Strassenunterhalt, wie z. B. Schneeräumungsfahrzeuge, Strassenreinigungsfahrzeuge usw. Am 30. Juni 2025 waren in Liechtenstein 879 Arbeits- und Industriefahrzeuge und Arbeitsanhänger zugelassen.[11]
Ausnahmefahrzeuge
Kontrollschilder mit hellbrauner Grundfarbe und schwarzer Schrift gibt es für abnormale Fahrzeuge und Anhänger, sogenannte Ausnahmefahrzeuge, welche wegen ihrer Bauart bzw. ihres Verwendungszweckes den allgemeinen Vorschriften bezüglich Gewicht und Grösse nicht entsprechen. Solche Fahrzeuge dürfen nur mit einer schriftlichen Sonderbewilligung verkehren. In diese Kategorie gehören beispielsweise Kranfahrzeuge, schwere Bagger, überbreite Traktoren, Schwertransportfahrzeuge und Anhänger usw. Die Nummerierung beginnt auch bei diesen Schildern bei FL 21. Für Anhänger gibt es Kontrollschilder mit Nummern ab FL 5000.[7]
Wiederholungskennzeichen
Am 5. Oktober 2021 wurden von der Liechtensteinischen Regierung mehrere Verordnungen aus dem Strassenverkehrsgesetz geändert. Die Abänderungen führten unter anderem ein «drittes Kontrollschild» für Lastenträger ein. Seit dem 1. März 2022 besteht neu die Möglichkeit, beim Amt für Strassenverkehr ein rotes Kontrollschild für die Anbringung am hinteren Lastenträger zu beziehen, welches auch im Ausland anerkannt wird. Bis anhin musste jeweils das schwarze hintere Kontrollschild am Lastenträger montiert werden, sofern durch diesen das Kontrollschild am Fahrzeug hinten verdeckt wird. Dieser Aufwand entfällt neu, da das neue Kontrollschild bei Gebrauch des Lastenträgers nur einmalig anzubringen ist und dann dort verbleiben kann.
Das dritte Kontrollschild weist einen roten Grund mit weisser Schrift auf. Es wird ausschliesslich im Querformat (500 × 110 mm) ausgegeben. Der Preis eines roten Kontrollschildes beträgt CHF 25. Der entsprechende Eintrag im Fahrzeugausweis kostet CHF 20. Der Erwerb des Kontrollschildes ist freiwillig. Es bleibt weiterhin erlaubt, das hintere schwarze Kontrollschild am Lastenträger zu montieren. Das neue rote Kontrollschild darf ausschliesslich zusammen mit dem Hauptschilderpaar verwendet werden. Liechtenstein führte das dritte Kontrollschild parallel zur Schweiz ein. Es kann seit dem 1. März 2022 beim Amt für Strassenverkehr ausschliesslich per E-Mail bestellt werden. Die Auslieferung erfolgt nach chronologischem Bestelleingang.[32][33]
Motorradkontrollschilder
Motorradkontrollschilder sind 18 cm breit und 14 cm hoch. Kontrollschilder für Motorräder, Motorroller, Trikes, Quads, Leichtelektromobile und Motorradanhänger sowie Händlerschilder und befristete Kontrollschilder haben eine schwarze Grundfarbe mit weisser Schrift. Tagesschilder haben eine gelbe Schrift. Die Nummernvergabe erfolgt fortlaufend, in aufsteigender Reihenfolge. Zurückgegebene Motorradkontrollschilder werden nach angemessener Zeit wieder ausgegeben bzw. online versteigert. Am 30. Juni 2025 waren in der Kategorie Motorräder insgesamt 5'044 Fahrzeuge zum Verkehr zugelassen. Mit 4'645 Fahrzeugen sind die herkömmlichen Motorräder das bedeutendste Segment in dieser Gruppe. Davon waren 3'137 Standardmotorräder und 1'508 Motorroller.[11]
Gelbe Kontrollschilder mit schwarzer Schrift erhalten Kleinmotorräder, Leichtmotorräder, Leichtfahrzeuge, Leichtmotorfahrzeuge und Elektromobile mit einem Hubraum bis max. 125 Kubikzentimeter und einer Geschwindigkeit bis max. 45 km/h sowie befristete Kontrollschilder. Der zugeteilte Nummernkreis ist (FL 7000 bis FL 7999). Die Nummerierung erfolgt nicht in aufsteigender Reihenfolge, sondern je nach Verfügbarkeit bzw. nach dem Zufallsprinzip. Obwohl nur relativ wenige Fahrzeuge in dieser Kategorie zugelassen sind, sind gelbe Schilder mit Nummern aus allen Bereichen des zugeteilten Nummernkreises existent. Am 30. Juni 2025 waren ca. 400 Fahrzeuge in dieser Kategorie zugelassen.[11]
| Beispiel | Nummerierung | Kategorien | |
|---|---|---|---|
| ab | bis | ||
| 21 → | Motorräder, Motorroller, Trikes, Quads, Leichtelektromobile mit Nummern bis ca. FL 6700 (Stand Januar 2026)
| ||
| 501 U → | Händlerschilder | ||
| 1801 → | Befristete Zulassungen | ||
| 7001 | 7999 | Leichtmotorfahrzeuge, Kleinmotorräder, Leichtmotorräder, Elektromobile (bis 125 cm³) | |
| 50101 → | Tagesschilder | ||
| 60001 → | Motorrad-Anhänger | ||
Mofas und E-Bikes
Die Kontrollschilder für Mofas und E-Bikes sind 10 cm breit und 14 cm hoch. Sie haben eine reflektierende dunkelgelbe Grundfarbe mit schwarzer Schrift und tragen kein Staatswappen. Bis 1985 wurden diese Schilder jedes Jahr neu ausgegeben und waren oben rechts, neben den Buchstaben FL, jeweils mit der aktuellen zweistelligen Jahreszahl beschriftet.
Ab 1985 wurde die Beschriftung der Jahreszahl weggelassen und die Schilder werden seitdem nicht mehr jährlich ersetzt.
Stattdessen muss seither eine Versicherungsvignette mit der aktuellen Jahreszahl als Versicherungsnachweis angebracht werden, welche jeweils vom 1. Januar des aufgedruckten Abgabejahres bis zum 31. Mai des folgenden Jahres gültig ist. Gleichzeitig wurde damals die Nummerierung im Bereich von FL 31xxx gestoppt und bei FL 80000 neu gestartet. Derzeit sind die höchsten Nummern bei den Mofa-Kontrollschildern im Bereich von FL 88200 (Stand Dezember 2025).[6][7]
Ehemalige und geplante Schilderarten
Mietfahrzeugkontrollschilder
Von 1977 bis 2001 wurden für die in Liechtenstein zugelassenen Mietfahrzeuge, gleich wie in der Schweiz, spezielle Kontrollschilder mit dem zusätzlichen Buchstaben «V» (für Vermietung) rechts neben der Zahl ausgegeben. Die Nummerierung der Mietfahrzeug-Kontrollschilder begann bei FL 1000 Vund für Motorräder gab es spezielle Kontrollschilder mit Nummern ab FL 7000 V. Seit 2001 werden für liechtensteinische Mietfahrzeuge, wie schon vor 1977, wieder normale Kontrollschilder verwendet.[7]
Kollektivnummern
Von 1933 bis 1977 gab es in Liechtenstein, wie in der Schweiz, sogenannte Kollektivnummern beziehungsweise Versuchsschilder für das Motorfahrzeuggewerbe. Die Schilder hatten das normale Format, mit Nummern aus der laufenden Serie und mit schwarzer Grundfarbe, waren jedoch, wie in der Schweiz, beschriftet mit roten Buchstaben und Ziffern und ohne den zusätzlichen Buchstaben «U». Diese Kollektivnummern durften vom Motorfahrzeuggewerbe, mit einem Kollektivfahrzeugausweis, für Probefahrten usw. verwendet werden. Diese Schilder wurden ab 1977, wie in der Schweiz, durch die heutigen Händlerschilder ersetzt.[34]
Diplomatenkontrollschilder
In einer Verordnung der Fürstlichen Regierung von 1981 waren spezielle Kontrollschilder für Fahrzeuge von Haltern mit diplomatischen oder konsularischen Vorrechten und Immunitäten vorgesehen.[35] Die Schilder hätten aus blankem Aluminium (wörtlich Eloxal) bestehen sollen. Sie sollten die silberne Grundfarbe des Aluminiums und eine schwarze Schrift haben. Auf dem Kontrollschild waren von links nach rechts das Landeszeichen FL, die zugeteilten Zahlen und anschliessend das Zeichen «CD» (französisch: Corps Diplomatique) oder «CC» (französisch: Corps Consulaire) vorgesehen, in der Grundfarbe des Schildes auf dunkelgrünem oder dunkelblauem Feld. Das vordere Kontrollschild sollte eine Länge von 38 cm und eine Höhe von 11 cm haben, das hintere Schild eine Länge von 30 cm und eine Höhe von 16 cm. Die Zeichen und Buchstaben sollten nicht, wie bei allen anderen Kontrollschildern, auf 1,5 mm erhaben aufgeprägt sein, sondern unverwischbar fotografisch ins Metall eingelassen werden.[7][35]
Die Verordnung von 1981 wurde bis heute nicht umgesetzt. Liechtensteinische Diplomatenkontrollschilder wurden nie realisiert. Die Fahrzeuge von Haltern mit diplomatischen oder konsularischen Vorrechten und Immunitäten erhalten normale Kontrollschilder. Neben den Schildern kann, falls erwünscht, ein ovales Schild angebracht werden, welches mit «CD» oder «CC» beschriftet ist. Das Fürstentum Liechtenstein hatte per Ende 2024 diplomatische Beziehungen mit 136 Staaten. Von den 136 Staaten sind 85 mit einer nicht residierenden Botschafterin bzw. mit einem nicht residierenden Botschafter in Liechtenstein akkreditiert. Sie sind von ihren Botschaften in Bern (Schweiz) oder Wien (Österreich) aus für Liechtenstein zuständig. Des Weiteren gab es 45 konsularische Vertretungen in Liechtenstein. Fahrzeuge mit Schweizer Diplomatenkontrollschildern sind keine Seltenheit auf Liechtensteins Strassen. Liechtensteinische Fahrzeuge mit einem ovalen «CC»-Schild sind hingegen eine absolute Rarität. Auf die Einführung von liechtensteinischen Diplomatenkontrollschildern wird man wohl noch lange warten müssen.[35][36][37]
Siehe auch: Diplomaten-Kontrollschilder (Schweiz)
Fahrradkontrollschilder
Das Fahrradkennzeichen war von 1921 bis 2011 in Liechtenstein ein auf Fahrrädern angebrachtes Kennzeichen, bis 1989 in Form eines Schildes, umgangssprachlich Fahrradnummer oder Velonummer, danach in Form einer Vignette, der «Velovignette». Das Kennzeichen galt als Beleg für die Haftpflichtversicherung des Fahrrads. Vor 1921 wurden bereits Nummerntafeln durch die Radbund-Vereinigungen in Liechtenstein ausgegeben.[38]
1915 bis 1921
In den Jahren nach 1910 formierten sich in den meisten Gemeinden des Landes Radbund-Vereinigungen, welche den Zweck hatten, den Mitgliedern durch Ausgabe der sogenannten Triptik-Karten (dreiteiliger Grenzübertrittsschein) den Grenzverkehr zu erleichtern. Dazu als Beispiel ein Statutenauszug des 1913 mit 51 Mitgliedern gegründeten «Radfahrerbund Schaan»: «Der Radfahrerbund haftet solidarisch für Radschmuggeleien, welche von Mitgliedern verübt werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, seine Nummerntafel vorschriftsmässig an seinem Rad anzubringen und auch das Mitgliederbüchlein mitzuführen. Etwaiger Radschmuggel ist sofort dem Präsidenten anzuzeigen». Der Schmuggel von Fahrrädern im Grenzverkehr mit Österreich war offenbar derart gravierend, dass jede Person, welche die Grenze zu Österreich mit dem Fahrrad überqueren wollte, eine Kaution (Fahrradsteuer, Fahrradtaxe) von 30’000 Österreichische Kronen hinterlegen musste (Stand Oktober 1921). Der eigentliche Zweck der Radfahrervereinigungen war also die Entrichtung dieser Kaution mit einer solidarischen Bürgschaft für ihre Mitglieder. Trotz dem ähnlichen Design und den identischen Informationen darauf, hatten die Nummerntafeln von 1915 in Liechtenstein, im Gegensatz zu den Velonummern in der Schweiz, also nichts mit der Erhebung von Fahrrad-Gebühren durch den Staat zu tun. Die Erhebung von Fahrrad-Steuern wurde in Liechtenstein erst im Jahr 1921 eingeführt.[38]
1921 bis 2011
Die offiziellen liechtensteinischen Fahrradkontrollschilder wurden mit der Verordnung vom 15. Juni 1921, betreffend die Erhebung der zu entrichtenden Fahrradsteuern (LGBI, 1921, Nr. 12), eingeführt. Die Kontrollschilder wurden ab 1921 jeweils von den Wohnorts-Gemeinden der Fahrrad-Besitzer ausgegeben. Die Vollziehungsverordnung vom 4. Dezember 1924 zum Gesetz vom 10. Mai 1924, LGBI, 1924, Nr. 6 schreibt in Artikel 68 vor: «Jedes Rad muss mit einem nummerierten Kontrollschild versehen sein. Dasselbe wird von der Steuerverwaltung bereitgestellt und ist am Hinterteil der Maschine, gut sichtbar, parallel der Lenkstange, zu befestigen».[39][40][41][42]
In den Jahren 1932 bis 1944 gab das Fürstentum Liechtenstein keine Fahrradkennzeichen aus. Am 3. August 1931 hatte der Landtag des Fürstentums die Steuer auf Fahrräder aus dem Gesetz gestrichen.[43] Bis 1944 wurden vom Liechtensteiner Radfahrer-Bund (L.R.B.) eigene Schilder ausgegeben.[44] Per 1. Januar 1945 führte das Fürstentum die Haftpflichtversicherung für Fahrräder ein, somit wurden ab 1945 auch die staatlichen Fahrradkennzeichen wieder zu neuem Leben erweckt. Das Design für die neuen Velonummern wurde vom benachbarten Schweizer Kanton St. Gallen übernommen.[45][46]
Das Fürstentum Liechtenstein hatte bezüglich ihrer Fahrrad-Kontrollschilder bis 1986 die gleichen Formen sowie Anordnungen und ähnliche gesetzliche Vorschriften wie die Schweiz. 1961 wurde in der Schweiz und in Liechtenstein ein einheitliches Veloschildformat eingeführt. Es war ein Hochkantformat, in das ein Kantonskürzel bzw. das liechtensteinische Landeskürzel FL, die zwei letzten Ziffern des Ausgabejahres und eine Kontrollnummer in kleiner Schrift gestanzt waren. Die Grösse der Kennzeichen wurde mit 8 × 5 cm vorgegeben und die Schilder hatten eine reflektierende Oberfläche. Die Velonummern waren bis 1989 nur bei den Gemeindeämtern und mit einer Registrierung des Halters und des Fahrrads (Marke und Rahmennummer) erhältlich. Gestohlene oder gefundene Fahrräder konnten so wieder den Besitzern zugeführt werden.[47][42]
Als Material wurde Aluminium oder Stahlblech verwendet. Jedes Schild enthielt eine fortlaufende Nummer, anhand derer der Besitzer identifiziert werden konnte. Die Gültigkeitsdauer reichte vom 1. Januar des Ausgabejahrs bis zum 31. Mai des darauf folgenden Jahres. Anzubringen waren die für Schrauben gelochten Kennzeichen am Schutzblech des Hinterrads, am Gepäckträger oder an den Sattelstreben.
Ab 1987 wurden durch die Gemeindeverwaltungen und Velohändler neue Velo-Schilder abgegeben. Diese hatten auf rotem Schild mit schwarzer Schrift das Landeskennzeichen FL und je nach Ort, wo sie eingelöst wurden, die Postleitzahl der entsprechenden Gemeinde sowie eine Kontrollnummer auf dem Schild aufgeprägt, dafür aber keine Jahreszahl mehr.[48][42]
Ab 2005 gaben die Gemeindeverwaltungen anstelle der Velo-Schilder neu nur noch Velo-Vignetten ab. Diese Vignetten mussten nicht jedes Jahr erneuert werden und galten unbefristet. Man konnte das bisherige Velo-Schild weiterhin benutzen, musste aber bei der Neuanmeldung eines Fahrrades die neue Velo-Vignette anbringen. Diese Velo-Vignetten wurden von der Fürstlichen Regierung mit Beschluss vom 15. November 2011, im Gleichklang mit der Schweiz, ab 1. Januar 2012 abgeschafft.[49] Die liechtensteinische Regierung hat die Abschaffung aus folgenden Hauptgründen vorgenommen:
- Parallelität zur Schweiz: Liechtenstein orientiert sich im Strassenverkehrsrecht eng an der Schweiz, wo die Abschaffung ebenfalls beschlossen wurde.
- Hohe Versicherungsdichte: Über 90 Prozent der Bevölkerung verfügten bereits über eine private Haftpflichtversicherung, wodurch das obligatorische Haftpflicht-Obligatorium für Fahrräder als überflüssig angesehen wurde.
- Bürokratieabbau: Die Abschaffung eliminierte den administrativen Aufwand für die Gemeinden und den Staat bei der Herausgabe der Vignetten.[50][51][52][42]
Siehe auch: Fahrradkennzeichen (Schweiz)
Kontrollschild-Zuteilung
Die Kontrollschilder werden vom Amt für Strassenverkehr in Vaduz bei der Zulassung des Fahrzeugs zugeteilt. Die Kontrollschilder, mit Ausnahme der Schilder für die provisorische Zulassung, bleiben Eigentum des Staates und müssen nach der Abmeldung des Fahrzeugs zurückgegeben werden. Die Nummern werden in der Regel fortlaufend, in aufsteigender Reihenfolge vergeben. Zwischendurch werden auch tiefe Nummern, welche zurückgegeben worden sind, wieder neu in Umlauf gebracht. Die Schilder können auf Antrag auch als Wechselschilder für maximal zwei Fahrzeuge genutzt werden. Die hinteren Kontrollschilder können wahlweise im Lang- oder Hochformat angefordert werden.
Ein Standardkontrollschild kostet CHF 25, zwei Standardschilder kosten CHF 40. Seit Januar 2019 werden auf Wunsch auch Kontrollschilder mit mattschwarzer Grundfarbe (schwarze Farbe ohne Glanz, die Licht absorbiert statt reflektiert) ausgegeben. Ein mattschwarzes Einzelschild für Motorräder kostet CHF 130, zwei mattschwarze Kontrollschilder für das Auto kosten CHF 250.[20][21] Die Kontrollschilder werden dem Fahrzeughalter zugeteilt und nicht dem Fahrzeug. Bei einem Fahrzeugwechsel des Halters kann nach der Ummeldung dasselbe Kontrollschild ans neue Fahrzeug montiert werden. Somit ist es auch möglich, ein neues Fahrzeug zu erwerben und mit den eigenen Kontrollschildern sofort zu bewegen (sofern vorgängig telefonisch die Versicherung informiert wurde). Der Fahrzeugausweis von dem neuen und dem alten Fahrzeug kann dann per Post zum Strassenverkehrsamt geschickt werden und der Halter erhält nach wenigen Tagen die neuen Papiere per Post zugestellt. In der Übergangsfrist darf das neue Fahrzeug ohne offizielle Papiere fahren, es ist jedoch ein spezielles Dokument mitzuführen (im Internet gratis verfügbar), welches bei einer allfälligen Polizeikontrolle vorzuweisen ist. Dieses Vorgehen ist jedoch nur in der Schweiz und Liechtenstein zulässig. Von Fahrten in anderen Ländern wird abgeraten, solange keine Papiere für den Wagen vorliegen.[8]
Kontrollschild–Versteigerung
Folgende Kontrollschilder werden ausschliesslich durch eine Versteigerung an den Meistbietenden ausgegeben:
- Kontrollschilder mit tiefen Nummern (vierstellige normale Kontrollschilder oder zweistellige Motorradschilder)
- Kontrollschilder mit auffälligen Ziffernkombinationen
Bis 2025 wurden alle zwei Jahre die besonderen Kontrollschilder in der Prüfhalle des ASV (Amt für Strassenverkehr) versteigert. Die Versteigerung war öffentlich und für jeden zugänglich. Das führte zu datenschutzrechtlichen Bedenken. Vor diesem Hintergrund erteilte das Verkehrsministerium dem Amt für Strassenverkehr den Auftrag, eine moderne und datenschutzkonforme Lösung zu erarbeiten.
Seit dem Sommer 2025 können Kontrollschilder bei Online-Auktionen ersteigert werden. Künftig werden die Versteigerungen über einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen abgehalten. Geplant sind vier bis fünf Versteigerungen pro Jahr, jeweils mit rund fünf Kontrollschildern für Motorfahrzeuge sowie ergänzend Motorradschildern passend zum Saisonstart im Frühjahr. Es dürfen nur Kontrollschilder für den Eigenbedarf ersteigert werden. Die Bezahlung eines ersteigerten Schildes kann via Rechnung oder bei der Abholung direkt am Schalter erfolgen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit des Direktkaufs von Wunschnummern zu einem Festpreis. Diese sind in der online E–Versteigerung–Plattform einsehbar und für registrierte Benutzer erwerbbar.
Zur Teilnahme berechtigt sind alle volljährigen, natürlichen Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein. Juristische Personen müssen im liechtensteinischen Handelsregister eingetragen sein und durch eine natürliche Person vertreten werden, welche gemäss Handelsregisterauszug für die juristische Person handlungsbefugt ist. Die Teilnahme erfordert eine Registrierung. Nach der erfolgreichen Ersteigerung ist die Nummer sofort zur Zulassung beim Amt für Strassenverkehr freigeschaltet. Auf das ersteigerte Kontrollschild muss innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Versteigerung ein Fahrzeug zugelassen werden. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Zulassung. Werden die ersteigerten Kontrollschilder gestohlen oder geraten in Verlust, werden diese im Fahndungssystem der Landespolizei ausgeschrieben. Die Schilder werden für 15 Jahre zur Ausgabe gesperrt und können anschliessend wieder der Person zugeteilt werden, welche diese ersteigert hat.[53][54][55][56][57][58][59]
Wunschnummer–Reservierung
Es ist möglich, sogenannte Wunschkennzeichen bzw. Wunschnummern (spezielle Ziffernkombinationen) beim Amt für Strassenverkehr zu reservieren. Voraussetzung ist, dass die gewünschte Ziffernkombination nicht unter die Bestimmungen der Ziffer 4 der Kontrollschilderweisung fällt, so z. B. vierstellige Motorwagenschilder, zweistellige Motorradschilder oder auffällige Ziffernkombinationen, wie z. B. FL 666, FL 20202 oder FL 40000. Diese Schilder sind jeweils nur über Schilderversteigerungen beim Amt für Strassenverkehr in Vaduz erhältlich. Voraussetzung ist natürlich auch, dass die Nummer nicht bereits an einen anderen Halter zugeteilt ist.[59]
Die Gebühr einer Wunschnummer beträgt gemäss Gebührenverordnung CHF 500 und wird bei der Bestellung in Rechnung gestellt. Bis zu einer Immatrikulation auf die Wunschnummer muss diese bezahlt sein. Schilderreservierungen sind nur innerhalb des aktuell verwendeten Nummernkreises möglich, dieser reicht zurzeit bei den Personenwagen-Kontrollschildern bis ungefähr FL 42800, bei den Motorrad-Kontrollschildern bis etwa FL 6700 (Stand Dezember 2025).[21][60]
Meldet der Halter kein neues Fahrzeug mehr an, muss er das Kontrollschild an das Amt für Strassenverkehr zurückgeben. Das Kontrollschild bleibt ein Jahr lang für den bisherigen Halter reserviert und die Reservation kann gegen eine Gebühr von CHF 50 um ein Jahr verlängert werden.[21] Viele liechtensteinische Fahrzeughalter behalten ihre Autonummer ein Leben lang oder geben sie innerhalb der Familie an ihre Nachkommen weiter.[6][8]
Kontrollschild-Rückgabe
Bei der Abmeldung des Fahrzeugs muss der Halter die Kontrollschilder an das Amt für Strassenverkehr zurückgeben. Ausgenommen von dieser Regel sind nur die provisorischen Kontrollschilder, welche nach Ablauf der Frist nicht zwingend zurückgegeben werden müssen, bei missbräuchlicher Verwendung jedoch amtlich eingezogen werden.
Wenn der Halter sein Fahrzeug nur vorübergehend abmeldet, kann er die Kontrollschilder gebührenpflichtig deponieren bzw. reservieren lassen. Eine Deponierung ist für ein Jahr ab Deponierungsdatum möglich. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenverordnung.[21] Wenn die Deponierung verlängert werden soll, muss der Halter selbstständig beim Amt für Strassenverkehr vorstellig werden. Die Gebühren für eine Verlängerung der Deponierungsfrist sind ebenfalls in der Gebührenverordnung geregelt. Werden die Kontrollschilder nach Ablauf der Deponierungsfrist nicht verlängert oder wieder zum Verkehr zugelassen, verfällt der Anspruch des Halters, diese wieder auf seinen Namen zulassen zu können.
Bei einer Annullierung der Zulassung bzw. der endgültigen Rückgabe der Kontrollschilder werden die Schilder vernichtet und die Nummer wird nach frühestens einem Jahr wieder in Umlauf gebracht. Die Nummern von gestohlenen oder verlorengegangenen Kontrollschildern werden für 15 Jahre gesperrt und im Fahndungssystem ausgeschrieben.[59][61]
Halterwechsel
Ein Halterwechsel bzw. die Weitergabe von Kontrollschildern an eine andere Person ist nur in folgenden Fällen möglich:
- Zwischen natürlichen Personen bis zum dritten Verwandtschaftsgrad.
- Zwischen Partnern in einer eingetragenen Partnerschaft.
- Zwischen Lebenspartnern in eheähnlicher Gemeinschaft, die nachweislich mindestens drei Jahre im gleichen Haushalt wohnhaft sind.
- Im Scheidungsfalle wird die Haltergeschichte berücksichtigt. Wird eine Verbindung zwischen anfragender Person und Schild festgestellt, kann maximal ein Jahr nach dem Scheidungstermin mit Zustimmung beider Personen ein Halterwechsel vollzogen werden.
- Zwischen einer juristischen und einer natürlichen Person. Die Verbindung der natürlichen Person mit der juristischen Person muss mit einem Handelsregisterauszug dargelegt werden.[59][61]
Souvenirschilder für Sammler
Souvenirschilder sind fabrikneue, echte Kontrollschilder, welche jeweils mit dem ungültigen Kennzeichen FL 00000 bzw. FL 0000 beschriftet sind. Material, Farbe und Format dieser Schilder entsprechen den regulären Kontrollschildern. Die Schilder sind am Schalter des Amtes für Strassenverkehr in Vaduz erhältlich. Der Preis für ein Schild beträgt CHF 25.00, ein Schilderpaar kostet CHF 40.00.[21]
Souvenirschilder sind in folgenden Formaten erhältlich:[62]
- 500 × 110 mm – Querformat, hinteres Schild
- 300 × 160 mm – Hochformat, hinteres Schild
- 300 × 80 mm – Standardformat, vorderes Schild
- 180 × 140 mm – Standardformat, Motorradschild
Weblinks
- Webseite des Amtes für Strassenverkehr in Vaduz
- Webseite des Herstellers der Liechtensteiner Kontrollschilder
- Youtube-Video des Herstellers der Liechtensteiner Kontrollschilder, Dauer: 1:38
Einzelnachweise
- ↑ a b Verordnung vom 27. September 1905, betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher Bestimmungen für den Betrieb von Automobilen und Motorrädern, Abschnitt V, Erkennungszeichen der Kraftfahrzeuge, §§ 26–37, S. 395–398. In: alex.onb.ac.at, Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB), Reichsgesetzblatt 1849-1918, ausgegeben am 7. Oktober 1905, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b Verordnung vom 18. Juni 1906, betreffend den Betrieb von Automobilen und Motorrädern, Abschnitt V, Erkennungszeichen der Kraftfahrzeuge, §§ 14–16. In: gesetze.li, Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jg. 1906, Nr. 2, ausgegeben am 18. Juni 1906, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b Verordnung vom 12. August 1915, betreffend die Lenkung und Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge, §§ 2. In: gesetze.li, Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jg. 1915, Nr. 13, ausgegeben am 18. August 1915, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b c d Farbwechsel vor 60 Jahren, Autoschilder wechselten von Blau-Rot auf Gold-Rot. In: eliechtensteinensia.li, Download-PDF (1 Seite), Artikel im Liechtensteiner Volksblatt vom 23. Juni 2021, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Bevölkerungsstand in Liechtenstein per 31. Dezember 2024. In: statistikportal.li, Amt für Statistik, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b c d e f g h i j k l m Verkehrszulassungsverordnung (VZV) vom 1. August 1978, betreffend Kontrollschilder von Motorfahrzeugen, Art. 71–76. In: gesetze.li, Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jg. 1978, Nr. 20, ausgegeben am 31. August 1978, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b c d e f g h i j Kontrollschilder in der Schweiz und in Liechtenstein. ( vom 13. August 2018 im Internet Archive), In: license-plates.ch, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b c d e Fahrzeugzulassung. In: llv.li, Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b Hersteller von FL-Kennzeichen nennt das Safety-Level lowest possible. In: brudiland.li, Artikel vom 2. September 2025, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ «Farbwechsel? Auf keinen Fall!». In: vaterland.li (kostenpflichtig), Artikel vom 1. April 2019, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b c d e f g Fahrzeugstatistik Liechtenstein, Bestand 30. Juni 2025. In: statistikportal.li, Amt für Statistik, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Die Beziehungen zu Österreich bis 1919. In: fuerstundvolk.li, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Zollvertrag mit Österreich bis 1919. In: e-archiv.li, PDF (11 Seiten), abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Das Ende des Zollvertrags zwischen Österreich und Liechtenstein. In: zollvertrag.li, PDF (2 Seiten), abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b Motorisierung des Strassenverkehrs in Liechtenstein. In: historisches-lexikon.li, Artikel vom 31. Dezember 2011, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Gesetz vom 30. Juni 1982 über Wappen, Farben, Siegel und Embleme des Fürstentums Liechtenstein, betreffend Staatswappen und Landesfarben, Art. 1–15. In: gesetze.li, Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jg. 1982, Nr. 58, ausgegeben am 18. September 1982, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Schilderarten und Formate. In: llv.li, Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Woher die Schweizer und Liechtensteiner Nummernschilder kommen. In: swissinfo.ch, Artikel vom 30. Juni 2025, abgerufen am 12. Januar 2026.
- ↑ Gestaltung der Kennzeichen in Liechtenstein. In: kfz.net, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b Neu: Mattschwarze Kontrollschilder. In: vaterland.li (kostenpflichtig), Artikel vom 25. Januar 2019, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b c d e f Verordnung vom 7. Dezember 2004 über die Einhebung von Gebühren durch das Amt für Strassenverkehr, betreffend Kontrollschilder, Art. 4. In: gesetze.li, PDF (10 Seiten), Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jg. 2004, Nr. 258, ausgegeben am 10. Dezember 2004, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b Verordnung vom 16. Juli 1996 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), betreffend Kontrollschilder, Art. 45. In: gesetze.li, Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jg. 1996, Nr. 143, ausgegeben am 27. September 1996, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Beitritt zu Genfer Strassenverkehrsabkommen und Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr. In: llv.li, Amt für Strassenverkehr, ausgegeben am 2. April 2020, abgerufen am 13. Januar 2026.
- ↑ Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr tritt in Kraft: Freie Fahrt in über 150 Ländern. In: llv.li, Amt für Strassenverkehr, ausgegeben am 1. März 2021, abgerufen am 13. Januar 2026.
- ↑ Landtagsprotokoll vom 5. Dezember 2019 betreffend Beitritt zu diversen Strassenverkehrsabkommen. In: llv.li, Landtagsprotokoll Nr. 134/2019, ausgegeben am 5. Dezember 2019, abgerufen am 13. Januar 2026.
- ↑ Übersicht zukünftiger internationaler Geltungsbereich des liechtensteinischen Führerscheins. In: llv.li, Amt für Strassenverkehr, ausgegeben am 11. Dezember 2019, abgerufen am 13. Januar 2026.
- ↑ a b Weisungen über die Kontrollschilder, betreffend befristete Kontrollschilder, Spezialfälle, S. 4, Art. 3. In: llv.li, Amt für Strassenverkehr, PDF (9 Seiten), ausgegeben am 1. Januar 2015, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b Fahrzeugzulassung, Befristete Kontrollschilder. In: llv.li, Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) vom 20. November 1959 (Stand am 8. März 2005), betreffend Provisorische Immatrikulation, S. 56. In: lex.weblaw.ch, PDF (76 Seiten), abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b Verkehrszulassungsverordnung (VZV) vom 1. August 1978, betreffend Verzollungs- und Versteuerungskontrolle, Art. 65–66. In: gesetze.li, Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jg. 1978, Nr. 20, ausgegeben am 31. August 1978, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Tageszulassungen. In: llv.li, Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Drittes Kontrollschild für Lastenträger ab 1. März 2022. In: llv.li, Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Regierung erlässt Abänderungen der Verordnungen zum Strassenverkehrsgesetz (SVG), betreffend Drittes Kontrollschild für Lastenträger. In: llv.li, Amt für Strassenverkehr, ausgegeben am 6. Oktober 2021, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Schweizerisches Bundesgesetz vom 15. März 1932 über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr, betreffend roter Schrift auf Kollektivnummern, Art. 16. In: eliechtensteinensia.li, Liechtensteinische Landesbibliothek, Artikel in den Liechtensteiner Nachrichten vom 22. Juni 1933, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b c Verordnung vom 21. April 1981 über Ausweise und Bewilligungen sowie Kontrollschilder und Kennzeichen im Strassenverkehr. In: gesetze.li, Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jg. 1981, Nr. 64, Art. 18, betreffend Diplomatenkontrollschilder, PDF (29 Seiten), ausgegeben am 24. Dezember 1981, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Diplomatische und konsularische Vertretungen in Liechtenstein. In: llv.li, Amt für Auswärtige Angelegenheiten, am 18. Februar 2025, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Interessenvertretung durch die Schweiz. In: regierung.li, Berichte und Anträge, Nr. 2006/97, Abs. 4.6, betreffend Zuständigkeiten in der liechtensteinischen Aussenpolitik, vom 3. Oktober 2006, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b Einführung der Nummerntafeln in Liechtenstein 1915. In: velonummern.ch, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Verordnung vom 15. Juni 1921 betreffend die Einhebung der gemäss Art. 3 Bst. E des Finanzgesetzes vom 31. Januar 1921, LGBl. 1921 Nr. 4, zu entrichtenden Fahrradsteuer. In: velonummern.ch, Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jg. 1921, Nr. 12, betreffend Fahrräder ohne Motorenantrieb, PDF (5 Seiten), ausgegeben am 26. Juli 1921, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Fahrradsteuer und Fahrradkennzeichen in Liechtenstein 1921-1927. In: velonummern.ch, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Vollziehungs-Verordnung vom 4. Dezember 1924 zum Gesetze vom 10. Mai 1924, LGBl. 1924, Nr. 6, betreffend den Verkehr mit Fahrzeugen. In: gesetze.li, Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jg. 1924, Nr. 20, Kap. IV, Art. 18, betreffend Fahrräder ohne Motorenantrieb, PDF (26 Seiten), ausgegeben am 6. Dezember 1924, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b c d Fahrrad-Kontrollschilder in der Schweiz und in Liechtenstein. ( vom 13. August 2018 im Internet Archive), In: license-plates.ch, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ 1931: Liechtenstein schafft Fahrradsteuer und Velonummern ab. In: velonummern.ch, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ 1932-1944: Liechtensteiner Radfahrer-Bund gibt Fahrradschilder aus. In: velonummern.ch, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ 1944: Fahrradkennzeichen im Kanton St. Gallen. In: velonummern.ch, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ 1945: Liechtenstein führt Fahrradkennzeichen wieder ein. In: velonummern.ch, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ 1962: Fahrradkennzeichen Schweizer-Norm-Design. In: velonummern.ch, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ 1987: FL Velonummer mit Postleitzahl statt Velovignette. In: velonummern.ch, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ 2005: FL Ankündigung Velovignette mit Beibehaltung Alu-Schild. In: velonummern.ch, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes. In: regierung.li, BuA-Nr. 2011/81, betreffend Abschaffung der Velovignetten, ausgegeben am 23. August 2011, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ 2011: Abschaffung der Velovignette. In: velonummern.ch, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Archiv Schweizer Velonummern Museum. In: velonummern.ch, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Amt für Strassenverkehr führt Online–Versteigerung der Kontrollschilder für Motorfahrzeuge ein. In: regierung.li, Medienmitteilung vom 13. August 2025, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Spezielle Autonummern kommen unter den Hammer. In: landesspiegel.li, Artikel vom 13. August 2025, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Autonummern – Symbol für den Ausverkauf unserer Heimat? In: dpl.li, Demokraten pro Liechtenstein, Artikel vom 17. September 2025, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Zweite E–Versteigerung von Kontrollschildern ab dem 18. November. In: vaterland.li, Artikel vom 17. November 2025, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Zweite Online–Versteigerung bis 9. Dezember 2025. In: llv.li, Amt für Strassenverkehr, E-Versteigerung Kontrollschilder, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Fragen und Antworten zur E–Versteigerung von Kontrollschildern. In: llv.li, Amt für Strassenverkehr, PDF (2 Seiten), abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b c d Weisungen über die Kontrollschilder. In: llv.li, Amt für Strassenverkehr, PDF (9 Seiten), abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Wunschnummern. In: llv.li, Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ a b Fahrzeugabmeldung. In: llv.li, Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 11. Januar 2026.
- ↑ Souvenirschilder. In: llv.li, Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 11. Januar 2026.