Hugo Weitz
Hugo Weitz (geboren am 1. Juni 1891 in Braunschweig; gestorben am 5. März 1965 ebenda) war ein deutscher Rechtsanwalt und Schriftsteller.
Leben
Weitz entstammte einer Braunschweiger Kaufmannsfamilie. Er war ein Nachfahre des Holzhändlers Johann Anton Weitz und dessen Frau Johanne (geborene Billmann).[1] Seine Schulausbildung am Wilhelm-Gymnasium schloss er 1912 mit dem Abitur ab. Eigentlich wollte er Germanistik studieren, entschloss sich jedoch auf Drängen seines Vaters für ein Studium der Rechtswissenschaften. In den Jahren 1916 und 1921 legte er erfolgreich die juristischen Examina ab und zog 1922 nach Helmstedt, wo er sich als Rechtsanwalt niederließ und eine Kanzlei in der Neumärker Straße übernahm. Er verehrte Gustav Stresemann und war bis 1929 Mitglied in der von diesem geleiteten Deutschen Volkspartei. Den Aufstieg der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei verfolgte er mit Skepsis und mit Unbehagen. Er trat 1933 demonstrativ in den rechtskonservativen Frontkämpferbund Stahlhelm und nicht in die Sturmabteilung ein, was deren Argwohn erregte.
1934 kehrte er nach Braunschweig zurück und arbeitete in einer Gemeinschaftskanzlei am Fallersleber Tor mit dem Justizrat Ernst Hartung, seinem Schwiegervater. Hartung war befugt, Mandanten vor dem Oberlandesgericht Braunschweig zu vertreten, was Weitz nicht gestattet war, da er nicht die dafür erforderliche Zulassung besaß. Sein diesbezüglicher Antrag wurde 1939 vom Reichsjustizminister abgelehnt. Um 1942 agierte Weitz unauffällig und angepasst, er schwamm mit dem Strom und wurde nominell Mitglied im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund, um beruflich als Rechtsanwalt nicht benachteiligt zu werden. Er arbeitete insbesondere als Strafverteidiger. Nebenbei betätigte er sich als Schriftsteller.[2]
Prozess vor dem Sondergericht Braunschweig
1942 wurde Weitz beschuldigt in betrügerische Machenschaften verwickelt zu sein. Weitz wurde angeklagt und vor dem Sondergericht Braunschweig unter dem Vorsitz des Landgerichtspräsidenten Hugo Kalweit zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Dies war ein drastischer Einschnitt in seiner juristischen Karriere.
Die Anklage gegen ihn bezog sich auf einen Fall, den er im September 1939 für die Haushaltshilfe einer befreundeten Familie übernommen hatte. Dabei ging es um die Ehescheidung von deren Cousine Marianne S. von deren Mann Paul S. Weitz war gebeten worden zu prüfen, ob noch etwas gegen das noch nicht rechtskräftige Landgerichtsurteil vom 29. August 1939 unternommen werden konnte. Er übernahm ihren Fall und legte Berufung beim Oberlandesgericht ein und stellte wie vereinbar auch einen Antrag auf das Armenrecht, da Marianne S. mittellos war. Das Schreiben ließ er von Hartung unterzeichnen, da er ja selbst dort keine Zulassung hatte. Die Berufung war erfolgreich die Scheidung und Anklage wegen Ehebruchs gegen die Frau wurden zurückgewiesen. Bald darauf trat Marianne S. erneut an ihn heran, um ihrerseits eine Scheidungsklage gegen ihren Mann einzureichen, der ehebrüchig geworden war. Gegen ein vorab gezahltes Honorar reichte er die Scheidungsklage beim Landgericht Braunschweig ein. Es kam aber nicht zu einer Verhandlung, da Paul S. Anfang Oktober 1941 als Soldat fiel. Somit hatte Weitz zu viel Honorar erhalten. Trotz mehrfacher Mahnung auf Erstattung versäumte er die Rückzahlung. Dies hatte zur Folge, dass Frau S. am 10. August 1942 einen Beschwerdebrief an das Landgericht schickte. Kalweit schlussfolgerte aus der Vernehmung von Marianne S., dass Weitz sie beim Berufungsprozess um 160 Mark geprellt habe, da er keine Zulassung beim Oberlandesgericht gehabt habe und sie so nach dem Armenrecht keine Zahlung an ihn hätte vornehmen müssen und der Honorarvertrag rechtswidrig war. Bei der Verhandlung wurde er von Oskar (oder Oscar) Kahn vertreten, während Ernst von Griesbach, Rudolf Grimpe und H. Eilers als Richter für die Hauptverhandlung am 27. Oktober 1942 benannt wurden und der Rechtsanwalt Christian von Campe, stellvertretender Präsident der Rechtsanwaltskammer Braunschweig, als Sachverständiger eingesetzt war. Landgerichtsrat Jäger forderte als Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Zuchthausstrafe von einem Jahr und neun Monaten für den Angeklagten. Von Griesbach, Eilers und Grimpe verurteilten Weitz wegen einfachen Betrugs und Gebührenüberhebung zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung.[2]
Nachwirkung
Weitz beantragte am 2. November 1942 die Streichung aus der Rechtsanwaltsliste, um einem Ausschluss aus der Rechtsanwaltskammer zuvorzukommen. Die Kanzlei am Fallersleber Tor wurde aufgelöst und er bereitete sich auf einen Aufenthalt im Strafgefängnis Wolfenbüttel vor. Sein Verteidiger Kahn schlug am 9. November 1942 mit einem achtseitigen Schreiben an den Oberstaatsanwalt den Gnadenweg ein und bat darum die „erkannte Freiheitsstrafe von 1 Jahr Gefängnis bedingt zu erlassen oder in eine Geldstrafe umzuwandeln und die Strafvollstreckung einstweilen auszusetzen“ (Matthias Krüger: Der Fall Hugo Weitz – Ein Beitrag zur Geschichte des Sondergerichts Braunschweig.)[3] Zudem reichte Kahn 20. November 1942 eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Oberstaatsanwaltsvertreter Wilhelm Hirte und am 11. Dezember 1942 noch einen Nachtrag ein, der sein Gesuch an die Reichsanwaltschaft weiterleitete. Am 17. Mai 1943 erreichte die Nichtigkeitsbeschwerde den Reichsgerichtspräsidenten Erwin Bumke und dessen Vertreter, Reichsgerichtsrat Friedrich Hartung. Es kam zu einer zweiten Verhandlung, Weitz wurde vom Landgericht Magdeburg freigesprochen und musste die Strafe nicht antreten. Er hatte mit seiner Frau und seinem Sohn seit der Kanzleischließung von seinen Ersparnissen gelebt. Durch eine Schwägerin erhielt er einen Kriegsaushilfsjob beim Versorgungsamt in Hildesheim, wo er nun als kleiner Angestellter ein kümmerliches Auskommen hatte. Er war zwar rehabilitiert, wagte es aber nicht eine erneute Zulassung als Rechtsanwalt zu beantragen, da Kalweit, der ihn verurteilt hatte, weiterhin großen Einfluss bei der örtlichen Justiz und ihn vermutlich wegen des erreichten Freispruchs im Visier hatte. Er ließ sich in Hildesheim nieder, wo er bis zum Zusammenbruch der NS-Diktatur blieb. Erich Bockler, vorübergehend eingesetzter Oberbürgermeister Braunschweigs, holte Weitz nach Braunschweig zurück und bot ihm eine Stelle in der Stadtverwaltung an. Beide gingen jedoch in den Landesdienst und Weitz erhielt in Bocklers Volksbildungsressort die Leitung des Referats, das für Theater, Museen und Bibliotheken zuständig war. Er wurde Beamter auf Widerruf und hatte ein gutes Auskommen. 1947 kam im Paul Schlösser-Verlag sein Buch Heiteres und Weiteres heraus. Doch im Jahr 1949 wurde er nicht mehr gebraucht und aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Mit einer Klage, die bis zum Oberverwaltungsgericht ging, erreichte er lediglich einen Vergleich und bekam eine Abfindung von 10 000 DM. Weitz hatte nur geringe Versorgungsansprüche und begann erneut als Rechtsanwalt zu arbeiten. Sein Einkommen war aber gering. Im März 1954 bemühte er sich um eine Anerkennung als politisch Verfolgter während der Nazi-Zeit und versuchte eine Entschädigung zu erhalten. Nach drei Jahren wurde ihm vom Landgericht Braunschweig in zweiter Instanz wiederum ein Vergleich angeboten und er erhielt 3 000 DM. Nach schwerer Krankheit starb er 1965.[2]
Familie
Weitz war (vor 1934) mit Marianne Gertrud Johanna (geborene Hartung; 1893 – 16. Dezember 1981) verheiratet, einer Tochter des Rechtsanwalts und Notars Ernst Hartung (27. Oktober 1857 – 17. April 1943), dem Vorsitzenden des Braunschweiger Anwaltsvereins und dessen Frau Auguste Mathilde Clara (geborene Ratzinger; 29. September 1863 – 30. Dezember 1942). Die Familie wohnte zunächst in Helmstedt, zog aber später wieder nach Braunschweig, wo sie eine Kanzlei im Wohnhaus der Familie Hartung Am Fallersleber Tore 12 führten. Der Komponist Rudolf Hartung und der Jurist Georg Paul Günther Manfred Hartung (* 29. Juni 1896 – 16. September 1986), Amtsgerichtsrat und Direktor des Amtsgerichts in Liebenburg, waren seine Schwäger, die Konzertpianistin Käthe Hartung (* 1885) seine Schwägerin.[4] Er hatte mindestens einen Sohn.
Schriften (Auswahl)
- Schuldlos verheiratet – Leicht satirischer Roman aus einer längst vergangenen Zeit. J. L. Schrag, Nürnberg 1941.
- Heiteres und Weiteres. Paul Schlösser-Verlag, Braunschweig 1947.
- Das Alibi. 1947.
Literatur
- Matthias Krüger: Der Fall Hugo Weitz – Ein Beitrag zur Geschichte des Sondergerichts Braunschweig. doi:10.24355/dbbs.084-202007241343-0, S. 181–216 (leopard.tu-braunschweig.de PDF).
Weblinks
- Hugo Weitz {DE} (M: 1891 Jun 1 – 1965 Mar 5) authorandbookinfo.com
Einzelnachweise
- ↑ Otto Pfingsten: Die „Barmherzigen Brüder“ – der 1. Kegelclub Deutschlands. In: Braunschweigische Heimat. doi:10.24355/dbbs.084-202005051502-1, S. 24–25 (leopard.tu-braunschweig.de PDF).
- ↑ a b c Matthias Krüger: Der Fall Hugo Weitz – Ein Beitrag zur Geschichte des Sondergerichts Braunschweig. doi:10.24355/dbbs.084-202007241343-0, S. 181–216 (leopard.tu-braunschweig.de PDF).
- ↑ Matthias Krüger: Der Fall Hugo Weitz – Ein Beitrag zur Geschichte des Sondergerichts Braunschweig. doi:10.24355/dbbs.084-202007241343-0, S. 205 (leopard.tu-braunschweig.de PDF).
- ↑ Biographie – Rudolf Hartung. (rudolf-hartung.de).