Sondergericht Braunschweig
Das Sondergericht Braunschweig wurde wie andere NS-Sondergerichte, nur wenige Wochen nach der sogenannten Machtergreifung der Nationalsozialisten eingerichtet. Die erste Verhandlung fand am 8. April 1933 statt.[1] Zu seinen letzten Sitzungen trat das Gericht nur wenige Tage vor der Übergabe der Stadt Braunschweig am 12. April 1945 zusammen.
Dem Gericht in Braunschweig kam dieselbe Aufgabe zu, wie den anderen Sondergerichten im NS-Staat: Als Schnellgericht mit eingeschränkten Rechten für die Angeklagten war es fester Bestandteil des ideologisch motivierten Unterdrückungsapparates zur Entrechtung, Verfolgungen, Einschüchterung und Beseitigung vermeintlicher oder tatsächlicher Regimegegner. Wie es Roland Freisler, Präsident des Volksgerichtshofs, 1939 beschrieb, betrachtete das NS-Regime die Sondergerichte als „Panzertruppe der Rechtspflege“[2] und als „Kriegsgerichte der inneren Front“.[3]
Die Richter am Sondergericht Braunschweig verhandelten in den knapp 12 Jahren ihrer Tätigkeit mehr als 6000 Fälle und verhängten 92 Todesurteile, neun davon gegen Frauen.[4] Der wohl bekannteste Fall ist das Verfahren gegen die 19-jährige Erna Wazinski, die Ende 1944 hingerichtet wurde.[1] Das Sondergericht Braunschweig war bis kurz von der Übergabe der Stadt am 12. April 1945 an US-Truppen tätig. Das letzte Urteil (6 Monate Gefängnis) erging am 6. April 1945[5], das letzte vollstreckte Todesurteil erging am 6. Februar 1945 gegen Victoria Breuer.[6] Sie wurde am 9. März 1945 hingerichtet. Das letzte – nicht mehr vollstreckte – Todesurteil erging am 27. März 1945.[7]
Sämtliche Richter und Staatsanwälte des Sondergerichts Braunschweig wurden in der Nachkriegszeit entnazifiziert und größtenteils wieder in den Justizdienst der jungen Bundesrepublik eingestellt. Wenn es überhaupt zu Anklagen kam, so endeten diese sämtlich wegen Mangels an Beweisen bzw. weil sich die Angeklagten darauf beriefen, geltendes Recht umgesetzt zu haben, mit einem Freispruch.[8]
Geschichte
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden auf Grundlage der Verordnung der Reichsregierung über die Bildung von Sondergerichten vom 21. März 1933 Gerichte außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit geschaffen. Diese Sondergerichte dienten der Bekämpfung politischer Gegner des NS-Regimes.
Zunächst wurden hier insbesondere Verstöße gegen das Heimtückegesetz aus dem Jahr 1934 geahndet. Nach Kriegsausbruch wurden zahlreiche Urteile gegen Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter ausgesprochen. Die oftmals drastischen Urteile sollten an der inneren Front der Abschreckung und der Erziehung dienen.[9]
Es gab auch einige Ermittlungsverfahren, die aus Mangel an Beweisen eingestellt wurden oder mit einem Freispruch endeten. In den Jahren 1936 bis 1939 wurden mehr als 50 % der Verfahren eingestellt und jedes sechste Hauptverfahren endete mit einem Freispruch. Angeklagt wurden zumeist Personen aus der Arbeiterschicht. Während des Krieges stieg die Zahl der Todes- und Zuchthausstrafen jedoch stark an. Zahlreiche Angeklagte wurden für Bagatelldelikte zu Geld-, Gefängnis- oder Zuchthausstrafen, beziehungsweise zum Tode verurteilt.[9]
1943 gab es vor dem Sondergericht folgende Verhandlungen und Verurteilungen:[10]
| Gesetz/Verordnung | Verfahren | Angeklagte | Todesurteile |
|---|---|---|---|
| Volksschädlingsverordnung (VVO) | 60 | 82 | 11 |
| Kriegswirtschaftsverordnung (KWVO) | 117 | 213 | 1 |
| Mord (§ 211 RStGB) | 3 | 3 | 2 |
| Heimtückegesetz | 98 | 102 | – |
| Verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen | 6 | 9 | – |
| Abhören ausländischer Sender | 38 | 73 | – |
| Wehrdienstentziehung | 8 | 8 | 4 |
| Wehrschutzverordnung | 12 | 13 | 1 |
| Polenstrafrechtsverordnung | 15 | 25 | 3 |
| Sonstige | 11 | 15 | – |
| Gesamt: 933 | 368 | 543 | 22 |
Innerhalb der knapp 12 Jahre, in denen das Gericht tätig war, wurden mehr als 6000 Fälle verhandelt, dabei mehr als 7000 Personen angeklagt und 92 Todesurteile ausgesprochen.[4] Es gab auch Anklagen nach dem Mordparagraphen verhandelt und es gab bis 1943 Verfahren nach der Polenstrafrechtsverordnung, die ab 1942 eigentlich der Polizei und der Schutzstaffel oblagen. Das Sondergericht arbeitete seit 1942 eng mit der Geheimen Staatspolizei zusammen und führte noch bis zum Frühjahr 1945 in Absprache mit dieser Organisation Strafverfahren gegen Ukrainer und Polen durch. Dabei wurde „zur Abschreckung“ regelmäßig die Todesstrafe verhängt. Des Weiteren gab es bei der Beschädigung von Anlagen der Rüstungsindustrie in Braunschweig Verhandlungen nach der Wehrschutzverordnung und es gab zahlreiche Prozesse nach der Kriegswirtschaftsverordnung und der Volksschädlingsverordnung. Verfahren wegen des verbotenen Umgangs mit Ausländern waren hingegen selten. Anfang 1942 wurde auf Interventionen des Reichsjustizministeriums das ganze Sondergericht neu besetzt. Kritisiert wurde, dass die Urteile wegen Schwarzschlachtungen „zu milde“ ausfielen.
Unter dem Vorsitz von Walter Lerche ergingen mindestens fünfzehn Todesurteile. Die Vergehen der Verurteilten waren überwiegend kleinere Diebstähle, die beispielsweise aus der Not heraus von unterernährten französischen und italienischen Zwangsarbeitern begangen wurden. Das letzte Todesurteil wurde am 27. März 1945 ausgesprochen. Am 5. April wurde die letzte Hauptverhandlung anberaumt, am 10. April erfolgte die letzte Fallregistrierung und am 12. April 1945 wurde die Tätigkeit mit der Übergabe der Stadt eingestellt.[11]
Etwa 1100 erhaltene Verfahrensakten des Sondergerichts Braunschweig werden im Niedersächsischen Landesarchiv in Wolfenbüttel verwahrt und können dort eingesehen werden. 250 Urteile befinden sich in den Gefangenenakten in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel. Akten von 116 Verfahren während des Zweiten Weltkrieges lagern im Bundesarchiv in Koblenz.[12]
| Sondergericht | Todesstrafe | Freiheitsstrafe | Geldstrafe | Freispruch | Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Braunschweig | 92 | 4,1 % | 1.771 | 79,2 % | 185 | 8,3 % | 189 | 8,4 % | 2.237 |
| Bromberg (Bydgoszcz) | 338 | 19 % | 1.057 | 59,3 % | 19 | 1 % | 199 | 11,2 % | 1.782 |
| Essen | 93 | 6,4 % | 1.265 | 86,5 % | 0 | 0 % | 105 | 7,2 % | 1.463 |
| Frankfurt am Main | 55 | 2,4 % | 1.707 | 73 % | 118 | 5 % | 323 | 13,8 % | 2.338 |
| Hamburg | 168 | 12,1 % | 1.113 | 80,2 % | 12 | 10,9 % | 94 | 6,85 % | 1.387 |
| Kattowitz | 247 | 6,8 % | 2.897 | 79,9 % | 36 | 0,9 % | 333 | 9,1 % | 3.625 |
| Litzmannstadt | 281 | 6,6 % | 3.378 | 79 % | 109 | 2,5 % | 509 | 11,9 % | 4.277 |
| München | 270 | 4,5 % | 5.230 | 87,3 % | k. A. | k. A. | 490 | 8,2 % | 5.990 |
| Gesamt | 1.544 | 18.418 | 479 | 2242 | > 23.000 | ||||
Bekannte Verurteilungen (Auswahl)
Ab 1940 wurden 88 Todesurteile ausgesprochen und vollstreckt. Diese richteten sich zumeist gegen Bürger anderer Nationen, insbesondere Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene. Zu den 43 betroffenen zählten ein Belgier und ein Italiener, 2 Angehörige der Sinti und Roma, 4 Holländer, 9 Russen, 11 Polen, 12 Franzosen und 3 weitere. Die Anklage lautete in 50 Fällen auf „Verstoß gegen die Volksschädlingsverordnung“, 18 waren Verurteilungen wegen Gewaltverbrechen, 11 waren gefährliche Gewohnheitsverbrecher, 6 wurden wegen Wehrkraftzersetzung, 3 weitere wegen Verstoßes gegen die Kriegswirtschaftsverordnung, gegen das Heimtückegesetz oder aufgrund eines Sittlichkeitsverbrechens hingerichtet.[14] Die Urteile wurden ab 1937 in der Hinrichtungsstätte des Gefängnisses Wolfenbüttel per Fallbeil vollstreckt. In den Jahren bis 1945 wurden dort insgesamt 526 Menschen getötet.[15]
In den Jahren 1940 bis 1945 gab es insgesamt 4808 Verfahren mit fast 6000 Beschuldigten, von denen 1793 ausländische Bürger waren.
Todesstrafe
- Am 9. Oktober 1933 wurden die Arbeiter Kasparick und Schmied zum Tode verurteilt.[16]
- Die aus Gifhorn stammenden Brüder Rudolf (* 1. November 1914 – 12. Juni 1939) und Walther Schoß (* 3. Mai 1913 – 12. Juni 1939) wurden gemeinsam mit Ida Schupp (geborene Weigelt, * 3. Januar 1910 – 12. Juni 1939), der Ehefrau des 29 Jahre alten Eisenbiegers Alfred Schupp († 10. April 1939), wegen gemeinschaftlichen Mordes an diesem vor das Sondergericht gestellt und verurteilt.[17]
- 13. Januar 1942: Zwei Zigeuner wurden wegen des Diebstahls von 40 Mark hingerichtet.
- 9. April 1942: Hermann Thran (1902–1942) aus Westerbeck wurde wegen „schweren Rückfalldiebstahls in 21 Fällen“ und Verbrechen nach § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung in Verbindung mit einem Verbrechen gegen § 4 der Volksschädlingsverordnung verurteilt.[18]
- 18. August 1942: Moritz (Moses) Klein (14. Juli 1893 – 22. September 1942), Ziegeleiarbeiter aus Helmstedt,[19] wurde wegen Sittlichkeitsverbrechen an zwei deutschen Kindern verurteilt.
- 7. Februar 1944: Janina Piotrowska (1925–1944), die polnische Zwangsarbeiterin wurde am 7. Januar 1944 als „Volksschädling“ zum Tode verurteilt.[20]
- 23. November 1944: Erna Wazinski (1925–1944) wurde wegen „Plünderung“ nach dem Bombenangriff auf Braunschweig am 15. Oktober 1944 als „Volksschädling“ zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 21. März 1991 vom Landgericht Braunschweig aufgehoben.[21] Sie soll lediglich einen Koffer verwechselt haben.[22]
- 9. Januar 1945: Der 18-jährige italienische Zwangsarbeiter Francesco Paolin, wegen mehrerer Kleinstdiebstähle.
- Georg Malek († 1945), Hilfsmonteur, wurde für „Einbruchdiebstähle unter Ausnutzung der Verdunkelung“, am 27. März 1945 zum Tode verurteilt.[23] Das letzte Todesurteil des Sondergerichtes.[11]
Gefängnisstrafe
- 9. August 1933: Heinrich Waltemate, Mitglied der Kommunistischen Partei Deutschlands in Braunschweig. Er wurde im Zuge der Landmann-Welle verhaftet und wegen Teilnahme an verbotenen Versammlungen und der Verteilung von kommunistischen Zeitungen zu sechs Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Anschließend wurde er wegen Haftpsychose in eine Heil- und Pflegeanstalt eingewiesen und am 2. Juli 1941 in Bernburg ermordet.[24]
- 7. Oktober 1933: Ernst Donath (Schlosser) und Ernst Flentge (Stanzer) Braunschweiger Funktionäre der Kommunistischen Partei Deutschlands, verurteilt wegen Landfriedensbruch, bis 7. Oktober 1938 in Justizstrafhaft in Wolfenbüttel und anschließend in Schutzhaft ins Konzentrationslager Sachsenhausen gebracht, von wo aus beide wegen Arbeitsunfähigkeit in das Konzentrationslager Bergen-Belsen verlegt wurden, wo sie 1945 starben.[24]
- 19. April 1934: Otto Thielemann (1891–1938), der Redakteur des Sozialdemokratischen Volksfreunds, zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Anschließend wurde er von der Geheimen Staatspolizei in Schutzhaft genommen und nach Dachau deportiert, wo er starb.[25][26]
- 6. Februar 1936: Georg Althaus (1898–1974), Pfarrer in Broitzem, Sonnenberg und Timmerlah, wegen Verstoß gegen das Heimtückegesetz zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.[27]
- 14. April 1936: Hermann Oelmann (1884–1951), Landwirt aus Neubrück bei Braunschweig, wegen „Führerbeleidigung“ zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt.
- 9. Februar 1938: Herbert Müller, Spinnereiarbeiter und Mitglied der Ernsten Bibelforscher (Zeugen Jehovas) zu einem Jahr Haft verurteilt; vom 7. Mai 1938 bis 28. Juli 1938 Schutzhaft in der Staatspolizeistelle Braunschweig, anschließend ins Konzentrationslager Buchenwald eingeliefert und am 7. März 1941 ins Konzentrationslager Niederhagen verlegt, wo er am 29. September 1941 starb.[24]
- 1939: Pfarrer Hans Buttler wurde nach 9 Monaten in Untersuchungshaft und einem Freispruch von der Gestapo im Anschluss gefangen genommen und bis 1945 in Konzentrationslagerhaft überstellt, die er überlebte.[25]
- 9. Februar 1940: Karl Becker, Arbeiter aus Braunschweig, am 19. September 1939 durch die Gestapo verhaftet, wegen Verstoßes gegen das Heimtückegesetz zu einem Jahr Gefängnis verurteilt und anschließend in ein Konzentrationslager eingewiesen, wo er am 27. Februar 1942 in Sachsenhausen starb
- 27. Oktober 1942: Hauptverhandlung gegen Hugo Weitz (1891–1965), Rechtsanwalt. Er wurde wegen angeblichen Betrugs verurteilt und später rehabilitiert.
- 14. Dezember 1944, Maria Dahle (* 2. Januar 1912) wurde wegen Plünderung verhaftet, zunächst sollte sie zum Tode verurteilt werden, wurde dann am 29. Januar 1945 nach der Verhandlung wegen Unterschlagung zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Zusammensetzung des Gerichts
Das von 1933 bis 1945 tätige Sondergericht in Braunschweig hatte insgesamt fünf Vorsitzende (Gerichtspräsidenten), von denen drei während des Krieges im Amt waren. Das Gericht bestand aus dem Vorsitzenden Richter und zwei Beisitzern ab 1940 drei. Die Anklagebehörde wurde durch einen Oberstaatsanwalt vertreten, dem mehrere Staatsanwälte zur Seite standen. Die Mitglieder des Gerichts wurden bis 1937 durch das Präsidium des Landgerichts berufen, anschließend vom Präsidenten des Oberlandesgerichts bestimmt. Dabei wurde darauf geachtet, dass die berufenen Personen politisch zuverlässig waren. Den Angeklagten wurden zumeist Pflichtverteidiger zugewiesen. Die öffentlichen Verhandlungen des Sondergerichts fanden anfangs an jedem zweiten Mittwoch statt. In den Kriegsjahren gab es drei Verhandlungstage pro Woche (Dienstag, Mittwoch und Freitag).[25] Zu Beginn der 1950er Jahre waren viele der ehemaligen Sonderrichter und Staatsanwälte wieder in der Justiz oder in anderen Organisationen in attraktiven Positionen beschäftigt oder befanden sich im Ruhestand, samt Bezügen.
Gerichtspräsidenten oder Vorsitzende
- 1933–1937: Friedrich Lachmund (1886–1963)[28][29]
- Wilhelm Ehlers, Landgerichtsdirektor[29]
- 1. Juli 1937 bis 1. Juli 1939: Konrad Schlingel[30] oder Conrad Schnitger (1879–1963), Landgerichtspräsident
- Karl Höse (1891–1974), Landgerichtsdirektor[29]
- ab 9. Mai 1942 – Dezember 1943 oder Anfang 1944: Hugo Kalweit (1882–1970), seit 1. Oktober 1939 Landgerichtspräsident in Braunschweig[30][29]
- Walter Lerche (1901–1962), seit 1931 Richter in Braunschweig, 1933 Eintritt in die NSDAP, 1937 Landgerichtsdirektor, 1939 stellvertretender Vorsitzender, seit 1944 Vorsitzender des Braunschweiger Sondergerichts. Er fällte zahlreiche Todesurteile.[31][29]
Richter
- Walter Ahrens[29]
- Hermann Angerstein, Amtsgerichtsdirektor[23]
- Wilhelm Ehlers, Landgerichtsdirektor
- Hermann[29] oder Herbert Eilers, Landgerichtsrat und Beisitzer
- Hans Gosewisch (* 17. Mai 1902), war zunächst Landesgerichtsrat beim Sondergericht Kalisch, dann Landgerichtsdirektor in Braunschweig
- Ernst von Griesbach, Landgerichtsrat[29]
- Rudolf Grimpe (* 1910), wurde von Wuppertal aus Anfang 1938 in den Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig versetzt, war ab 1942 bis Mitte 1944 Beisitzer und wirkte an über 40 Todesurteilen mit, so unter anderem an der Verurteilung von Moritz Klein 1942. Er wurde 1945 suspendiert und war seit dem 1. Mai 1956 bis 1974 als Justitiar in Braunschweig tätig.[32][29]
- Hermann Grotrian[18] (1887–1960)
- Karl Höse (1891–1974), Landgerichtsdirektor
- Hugo Kalweit (1882–1970), Landesgerichtspräsident
- Friedrich Lachmund (1896–1963)
- Walter Lerche (1901–1962)[29]
- Hans Meier-Branecke (1900–1981), später Senatspräsident beim Oberlandesgericht Braunschweig[33]
- Willy Peters[29]
- Günter Seggelke (* 27. Juni 1904), besuchte die Bürgerschule und bis 1923 das Reformrealgymnasium in Braunschweig. Anschließend Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Göttingen und Leipzig. 1. juristische Staatsprüfung am 15. Mai 1926 am OLG Braunschweig. Abschluss mit der Arbeit: Die Entstehung der Freiheitsstrafe[34]
- Steinmeyer[18]
- Lothar Wrede, Landgerichtsrat
Staatsanwälte
- Richard Flöte (* 16. Februar 1912)[29]
- Wilhelm Hirte (1905–1986), ab 1. April 1936 Erster Staatsanwalt, September 1939 bis Juli 1942 sowie von November 1943 bis Juli 1944 Vertreter des Generalstaatsanwalts beim Oberlandesgericht Braunschweig.[35][29]
- Huchtemann, Staatsanwalt seit 1. November 1938.
- Friedrich Knost (1899–1982), Verwaltungsjurist, zunächst Referent unter dem Referatsleiter Hans Globke in Berlin, dann Vizepräsident des Reichssippenamtes, 1952 bis 1954 Regierungsvizepräsident in Stade, dann Kurator der Universität Göttingen und von 1956 bis 1964 Präsident des Verwaltungsbezirks Braunschweig.[36][37]
- Hans Lüders (* 27. März 1906), Staatsanwalt seit 1. März 1938, später Oberlandesgerichtsrat in Braunschweig
- Horst Magnus
- Günther Nebelung (1896–1970), Jurist und Senatspräsident am Volksgerichtshof[38]
- Otto Ranker, Oberstaatsanwalt
- Paul Rasche,[29] Staatsanwalt, Oberstaatsanwalt (Mitglied der SS)
- Paul Seelemeyer[29] (Mitglied der SS)
- Wilhelm Spies (1907–1994), Jurist und NS-Kriegsrichter, Landgerichtsrat beim Sondergericht und später Landgerichtsrat in Braunschweig
Verteidiger
- Oscar Kahn (1901–1972), Rechtsanwalt[29]
Versuch einer Aufarbeitung
Generalstaatsanwalt Curt Staff ließ durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig Ende 1946 ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Braunschweiger Sondergerichtsvorsitzenden Walter Lerche einleiten, das sich auf das Kontrollratsgesetz Nr. 10 (KGR Nr. 10) stützte. Das Verfahren wurde mit Unterstützung durch das Niedersächsische Justizministerium am 28. November 1948 eingestellt. In der Begründung hieß es, dass beschuldigten Richter nach ihren „glaubhaften Aussagen (…) das Urteil ihrer Überzeugung entsprechend gefällt haben.“ Unter dem Vorsitz von Lerche ergingen insgesamt 55 Todesurteile, Grundlage für die Anklage war nur eines davon. Lerche wurde zudem vom Braunschweiger Oberlandesgerichtspräsidenten zur Wiedereinstellung nach dem zu Art. 131 GG ergangenen Gesetz vorgeschlagen. Lerche nahm das Angebot nicht an und wurde Oberlandeskirchenrat der evangelischen Kirche.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig leitete zu Anfang des Jahres 1948 ein Ermittlungsverfahren gegen Hugo Kalweit, den ehemaligen Braunschweiger Landgerichtspräsidenten und Vorsitzenden des Sondergerichts und seine Beisitzer, die Richter Rudolf Grimke und Günter Seggelke ein. Im Verfahren wurde der Vorwurf des Totschlags gegen sie erhoben und stützte sich auf die Begründung des Urteils gegen Moritz Klein aus dem Jahr 1942. Den Richtern wurde vorgeworfen, die fehlende Gesetzesgrundlage durch unverhohlene antisemitische Wendungen ersetzt zu haben. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Im November 1949 wurde Fritz Bauer Generalstaatsanwalt in Braunschweig und auf seine vom Justizminister bestätigte Weisung hin musste das Verfahren wieder aufgenommen werden. Nach der Anklageerhebung beim Schwurgericht am 21. August 1950 wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens vom Landgericht Braunschweig abgelehnt, da nicht nachgewiesen werden konnte, welche der drei Richter sich für die Todesstrafe ausgesprochen hätten. Zudem würde „schon eine Befragung der Beschuldigten in diese Richtung […] ein unzulässiges Eindringen in das gesetzlich geschützte Berufsgeheimnis bedeuten.“ Die Staatsanwaltschaft legte nun ihrerseits Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Anklage ein. Die Beschwerde wurde trotz zusätzlicher detaillierter Begründung des Generalstaatsanwalts Bauer am 12. Juli 1951 von Hans Meier-Branecke, dem Vorsitzenden Strafsenats, zurückgewiesen, der zuvor einer der Richter am Sondergericht war. Bauer forderte mit der Begründung es „komme Rechtsbeugung in Tateinheit mit Mord in Betracht“, eine Prüfung nach deutschem Recht. Auch dies wurde vom Strafsenat zurückgewiesen da eine Rechtsbeugung voraussetze, „dass der Richter gegen seine Überzeugung gehandelt habe. Gerade weil alle drei Angeschuldigten überzeugte Nationalsozialisten gewesen seien, lasse sich nicht widerlegen, dass sie das drakonische Urteil in ihren nationalsozialistisch beeinflussten Gedankengängen für gerecht gehalten hätten.“[39]
Literatur
- Lukkas Busche: Rechtsprechung im Nationalsozialismus zwischen 1939 und 1945. Das Sondergericht Braunschweig. Gießen 2012.
- Edgar Isermann, Michael Schlüter (Hrsg.): Justiz und Anwaltschaft in Braunschweig 1879–2004. Joh. Heinrich Meyer, Braunschweig 2004, ISBN 3-926701-62-5.
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt a. M. 2003, ISBN 3-10-039309-0.
- Wilfried Knauer: Nationalsozialistische Justiz und Todesstrafe eine Dokumentation zur Gedenkstätte in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel. Steinweg-Verl, Braunschweig 1991, ISBN 3-925151-47-8.
- Helmut Kramer (Hrsg.): Braunschweig unterm Hakenkreuz. Bürgertum, Justiz und Kirche – Eine Vortragsreihe und ihr Echo. Magni-Buchladen, Braunschweig 1981, ISBN 3-922571-03-4.
- Helmut Kramer (Hrsg.): „Die Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5.9.1939 war geltendes Gesetz …“. In: Reader zum Fall Erna Wazinski. ohne Ort und Jahr.
- Helmut Kramer: Richter vor Gericht: Die juristische Aufarbeitung der Sondergerichtsbarkeit. In: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit (Juristische Zeitgeschichte. 15). Nordhausen 2007, S. 122–172 justiz.nrw.de ( vom 29. April 2015 im Internet Archive).
- Helmut Kramer, Uwe Meier: Schreibtischtäter und ihre vergessenen Opfer. Biographien aus der NS-Zeit und die Probleme institutionalisierter Gedenkkultur. Ossietzky, Dähre 2022, ISBN 978-3-944545-26-4.
- Matthias Krüger: Der Fall Hugo Weitz – Ein Beitrag zur Geschichte des Sondergerichts Braunschweig. doi:10.24355/dbbs.084-202007241343-0, S. 181–216 (leopard.tu-braunschweig.de PDF).
- Hans-Ulrich Ludewig: Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945. In: Klaus Erich Pollmann: Der schwierige Weg in die Nachkriegszeit: die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig, 1945–1950 (= Studien zur Kirchengeschichte Niedersachsens. 34). Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1995, ISBN 3-525-55239-4, S. 264–290.
- Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“. Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945. In: Quellen und Forschungen zur Braunschweigischen Landesgeschichte. Band 36, Selbstverlag des Braunschweigischen Geschichtsvereins, Langenhagen 2000, ISBN 3-928009-17-6 (Rezension von Werner Sohn, hsozkult.de).
- Dieter Miosge, Michael Schlüter: Zulassung ist zurückgenommen. Das Schicksal der Juristen im Bezirk Braunschweig von 1933–1945. Joh. Heinr. Meyer, Braunschweig 2006, ISBN 3-926701-69-2.
- Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Justiz im Nationalsozialismus. Verbrechen im Namen des Volkes. Katalog zur Ausstellung. Nomos Verlag, Baden-Baden 2002, ISBN 3-7890-8178-7.
- Raimond Reiter: 4.2 Sondergerichtsverfahren gegen Braunschweiger Sinti. In: Sinti und Roma im „Dritten Reich“ und die Geschichte der Sinti in Braunschweig. Tectum Verlag, Marburg 2002, ISBN 3-8288-8420-2, S. 97–100 (books.google.de – Leseprobe).
- Jens-Christian Wagner, Martina Staats, Janna Lölke: Recht, Verbrechen, Folgen : das Strafgefängnis Wolfenbüttel im Nationalsozialismus. Wallstein, Göttingen 2019, ISBN 978-3-8353-3532-5 (Zur Dauerausstellung „Recht. Verbrechen. Folgen“).
- Rudolf Wassermann (Hrsg.): Justiz im Wandel der Zeit: Festschrift des Oberlandesgerichts Braunschweig. Johann Heinrich Meyer, Braunschweig 1989, ISBN 3-926701-07-2.
Weblinks
- Landgericht – Sondergerichte vernetztes Gedächtnis.de
- Landgericht – Hinrichtungsstätte in Wolfenbüttel vernetztes-gedaechtnis.de
- Die Hinrichtungsstätte gedenkstaette-wolfenbuettel.de
- Malina Emmerink: Das-Sondergericht-Braunschweig.pdf Lernmodul „Recht ist, was dem Staate nützt?“Justiz im Nationalsozialismus. Das Sondergericht Braunschweig. Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten. geschichte-bewusst-sein.de
Einzelnachweise
- ↑ a b Das Landgericht im Dritten Reich landgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
- ↑ Die Todesurteile des Mannheimer NS-Sondergerichts akjustiz-mannheim.de.
- ↑ Sondergericht Bielefeld uni-muenster.de.
- ↑ a b Landgericht Sondergeriche vernetztes-gedaechtnis.de
- ↑ Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“. Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945. S. 232.
- ↑ Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“. Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945. S. 226.
- ↑ Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“. Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945. S. 217.
- ↑ Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“. Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945. S. 242–244.
- ↑ a b „Es sei also jeder gewarnt“. Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945. (Vortrag von Hans-Ulrich Ludewig, gehalten am 16. Mai 2002, S. 7–9 yumpu.com).
- ↑ Norddeutschland im Nationalsozialismus. Ergebnisse Verlag, Hamburg 1993, ISBN 3-87916-008-2, S. 231 (Textarchiv – Internet Archive – Leseprobe).
- ↑ a b Klaus Erich Pollmann: Der schwierige Weg in die Nachkriegszeit: die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig, 1945–1950. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1994, ISBN 3-525-55239-4, S. 290.
- ↑ Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“. Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945. S. 12.
- ↑ Konrad Graczyk: Ein anderes Gericht in Oberschlesien – Sondergericht Kattowitz 1939–1945. Hrsg.: Hans-Peter Haferkamp, Joachim Rückert, Christoph Schönberger, Jan Thiessen (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Band 119). Mohr Siebeck, Tübingen 2020, ISBN 978-3-16-160995-4, S. 336 (Textarchiv – Internet Archive – Dissertation).
- ↑ Klaus Erich Pollmann: Der schwierige Weg in die Nachkriegszeit: die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig, 1945–1950. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1994, ISBN 3-525-55239-4, S. 279–282.
- ↑ Virtuelle Führung durch die Dauerausstellung der Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel. (youtube.com).
- ↑ 35 warten auf den Tod – Hitlergegner in den Todeszellen. In: Lodzer Volkszeitung – Zentralorgan der Deutschen Sozialistischen Arbeitspartei Polens. 12. Jahrgang, Nr. 226. Emil Zerbe, Lodz 19. August 1934, S. 2 (Textarchiv – Internet Archive).
- ↑ Wolfgang Krüger: Ein Mord zu Ostern und seine dreifache Sühne – Braunschweig 1939. In: Kriminalchronik des Dritten Reiches. Kirchschlager, Arnstadt 2008, ISBN 978-3-934277-21-2, S. 141–152 (Textarchiv – Internet Archive – Leseprobe).
- ↑ a b c Manfred Grieger: Stolperstein für Hermann Thran – geboren am 29. September 1902 in Westerbeck, hingerichtet am 9. April 1942 um 6:05 Uhr in Wolfenbüttel. In: S. 36–38 (stadt-gifhorn.de PDF).
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- ↑ Helmut Kramer: Der Mord an Moritz Klein und die Folgen. 7. Oktober 2011 (kramerwf.de).
Koordinaten: 52° 15′ 48,2″ N, 10° 31′ 26″ O