Henri Ducrey
Henri Ducrey (vollständiger Name Henri Joseph Ducrey;[1] * 21. Oktober 1805 in Martigny; † 29. November 1864 in Sitten) war ein Schweizer Jurist, Notar und Politiker (Radikaler). Er wirkte als Gemeindepräsident, Walliser Grossrat sowie Ständerat und amtierte von 1862 bis zu seinem Tod als Richter am Schweizerischen Bundesgericht.
Herkunft und Ausbildung
Henri Ducrey wurde als Sohn des Anwalts Joseph-Marin Ducrey und der Marie-Thérèse, geborene Fessler, geboren.[2] Er war heimatberechtigt in Bovernier im Bezirk Martigny.[1] Durch die Heirat seiner Schwester war er der Schwager des einflussreichen Walliser Politikers Alexis Joris.[2] Ducrey selbst war zweimal verheiratet. Im Jahr 1840 ehelichte er Honorine Grasset, die Tochter des Jacques Grasset. Nach deren frühem Tod im Jahr 1843 ging er 1845 eine zweite Ehe mit Hortense Morand ein.[2] Er gehörte der katholischen Konfession an.[2]
Seine akademische Ausbildung war international ausgerichtet und führte ihn an renommierte Hochschulen im Ausland. Ducrey absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften in Paris, Freiburg im Breisgau sowie Heidelberg.[1][2] Er schloss das Studium mit der Promotion zum Doktor der Rechte (Dr. iur.) ab.[1] Nach seiner Rückkehr in den Kanton Wallis liess er sich in der Kantonshauptstadt Sitten nieder, wo er als Rechtsanwalt und Notar praktizierte.[2]
Politische Laufbahn
Ducrey engagierte sich als gemässigter Radikaler (radical modéré) in der Politik und übernahm Ämter auf allen drei Staatsebenen.[1] Seine politische Karriere begann auf kommunaler Ebene in seiner Heimatgemeinde Bovernier. Dort stand er der Gemeinde von 1841 bis 1847 als Gemeindepräsident vor. Im Anschluss daran wirkte er von 1848 bis zu seinem Tod im Jahr 1864 als Gemeinderat in der Exekutive von Bovernier.[2][1]
Auf kantonaler Ebene war er zunächst von 1843 bis 1847 Abgeordneter an der Walliser Tagsatzung (Diète valaisanne).[1][2] Später gehörte er von 1852 bis 1864 dem Walliser Grossrat, der Legislative des Kantons, an.[1] Politisch profilierte er sich in dieser Zeit insbesondere als leidenschaftlicher Interessenvertreter der Landwirtschaft.[2]
In der Phase der Gründung des schweizerischen Bundesstaates spielte Ducrey eine aktive Rolle. Ab Mai 1848 vertrat er den Kanton Wallis als Abgesandter an der letzten Tagsatzung bis zu deren Auflösung.[2] Nach der Konstituierung des neuen Parlaments wählte ihn das Wallis als einen seiner ersten beiden Vertreter in den Ständerat, dem er von 1848 bis 1850 angehörte.[1]
Richteramt und Ämterkumulation
Neben seiner politischen Tätigkeit verfolgte Ducrey eine juristische Karriere im Staatsdienst. Ab 1853 wirkte er als Referent (Rapporteur) am Walliser Appellationsgericht (Tribunal d'appel), eine Funktion, die er bis zu seinem Lebensende innehatte.[1]
Im Jahr 1862 wählte die Bundesversammlung Henri Ducrey zum Richter am Schweizerischen Bundesgericht. Er war nach Franz Kaspar Zen Ruffinen erst der zweite Vertreter des Kantons Wallis, der in dieses Amt berufen wurde.[1] Ducrey übte das Richteramt bis zu seinem Tod im Jahr 1864 aus.
Ein bemerkenswertes Merkmal von Ducreys späten Jahren war die gleichzeitige Ausübung von Ämtern in der Legislative, der Exekutive auf Gemeindeebene und der Judikative auf Kantons- und Bundesebene. In den Jahren 1862 bis 1864 war er parallel Richter am Bundesgericht, Referent am Walliser Appellationsgericht, Mitglied des Walliser Grossrats sowie Gemeinderat von Bovernier.[2][1] Diese Ämterkumulation war möglich, da das Bundesgericht vor der Totalrevision der Bundesverfassung von 1874 noch kein ständiges Gericht war. Die Richter waren in dieser Epoche keine Vollzeitmagistraten, die in Lausanne residierten, sondern traten lediglich sessionweise zusammen, um Fälle zu verhandeln. Diese Organisationsstruktur erlaubte es den Bundesrichtern, weiterhin anderen beruflichen Tätigkeiten nachzugehen und politische Mandate auf kantonaler oder kommunaler Ebene beizubehalten.
Literatur
- P. Andereggen: Walliser in den Eidg. Behörden (1815–1965). In: Blätter aus der Walliser Geschichte (BWG). Jahrgang 1965/66, S. 189.
- Erich Gruner: Die Schweizerische Bundesversammlung 1848–1920. Band 1, Bern 1966, S. 863.
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f g h i j k l Liste der ehemaligen Bundesrichter: Henri (Joseph) Ducrey. In: bger.ch. Schweizerisches Bundesgericht, abgerufen am 27. Dezember 2025.
- ↑ a b c d e f g h i j k Frédéric Giroud: Henri Ducrey. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 14. Februar 2006, abgerufen am 27. Dezember 2025.