Der Schurke von Gor

Der Schurke von Gor oder Die Chroniken von Gor – Der Topas (englischer Originaltitel: Rogue of Gor) ist ein 1981 veröffentlichter Science-Fiction-Fantasy-Erotik-Roman und der 15. der 38. Bände der Gor-Romanreihe des US-amerikanischen Autors John Norman. Er schließt unmittelbar an Kampfsklave auf Gor an und bildet mit diesem und dem Nachfolgeroman Der Leibwächter von Gor eine Trilogie.

Das Buch war von 1987 bis 2012 in Deutschland als jugendgefährdende Schrift indiziert, wobei die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften in ihrer Entscheidung vor dem Hintergrund der im Roman enthaltenen Kajira-Thematik mit Verstößen gegen die Menschenwürde, Diskriminierung der Frau und der Gefahr der sittlichen Desorientierung von Kindern und Jugendlichen argumentierte. Die gesetzliche Indizierungsfrist von 25 Jahren lief 2012 aus und wurde nicht im Rahmen eines erneuten Prüfverfahren erneuert, sodass das Buch seither wieder in Deutschland frei verkauft werden darf.

Handlung

Die Handlung erfolgt aus der Ich-Perspektive von Jason Marschall. Nachdem der Doktorand und die von ihm begehrte Studentin Beverly Henderson in Kampfsklave auf Gor von der Erde auf den Planeten Gor entführt und in die Sklaverei verkauft wurden, gelang es Jason sich am Ende aus dieser zu befreien. Nun macht er sich in der archaischen Welt von Gor auf dem Weg, um Beverly zu finden. Er erfährt, dass die Sklavin ihrem alten Herrn von Piraten geraubt wurde, die auf dem mächtigen Fluss Vosk ihr Unwesen treiben. Jason reist den Vosk stromabwärts entlang, in der Hoffnung Beverly in den anliegenden Städte auf den Sklavenmärkten zu finden. Doch als Jason schließlich Erfolg hat, erweist sich Beverly nicht mehr als die Frau, die er einst gekannt hat.

Veröffentlichung

Das englischsprachige Originalwerk Rogue of Gor erschien 1981 und wurde im Jahr 1984 in einer stark gekürzten Fassung ins Deutsche übersetzt vom Heyne Verlag publiziert.[1] In den 2000er-Jahren gingen die Rechte der deutschsprachigen Publikation vom Heyne-Verlag auf den Basilisk-Verlag übergingen. Nachdem in Deutschland im Jahr 2012 die gesetzliche Indizierungszeit auslief und nicht erneuert wurde, wurde das Buch im Jahr 2020 vom Basilisk-Verlag unter dem Titel Die Chroniken von Gor – Der Topas ungekürzt veröffentlicht.[2]

Indizierung in Deutschland von 1987 bis 2012

Am 15. Mai 1987 wurde bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vom Stadtjugendamt Hamm der Antrag gestellt, den Roman Die Wilden von Gor als jugendgefährdende Schrift zu indizieren.[3] Am 31. August 1987 entschied die Bundesprüfstelle zugunsten des Antragstellers und der Roman wurde nach § 15a GjS als jugendgefährdende Schrift indiziert und der Verkauf des Buchs im freien Handel verboten.[3] Die gesetzliche Indizierungsfrist von 25 Jahren lief 2011 aus und wurde nicht im Rahmen eines erneuten Prüfverfahren erneuert, sodass das Buch seither wieder frei in Deutschland verkauft werden darf.

Der Schurke von Gor war der 11. und letzte der Gor-Romane, die in Deutschland indiziert wurden.[3]

Hintergrund

Das narrative Konzept der Kajira-Sklaverei findet sich in John Normans Gor-Romanen seit dem ersten Band, doch baute er es im Laufe der Reihe zunehmend aus. Mit dem 1977 erschienen siebten Band Sklavin auf Gor (Captive of Gor) rückte er die Kajira-Sklaverei wesentlich in den Fokus und brachte erstmals eine weibliche Hauptfigur als Ich-Erzählerin, die in die Sklaverei gezwungen wird – ihr Erleben der Welt von Gor als Kajira stellt die wesentliche Handlung dar.[4] Dieses Erzählkonzept setzte er noch in weiteren Bänden der Reihe fort, die daher als Kajira- oder Sklavinnen-Romane bezeichnet werden.[5] Auch in den anderen Romanen trat die Kajira-Thematik zunehmend in den Vordergrund und führte zu einer stark zunehmenden, teils heftigen Kritik an den Romanen.

1983 bewertete Peter Mauzy den ersten Kajira-Roman Sklavin auf Gor sowie den nachfolgenden Band Die Jäger von Gor als wichtigste Bände der Gor-Reihe, in der der zuvor untergeordnete Aspekt der weiblichen Sklaverei zum zentralen Thema der Gor-Reihe werde. Mauzy attestierte, dass die Handlung, Action, Storyline und Charakterentwicklung in den Hintergrund trete, während Norman fortan in langen expositorischen Passagen seine Philosophie der weiblichen Unterwerfung und männlichen Dominanz vermittle.[6] Zu demselben Schluss kam ebenfalls 1983 Robert Reginald.[7] David Langford beschrieb 1988 im SFX Magazine die Wandlung der späteren Romanreihe als „zu einer extrem sexistischen, sadomasochistischen Pornographie, in der Frauen rituell gedemütigt werden, und haben deshalb weithin Anstoß erregt“.[8]

In den späten 1980er-Jahren wurden das Erscheinen der Gor-Romane beim US-amerikanischen DAW Books Verlag eingestellt;[8] der Verlag argumentierte mit sinkenden Verkaufszahlen,[8] was David Langford als „dürftigen Vorwand“ beschrieb.[8]

Indizierungsverfahren in Deutschland 1985/1986

Argumentation auf Indizierung des Antragstellers im Indizierungsverfahren

In der Antragsschrift argumentierte das Stadtjugendamt Hamm, das immer wieder im Buch behauptet werde, dass höchste Glück einer Frau sei es, als Sklavin und insbesondere als Sexsklavin dem Manne zu dienen. Dazu wurden umfangreiche Zitate als Beleg für die Tendenz im Roman angeführt. So müssten die Sklavinnen etwa Brandzeichen tragen, werden in „Freudengestellen“ und „Sklavengehegen“ gehalten, ausgepeitscht und getreten und müssten dem Mann jederzeit zum Lustgewinn zur Verfügung stehen. All dies werde im Buch als selbstverständlich dargestellt und es werde sogar behauptet, dass diese Dinge einer Frau das höchste Glück bescheren.[9]

Gegenargumentation des Heyne-Verlags

Der juristische Bevollmächtigte des Heyne-Verlags trat dem Indizierungsantrag entgegen und sah „keine offenbare“ Jugendgefährdung in der Schrift. Die Darstellungen des Buches beinhalteten keine Frauendiskriminierung und verstießen nicht gegen die Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das Buch habe keine verrohenden Tendenzen und es würden keine Belegstellen für den entsprechenden Vortrag des Antragstellers angeboten. Für den jugendlichen Leser bestehe keine Identifizierungsgefahr mit den im Buch beschriebenen Gesellschaftsstrukturen und -verhaltensweisen. Der Roman spiele im Bereich Fantasy und Gor und seine Menschen hätten mit der realen Welt nichts gemein Der Verlag beantragte über den Listenaufnahmeantrag vor dem Gremium der Bundesprüfstelle in der Besetzung nach § 9 Abs. 3 GjS zu entscheiden.[9]

Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Die Bundesprüfstelle gab dem Antragsteller recht und entschied für eine Aufnahme des Buchs in die Liste jugendgefährdender Schriften. Der Inhalt des Buches sei nach § 15a GjS geeignet, Kinder und Jugendliche „sozialethisch zu desorientieren“, wobei der Begriff „sittlich zu gefährden“ in § 1 Abs. 1 Satz 1 GjS auszulegen ist. Für den unbefangenen Leser werde klar und zweifelsfrei einsichtig, dass die Darstellungen des Buchs gegen die Menschenwürde verstoßen, insbesondere frauendiskriminierend seien und die Sklaverei verherrlichen bzw. verharmlosen.[10]

Die Bundesprüfstelle verwies mit Textstellen darauf, dass die Gleichbehandlung und Gleichwertigkeit aller Menschen auf Gor unbekannt seien und die weibliche Sklaverei mit dem Naturrecht begründet werde, wonach es die wahre Natur einer Frau sei, als Sklavin dem dominanten Mann unterworfen zu sein. Die Gleichberechtigung bzw. Gleichwertigkeit der Geschlechter werde als wider die Natur beschrieben.[10]

Sklaven würden behandelt als wären sie Sachen, sie dürfen keine oder nur wenig Kleidung tragen, bekämen wie Tiere ein Brandzeichen, müssten einen Sklavenkragen tragen und würden wie Handelsware verkauft. Frauen hätten als Sklaven einen Tagespreis und im Falle von zu viel Angebot durch Kriege und Versklavungen drücke dies auch auf die Preise. Die Bundesprüfstelle sah durch die Schilderung und Verharmlosung der Sklaverei den höchsten Verfassungswert der Bundesrepublik Deutschland – die Würde des Menschen nach Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt.[10]

Weiter sei das Buch frauendiskriminierend. Zwar werde auch männliche Sklaverei dargestellt, die auch die Hauptfigur Jason Marschall erlebt, doch stehe die Versklavung von Frauen eindeutig im Vordergrund und sei im Buch das Selbstverständlichste. Der Antragsteller weise mit korrekten Zitaten nach, dass es Aufgabe der Sklavinnen sei, mit ihrer ganzen Fraulichkeit den Männern zu Gefallen zu sein., mehr noch, erst die naturelle Stellung der Frau als Sklavin bringe ihre Fraulichkeit zur Blüte. Wahre Frauen fänden erst im Leben als Sklavin die totale Erfüllung – auch sexuelle Erfüllung und sehnten sich entsprechend danach.[10] Frauen seien nicht nur das Opfer der Sklaverei, sondern sie ertrügen ihr Schicksal mit Freude und Genuss; es gefalle ihnen sich nackt und hingebungsvoll ihrem männlichen Sklavenherrn zu widmen. Für Männer wiederum seien sie letztlich sexuell verfügbares Freiwild.[11]

Die Bundesprüfstelle wies die Argumentation des Heyne-Verlags zurück, dass die Fiktionalität der Handlung Beeinflussmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen verhindere. Für den (männlichen) jugendlichen Rezipienten müsse es besonders frustrierend erscheinen, dass auf Gor die sexuellen Wünsche durch die Versklavung der Frau sofort und stets erfüllt werden, im Gegensatz zur Alltagsrealität, in der Frauen als Mitmenschen, Partner und Gleichberechtigte eben nicht sexuell verfügbar sind. Gerade der Dissens zwischen der im Buch propagierten Haltung und der vom Jugendlichen erlebten Realität erzeuge bei diesem Frustration und wecke in ihm Wunschvorstellungen nach einem Sklavenstaat bzw. nach einer Welt, in der alle Frauen nicht nur hübsch sind, sondern auch sexuell dem Mann bedingungslos zur Verfügung stehen. Das Buch stimuliere damit Gewaltausübungen gegen Frauen und propagiere ein männliches Herrschergehabe, dass die sozialethische Desorientierung verstärke.[11]

Ausgaben

Deutsche Ausgaben

  • John Norman: Der Schurke von Gor, Heyne Verlag, München 1984, 202 Seiten.
  • John Norman: Die Chroniken von Gor – Der Topas, Basilisk Verlag, Reichelsheim 2020, 342 Seiten.

Einzelnachweise

  1. John Norman: Der Schurke von Gor, Heyne Verlag, München 1984, 202 Seiten.
  2. John Norman: Die Chroniken von Gor – Der Topas, Basilisk Verlag, Reichelsheim 2020, 342 Seiten.
  3. a b c Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Pr. 270/87, Entscheidung Nr. 3026 (V) vom 31. August 1987, bekanntgemacht im Bundesanzeiger Nr. 179 vom 23.09,1987, S. 1.
  4. Christophe Duret: Transfictionality, Thetic Space, and Doctrinal Transtexts: The Procedural Expansion of Gor in Second Life’s Gorean Role-playing Games, 2018, S. 10.
  5. Gorean Posts (Luther) - Barbarians of Gor.com - “slave” novels, abgerufen am 19. November 2024. Christophe Duret: Transfictionality, Thetic Space, and Doctrinal Transtexts: The Procedural Expansion of Gor in Second Life’s Gorean Role-playing Games, 2018, S. 10.
  6. Peter Mauzy: The Gor Novels, Survey of Modern Fantasy Literature, 2/1/1983, Bd./Jhrg. 2
  7. Robert Reginald: Xenograffiti: Essays on Fantastic Literature, Studies in the Philosophy and Cristicism of Literature, S. 73–75.
  8. a b c d David Langford: SFX Magazine, Ausgabe 39, Juni 1998.
  9. a b Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Pr. 270/87, Entscheidung Nr. 3026 (V) vom 31. August 1987, bekanntgemacht im Bundesanzeiger Nr. 179 vom 23.09,1987, S. 2.
  10. a b c d Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Pr. 270/87, Entscheidung Nr. 3026 (V) vom 31. August 1987, bekanntgemacht im Bundesanzeiger Nr. 179 vom 23.09,1987, S. 3.
  11. a b Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Pr. 270/87, Entscheidung Nr. 3026 (V) vom 31. August 1987, bekanntgemacht im Bundesanzeiger Nr. 179 vom 23.09,1987, S. 4.