Amtsgericht Wiesloch
Das Amtsgericht Wiesloch ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von drei Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichts Heidelberg.
Gerichtssitz und -bezirk
Sitz des Gerichts ist Wiesloch im Rhein-Neckar-Kreis. Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf die Städte und Gemeinden Dielheim, Rauenberg, Malsch, Mühlhausen, St. Leon-Rot, Walldorf und Wiesloch. In ihm leben etwa 75.000 Menschen.
Verfahren in Insolvenz-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen aus dem Bezirk des AG Wiesloch werden zentral beim Amtsgericht Heidelberg bearbeitet. Das Handels- und das Vereinsregister werden beim Amtsgericht Mannheim als Registergericht geführt. Mahnverfahren werden beim Amtsgericht Stuttgart als zentralem Mahngericht für ganz Baden-Württemberg bearbeitet.
Geschichte
1857 wurden im Großherzogtum Baden Verwaltung und Rechtspflege unterer Instanz voneinander getrennt. Die Bezirksämter wurden reine Verwaltungseinheiten, die Rechtsprechung wurde von Amtsgerichten übernommen.[1] In Wiesloch entstand so das Amtsgericht Wiesloch, welches dem Hofgericht Mannheim nachgeordnet war. Im Jahre 1864 wurde das Großherzogtum in elf Kreise eingeteilt. Entsprechend wurden 11 Kreisgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Wiesloch blieb bestehen und war nun eins von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Kreisgerichts Heidelberg. 1872 wurde dies aufgehoben und das Amtsgericht Wiesloch kam zum Kreis- und Hofgericht Mannheim. Das Amtsgericht Wiesloch war damit für 16 Gemeinden mit 18.347 Einwohnern zuständig.[2]
Mit dem 1. Oktober 1879 trat im Großherzogtum Baden das reichseinheitliche Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 in Kraft. An diesem Tag nahmen im Bereich des Oberlandesgerichts Karlsruhe 7 Landgerichte und 57 Amtsgerichte ihre Tätigkeit auf, darunter das Amtsgericht Wiesloch im Bezirk des Landgerichts Mannheim. Am 1. Mai 1899 wurde das Landgericht Heidelberg gegründet und das Amtsgericht Wiesloch diesem zugeordnet.
Gebäude
Das Gericht ist in dem Gebäude Bergstraße 3 in Wiesloch untergebracht.
Organisation
Geleitet wird das Amtsgericht Wiesloch von der Direktorin des Amtsgerichts, Heneka. Dem Amtsgericht Wiesloch unmittelbar übergeordnet ist das Landgericht Heidelberg. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, wirksam zum 1. September 1857, Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt 1857, S. 318
- ↑ Hof- und Staatshandbuch für das Großherzogtum Baden, 1865, S. 206, Wiesloch&pg=PR6&printsec=frontcover Digitalisat.
Koordinaten: 49° 17′ 42,5″ N, 8° 41′ 44,7″ O