Amtsgericht Waldshut-Tiengen

Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Baden-Württemberg und eines von fünf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Waldshut-Tiengen.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Amtsgericht hat seinen Sitz in Waldshut-Tiengen, Bismarckstraße 23. Der Gerichtsbezirk umfasst folgende Städte und Gemeinden aus dem Landkreis Waldshut: die Städte Bonndorf im Schwarzwald, Stühlingen und Waldshut-Tiengen sowie die Gemeinden Albbruck, Dettighofen, Dogern, Eggingen, Görwihl, Grafenhausen, Hohentengen am Hochrhein, Jestetten, Klettgau, Küssaberg, Lauchringen, Lottstetten, Ühlingen-Birkendorf, Weilheim, Wutach und Wutöschingen.

Zuständigkeit

Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen.

In Familiensachen sowie in Strafsachen, die zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehören, erstreckt sich seine örtliche Zuständigkeit auch auf den Bezirk des Amtsgerichts St. Blasien.

In Zwangsversteigerungs-, Insolvenzsachen sowie in Sachen des Jugendschöffengerichts ist das Amtsgericht Waldshut-Tiengen für den gesamten Bezirk des Landgerichts Waldshut-Tiengen zuständig.

Übergeordnete Gerichte

Dem Gericht ist im Instanzenzug das Landgericht Waldshut-Tiengen übergeordnet. Im weiteren Instanzenzug sind das Oberlandesgericht Karlsruhe sowie der Bundesgerichtshof übergeordnet.

Geschichte

1857 wurden im Großherzogtum Baden Verwaltung und Rechtspflege unterer Instanz voneinander getrennt. Die Bezirksämter wurden reine Verwaltungseinheiten, die Rechtsprechung wurde von Amtsgerichten übernommen.[1] In Waldshut entstand so das Amtsgericht Waldshut, welches dem Hofgericht Konstanz nachgeordnet war. Für die Verwaltung bestand das Bezirksamt Waldshut.

Im Jahre 1864 wurde das Großherzogtum in elf Kreise eingeteilt. Entsprechend wurden 11 Kreisgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Waldshut blieb bestehen und war nun eins von fünf Amtsgerichten im Bezirk des Kreisgerichts Waldshut. Gleichzeitig wurde das Amtsgericht Stühlingen aufgehoben und sein Sprengel teils dem Amtsgericht Bonndorf und teilweise dem Amtsgericht Waldshut (Eberfingen, Endermettingen, Horheim, Löhningen, Obereggingen, Obermettingen, Ofteringen, Untereggingen und Untermetting) zugeordnet.[2] Das Amtsgericht Waldshut war damit für 58 Gemeinden mit 27.737 Einwohnern zuständig.[3]

Mit dem 1. Oktober 1879 trat im Großherzogtum Baden das reichseinheitliche Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 in Kraft. An diesem Tag nahmen im Bereich des Oberlandesgerichts Karlsruhe 7 Landgerichte und 57 Amtsgerichte ihre Tätigkeit auf, darunter das Amtsgericht Waldshut im Sprengel des Landgerichts Waldshut.

Zum 1. Juli 1974 wurde das Amtsgericht Bonndorf aufgehoben und die Gemeinde Reiselfingen dem Amtsgericht Titisee-Neustadt und der Rest des Sprengels dem Amtsgericht Waldshut zugeordnet.[4] 1975 erfolgte die Fusion von Waldshut und Tiengen zu Waldshut-Tiengen und der Name des Amtsgerichts Waldshut änderte sich entsprechend auf Amtsgericht Waldshut-Tiengen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung, wirksam zum 1. September 1857, Großherzoglich Badisches Regierungs-Blatt 1857, S. 318
  2. Allerhöchstlandesherrliche Verordnung, die Eintheilung des Großherzogthums für die Einführung der neuen Gerichtsverfassung und der neuen Organisation der inneren Verwaltung betreffend. Vom 12.7.1864, RBl S. 299 f., speziell S. 310, [1].
  3. Hof- und Staatshandbuch für das Großherzogtum Baden, 1865, S. 191, Waldshut&pg=PR6&printsec=frontcover Digitalisat.
  4. Gesetz zur Neuordnung der Amtsgerichtsbezirke vom 10. Januar 1974; in: GBl 1974 vom 18. Januar 1974, S. 25 f., Digitalisat.