Landgericht Waldshut-Tiengen

Das Landgericht Waldshut-Tiengen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von neun Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Landgericht (LG) hat seinen Sitz in Waldshut-Tiengen, Baden-Württemberg.

Zum Gerichtsbezirk gehören fünf Amtsgerichte: Bad Säckingen, St. Blasien, Schönau, Schopfheim und Waldshut-Tiengen. Der Bezirk umfasst damit den Landkreis Waldshut und den östlichen Teil des Landkreises Lörrach.

Geschichte

Im Zugde der Großen Badischen Justizreform von 1864 wurde erstmals ein Kreisgericht im heutigen Stadtteil Waldshut errichtet, das die Amtsgerichte Jestetten, Säckingen, St. Blasien und Waldshut vom Hofgericht Freiburg und das Amtsgericht Bonndorf vom Hofgericht Konstanz umfasste. Im Jahr 1872 wurde das Amtsgericht Jestetten aus Kostengründen geschlossen und in das Amtsgericht Waldshut eingegliedert.

Mit Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze im Jahr 1879 wurde das Kreisgericht Waldshut in Landgericht Waldshut umbenannt. Im Jahr 1891 wurden die Amtsgerichte Schönau und Säckingen vom Landgericht Freiburg dem Landgericht Waldshut zugeordnet.

Im Zuge der Kommunalreform von 1973 wurden auch die Gerichtsbezirke angepasst. Das Amtsgericht Bonndorf wurde aufgehoben und größtenteils dem Amtsgerichtsbezirk Waldshut zugeordnet. Weitere Verschiebungen waren erforderlich, um zu verhindern, dass Teilorte einer Gemeinde unterschiedlichen Amts- und Landgerichtsbezirken zugeordnet waren.[1] Mit dem Zusammenschluss der Städte Waldshut und Tiengen zur Stadt Waldshut-Tiengen im Jahr 1975 änderte das Landgericht ebenfalls seinen Namen und heißt seither Landgericht Waldshut-Tiengen.

Übergeordnete Gerichte

Dem Landgericht Waldshut-Tiengen sind das Oberlandesgericht Karlsruhe und der Bundesgerichtshof übergeordnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gesetzblatt für Baden-Württemberg Nr. 2 1974. Stuttgart 18. Januar 1974, S. 25–27.

Koordinaten: 47° 37′ 17,5″ N, 8° 13′ 1″ O