Amtsgericht Neuss

Das Amtsgericht Neuss (bis 1968 offiziell Amtsgericht Neuß) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von vier Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Düsseldorf.

Gerichtssitz und -bezirk

Sitz des Gerichtes ist Neuss in Nordrhein-Westfalen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Gemeinden Dormagen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Neuss.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Neuss ist das Landgericht Düsseldorf übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Geschichte

Bis 1879 bestand in Neuss das Friedensgericht Neuss. Das königlich preußische Amtsgericht Neuss wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zwölf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Düsseldorf im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Neuß. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Neuß ohne den Teil, der dem Amtsgericht Grevenbroich zugeordnet war.[1] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Es war zugleich Rheinschifffahrtsgericht.[2]

Durch das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Grevenbroich vom 30. Juni 1969 wurde Dormagen dem Amtsgericht Neuss zugeordnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 560, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 414 online

Koordinaten: 51° 11′ 45,5″ N, 6° 41′ 16,8″ O