Amtsgericht Haynau

Das Amtsgericht Haynau war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Haynau in der Provinz Schlesien.

Geschichte

In Haynau bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Haynau des Kreisgerichts Goldberg. Das königlich preußische Amtsgericht Haynau wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von acht Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Liegnitz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Liegnitz. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Goldberg-Haynau den Stadtbezirk Haynau, die Amtsbezirke Altenlohm, Bärsdorf, Bielau, Conradsdorf, Haynau, Kreibau, Panthenau, Kaiserswaldau, Reisicht, Steinsdorf, Vorhaus und der Gemeinde- und Gutsbezirk Daudmannsdorf aus dem Amtsbezirk Straupitz.[1] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Haynau.

Bis 1933 hatte das Amtsgericht Haynau seinen Sitz im Schloss Haynau.

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 463, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 402 online