Amtsgericht Goldberg
Das Amtsgericht Goldberg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Goldberg in der Provinz Schlesien.
Geschichte
In Goldberg bestand von 1849 bis 1879 das Kreisgericht Goldberg. Das königlich preußische Amtsgericht Goldberg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von acht Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Liegnitz im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Goldberg. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Goldberg-Haynau ohne den Teil, der dem Amtsgericht Haynau zugeordnet war.[1] Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Im Jahre 1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt, und die deutschen Einwohner wurden vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Goldberg. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Złotoryi.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 462, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 402 online