Amtsgericht Blieskastel

Das Amtsgericht Blieskastel war ein bayerisches und später saarländisches Amtsgericht mit Sitz in Blieskastel.

Geschichte

In Blieskastel bestand bis 1879 das Landgericht Blieskastel. Mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes des Deutschen Reichs zum 1. Oktober 1879 wurde die dort vorgesehene Gerichtsstruktur auch in Bayern eingeführt. Die Bestimmungen dazu enthielt die Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend vom 2. April 1879. Danach wurde das Amtsgericht Blieskastel dem Landgericht Zweibrücken zugeordnet. Sein Sprengel entsprach dem des früheren Landgerichts Blieskastel sowie die Gemeinden Bliesdalheim, Breitfurt, Niedergailbach und Walsheim, die vorher dem Landgericht Hornbach zugeordnet waren.[1]

1919 wurde das Saargebiet vom Reich abgetrennt. Das Amtsgericht Blieskastel blieb mit unverändertem Sprengel bestehen, war nun aber dem Landgericht Saarbrücken zugeordnet. Siehe auch Gerichtsorganisation im Saargebiet. 1935 kehrte das Saargebiet nach der Saarabstimmung in das Reich zurück, das Amtsgericht Blieskastel blieb jedoch beim Landgericht Saarbrücken.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Saarland erneut abgetrennt, das Amtsgericht Blieskastel war nun ein saarländisches Amtsgericht. Nach der Rückkehr des Saarlandes nach Deutschland blieb das Amtsgericht Blieskastel nun als Gericht des Bundeslandes Saarland dem Landgericht Saarbrücken zugeordnet. Mit dem Gesetz Nr. 1003 betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland (SGerOG) vom 23. Oktober 1974[2] wurde das Amtsgericht Blieskastel aufgelöst und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Homburg umgewandelt.[3] Die Zweigstelle wurde zum 30. September 2011 geschlossen.[4]

Amtsgerichtsgebäude

Das Königlich Bayerische Amtsgerichtsgebäude aus der Zeit um 1880 wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört. 1952 wurde daher am Luitpoldplatz 5 ein neues Amtsgerichtgebäude errichtet. Das Amtsgericht ist ein breiter traufständiger Bau mit Sockelgeschoss und Uhrturm. Es steht als Baudenkmal (Einzeldenkmal) unter Denkmalschutz.

Siehe

Einzelnachweise

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend vom 2. April 1879; in: Gesetz und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern 1879, S. 355 f., Digitalisat; das Amtsgericht Blieskastel wird auf S. 366 aufgeführt, Digitalisat.
  2. Gesetz Nr. 1003 betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland (SGerOG) vom 23. Oktober 1974
  3. Drucksache 15/1882 Landtag des Saarlandes
  4. Amtsgericht Homburg – Zweigstelle Blieskastel (Memento vom 20. April 2010 im Internet Archive) Informationsseite des Amtsgerichts Homburg, abgerufen am 14. Dezember 2011

Koordinaten: 49° 14′ 22,6″ N, 7° 15′ 36,9″ O