Amtsgericht Waldmohr

Das Amtsgericht Waldmohr war ein bayrisches und später rheinland-pfälzisches Amtsgericht mit Sitz in Waldmohr.

Geschichte

In Waldmohr bestand bis 1879 das Landgericht Waldmohr. Mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes des Deutschen Reichs zum 1. Oktober 1879 wurde die dort vorgesehene Gerichtsstruktur auch in Bayern eingeführt. Die Bestimmungen dazu enthielt die Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend vom 2. April 1879. Danach wurde das Amtsgericht Waldmohr dem Landgericht Zweibrücken zugeordnet. Sein Sprengel entsprach dem des früheren Landgerichts Waldmohr.[1]

Im Jahr 1967 beschloss der rheinland-pfälzische Landtag die Auflösung der kleinen Amtsgerichte, wozu auch das Amtsgericht in Waldmohr zählte.

Amtsgerichtsgebäude

Das Amtsgericht hatte seinen Sitz zunächst im Rathaus der Stadt. Der aufgesockelter Quaderbau mit Walmdach im Rundbogenstil, gebaut 1849/50 nach Plänen des Bezirksbauschaffners Portscheller aus Homburg steht unter Denkmalschutz.

Das Königlich Bayerische Amtsgerichtsgebäude wurde 1900/01 erbaut. Es handelt sich um einen U-förmiger Sandsteinquaderbau mit Risalit und Stufengiebel. Das Gebäude mit Adresse Saarpfalzstraße 12 wird heute als Bürgerhaus genutzt. Es steht als Baudenkmal (Einzeldenkmal) unter Denkmalschutz.

Richter

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend vom 2. April 1879; in: Gesetz und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern 1879, S. 355 f., Digitalisat; das Amtsgericht Waldmohr wird auf S. 367 aufgeführt, Digitalisat.

Koordinaten: 49° 23′ 3,4″ N, 7° 19′ 54,1″ O