Amtsgericht Tholey
Das Amtsgericht Tholey war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Tholey.
Geschichte
Seit der Franzosenzeit bestand in Tholey das Friedensgericht Tholey als Eingangsgericht. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 einheitlich im Deutschen Reich Amtsgerichte, darunter das königlich preußische Amtsgericht Tholey als eines von elf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Saarbrücken im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln, gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Tholey. Sein Gerichtsbezirk umfasste die Bürgermeistereien Dirmingen, Eppelborn und Tholey aus dem Landkreis Ottweiler.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Im Jahre 1918 wurde das Saargebiet vom Deutschen Reich abgetrennt. Das Amtsgericht Tholey blieb bestehen.
Mit dem Gesetz Nr. 1003 betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland (SGerOG) vom 23. Oktober 1974[3] wurde das Amtsgericht Tholey aufgelöst und in eine Zweigstelle des Amtsgerichtes St. Wendel umgewandelt.[4]
Richter
Siehe auch
- Liste der Gerichte des Saarlandes
- Gerichtsorganisation im Saargebiet
- Gerichte in der Rheinprovinz
- Liste historischer deutscher Gerichte
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 562, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 415 online
- ↑ Gesetz Nr. 1003 betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland (SGerOG) vom 23. Oktober 1974
- ↑ Drucksache 15/1882 Landtag des Saarlandes