Wiesengebiet Neustädter Moor
Wiesengebiet Neustädter Moor
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| Lage | Südwestlich von Sulingen, Landkreis Diepholz, Niedersachsen | |
| Fläche | 155 ha | |
| WDPA-ID | 166303 | |
| FFH-Gebiet | NSG HA 155 | |
| Vogelschutzgebiet | 155 ha | |
| Geographische Lage | 52° 34′ N, 8° 38′ O | |
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| Meereshöhe | von 36 m bis 38 m | |
| Einrichtungsdatum | 9. März 1989 | |
| Verwaltung | NLWKN | |
Das Wiesengebiet Neustädter Moor ist ein ehemaliges Naturschutzgebiet in der niedersächsischen Gemeinde Wagenfeld im Landkreis Diepholz.
Allgemeines
Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG HA 137 war 155 Hektar groß. Es war vollständige Bestandteil des FFH-Gebietes „Neustädter Moor“ und des EU-Vogelschutzgebietes „Diepholzer Moorniederung“. Es grenzte im Osten an die Naturschutzgebiete „Neustädter Moor“, „Neustädter Moor II“ und „Neustädter Moor-Regenerationsgebiet“, mit denen es ein zusammenhängendes Schutzgebiet bildete.
Das Gebiet stand seit dem 9. März 1989 unter Naturschutz. Zum 21. Dezember 2018 ging es im neu ausgewiesenen Naturschutzgebiet „Neustädter Moor“ mit dem Kennzeichen NSG HA 250 aus, in dem die vier Naturschutzgebiete im Neustädter Moor zusammengefasst wurden. Zuständige untere Naturschutzbehörde war der Landkreis Diepholz.
Beschreibung
Das ehemalige Naturschutzgebiet liegt nordöstlich von Wagenfeld und südlich von Freistatt in der Diepholzer Moorniederung. Es wurde als letztes der vier Schutzgebiete ausgewiesen und diente als Pufferzone für das nach Osten angrenzende Hochmoorgebiet. Gleichzeitig ist es Lebensraum für schutzbedürftige Pflanzen- und Tierarten, darunter insbesondere auch Wiesenvögel. Das Gebiet ist geprägt von einem Wechsel von genutzten und ungenutzten Flächen, wobei die genutzten Flächen überwiegend Grünland sind.
Das ehemalige Naturschutzgebiet wird über den Moorkanal zur Flöthe und Wagenfelder Aue, die etwas oberhalb von Barnstorf in die Hunte mündet, entwässert.