Neustädter Moor-Regenerationsgebiet
Neustädter Moor-Regenerationsgebiet
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| Lage | Südwestlich von Sulingen, Landkreis Diepholz, Niedersachsen | |
| Fläche | 710 ha | |
| Kennung | NSG HA 066 | |
| WDPA-ID | 82245 | |
| FFH-Gebiet | 710 ha | |
| Vogelschutzgebiet | 710 ha | |
| Geographische Lage | 52° 36′ N, 8° 39′ O | |
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| Meereshöhe | von 35 m bis 37 m | |
| Einrichtungsdatum | 31. Dezember 1983 | |
| Verwaltung | NLWKN | |
Das Neustädter Moor-Regenerationsgebiet ist ein ehemaliges Naturschutzgebiet in den niedersächsischen Gemeinden Varrel und Wehrbleck in der Samtgemeinde Kirchdorf und der Gemeinde Wagenfeld im Landkreis Diepholz.
Allgemeines
Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG HA 066 war circa 710 Hektar groß. Es war vollständig Bestandteil des FFH-Gebietes „Neustädter Moor“ und des EU-Vogelschutzgebietes „Diepholzer Moorniederung“. Es grenzte im Süden an das ehemalige Naturschutzgebiet „Neustädter Moor II“ und im Westen an das ehemalige Naturschutzgebiet „Wiesengebiet Neustädter Moor“. Zusammen mit dem weiter südlich liegenden ehemaligen Naturschutzgebiet „Neustädter Moor“ bildeten die Naturschutzgebiete ein zusammenhängendes Schutzgebiet.
Das Gebiet stand seit dem 31. Dezember 1983 unter Naturschutz. Zum 21. Dezember 2018 ging es im neu ausgewiesenen Naturschutzgebiet „Neustädter Moor“ mit dem Kennzeichen NSG HA 250 aus, in dem die vier Naturschutzgebiete im Neustädter Moor zusammengefasst wurden. Zuständige untere Naturschutzbehörde war der Landkreis Diepholz.
Beschreibung
Das Naturschutzgebiet liegt südlich von Freistatt und nordöstlich von Wagenfeld in der Diepholzer Moorniederung. Es wurde als drittes der vier Schutzgebiete ausgewiesen und war das größte Teilgebiet. Zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung fand noch industrieller Torfabbau statt. Dieser wurde mittlerweile eingestellt und das Gebiet nach der Wiedervernässung der Renaturierung zugeführt. Der Handtorfstich für die Eigenversorgung blieb unter Auflagen genehmigt. Im Randbereich des ehemaligen Naturschutzgebietes dienen feuchte Grünlandflächen als Pufferzone.
Das Gebiet wird in zwei Richtiungen entwässert, im Norden über die Wiete mit Schnatgraben zur Großen Aue, die etwas oberhalb von Nienburg in die Weser mündet, im Süden zum einen zur Großen Aue und zur Wagenfelder Aue, die etwas oberhalb von Barnstorf in die Hunte mündet.