Volksentscheid „Gesundheit ist keine Ware“ in Hamburg 2004
Der Volksentscheid „Gesundheit ist keine Ware“ wurde am 29. Februar 2004 in Hamburg abgehalten. Er kam aufgrund des gleichnamigen Volksbegehrens zustande, dass die Untersagung des Verkaufs des Landesbetriebs Krankenhäuser Hamburg erreichen wollte.
Der Volksentscheid fand zusammen mit der Bürgerschaftswahl 2004 statt. Es sprach sich eine große Mehrheit von 76,8 % der gültig Abstimmenden für den weiteren Betrieb der Krankenhäuser durch das Land Hamburg aus, während nur 23,2 % dies ablehnten. Gleichwohl ignorierte der wiedergewählte CDU-geführte Senat das Votum des Stimmvolks und beschloss im Dezember 2004 den Verkauf der Krankenhäuser an das Unternehmen Asklepios Kliniken.
Hintergrund
Die verschiedenen Hamburger Krankenhäuser waren seit 1920 der Gesundheitsbehörde zugeordnet, nach 1988 dann zeitweise der Sozialbehörde. Im Jahr 1995 gliederte der Senat Voscherau III (SPD) sie in eine eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts, dem Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) aus. Den damals in den Krankenhäusern Beschäftigten wurde ein bis Juli 2008 befristetes Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst zugesichert.[3]
Bei der Bürgerschaftswahl 2001 konnte die CDU trotz Stimmenverlusten durch ein Bündnis mit der rechtspopulistischen Partei Rechtsstaatlicher Offensive (FPRO) sowie der FDP den Senat stellen. Der Senat von Beust I kündigte noch 2001 seine Absicht an, den Landesbetrieb Krankenhäuser zu privatisieren und eine entsprechende Ausschreibung vorzubereiten. Kritik an diesem Schritt kam vor allem von den Belegschaften der Krankenhäuser, den Gewerkschaften aber auch durch zivilgesellschaftliche Organisationen wie Attac.[4]
Der Weg zum Volksentscheid
Volksinitiative
Im Jahr 2002 formierte sich ein vornehmlich von Ver.di und dem DGB sowie Attac und weiteren Organisationen getragenes Bündnis, um die geplante Veräußerung der LBK durch ein Volksbegehren zu verhindern.
Am 30. April 2002 zeigte das Bündnis, vertreten durch die drei Vertrauenspersonen Wolfgang Rose, Ulrich Meinecke (beide Ver.di) und Erhard Pumm (DGB), bei der Präsidentin der Bürgerschaft, Dorothee Stapelfeldt, eine Volksinitiative unter der Bezeichnung „Gesundheit ist keine Ware“ an.[5] Nur einen Monat später, am 29. Mai 2002, legte das Bündnis insgesamt 14 085 Unterstützungsbekundungen bei der Innenbehörde vor. Kurz vor Ablauf der zweimonatigen Prüfungsfrist gab diese bekannt, dass das geforderte Unterschriftenquorum überschritten worden sei.[6]
Die Volksinitiative hatte kein Gesetz zum Gegenstand, sondern beinhaltete eine „andere Vorlage“ im Sinne des § 2 Satz 1 des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Der Wortlaut der Volksinitiative war:
„Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Freie und Hansestadt Hamburg Mehrheitseigentümerin des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK), seiner einzelnen Krankenhäuser und anderer Einrichtungen bleibt.“
Volksbegehren „Gesundheit ist keine Ware“
Da die Bürgerschaft binnen der gesetzlich festgelegten Frist von vier Monaten die Volksinitiative nicht übernahm, beantragten die Initiatoren mit Schreiben vom 23. Dezember 2002 beim Senat ein Volksbegehren. Mit Bekanntmachung am 24. März 2003 wurde die zweiwöchige Sammlungsfrist für das Volksbegehren auf die Zeit vom 5. bis 19. Mai 2003 festgesetzt. Das Unterschriftenquorum betrug ein Zwanzigstel der bei der letzten Bürgerschaftswahl (2001) Wahlberechtigten, das waren 60.375 Personen. Am 20. Mai 2003 reichten die Initiatoren 107.964 in freier Sammlung erhaltene Unterstützungsbekundungen ein. Weitere 3.890 Unterstützungen waren brieflich oder persönlich in einer amtlichen Eintragungsstelle geleistet worden. Der Senat stellte schließlich nach Prüfung der insgesamt vorliegenden 111.854 Unterschriften am 10. Juni 2003 fest, dass das geforderte Quorum überschritten und das Volksbegehren zustande gekommen ist.[8]
Verkauf der LBK an Asklepios
Im Dezember 2003, noch vor der Beschäftigung der Bürgerschaft mit dem Volksbegehren, verkündete der Senat das Ergebnis der Ausschreibung für den Erwerb der LBK. Demnach sollte das bis dahin vor allem in Hessen tätige Unternehmen Asklepios Kliniken den Zuschlag für etwa 300 Millionen Euro erhalten. Zudem würde das Land Hamburg für sechzig Jahre auf die Einnahmen aus der Erbpacht der Liegenschaften der LBK verzichten.
Behandlung des Volksbegehrens in der Bürgerschaft
Die Bürgerschaft befasste sich am 30. Dezember 2003 mit dem Volksbegehren. Nur kurz zuvor war die Koalition aus CDU und FPRO zerbrochen und der ehemalige Parteivorsitzende und Innensenator Ronald Schill hatte mit fünf weiteren Abgeordnete der FPRO eine eigene „Ronald-Schill-Fraktion“ (R-S-F) in der Bürgerschaft gegründet. Die Regierung verfügte damit über keine eigene Mehrheit mehr in der Bürgerschaft. Die Bürgerschaft lehnte das Volksbegehren mit den Stimmen von CDU, FPRO, FDP und R-S-F ab, während die Fraktionen SPD und GAL es befürworteten.
In ihrer Stellungnahme für das Abstimmungsbüchlein zur Ablehnung des Volksbegehrens argumentierten CDU, FPRO, FDP und R-S-F unter anderem, dass der LBK verschuldet sei und ein Investitionsbedarf von 150 Millionen Euro bestehe. Der Investor werde das Unternehmen sanieren und „die medizinische Versorgung zu bezahlbaren Preisen langfristig auf einem hohen Niveau“ sichern. Hamburg werde auch weiterhin ein wichtiger Medizin- und Wissenschaftsstandort in Deutschland bleiben.[9]
Die Fraktionen SPD und GAL argumentierten in ihrer Stellungnahme wiederum, eine Teilprivatisierung von bis zu 49,9 % sei hinnehmbar, aber das Land Hamburg müsse Mehrheitseigner der LBK bleiben. So habe Asklepios bereits angekündigt, dass es Einsparungen vor allem über Lohnsenkungen und Personalabbau erreichen wolle. Der Verzicht auf die Erbpacht werde das Land voraussichtlich 189 Millionen Euro kosten. Letztlich sei die hohe Verschuldung der LBK gar nicht auf Mängel des laufenden Betriebs, sondern auf die Hohen Aufwendungen für Altersversorgung der vor 2000 verrenteten Beschäftigten begründet.[10]
Volksentscheid
Der Volksentscheid wurde am Sonntag, den 29. Februar 2004 zusammen mit der Bürgerschaftswahl 2004 abgehalten.
Von den knapp über 1,2 Millionen Stimmberechtigten beteiligten sich 788.563 (64,9 %) an der Abstimmung, das waren etwas weniger, als bei der gleichzeitigen Bürgerschaftswahl (dort: 68,7 %). Von den Abstimmenden sprachen sich 593.497 (76,8 % der gültig abgegebenen Stimmen) für die Vorlage des Volksbegehrens zur Ablehnung des Verkaufs der LBK aus, das waren 65,3 % der für die vorangegangene Bürgerschaftswahl Stimmberechtigten und damit deutlich mehr als vom 20-%-Zustimmungsquorum gefordert. Gegen die Vorlage des Volksbegehrens stimmten 179.524 Abstimmende (23,2 % der gültig abgegebenen Stimmen).
In allen Bezirken überwog die Unterstützung für das Volksbegehren deutlich mit über 70 % der abgegebenen gültigen Stimmen. Die höchsten Zustimmung erfuhr die begehrte Vorlage in Hamburg-Mitte (82 %) und Harburg (79,2 %). Die geringste Unterstützung erfuhr das Volksbegehren in Wandsbek (73,9 %). Die Zahl der Ungültigen war mit 2 % der abgegebenen Stimmen höher als üblich.
| Bezirk | Beteiligung | Stimmverteilung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stimmbe- rechtigte (a) |
Abstimm- ende (b) |
Gültige (c) | Un- gültige |
Ja | Nein | |||||||
| Anzahl[12] | Anzahl | Anteil (an a) |
Anzahl | Anteil (an b) |
Anzahl | Anteil (an b) |
Anzahl | Anteil (an c) |
Anteil (an a) |
Anzahl | Anteil (an c) | |
| Hamburg-Mitte | 143.504 | 84.148 | 58,64 % | 82.436 | 97,97 % | 1.712 | 2,03 % | 67.569 | 81,97 % | 47,09 % | 14.867 | 18,03 % |
| Altona | 167.906 | 114.175 | 68,00 % | 112.000 | 98,10 % | 2.175 | 1,90 % | 84.732 | 75,65 % | 50,46 % | 27.268 | 24,35 % |
| Eimsbüttel | 179.501 | 122.871 | 68,45 % | 120.354 | 97,95 % | 2.517 | 2,05 % | 92.367 | 76,75 % | 51,46 % | 27.987 | 23,25 % |
| Hamburg-Nord | 209.084 | 139.104 | 66,53 % | 136.226 | 97,93 % | 2.878 | 2,07 % | 104.921 | 77,02 % | 50,18 % | 31.305 | 22,98 % |
| Wandsbek | 301.508 | 194.243 | 64,42 % | 190.493 | 98,07 % | 3.750 | 1,93 % | 140.765 | 73,90 % | 46,69 % | 49.728 | 26,10 % |
| Bergedorf | 84.734 | 54.728 | 64,59 % | 53.818 | 98,34 % | 910 | 1,66 % | 41.634 | 77,36 % | 49,13 % | 12.184 | 22,64 % |
| Harburg | 128.673 | 79.294 | 61,62 % | 77.694 | 97,98 % | 1.600 | 2,02 % | 61.509 | 79,17 % | 47,80 % | 16.185 | 20,83 % |
| Hamburg | 1.214.910 | 788.563 | 64,91 % | 773.021 | 98,03 % | 15.542 | 1,97 % | 593.497 | 76,78 % | 48,85 % | 179.524 | 23,22 % |
Folgen
Verkauf trotz Volksentscheid
Trotz des deutlichen Votums des Stimmvolks hielt die nach der Wahl mit absoluter Mehrheit regierende CDU sowie die Asklepios Kliniken an dem Verkaufsvorhaben fest. So sagte der damalige Geschäftsführer der Asklepios Kliniken, Elmar Willebrand, in einem Interview: „Es gibt einen Grund, warum man sich für eine repräsentative Demokratie entschieden hat: Es sind eben nicht alle Fragen vom so genannten "kleinen Mann auf der Straße" in ihrer Tragweite zu überblicken. Er will's auch gar nicht.“[13]
Im September 2004 brachte der Senat von Beust II eine entsprechende Mitteilung zur Teilprivatisierung der LBK in die Bürgerschaft ein. Der Verkauf sollte in zwei Tranchen erfolgen: Zunächst sollten 49,9 % an die Asklepios Kliniken verkauft werden und weitere 25 % zum 1. Januar 2007. In der Vorlage nahm der Senat auch Stellung zu der Frage, inwieweit der Volksentscheid eine bindende Wirkung für den Senat habe und die Teilprivatisierung der LBK damit untersagt sei. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein im Volksentscheid angenommenes Volksbegehren zu einer „anderen Vorlage“ „rechtlich einem Ersuchen der Bürgerschaft an den Senat gleichzustellen [ist]. Solche Ersuchen der Bürgerschaft binden den Senat nicht, d. h. der Senat entscheidet in eigener Verantwortung, ob er der an ihn gerichteten Bitte nachkommt oder nicht.“ Dennoch habe der Senat geprüft, inwieweit eine bloßer Verkauf eines Minderheitsanteils und ohne Übertragung der Geschäftsleitung möglich sei. Eine entsprechende Erkundigung bei den Teilnehmenden des Bieterverfahrens habe jedoch ergeben, dass sich hierfür keine Interessenten fänden. Alleine die Asklepios Kliniken hätten zu diesen Bedingungen ein Angebot vorgelegt, dass finanziell jedoch so deutlich unter den Erwartungen des Senats geblieben sei, dass eine Annahme nicht wirtschaftlich gewesen wäre.[14]
Die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens legten gegen das Handeln des Senats Beschwerde vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht ein. Dieses wies jedoch die Klage am 15. Dezember 2004 zurück. Die Formulierung im Volksbegehren stelle lediglich eine unverbindlichen Appell an den Senat dar („Der Senat wird aufgefordert,...“). Weiterhin sehe die Hamburgische Verfassung keine Bindungswirkung von Volksentscheiden vor, sodass es auch dem parlamentarischen Gesetzgeber freistehe, eine dem Volksentscheid entgegenstehende Entscheidung zu treffen.[15]
Nach einer Prüfung durch das Bundeskartellamt wurde der Verkauf der Anteile an der LBK im April 2005 schließlich genehmigt und vollzogen.[16] Wie beabsichtigt, wurden zunächst 49,9 % der Anteile veräußert und die Geschäftsführung auf die Asklepios übertragen. Im Jahr 2007 wurden weitere 25 % veräußert. Kurz darauf erfolgte die Umbenennung der LBK in Asklepios Kliniken Hamburg. Für die Asklepios Kliniken war der Erwerb der LBK ein wesentlicher Baustein bei der weiteren Expansion des Unternehmens, von einem regionalen Klinikbetreiber hin zu einem der deutschlandweit größten Unternehmen in dieser Branche.[17]
Weiterentwicklung der direkten Demokratie
Neben dem Volksentscheid „Gesundheit ist keine Ware“, wurde im Juni 2004 noch ein weiterer Volksentscheid zum Wahlrecht abgehalten. Auch dort sprach sich eine Mehrheit des Stimmvolks für die begehrte Vorlage aus. Auch diese Entscheidung wurde von der CDU mit ihrer absoluten Mehrheit in der Bürgerschaft übergangen. Die Erfahrung mit dem Umgang mit den beiden Volksentscheiden von 2004, die vielfach als Missachtung demokratischer Spielregeln wahrgenommen wurde, führte 2007 zu einem weiteren Volksentscheid, mit dem die Regelungen für direkte Demokratie in Hamburg geändert werden sollten.[18]
Siehe auch
Literatur
- Frank Rehmet: Volksbegehrensbericht 2004 von Mehr Demokratie e.V. (= Mehr Demokratie e.V. [Hrsg.]: Volksbegehrens-Bericht). 1. Mai 2005, ZDB-ID 2199425-0 (mehr-demokratie.de [PDF]).
Weblinks
- Volksentscheid „Gesundheit ist keine Ware“ am 29. Februar 2004. In: statistik-nord.de. Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. Januar 2026.
Einzelnachweise
- ↑ Das Zustimmungsquorum wird in Hamburg an der Zahl der bei der vorangegangenen Bürgerschaftswahl Stimmberechtigten bemessen. Für den Volksentscheid am 29. Februar 2004 war dies die Bürgerschaftswahl 2001, bei der 1.207.495 stimmberechtigt waren, was einem Quorum von 241.499 Stimmen (= 20 % der 2001 Stimmberechtigten beziehungsweise 19,9 % der 2004 Stimmberechtigten) entspricht.
- ↑ Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Hrsg.): Volksentscheid „Gesundheit ist keine Ware“ am 29. Februar 2004.
- ↑ Jörn Breiholz: Missglückte Operation. In: Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.): Magazin Mitbestimmung. Band 2008, Nr. 6, ZDB-ID 2103581-7 (boeckler.de [PDF]).
- ↑ Niels Holsten: Operation Krankenhaus. In: taz.de. taz Verlags und Vertriebs GmbH, 28. Februar 2014, abgerufen am 3. Januar 2026.
- ↑ Die Präsidentin der Bürgerschaft: Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft. Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware“. In: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (Hrsg.): Drucksachen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Band 17, 10. Juni 2004, ZDB-ID 345340-6 (buergerschaft-hh.de [PDF] Drucksache 17/966).
- ↑ Senat: Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft. Feststellung des Senats über das Zustandekommen von Volksinitiativen, hier: Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware“. In: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (Hrsg.): Drucksachen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Band 17, 23. Juli 2002, ZDB-ID 345340-6 (buergerschaft-hh.de [PDF] Drucksache 17/1184).
- ↑ Die Präsidentin der Bürgerschaft: Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft. Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware“. In: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (Hrsg.): Drucksachen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Band 17, 10. Juni 2004, ZDB-ID 345340-6, S. 2 (buergerschaft-hh.de [PDF] Drucksache 17/966).
- ↑ Senat: Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft. Feststellung des Senats über das Zustandekommen eines Volksbegehrens, hier: Volksbegehren „Gesundheit ist keine Ware“. In: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (Hrsg.): Drucksachen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Band 17, 10. Juni 2003, ZDB-ID 345340-6 (buergerschaft-hh.de [PDF] Drucksache 17/2874).
- ↑ Fraktionen CDU, FPRO, FDP: Antrag der Fraktionen. Stellungnahme der Bürgerschaft zum Volksentscheid „Gesundheit ist keine Ware“. In: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (Hrsg.): Drucksachen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Band 17, 30. Dezember 2003, ZDB-ID 345340-6 (buergerschaft-hh.de [PDF] Drucksache 17/3970).
- ↑ Fraktionen SPD, GAL: Antrag der Fraktionen. Stellungnahme der Bürgerschaft zum Volksentscheid „Gesundheit ist keine Ware“. In: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (Hrsg.): Drucksachen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Band 17, 30. Dezember 2003, ZDB-ID 345340-6 (buergerschaft-hh.de [PDF] Drucksache 17/3974).
- ↑ Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Hrsg.): Volksentscheid „Gesundheit ist keine Ware“ am 29. Februar 2004.
- ↑ In den beiden Veröffentlichungen des Statistischen Amtes zum Volksentscheid („Hamburg insgesamt“ und „Ergebnisse in den Bezirken“) wird nur eine Gesamtzahl an Stimmberechtigten für Hamburg genannt. Die hier nach Bezirken aufgeschlüsselten Angaben sind der veröffentlichten Tabelle (dl_Stdtt04.xls) zur gleichzeitig abgehaltenen Bürgerschaftswahl entnommen. Beim Vergleich der Veröffentlichungen ergibt sich eine Differenz von 15 Personen (1.214.925 laut Gesamtergebnis des Volksentscheid und 1.214.910 laut Veröffentlichung zur Bürgerschaftswahl), die jedoch nicht ergebnisrelevant ist.
- ↑ Matthias Streitz: „Es ist einfach, Ängste auszunutzen“. In: spiegel.de. Der Spiegel GmbH & Co. KG, 5. März 2004, abgerufen am 3. Januar 2026.
- ↑ Senat: Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft. Teilprivatisierung des LBK Hamburg. In: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (Hrsg.): Drucksachen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Band 18, 7. September 2004, ZDB-ID 345340-6, S. 6–8; 12 (buergerschaft-hh.de [PDF] Drucksache 18/849).
- ↑ Hamburgisches Verfassungsgericht: HVerfG 6/04. (PDF) In: frank-bokelmann.de. Frank Bokelmann, 15. Dezember 2005, abgerufen am 3. Januar 2026.
- ↑ Bundeskartellamt gibt Krankenhausfusion Asklepios / LBK Hamburg mit Auflage frei. In: bundeskartellamt.de. Bundeskartellamt, 29. April 2005, abgerufen am 3. Januar 2026.
- ↑ dpa: Asklepios-Gründer große Broermann verstorben. In: wiwo.de. Handelsblatt GmbH, 27. Februar 2024, abgerufen am 4. Januar 2026.
- ↑ Manfred Brandt: Lotta continua – Der Kampf geht weiter. In: Andreas Dressel, Gerhard Fuchs, Jürgen Warmke (Hrsg.): Direkte Demokratie in Hamburg. Fast zwanzig Jahre direkte Bürgerbeteiligung. Hamburg 2014, DNB 1052557155, S. 40–51 (hamburg.de [PDF] Veröffentlichung der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg).