Volksabstimmungen in der Schweiz 2025
Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2025.
In der Schweiz fanden auf Bundesebene fünf Volksabstimmungen statt, im Rahmen von drei Urnengängen am 9. Februar, 28. September und 30. November. Dabei handelte es sich um drei Volksinitiativen, ein obligatorisches Referendum und ein fakultative Referenden.
Abstimmungen am 9. Februar 2025
Ergebnisse
| Nr. | Vorlage | Art | Stimm- berechtigte |
Abgegebene Stimmen |
Beteiligung | Gültige Stimmen |
Ja | Nein | Ja-Anteil | Nein-Anteil | Stände | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 677[1] | Eidgenössische Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» | VI | 5'618'325 | 2'137'918 | 38,04 % | 2'112'534 | 639'005 | 1'473'529 | 30,25 % | 69,75 % | 0:23 | nein |
Umweltverantwortungsinitiative
Zwar hatte die Schweiz in den letzten Jahrzehnten bei der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und beim Ressourcenverbrauch Fortschritte erzielt, die jedoch aus Sicht der Jungen Grünen ungenügend waren. Aus diesem Grund reichten sie im Februar 2023 mit Unterstützung der Grünen und der SP sowie von Umwelt- und Tierschutzorganisationen eine Volksinitiative ein. Sie verlangte, dass in der Wirtschaft der Schweiz Massnahmen getroffen werden, so dass nicht mehr Ressourcen verbraucht und Schadstoffe freigesetzt werden, als es die Erneuerungsfähigkeit der Natur zulässt; zudem sollten sie sozialverträglich sein. Ebenso sollte der Konsum die planetaren Belastungsgrenzen nach Ablauf einer Zehnjahresfrist nicht mehr überschreiten. Dadurch sollten die Klimakrise, das Artensterben sowie die Verschmutzung von Böden und Gewässern aufgehalten werden. Der Bundesrat und beide Kammern des Parlaments lehnten die Initiative ab. Sie anerkannten zwar, dass die natürlichen Ressourcen geschont werden müssen, doch der geforderte Ansatz gehe zu weit, da er für die Bevölkerung und die Wirtschaft weitreichende negative Folgen hätte. Der Konsum müsste rasch mit weitreichenden Vorschriften, Verboten, Anreizen und anderen Massnahmen eingeschränkt werden, was zu einem niedrigeren Lebensstandard führen würde. Ebenso würde der Wirtschaftsstandort Schweiz spürbar geschwächt.[2] Rund 70 Prozent der Abstimmenden und sämtliche Kantone lehnten die Vorlage ab.
Abstimmungen am 28. September 2025
Ergebnisse
(provistorische amtliche Endergebnisse)
| Nr. | Vorlage | Art | Stimm- berechtigte |
Abgegebene Stimmen |
Beteiligung | Gültige Stimmen |
Ja | Nein | Ja-Anteil | Nein-Anteil | Stände | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 678[3] | Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften | OR | 49,50 % | 1'579'303 | 1'156'560 | 57,73 % | 42,27 % | 16,5:6,5 | ja | |||
| 679[4] | Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) | FR | 49,55 % | 1'384'549 | 1'363'283 | 50,39 % | 49,61 % | – | ja |
Liegenschaftssteuern
Im Dezember 2024 nahm das Parlament eine sieben Jahre zuvor eingereichte parlamentarische Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates an, welche die Abschaffung des Eigenmietwerts zum Ziel hatte. Dabei handelt es sich um die Besteuerung eines fiktiven Mieteinkommens auf selbst genutzten Liegenschaften, wobei im Gegenzug Schuldzinsen und Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Dadurch entstehende Mindereinnahmen für die Kantone sollen diese kompensieren können, indem sie eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen dürfen. Weil dafür eine Änderung der Bundesverfassung erforderlich ist, unterstand der Bundesbeschluss dem obligatorischen Referendum.
Zu den Befürwortern der Vorlage gehörten neben FDP, Lega dei Ticinesi, Die Mitte und SVP insbesondere der Gewerbeverband und der Hauseigentümerverband. Ihrer Ansicht nach sei die Reform ausgewogen, da sie die noch zulässigen Abzüge auf ein Minimum beschränke und für Eigenheimbesitzer der Anreiz wegfalle, sich über einen langen Zeitraum hoch zu verschulden. Entlastet würden vor allem Personen, die ihre Hypothek grösstenteils zurückbezahlt haben und darum kaum noch Schuldzinsen geltend machen können. Ab einem Hypothekarzinsniveau von etwa drei Prozent würde die Reform sogar zu Mehreinnahmen führen. Der Vorlage ablehnend gegenüber standen unter anderem die Grünen, die SP, der Mieterverband, die Konferenz der Kantonsregierungen sowie verschiedene abweichende kantonale Sektionen der zustimmenden Parteien. Der Eigenmietwert sei ein Naturaleinkommen aus dem in der Liegenschaft investierten Vermögen und somit nicht «fiktiv». Seine Besteuerung schaffe eine steuerliche Gleichbehandlung von Mietern und Wohneigentümern. Zudem bestehe die Gefahr, dass Unterhaltsarbeiten vermehrt schwarz ausgeführt werden, da keine Belege für den Abzug mehr benötigt werden. Insbesondere für die Berg- und Tourismuskantone sei eine besondere Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen keine befriedigende Lösung für die finanziellen Auswirkungen eines Systemwechsels.[5]
Die Vorlage schaffte das Volks- und Ständemehr deutlich, wobei vor allem Kantone in der Romandie Nein stimmten.
E-ID-Gesetz
Eine erste Vorlage zur Einführung einer elektronischen Identität (E-ID) war in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 deutlich abgelehnt worden. Hauptkritikpunkt war, dass private Anbieter die E-ID hätten herausgeben sollen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement erarbeitete daraufhin eine neue Vorlage; das Parlament verabschiedete sie im November 2023. Nun ist vorgesehen, dass der Bund die Infrastruktur selbst entwickelt und betreibt. Es ist kein zentraler Identity Provider mehr vorgesehen, sondern eine selbstbestimmte Identität mittels barrierefreier Wallet-App, die dem Benutzer die vollständige Daten-Kontrolle erlauben soll. Andererseits dürfen Behörden und Unternehmen nur jene Daten abfragen und speichern, die jeweils wirklich notwendig sind. Zudem soll die E-ID kostenlos sein und es werde keine Nutzungsverpflichtung bestehen.
Die Gruppierungen Freunde der Verfassung, Mass-voll und Digitale Integrität Schweiz sowie die Piratenpartei brachten ein Referendum gegen die Vorlage zustande. Sie bemängelten, auch das neue Gesetz schaffe keine ausreichenden Sicherheitsgarantien. Zudem fehle eine deutliche Garantie, dass die E-ID in jedem Fall freiwillig bleibe. Ebenso befürchteten sie, dass durch die Hintertür eine Art Sozialkredit-System wie in China eingeführt werden könne, was zu einem Überwachungsstaat führen werde. Ausser der SVP gehörten alle im Parlament vertretenen bedeutenden Parteien zu den Befürwortern, ebenso die Digitale Gesellschaft Schweiz. Sie betonten, die E-ID gewähre den bestmöglichen Schutz der Privatsphäre. Geschäfte mit Behörden und Unternehmen im Internet könnten sicher, benutzerfreundlich, effizient und in vielen Fällen einfacher abgewickelt werden, wovon die ganze Bevölkerung profitiere. Die Nutzer wüssten stets genau, wem sie welche Daten bekanntgeben. Bei einer Ablehnung würden internationale Technologiekonzerne in die Bresche springen, was die digitale Souveränität der Schweiz gefährde.[5]
Eine sehr knappe Mehrheit der Abstimmenden befürwortete die Vorlage.
Abstimmungen am 30. November 2025
Ergebnisse
(provisorische amtliche Endergebnisse)
| Nr. | Vorlage | Art | Stimm- berechtigte |
Abgegebene Stimmen |
Beteiligung | Gültige Stimmen |
Ja | Nein | Ja-Anteil | Nein-Anteil | Stände | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 680[6] | Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service Citoyen-Initiative)» | VI | 42,94 % | 379'595 | 2'014'638 | 15,85 % | 84,15 % | 0:23 | nein | |||
| 681[7] | Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» | VI | 42,95 % | 520'115 | 1'874'063 | 21,72 % | 78,28 % | 0:23 | nein |
Service-Citoyen-Initiative
Schweizer Männer sind militär- bzw. zivilschutzpflichtig oder leisten einen zivilen Ersatzdienst von 1,5-facher Dauer. Frauen können den Militär- oder Zivilschutzdienst freiwillig leisten. Die Bestände von Armee und Zivilschutz sind in den letzten Jahren zunehmend unter Druck geraten, da sich immer mehr Personen für den Zivildienst entscheiden; dies führte zu Diskussionen bezüglich einer Reform des schweizerischen Milizsystems. Beispielsweise ist geplant, Zivilschutz und Zivildienst zu einem neuen Katastrophenschutzdienst zusammenzuführen. Für den Verein «Service Citoyen» war die laufende Gesetzesrevision ungenügend: er wollte erreichen, dass jede Person mit Schweizer Bürgerrecht einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leisten muss und reichte im Oktober 2023 eine entsprechende Volksinitiative ein. Sie verlangte, dass die Dienstpflicht auf Frauen ausgedehnt wird, wobei die Bestände von Armee und Zivilschutz gesichert sein mussten. Nicht benötigte Personen hätten einen gleichwertigen Milizdienst leisten müssen, für den neue Einsatzplätze hätten geschaffen werden müssen. Unterstützung erhielten die Initianten von den Grünliberalen und der EVP. Ihrer Ansicht nach hätte das Engagement der Bürger für die Allgemeinheit gesteigert werden können und der verpflichtende Milizdienst hätte die Gleichstellung der Geschlechter weiter gefördert. Zu den Gegnern gehörten die übrigen im Parlament vertretenen Parteien sowie Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften. Sie waren der Meinung, dass die Initiative zur Folge gehabt hätte, dass rund doppelt so viele Personen wie heute Dienst leisten müssen und während dieser Zeit am Arbeitsplatz fehlen. Dienstleistende hätten womöglich Arbeiten übernommen, die insbesondere von Geringqualifizierten auf dem freien Arbeitsmarkt erbracht werden, was wiederum zu Lohndruck hätte führen können. Zudem hätten sich die Kosten für den Erwerbsersatz ungefähr verdoppelt.[8] Fünf Sechstel der Abstimmenden sprachen sich gegen die Initiative aus.
Zukunftsinitiative
Um die im Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen und weiteren Gesetzen festgelegten Klimaziele zu erreichen, stehen dem Bund jährlich zwei Milliarden Franken zur Umsetzung verschiedener Massnahmen zur Verfügung. Den JUSO Schweiz war dies zu wenig, weshalb sie für die Finanzierung zusätzlicher Massnahmen die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene forderten (zusätzlich zu den kantonalen Regelungen). Zu diesem Zweck reichten sie im Februar 2024 eine Volksinitiative ein. Hätte sich der Nachlass und die Schenkungen einer Person zusammen auf mehr als 50 Millionen Franken belaufen, so sollte der Bund auf dem Betrag, der 50 Millionen überschritten hätte, eine Steuer von 50 Prozent erheben. Die daraus generierten Einnahmen wären zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an die Kantone gegangen, wobei sie zweckbestimmt «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» hätten verwendet werden müssen. Ebenso hätte der Bund Vorschriften zur Verhinderung von Steuervermeidung erlassen müssen. Unterstützung erhielten die JUSO von den Grünen und den Sozialdemokraten. Die Initiative sollte ihrer Ansicht nach dazu dienen, einerseits die Vermögensungleichheit zu bekämpfen und andererseits finanzielle Mittel zur Bewältigung der Klimakrise zu beschaffen. Somit wären die Kosten insbesondere von jenen Personen beglichen werden, die für Profite die Lebensgrundlagen aufs Spiel setzen. Die Gegner der Initiative befürchteten, dass die Initiative Nachfolgeregelungen in Unternehmen, insbesondere in Familienbetrieben, erschwere oder unmöglich mache. Die Initiative hätte ihrer Meinung nach zu Abwanderungen von Unternehmen und reichen Steuerzahlern sowie Übernahmen durch ausländische Investoren geführt. Entsprechend wäre der Steuerertrag gesunken.[8] Knapp vier Fünftel der Abstimmenden lehnten die Initiative ab.
Weblinks
- Chronologie Volksabstimmungen mit allen Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848 (admin.ch)
- Swissvotes – Datenbank zu den Schweizer Volksabstimmungen (Universität Bern)
Einzelnachweise
- ↑ Vorlage Nr. 677. Bundeskanzlei, 9. Februar 2025, abgerufen am 9. Februar 2025.
- ↑ Volksabstimmung 9. Februar 2025 (Abstimmungsbüchlein). (PDF, 576 kB) Bundeskanzlei, 2024, abgerufen am 5. Februar 2025.
- ↑ Vorlage Nr. 678. Bundeskanzlei, 28. September 2025, abgerufen am 28. September 2025.
- ↑ Vorlage Nr. 679. Bundeskanzlei, 28. September 2025, abgerufen am 28. September 2025.
- ↑ a b Volksabstimmung 28. September 2025 (Abstimmungsbüchlein). (PDF, 844 kB) Bundeskanzlei, 2025, abgerufen am 27. September 2025.
- ↑ Vorlage Nr. 680. Bundeskanzlei, 28. September 2025, abgerufen am 28. September 2025.
- ↑ Vorlage Nr. 681. Bundeskanzlei, 28. September 2025, abgerufen am 28. September 2025.
- ↑ a b Volksabstimmung 30. November 2025 (Abstimmungsbüchlein). (PDF, 1,1 MB) Bundeskanzlei, 2025, abgerufen am 27. September 2025.