Stefan Keller (Jurist)

Stefan Keller (* 3. August 1976) ist ein Schweizer Jurist. Er ist geschäftsleitender Obergerichtspräsident des Kantons Obwalden. Nationale und internationale Bekanntheit erlangte er durch sein Mandat als ausserordentlicher Bundesanwalt in der Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber und FIFA-Präsident Gianni Infantino (2020–2021).

Leben und Wirken

Werdegang

Stefan Keller wurde als Sohn des Regierungsrates Hermann Keller geboren und wuchs in Buchberg SH auf.[1] Er absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg i. Üe., das er 2002 mit dem Lizenziat (lic. iur.) mit dem Zusatz Europarecht abschloss. Nach diversen Praktika erwarb er 2008 das Anwaltspatent des Kantons Bern. Im selben Jahr promovierte er an der Universität Freiburg bei Erwin Murer zum Dr. iur. Seine Dissertation verfasste er zum sozialversicherungsrechtlichen Thema «Der flexible Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe: ein Beitrag zur Überwindung der Suche nach dem ‹richtigen› Rentenalter in der Schweiz».[2] 2009 absolvierte er ein Certificate of Advanced Studies (CAS) in Forensics an der Hochschule Luzern.[3] 2025 habilitierte sich Keller an der Universität Freiburg. Seine Habilitationsschrift trägt den Titel «Der Gesamtarbeitsvertrag im Zwielicht des Kartellrechts».[4] Nach Erteilung der Lehrbefugnis für das gesamte Wirtschaftsrecht sowie das Arbeitsrecht wurde er zum Privatdozenten ernannt.[5]

Nach dem Studium war Keller von 2008 bis 2009 als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Wettbewerbskommission (WEKO) in Bern tätig. Anschliessend wechselte er an das Bundesgericht in Lausanne, wo er von 2009 bis 2013 als Gerichtsschreiber in der strafrechtlichen Abteilung arbeitete.[3]

Keller ist Mitglied der Sozialdemokratischen Partei (SP); sein Vater Hermann war ebenfalls in der SP politisch aktiv.[6]

Keller leistet Dienst in der Schweizer Armee im Bereich der Militärjustiz. Er begann 2006 als Untersuchungsrichter an einem Militärgericht und amtierte ab 2011 als Auditor (Staatsanwalt). Seit 2017 ist er als Stabsoffizier und Gerichtsschreiber am Militärkassationsgericht, dem höchsten Militärgericht der Schweiz, tätig. Seine Aufgabe umfasst dort unter anderem das Verfassen von Urteilsbegründungen. Per 1. Januar 2025 wurde er zum Oberstleutnant befördert.[7][8]

Richter im Kanton Obwalden

Im März 2013 wählte der Kantonsrat des Kantons Obwalden Keller zum ausserordentlichen Präsidenten II des Ober- und Verwaltungsgerichts für den Rest der Amtsdauer 2012–2016.[9] Keller übte das Amt zunächst im Teilzeitpensum aus.

Im Mai 2023 wählte der Kantonsrat ihn nach dem Rücktritt von Andreas Jenny einstimmig zum geschäftsleitenden Obergerichtspräsidenten für den Rest der Amtsdauer bis 2024.[10] Dieses Amt trat er im September 2023 an.[11] Seine Amtszeit ist von Auseinandersetzungen mit der kantonalen Exekutive (Regierungsrat) und Legislative (Kantonsrat) geprägt. Keller pflegt dabei einen für die Justiz teilweise ungewohnt deutlichen Kommunikationsstil:

Fall betreffend die damalige Oberstaatsanwältin Omlin

Im Mai 2019 entschied Keller als Vorsitzender über eine Aufsichtsbeschwerde gegen die damalige Oberstaatsanwältin Esther Omlin. Das Verfahren führte später zu einer strafrechtlichen Verurteilung Omlins wegen Urkundenfälschung im Amt. Keller lehnte Gesuche von Politikern und Medien um Einsichtnahme in den Aufsichtsentscheid ab.[12]

Gesetzgebungskompetenz des Obergerichts

Im Amtsbericht 2024 über die Rechtspflege des Kantons Obwaldens kündigte das Obergericht unter Kellers Führung an, eigene Gesetzesvorlagen (u. a. Revisionen des Gerichtsorganisationsgesetzes und der Gebührenordnung) auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen. Keller bezeichnete dies als «in der Schweiz einmaligen Vorgang» und begründete den Schritt mit der Weigerung des Regierungsrates, aus Ressourcengründen Justizgesetze zu revidieren.[13]

Steuerrekurskommission (2025)

Keller steht als Obergerichtspräsident der administrativen Aufsicht über die Steuerrekurskommission vor. Im Mai 2025 rügte der Kantonsrat die hohen Pendenzenberge dieser Kommission, die sich vervielfacht hatten.[14] Das Parlament verabschiedete gegen den Willen der Regierung eine ultimative Anmerkung im Amtsbericht.[15]

Ausserordentlicher Verfahrensleiter in Nidwalden

Aufgrund von Ausständen der ordentlichen Richter am Obergericht des Kantons Nidwalden wurde Keller 2016 als ausserordentlicher Verfahrensleiter für einen grossen Wirtschaftsstrafprozess eingesetzt.[16] Das Verfahren dauerte über zwei Jahrzehnte und betraf Delikte wie Betrug und Misswirtschaft in mehreren Kantonen. Keller fällte im Juli 2019 erste Urteile. Nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht im März 2021, das eine Neubeurteilung gewisser Freisprüche verlangte, führte Keller im Dezember 2021 eine weitere Hauptverhandlung durch und fällte dann die Urteile.[17]

Mandat als ausserordentlicher Bundesanwalt (FIFA-Affäre)

Im Kontext der «FIFA-Affäre» und Vorwürfen gegen die Amtsführung der Bundesanwaltschaft ernannte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) Keller am 29. Juni 2020 zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes.[18]

Auftrag und Wahl

Kellers ursprüngliches Mandat umfasste die Prüfung von vier Strafanzeigen gegen Bundesanwalt Michael Lauber, FIFA-Präsident Gianni Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold. Nach Abschluss der Vorprüfung zweier Anzeigen kam Keller zum Schluss, dass im Zusammenhang mit nicht protokollierten Treffen Anzeichen für ein strafbares Verhalten bestünden. Er beantragte daraufhin am 29. Juli 2020 die Aufhebung der Immunität von Michael Lauber wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch, Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung.[19]

Am 23. September 2020 wählte die Vereinigte Bundesversammlung Keller formell mit 220 Stimmen zum ausserordentlichen Bundesanwalt, um die Strafuntersuchung zu leiten.[20] Die Wahl erfolgte auf Empfehlung der Gerichtskommission, die Kellers Unabhängigkeit von der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz hervorhob.[3] Im Vorfeld der Wahl gab es Versuche aus dem Umfeld der Beschuldigten, Kellers Wahl zu verhindern, indem seine Eignung in Frage gestellt wurde und ihm die Verwendung von Couverts mit der durchgestrichenen Aufschrift «Militärsache» sowie das Arbeiten in hoheitlicher Tätigkeit aus den Ferien vom Ausland aus vorgeworfen wurde.[21]

Ermittlungstätigkeit und Wahrnehmung einer Bedrohung

Keller führte diverse Einvernahmen durch, unter anderem im März 2021 mit dem ehemaligen UEFA-Präsidenten Michel Platini im Rathaus von Sarnen. Platini bezeichnete Keller im Anschluss als «wirklich unabhängigen» Ermittler, der das Dossier kenne.[22]

Recherchen des Tages-Anzeigers enthüllten später, dass Keller im Verlauf der Ermittlungen davon überzeugt war, überwacht zu werden. Er ging davon aus, dass Privatdetektive im Auftrag des FIFA-Umfelds auf ihn angesetzt worden seien. Aus Kellers Sicht handelte es sich dabei nicht um Verschwörungstheorien, sondern um eine reale Bedrohungslage. Er wandte sich deshalb im November 2020 an die Kantonspolizei St. Gallen, um sich bezüglich eines möglichen «Gefahrenpotenzials» beraten zu lassen. Vor diesem Hintergrund untersuchte Keller auch Hinweise, wonach die FIFA ihn überwachen lasse, sowie Gerüchte über einen angeblichen Kokainkonsum einer Person, die mit dem Strafverfahren von Gianni Infantino betraut gewesen sei. Diese Ermittlungsstränge, die in den Medien später als spekulativ kritisiert wurden, liessen sich nicht erhärten und führten zu keinen Ergebnissen.[23][24]

Juristische Kontroversen und Rügen des Bundesstrafgerichts

Kellers Amtsführung war von heftigen juristischen Auseinandersetzungen geprägt, die in mehreren Beschlüssen des Bundesstrafgerichts (BStGer) mündeten. Das Gericht rügte Kellers Vorgehen in zentralen Punkten:

Kompetenzüberschreitung («Suriname-Flug»)

Keller dehnte seine Ermittlungen eigenmächtig auf die Nutzung eines Privatjets durch Gianni Infantino für einen Flug von Suriname in die Schweiz aus. Am 10. März 2021 erklärte das Bundesstrafgericht eine von Keller in diesem Zusammenhang durchgeführte Einvernahme eines Zeugen (eines ehemaligen FIFA-Chauffeurs) für nichtig. Das Gericht stellte fest, dass Keller sachlich unzuständig war, da sein Mandat der Bundesversammlung auf die Treffen mit Lauber beschränkt war und die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) ihm für den «Suriname»-Komplex keine Kompetenz zur Verfahrenseröffnung erteilt hatte. Das Protokoll musste aus den Akten entfernt werden.[25][26]

Auskunftspflicht über Mitarbeiter

Keller weigerte sich zunächst, dem Beschuldigten Infantino die Namen der von ihm privat beigezogenen Hilfspersonen (Sekretariat, juristische Mitarbeiter) offenzulegen. Am 5. Februar 2021 verpflichtete das BStGer Keller zur Offenlegung, damit die Partei allfällige Ausstandsgründe prüfen könne.[27]

Medienarbeit und Ausstand

Am 30. April 2021 hiess die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts ein Ausstandsgesuch von Gianni Infantino gut. Das Gericht rügte Kellers Medienmitteilungen (insb. vom 10. Dezember 2020, 8. März 2021 und 11. März 2021) als einseitig, irreführend und vorverurteilend. Keller hatte unter anderem in einer Pressemitteilung von «deutlichen Anzeichen für strafbares Verhalten» gesprochen, ohne die Zuständigkeit geklärt zu haben, und Medien über Gerichtsbeschlüsse informiert, bevor diese anonymisiert publiziert waren. Das Gericht sah darin den objektiven Anschein der Befangenheit und eine Verletzung der Unschuldsvermutung begründet.[28][6]

Verweigerung von Akteneinsicht

Das Bundesstrafgericht stützte hingegen Kellers Entscheidung, Infantino vor dessen erster eigener Einvernahme noch keine Akteneinsicht in die Protokolle anderer Befragungen zu gewähren (Beschluss vom 4. März 2021).[29]

Rücktritt und Nachspiel

Infolge des Ausstandsentscheids trat Keller im Mai 2021 von seinem Mandat zurück. Er begründete dies damit, dass unter den gegebenen Umständen (Beschluss BB.2020.296 vom 30. April 2021 von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts) keine zielführende Untersuchung mehr möglich sei. In Interviews kritisierte er das Bundesstrafgericht scharf und sprach von «privaten Interessen», die die Justiz unterwandern würden, sowie von Parteibeziehungen einzelner Richter, die zu seiner Kaltstellung geführt hätten.[30][31]

Im Nachgang beantragte ein von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) eingesetzter ausserordentlicher Staatsanwalt die Aufhebung von Kellers Immunität wegen des Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung (wegen Äusserungen in der Zeitschrift Plädoyer über nicht öffentliche Verfahren). Die Immunitätskommission des Nationalrats lehnte dies im September 2021 einstimmig ab und qualifizierte die Vorwürfe als geringfügig.[32] Auch im Parlament wurde Kellers Wirken thematisiert, etwa durch eine Anfrage von Nationalrat Roland Rino Büchel zu den Kosten des gescheiterten Verfahrens.[33]

Die von Keller angestossenen Verfahren gegen Infantino und Lauber wurden 2023 von seinen Nachfolgern Hans Maurer und Ulrich Weder eingestellt, da sich der Tatverdacht nicht erhärtete.[23]

Weitere Tätigkeiten und Engagement

Lehre und Publizistik

Keller ist Lehrbeauftragter der FernUni Schweiz im Studiengang Master of Law (MLaw) tätig.[34]

Publizistisch tritt er als Herausgeber der Textsammlung Sozialversicherungsrecht im hep verlag in Erscheinung.[35] Des Weiteren ist er Mitglied der Redaktion der Online-Zeitschrift Kriminologie – Das Online-Journal (nkrim), einer Fachpublikation für kriminologische Fragestellungen.[36] Zudem ist er Stiftungsrat der Stiftung für Rechtsausbildung mit Sitz in Luzern, welche die Aus- und Weiterbildung von Juristen in der Innerschweiz bezweckt.[37]

Gemeinnütziges und kulturelles Engagement

In seinem Heimatkanton Schaffhausen setzt sich Keller für den Erhalt historischer Bahninfrastruktur ein. Er ist Präsident der Stiftung Eisenbahnbrücke Hemishofen, deren Zweck der Erhalt der Rheinbrücke der Bahnlinie Etzwilen–Singen ist.[38] Zudem ist er Stiftungsrat der Stiftung Museumsbahn Stein am Rhein – Etzwilen – Hemishofen – Ramsen & Rielasingen – Singen.[39] Im Kanton Obwalden gehört Keller dem Stiftungsrat der Stiftung Betagtensiedlung d'r Heimä Giswil an. In diesem Gremium wirkt er unter dem Präsidium des ehemaligen Obwaldner Kantonsrats Albert Sigrist (SVP) mit.[40]

Lokalpolitisch und kulturell ist Keller in seiner Wohngemeinde Sachseln sowie in Sarnen aktiv. Er amtiert als Mitglied des Urnenbüros (Stimmenzähler) der Gemeinde Sachseln[41] und ist Mitglied des Vorstands der Sarner Kantorei (vormals katholischer Kirchenchor «Harmonie»).[42]

Einzelnachweise

  1. Philipp Unterschütz: Neuer Gerichtspräsident will mehr Platz. In: Obwaldner Zeitung. 18. Mai 2024, S. 23.
  2. Stefan Keller: Der flexible Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe: ein Beitrag zur Überwindung der Suche nach dem «richtigen» Rentenalter in der Schweiz. Dissertation, Universität Freiburg 2008. Eintrag in der Deutschen Nationalbibliothek.
  3. a b c Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung: Bericht 20.211: Ausserordentliche/r Bundesanwalt/Bundesanwältin. Wahl. Bern, 9. September 2020. parlament.ch (PDF), abgerufen am 20. Dezember 2025.
  4. Dominique Schütz: Ein Mann mit harten Gegnern. In: Plädoyer. Nr. 1, 2021, S. 26 f.
  5. Philipp Unterschütz: «Akademische Krönung» für den Obwaldner Gerichtspräsidenten. In: Obwaldner Zeitung. 22. Dezember 2025, abgerufen am 22. Dezember 2025.
  6. a b Katharina Fontana: Offensiv statt zurückhaltend – Man wählt immer die Besten. In: Die Weltwoche. Nr. 8, 24. Februar 2021, S. 38 f. (online).
  7. Stefan Keller wird zum Oberstleutnant befördert. In: Obwaldner Zeitung. 17. Januar 2025.
  8. Philipp Unterschütz: Er begründet Urteile des höchsten Militärgerichts. In: Obwaldner Zeitung. 24. März 2025, S. 15.
  9. Protokoll der Sitzung des Kantonsrats vom 14. März 2013. (PDF; 351 kB) In: ow.ch. Kanton Obwalden, 14. März 2013, abgerufen am 21. Dezember 2025 (S. 156).
  10. Protokoll der Sitzung des Kantonsrats vom 25./26. Mai 2023. (PDF; 1,2 MB) In: ow.ch. Kanton Obwalden, 25. Mai 2023, abgerufen am 21. Dezember 2025 (S. 182).
  11. Philipp Unterschütz: Jetzt übernimmt Stefan Keller. In: Obwaldner Zeitung. 26. Mai 2023, S. 21.
  12. Philipp Unterschütz: Omlin wird schuldig gesprochen. In: Obwaldner Zeitung. 3. Februar 2021, S. 17.
  13. Philipp Unterschütz: Obwaldner Kantonsrat will mehr Effizienz. In: Nidwaldner Zeitung. 23. Mai 2025.
  14. Kanton Obwalden: Protokoll des Kantonsrats über die Beratung des Amtsberichts über die Rechtspflege (Sitzung vom 22. Mai 2025). Sarnen 2025. ow.ch (PDF), abgerufen am 20. Dezember 2025.
  15. Philipp Unterschütz: Verbessert der Kantonsrat die Situation der Obwaldner Justiz? In: Nidwaldner Zeitung. 17. Mai 2025.
  16. Robert Hess: Dauerprozess geht an Bundesgericht über. In: Nidwaldner Zeitung. 8. Juni 2020.
  17. Robert Hess: Neue Schuldsprüche – höhere Strafen. In: Nidwaldner Zeitung. 3. Februar 2022, S. 23.
  18. SDA – Basisdienst Deutsch: BA-Aufsicht setzt ausserordentlichen Staatsanwalt ein. 3. Juli 2020.
  19. SDA – Basisdienst Deutsch: Staatsanwalt beantragt Aufhebung der Immunität Laubers. 30. Juli 2020.
  20. Amtliches Bulletin der Bundesversammlung: Wahl eines ausserordentlichen Bundesanwalts oder einer ausserordentlichen Bundesanwältin. Sitzung vom 23. September 2020. parlament.ch, abgerufen am 20. Dezember 2025.
  21. Henry Habegger: Sperrfeuer der Fifa auf Sonderermittler. In: Bote der Urschweiz. 23. September 2020.
  22. Henry Habegger: Platinis Lob für den Sonderermittler. In: Schweiz am Wochenende. 18. März 2021, S. 4.
  23. a b Christian Brönnimann: Das sind die drei gröbsten Fehler des Ermittlers gegen Infantino. In: Tages-Anzeiger. 19. April 2023, abgerufen am 20. Dezember 2025.
  24. Thomas Knellwolf: Sonderermittler wollte Gianni Infantino mit Geheimeinvernahmen überführen. In: Tages-Anzeiger. 18. April 2023, abgerufen am 20. Dezember 2025.
  25. Bundesstrafgericht, Beschwerdekammer: Beschluss BB.2020.291. Bellinzona, 10. März 2021 (Nichtigkeit der Einvernahme).
  26. Thomas Knellwolf: Sonderermittler foutiert sich um Regeln. In: Tages-Anzeiger. 11. März 2021.
  27. Bundesstrafgericht, Beschwerdekammer: Beschluss BB.2020.245. Bellinzona, 5. Februar 2021 (Hilfspersonen).
  28. Bundesstrafgericht, Beschwerdekammer: Beschluss BB.2020.296. Bellinzona, 30. April 2021 (Ausstand).
  29. Bundesstrafgericht, Beschwerdekammer: Beschluss BB.2020.278. Bellinzona, 4. März 2021 (Akteneinsicht).
  30. Ex-Sonderermittler übt scharfe Kritik an Schweizer Justiz. In: SWI swissinfo.ch (Keystone-SDA). 9. August 2021, abgerufen am 20. Dezember 2025.
  31. Lucien Rahm: Geschasster Fifa-Sonderermittler Stefan Keller: «Ich schaue nicht negativ zurück». In: Obwaldner Zeitung. 29. Dezember 2021. obwaldnerzeitung.ch, abgerufen am 20. Dezember 2025.
  32. Fifa-Affäre: Sieg für Ex-Ermittler. In: Wiler Zeitung. 8. September 2021.
  33. Roland Rino Büchel: Geschäft 21.7629: Wie teuer kommt der gescheiterte a.o. Bundesanwalt Stefan Keller die Steuerzahler zu stehen? Anfrage im Nationalrat. Eingereicht am 8. Juni 2021. parlament.ch, abgerufen am 20. Dezember 2025.
  34. Studieninhalte Master of Law. In: Webseite der FernUni Schweiz. Abgerufen am 20. Dezember 2025.
  35. Stefan Keller (Hrsg.): Textsammlung Sozialversicherungsrecht. 2. Auflage. hep verlag, Bern 2019, ISBN 978-3-0355-1551-0, S. 1528.
  36. Redaktion. In: Kriminologie – Das Online-Journal (nkrim). Abgerufen am 20. Dezember 2025.
  37. Stiftung für Rechtsausbildung. Handelsregisterauszug. In: Handelsregisteramt des Kantons Luzern. Abgerufen am 20. Dezember 2025.
  38. Stiftung Eisenbahnbrücke Hemishofen. Handelsregisterauszug. In: Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen. Abgerufen am 20. Dezember 2025.
  39. Stiftung Museumsbahn Stein am Rhein – Etzwilen – Hemishofen – Ramsen & Rielasingen – Singen (SEHR & RS). Handelsregisterauszug. In: Handelsregisteramt des Kantons Schaffhausen. Abgerufen am 20. Dezember 2025.
  40. Stiftung Betagtensiedlung d’r Heimä Giswil. Handelsregisterauszug. In: Handelsregisteramt des Kantons Obwalden. Abgerufen am 20. Dezember 2025.
  41. Behördenmitglieder: Stefan Keller. In: Website der Gemeinde Sachseln. Abgerufen am 20. Dezember 2025.
  42. Vorstand. In: Sarner Kantorei. Abgerufen am 20. Dezember 2025.