Senatus consultum de nundinis saltus Beguensis

Das Senatus consultum de nundinis saltus Beguensis in t(erritorio) Casensi war ein 138 n. Chr. ergangener Beschluss des römischen Senats. Beantragt wurde er durch die Suffektkonsuln Publius Cassius Secundus und Marcus Nonius Mucianus am 15. Oktober des Jahres.[1] Er ist inschriftlich erhalten (CIL 8, 270) auf einem Stein, der am 30. April 1860 in Henchir el-Begar südöstlich der tunesischen Stadt Thala entdeckt wurde.[2]

Der Konsult war an einen Lucilius Africanus gerichtet, der darin als vir clarissimus bezeichnet wird, was auf eine Mitgliedschaft im Senatorenstand hindeutet. Africanus wurde darin die Genehmigung zur Einrichtung von Markttagen im Bezirk Beguensis erteilt. Beguensis gehörte zum Stammesgebiet der Musulamier und lag nahe der Stadt Casae in der nordafrikanischen römischen Provinz Byzacena. Die Markttage sollten zweimal monatlich stattfinden können und „es soll[t]e den Nachbarn und Besuchern erlaubt sein, ohne Unrecht und Schaden für jemanden dort zusammenzukommen und sich zu versammeln, freilich nur, um Markt abzuhalten“.[3]

Der Antrag, diese Bestimmungen zu verabschieden, wurde dem Beschlusstext zufolge jedoch nicht durch Lucilius Africanus selbst an die amtierenden Suffektkonsuln herangetragen, sondern durch dessen „Freunde“ (amici). Dies könnte daran liegen, dass Africanus im Jahr 138 n. Chr. möglicherweise noch zu jung war, um selbst Senatsmitglied zu sein.[4] Die Senatsabstimmung fand dem Text nach in der Curia Iulia statt, und zwar per discessio, eine Art Hammelsprung. Möglicherweise ist die Zahl der anwesenden Senatoren nicht vollständig erhalten; den erhaltenen Zahlzeichen nach betrug sie mindestens 250.

Rom war an einer organisatorischen Optimierung des Warenumschlags mit der Region Africa gelegen, denn sie war eine der wichtigsten für das Reich. Als Kornkammer für die Versorgung Roms, stand Africa zur Zeit des Konsults in höchster Blüte. Aber auch die lokalen Eliten in Africa hatten ein Interesse, sich an der lukrativen Ausrichtung der Märkte zu beteiligen und in den florierenden Handel der Region einzusteigen. Möglicherweise ist der Antrag ja auch vor diesem Hintergrund zu sehen, wenn Lucilius Africanus, der ja offensichtlich im oder um das Wirtschaftszentrum des saltus Beguensis beheimatet war, ihn durch seine „Freunde“ vor die Suffektkonsuln vorbringen ließ, die ihn dann im Senat einbrachten.[5] Es wurde in der Forschung sogar angenommen, dass Africanus zum Stamm der Musulamier gehörte, auf dessen Territorium der saltus Beguensis lag.[6]

Literatur

Anmerkungen

  1. Werner Eck: Suffektkonsulnpaare: die Reihenfolge ihrer Namen in Diplomen und munizipalen Fasten. In: Anne Kolb und Michael A. Speidel (Hrsg.): A new era of epigraphy: 40 years of Epigraphic database Clauss/Slaby. New inscriptions, new readings, new interpretations of Roman inscriptions. De Gruyter, 2025, S. 117–134, hier S. 128.
  2. Alfred Merlin: Observations sur le texte du Senatus Consultum Beguense. In: Comptes rendus de l’Académie des inscriptions et belles-lettres. Band 50, Nummer 7, 1906, S. 448–456, hier S. 448.
  3. Übersetzung nach Helmut Freis: Historische Inschriften zur römischen Kaiserzeit von Augustus bis Konstantin. 2., durchgesehene Auflage, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1994, ISBN 3-534-08586-8, S. 176.
  4. So Werner Eck: Senatus consulta in lateinischen Inschriften aus den Provinzen. In: Quaderni Lupinesi di Storia e Diritto. Band 7, 2017, S. 31–55, hier S. 49–51.
  5. Zu den regionalen Interessen: Claudia Tiersch: Zwischen Resistenz und Integration. Lokale Clanchefs im römischen Nordafrika. In: Ernst Baltrusch, Julia Wilker (Hrsg.): Amici – socii – clientes? Abhängige Herrschaft im Imperium Romanum (= Berlin studies of the ancient world. Band 31). Edition Topoi, Berlin 2015, ISBN 978-3-9816751-1-5, S. 245–275, DOI:10.17171/3-31-11 (Open Access), hier S. 256–257.
  6. Julia Hoffmann-Salz: Die wirtschaftlichen Auswirkungen der römischen Eroberungen. Vergleichende Untersuchungen der Provinzen Hispania Tarraconensis, Africa Proconsularis und Syria (= Historia Einzelschriften. Band 218). Franz Steiner, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-515-09847-2, S. 278–279 und ergänzend S. 269.