Schrader (baltisches Adelsgeschlecht)

Schrader ist der Name eines erloschenen baltischen Briefadelsgeschlechts.

Die Familie ist zu unterscheiden von den Braunschweiger Patriziergeschlechtern Schrader, dem niedersächsischen Briefadelsgeschlecht Schrader (1708) und dem braunschweigischen Briefadelsgeschlecht Schrader (1826).

Geschichte

Das Geschlecht kam 1709 mit Johann Schrader (* 24. September 1671 in Magdeburg; † 1780) nach Riga in Livland. Dort wurde er Sekretär am Hofgericht. 1717 kaufte er als Hofgerichtsassessor Raiskum und Daiben sowie 1723 den Borrishof. Am 15. Mai 1736 wurde er in den Reichsadelsstand erhoben und wurde 1745 und 1747 in die Livländische Adelsmatrikel in der Klasse IV unter Nr. 174 verzeichnet.

Seine Söhne aus seiner Ehe mit Helene Depkin waren:

  • Johann Christoph von Schrader († 1787), Ordnungsrichter, Erbherr auf Raiskum, ⚭ Anna Sophie Wilhelmine von Schonnenberg
  • Gustav Ernst von Schrader, Ordnungsgerichtadjunkt, 1787 Herr auf Daiben und Borrishof, 1805 noch unvermählt

Johann Christoph von Schrader hatte zwei Söhne:

  • Friedrich von Schrader († 1807), kursächsischer Kammerherr Herr auf Raiskum und Daiben; starb ohne Erben; Letzter im Mannesstamm; aus seinem Nachlass wurde Raiskum verkauft und Borrishof verpfändet (1816)
  • Johann Christoph von Schrader († vor 1807) ⚭ N. N. Ihre Tochter Dorothea von Schrader (1825 bereits †) war mit Major Reinhold Hermann Wilhelm von Schwanenberg vermählt. 1807 erbte sie Daiben. Aus ihrem Nachlass wurde Daiben 1825 verkauft.[1]

Wappen

Blasonierung: In Gold ein goldgekröntes rechtssehendes rotes Löwenhaupt mit ausgestreckter roter Zunge und Hals. Auf dem gekrönten Helm mit rot-goldenen Helmdecken das gekrönte Löwenhaupt.

Das Wappen ist dem älteren braunschweigischen Patriziergeschlecht gleichen Namens sehr ähnlich; im Grunde ist nur die Tingierung eine andere.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Maximilian Gritzner: J. Siebmachers grosses und allgemeines Wappenbuch, Adel der russischen Ostseeprovinzen. Die Ritterschaft, II. Band Edelleute: Hertell – Zoritsch (1898) S. 430