Schenckinck (Erbmännergeschlecht)

Schenckinck (auch Schencking, Schenking o. ä.) ist der Name eines erloschenen Münsteraner Erbmännergeschlechts.

Die Familie ist von dem gleichnamigen, aber wappenverschiedenen nichtverwandten Landadelsgeschlecht Schenckinck zu unterscheiden.[1][2]

Herkunft

Auch wenn Erbmänner im Mittelalter oft ohne Adelsprädikat erwähnt wurden, galten sie spätestens seit dem 15. Jahrhundert gemeinhin als adelig. Die ab dem 15. Jahrhundert[3] im Volksmund „Erbmänner“ genannten Geschlechter stellten die Mitglieder des Schöffenskollegiums, den späteren Stadtrat, die Bürgermeister und den Stadtrichter.

Die Schenckinck hatten laut Ernst Heinrich Kneschke das Erbschenkenamt der Stadt Münster inne.[1] Sie stellten zwischen 1328 und 1535 13 Ratsherren, zwei Bürgermeister und zwei Kämmerer der Stadt Münster.[4] Ferner betrieben sie im Rahmen der Hanse Fernhandel. Schon Anfang des 13. Jahrhunderts ist ein Familienmitglied in den Listen der Kaufleute im Stalhof von London genannt.[5] Auch waren sie vom 16. bis ins 18. Jahrhundert in Livland und Kurland im Baltikum ansässig.[6]

Die Schenckinck waren mehrfach verwandt mit anderen bedeutenden Erbmännerfamilien, z. B. den Bischopinck.

Die Schenckinck im Erbmännerstreit

Nach dem Täuferreich Münster, in dem das Stadtarchiv und Archive der Erbmänner vernichtet worden waren, wurden die Stadt Münster und deren Ratsherren durch den Bischof entmachtet. Die nicht erbmännische Ritterschaft nutzte die dadurch entstandene Situation. So wurde im Hochstift Münster am Ende des 16. Jahrhunderts die Adelsqualität der Erbmänner im Kampf um die Pfründen des Domkapitels Münster angezweifelt. Die später im Domkapitel vertretenen nichterbmännischen Familien hatten ein verständliches Interesse daran, den Kreis der Zugangsberechtigten möglichst klein zu halten. So stieg die Chance, die eigenen nachgeborenen Söhne standesgemäß versorgen zu können. Es wurde auch Mitgliedern auswärtiger Adelsfamilien der Zugang zum Domkapitel verwehrt mit dem Argument, man könne ihre Stiftsfähigkeit nicht überprüfen. Im Erbmännerstreit, der wegen seiner enormen Dauer und seiner historischen Bedeutung als „einmalig“ bezeichnet wird, verteidigten die Schenckinck gemeinsam mit anderen Erbmännerfamilien erfolgreich ihre rechtliche Gleichstellung mit dem Landadel.

Der Münsteraner Erbmann Johann Schenckinck erreichte 1557 eine päpstliche „Präsentation“ auf ein solches münstersches Domkanonikat, stieß jedoch auf den Protest des aus der ländlichen Ritterschaft zusammengesetzten Domkapitels. Das Domkapitel und die in ihm vertretenen Stände klagten 1597 beim Reichskammergericht in Speyer gegen diese „unanständige“ Besetzung mit Johann, verloren aber gegen die Erbmänner – nach vielem Hin und Her – schließlich durch kaiserlichen Rechtsspruch. Der Prozess dauerte – mit Revisionen und Gegenklagen – rund zwei Jahrhunderte. Am Erfolg konnten jedoch die im 18. Jahrhundert im Mannesstamm erloschenen Schenckinck nicht mehr teilhaben und ins Domkapitel einziehen. Jedoch gibt es bürgerliche Nachfahren der Schenckinck (Schencking).

Vermögen und Besitzungen

Bereits 1351 erhielten Johann und Albert Schenckinck die beiden inzwischen abgegangenen Gräftenhöfe Markenbeck (Bauerschaft Brock, Roxel) als Mannlehen. Haus Wieck in Albachten war 1519–1770 im Besitz der Schenckinck. Haus Vögeding, „Schencking“ genannt, bei Münster-Nienberge war 1574–1779 ihr Besitz, zu dem 1440–1706 auch ein Stadthof an der Kirchherrngasse in Münster, 1448–1547 ein Haus an der Servatiistraße und 1574–1647 ein Stadthof bei der Martinikirche gehörte. Letzterer gehörte danach 1647–1780 den von Schenckinck zu Bevern und war ab 1647 dem französischen Gesandten beim Friedenskongress, Graf Abel Servien, vermietet.[7]

Persönlichkeiten

Wappen

Blasonierung des Redenden Stammwappens: In Silber ein rechtsschräger (teilweise auch linksschräger) roter Balken mit drei goldenen schwarzumwundenen Trinkhörnern (→ Mundschenk (Schenckinck)) belegt. Auf dem rot-silbern bewulsteten Helm mit rot-silbernen Helmdecken zwei mit dem Rücken gegeneinander gestellte ebensolche Trinkhörner, die Mundstücke nach oben.[8]

Literatur

  • Anton Fahne: Geschichte der Westphälischen Geschlechter unter besonderer Berücksichtigung ihrer Uebersiedelung nach Preußen, Curland und Liefland, mit fast 1200 Wappen und mehr als 1300 Familien, Heberle, Köln 1858, S. 353 f. (Google Bücher)
  • Maximilian Gritzner: J. Siebmacher’s großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 3 (Blühender Adel deutscher Landschaften unter preußischer Vorherrschaft), 11. Abt., T. 1, Bd. 2: Der Adel der russischen Ostseeprovinzen, Teil 1: Die Ritterschaft, Bd. 2: Edelleute (Hertell–Zoritsch); Nachträge und Berichtigungen, Nürnberg 1898, S. 416 f. (uni-goettingen.de) und Tfl. 163 (uni-goettingen.de).
  • Johann Holsenbürger: Die Herren v. Deckenbrock (v. Droste-Hülshoff) und ihre Besitzungen. Münster i. W. 1869.
  • Fred Kaspar, Volker Gläntzer (Hrsg.): Güter, Pachthöfe und Sommersitze. Wohnen, Produktion und Freizeit zwischen Stadt und Land, Münster und Hameln 2014.
  • Karl-Heinz Kirchhoff: Die Erbmänner und ihre Höfe in Münster. In: Westfälische Zeitschrift. 116, 1966, ISSN 0083-9043, S. 3–26 (PDF; 2,3 MB).
  • Ernst Heinrich Kneschke: Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexicon, Band 8: Saackhen, Wailckhl v. Saackhen–Steinhauer zu Bulgarn, Leipzig 1868, S. 146 (Google Bücher).
  • Helmut Lahrkamp: Das Patriziat in Münster. In: Hellmuth Rössler (Hrsg.): Deutsches Patriziat. 1430–1740 (= Schriften zur Problematik der deutschen Führungsschichten in der Neuzeit 3, ISSN 0582-0456 = Büdinger Vorträge 3, 1965). Starke, Limburg/Lahn 1968, S. 195–207.
  • Leopold von Ledebur: Adelslexicon der Preußischen Monarchie. Band 2: L–S, Berlin 1856, S. 361 (digitale-sammlungen.de).
  • Rudolfine Freiin von Oer: Der münsterische „Erbmännerstreit“. Zur Problematik von Revisionen reichskammergerichtlicher Urteile (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich. Band 32). Böhlau, Köln u. a. 1998, ISBN 3-412-03197-6.
  • Wilderich von Droste zu Hülshoff: 900 Jahre Droste zu Hülshoff. 2. erweiterte Auflage, Verlag LPV Hortense von Gelmini, Horben 2022, ISBN 978-3-936509-19-9
  • Rudolfine Freiin von Oer: Die Münsterischen Erbmänner. In: Helmut Richtering (Red.): Dreihundert Jahre Stiftung Rudolph von der Tinnen. 1688–1988. Stiftung von der Tinnen, Münster 1988, S. 1–14 (PDF; 3,7 MB).
  • Rudolfine Freiin von Oer: Wer waren die Erbmänner? In: Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Münster. N.F. 12, 1987, ISSN 0930-9292, S. 279–286.
  • Joseph Prinz: Mimigernaford–Münster. Die Entstehungsgeschichte einer Stadt. (= Geschichtliche Arbeiten zur westfälischen Landesforschung 4 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission Westfalens 22). 3., durchgesehene Auflage. Aschendorff, Münster 1981, ISBN 3-402-05210-5, passim.
  • Johann Siebmacher: Johann Siebmachers allgemeines großes und vollständiges Wappenbuch, 5. Teil, 9. Ausgabe, Nürnberg 1772, Tfl. 146 (digitale-sammlungen.de).
  • Max von Spießen: Wappenbuch des Westfälischen Adels, mit Wappengrafiken von Adolf Matthias Hildebrandt, Band 1, Görlitz 1901–1903, S. 112 (hhu.de); Band 2, Görlitz 1903, Tfln. 278 (hhu.de).
  • Wolfgang Weikert: Erbmänner und Erbmännerprozesse. Ein Kapitel Münsterscher Stadtgeschichte. Waxmann, Münster u. a. 1990, ISBN 3-89325-060-3 (Zugleich: Münster, Univ., Diss., 1989: Eine Darstellung des münsterischen Stadtpatriziats, der sogenannten Erbmänner, sowie eine Schilderung der „Erbmännerprozesse“ als Beispiel ständischer Auseinandersetzung.)

Einzelnachweise

  1. a b Kneschke (1868), S. 146.
  2. Leopold Schütte: Das Stammbuch des Albert Bischopinck aus Telgte, in: Beiträge zur westfälischen Familienforschung, Band 53, Münster 1995, ISBN 3-402-05112-5, S. 188 (PDF; 21,5 MB).
  3. Rudolfine Freiin von Oer: Die Münsterischen Erbmänner. In: Helmut Richtering (Red.): Dreihundert Jahre Stiftung Rudolph von der Tinnen. 1688–1988. Stiftung von der Tinnen, Münster 1988, S. 1–14
  4. a b c Mirko Crabus: Die Ratsherren der Stadt Münster im Mittelalter, in: Westfälische Zeitschrift, Nr. 166, 2016, S. 75–134 (PDF, 1,69 MB).
  5. Karl-Heinz Kirchhoff: Die Erbmänner und ihre Höfe in Münster in: Westfälische Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde, 116. Band, 1966, S. 14 (PDF; 2,3 MB).
  6. Gritzner (1898), S. 416 f.
  7. Karl-Heinz Kirchhoff: Die Erbmänner und ihre Höfe in Münster in: Westfälische Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde, 116. Band, 1966, S. 6, 8 und 12 (PDF; 2,3 MB).
  8. Spießen (1901–1903), S. 112.
  9. Johannes Schencking: Ad omnes Sacri Romani Imperii, et singularum provinciarum ordines, ipsosque canonicos monasterienses adversarios, Regensburg, J. Burger, 1576.