Quaestor sacri palatii
Der quaestor sacri palatii (kurz QSP; lateinisch „Quaestor des heiligen Palastes“) war ein hoher Beamter im spätantiken Römischen Reich. Als der höchste Jurist am kaiserlichen Hof formulierte er die kaiserlichen Gesetze.
Innerhalb des kaiserlichen Hofstaats war der quaestor sacri palatii der zweithöchste Beamte nach dem magister officiorum. Er war eine Art „Justizminister“, da es seine Aufgabe war, die kaiserlichen Erlasse zu formulieren. Faktisch dürfte er daher erheblichen Einfluss auf den Inhalt der Gesetze besessen haben, nicht nur unter schwächeren Herrschern. Daher waren die quaestores meist sehr angesehene Rechtsgelehrte oder Rhetoren.
Der quaestor sacri palatii gehörte dem consistorium an, dem Rat der höchsten Beamten des Kaisers, in dem oft allgemeine Gesetze beschlossen wurden. Hier wurden Vorschläge oder Wünsche für benötigte Gesetze eingebracht. Dem Quaestor fiel nun die Aufgabe zu, einen Formulierungsvorschlag für ein neues Gesetz auszuarbeiten. Dieser Vorschlag wurde dann wiederum im consistorium diskutiert und später dem Kaiser vorgelegt.[1]
Den QSP verband – abgesehen vom Namen – dabei so gut wie nichts mehr mit dem quaestor der Römischen Republik und frühen Kaiserzeit. Der Name des spätantiken Amtes ging vielleicht zurück auf die quaestores Caesaris, die seit dem späten 1. Jahrhundert dem Senat kaiserliche Verlautbarungen mitgeteilt hatten. Der direktere Vorgänger war aber eher der vicarius a consiliis sacris, der ebenfalls im kaiserlichen Rat gedient hatte, damals noch consilium genannt.[2]
Der QSP war eine der drei Rangklassen von comites („Begleitern“) des jeweiligen Kaisers. Dieses System wurde von Konstantin I. geschaffen und galt nicht nur für den jeweiligen regierenden Oberkaiser (Augustus), sondern auch für etwaige Mit- und Unterkaiser (Caesares). Über den Hofstaat versuchte ein Oberkaiser oft, seine(n) Unterkaiser zu kontrollieren. Das Amt des quaestor sacri palatii und mit ihm das konstantinische System des Hofstaates bestand im Westen des Römischen Reiches bis in die Zeit nach dem Ende des weströmischen Kaisertums (476/480) fort. Noch unter Odoaker (476–493) und während der folgenden Ostgotenherrschaft über Italien (493–553) ist es bezeugt; erst 554 wurde es gemeinsam mit dem weströmischen Hof von Kaiser Justinian abgeschafft. In Ostrom bestand das Amt noch deutlich länger – bis weit ins 7. Jahrhundert, als das Reich seinen spätantik-römischen Charakter weitgehend einbüßte. Einer der berühmtesten Inhaber des Amtes war Tribonianus, der unter Kaiser Justinian für die Erstellung des Codex Iustinianus verantwortlich zeichnete.
Literatur
- Alexander Demandt: Geschichte der Spätantike. Das Römische Reich von Diocletian bis Justinian 284 – 565 n. Chr. 2., vollständig bearbeitete und erweiterte Auflage. C. H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57241-8.
- Jill Harries: The Roman Imperial Quaestor from Constantine to Theodosius II. In: The Journal of Roman Studies. Band 78, 1988, S. 148–172 (JSTOR:301455).
- Christopher Kelly: Ruling the Later Roman Empire (= Revealing Antiquity. Band 15). Belknap Press of Harvard University Press, Cambridge MA u. a. 2004, ISBN 0-674-01564-9.
- Detlef Liebs: Hofjuristen der römischen Kaiser bis Justinian (= Bayerische Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse). C. H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-7696-1654-5.
- Gunter Wesener: Quaestor. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band XXIV, Stuttgart 1963, Sp. 801–827, hier Sp. 820–823 (Digitalisat).
Anmerkungen
- ↑ Jochen Martin: Spätantike und Völkerwanderung (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte. Band 4). Oldenbourg 2001, ISBN 3-486-49684-0, S. 86.
- ↑ Gunter Wesener: Quaestor. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band XXIV, Stuttgart 1963, Sp. 801–827, hier Sp. 820 (Digitalisat).