Prämien-Entlastungs-Initiative
Die Prämien-Entlastungs-Initiative, offiziell «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)», wurde von der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP) lanciert. Die Volksinitiative verlangte, dass die Versicherten nicht mehr als 10 % ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden müssen. Die Volksabstimmung fand am 9. Juni 2024 statt. Die Initiative wurde abgelehnt. Am 1. Januar 2026 tritt der indirekte Gegenentwurf in Kraft.
Initiative
Wortlaut
3 Versicherte haben Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenversicherungsprämien. Die von den Versicherten zu übernehmenden Prämien betragen höchstens zehn Prozent des verfügbaren Einkommens. Die Prämienverbilligung wird zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund und im verbleibenden Betrag durch die Kantone finanziert.
Art. 197 Ziff. 12
12. Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3 (Verbilligung der Krankenversicherungsprämien)
Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 117 Absatz 3 drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.[1]Urheber
Lanciert wurde die Initiative von der SP. Dem Komitee gehören an (Auswahl):[2]
- Angelo Barrile (SP)
- Prisca Birrer-Heimo (SP)
- Marina Carobbio Guscetti
- Yvonne Feri (SP)
- Barbara Gysi (SP)
- Christian Levrat (SP)
- Pierre-Yves Maillard (SP)
- Roger Nordmann (SP)
- Stéphane Rossini (SP)
- Rebecca Ruiz (SP)
- Jean-François Steiert (SP)
- Sarah Wyss (SP)
Argumente des Initiativkomitees
Die Initiative möchte die Krankenkassenprämien deckeln sowie gerechtere und sozialere Regeln bei den Krankenkassenprämien festlegen. Gerechter, weil die Prämien in allen Kantonen gleich verbilligt werden. Sozialer, weil die Prämienverbilligungen mit Steuergeldern finanziert werden und die unsozialen Kopfprämien abfedern. Die heutigen Einheitsprämien seien unsolidarisch und unsozial.
Viele Versicherte wählten hohe Franchisen, um weniger Prämien zu bezahlen. Das Initiativkomitee geht davon aus, dass 10–20 % der Versicherten sich aus finanziellen Gründen nicht ärztlich behandeln lassen. Die Senkung der Prämienbelastung schaffe dem Abhilfe.[3]
Behandlung
Einreichung
Nachdem die Bundeskanzlei während der Vorprüfung festgehalten hatte, die Initiative entspreche allen gesetzlichen Vorgaben, durfte die Sammlung von 100'000 Unterschriften in einem Zeitraum von 18 Monaten (Art. 139 BV) am 26. Februar 2019 beginnen; der Ablauf der Sammelfrist war am 28. August 2020.[4] Die Initiative wurde mehr als ein halbes Jahr zuvor, am 23. Januar 2020, eingereicht, da die notwendigen Unterschriften gesammelt worden waren. Dies bestätigte die Bundeskanzlei, als sie am 25. Februar 2020 verfügte, die Initiative sei mit 101'780 gültigen Unterschriften zustande gekommen.[5]
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkannte in seiner Botschaft, dass das Anliegen der Initianten, die Prämien zu verbilligen, berechtigt sei. Für viele Familien sei die finanzielle Belastung durch die aktuellen Prämien hoch, wogegen etwas unternommen werden müsse. Allerdings sollten, so der Bundesrat, «die Finanzierungslasten nicht einfach von den Kantonen auf den Bund übertragen werden». Das stelle keine überzeugende Antwort auf den teilweisen Rückzug einiger Kantone aus der Finanzierung der Prämienverbilligung dar. Zur Dämpfung der Kostenentwicklung habe der Bund ein Kostendämpfungsprogramm erarbeitet.[6]
Gemäss Schätzungen der Bundesverwaltung hätte die Initiative im Jahr 2020 zu Mehrkosten von 3,5 bis 5 Milliarden Franken für Bund und Kantone geführt; Berechnungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes hätten ähnliche Zahlen ergeben (3,2–4 Milliarden Franken pro Jahr). Das Eidgenössische Finanzdepartement geht davon aus, dass die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung langfristig um 1 % stärker wachsen werden als das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Aus dieser Annahme folgten Mehrkosten für Bund und Kantone von 8,2 Milliarden Franken im Jahr 2030. Da die Prämen in den letzten Jahren um 2 % stärker gewachsen seien als das BIP, seien auch Mehrkosten von fast elf Milliarden denkbar.[7]
Längerfristig geht der Bundesrat davon aus, dass die Prämien fast aller Menschen – mit Ausnahme der Bezüger sehr hoher Einkommen – 10 % des Einkommens übersteigen werden. «Eine Annahme der Initiative würde weniger eine zusätzliche Unterstützung für den einkommensschwächsten Teil der Bevölkerung als eine Entlastung für den Mittelstand bringen.» Der Bundesrat kritisierte abschliessend, dass die Initiative die Kosten nicht eindämme und den Nebeneffekt haben könne, dass das Kostenbewusstsein der Bevölkerung geschwächt werde. Die Initiative würde damit die Anstrengungen zur Kostendämpfung unterlaufen.[8]
Beratung in den Eidgenössischen Räten
Der Nationalrat beriet die Initiative zuerst im Juni 2022. Zahlreiche Redebeiträge prangerten die zu hohe Prämienbelastung an. Dennoch wurde die Initiative mit 121 zu 67 Stimmen zur Ablehnung empfohlen, und zwar aus denselben Gründen wie der Bundesrat. Die Eindämmung der Kosten werde nicht ausreichend berücksichtigt. Unterstützt wurde die Initiative von der Grünen und Sozialdemokratischen Fraktion; die anderen, abgesehen von der SVP, befürworteten den indirekten Gegenentwurf des Bundesrates beziehungsweise eine Variante der Kommission für soziale Sicherheit,[9] die den bundesrätlichen Entwurf adaptierte. Das Ziel des bundesrätlichen Gegenentwurfs war die Beseitigung der kantonalen Unterschiede bei der Prämienbelastung. Während Haushalte mit niedrigen Einkommen im Kanton Zug 4 % ihres Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden, sind es im Kanton Neuenburg 15 %.[10] Die Kantone mit hoher Prämienbelastung sollten verpflichtet werden.
Der Nationalrat beschloss mit 134 zu 53 Stimmen, auf den Gegenentwurf der Kommissionsmehrheit einzutreten.
Dem schloss sich der Ständerat in erster Lesung nicht an; mit 22 zu 20 trat er nicht auf den Gegenentwurf ein. Mithin musste der Nationalrat erneut beraten – er trat erneut auf das Geschäft ein. Damit war das Geschäft wieder beim Ständerat, der nun darauf eintrat. Er schuf indes Differenzen: Für die Fälle, in denen die Prämien weniger als 11 % des Einkommens ausmachen, senkte der Ständerat den Mindestanteil der Prämienverbilligung auf 3,5 %; Bundesrat und Nationalrat hatten 5 % vorgeschlagen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat seinen Gegenentwurf mit 26 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung an. Dagegen stimmten die SVP und Mitglieder aus der FDP und der Mitte. In der Differenzbereinigung folgte der Nationalrat dem Ständerat, sodass die Kantone je nach Prämienlast für die Versicherten zwischen 3,5 und 7,5 % der Kosten tragen müssen.
In den Schlussabstimmungen wurde der Antrag des Bundesrates, die Initiative abzulehnen, vom Nationalrat mit 123 zu 70 Stimmen bei drei Enthaltungen und vom Ständerat mit 32 zu elf Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Der Gegenentwurf wurde vom Nationalrat mit 195 zu null Stimmen bei einer Enthaltung und vom Ständerat mit 41 zu einer Stimme bei zwei Enthaltungen angenommen.[9]
Indirekter Gegenentwurf
Der Bundesrat legte einen indirekten Gegenentwurf[11] vor, der am 1. Januar 2026 in Kraft trat, nachdem kein Referendum ergriffen worden ist. Nunmehr müssen die Kantone einen Mindestbeitrag der Kosten der obligatorischen Krankenversicherung beitragen. Dieser beläuft sich auf 3,5–7,5 %. Dieser Mindestanteil orientiert sich an den 40 % einkommensschwächsten Personen und deren Prämienbelastung. Machen die Krankenkassenprämien bei den 40 % einkommensschwächsten Personen im Durchschnitt weniger als 11 % des Einkommens aus, so liegt der Mindestbetrag des Kantons bei 3,5 %. Wenn die Krankenkassenprämien 18,5 % oder mehr am Einkommen der 40 % einkommensschwächsten Personen ausmachen, kann sich der Betrag auf bis zu 7,5 % erhöhen. Für den Bund entstehen keine Mehrkosten; sein Anteil von 7,5 % wird nicht verändert. Der indirekte Gegenentwurf sieht schliesslich vor, dass jeder Kanton eine Höchstgrenze definiert, wie hoch die Prämienbelastung im Verhältnis zum Einkommen sein darf (z. B. nicht mehr als 10 %).[12]
Volksabstimmung
Parteipositionen
Nein-Parole: SVP, FDP, EVP, Die Mitte, glp[13]
Resultate
Das Volk lehnte die Initiative mit 55 % ab, die Stände mit 15.5 zu 7.5.[13]
Literatur
- Botschaft zur Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Krankenversicherungsgesetzes). In: fedlex.admin.ch / Fedlex. Die Publikationsplattform des Bundesrechts. 17. September 2021.
Weblinks
- Dossier der Bundesversammlung
- Prämien-Entlastungs-Initiative. In: bezahlbare-praemien.ch. Abgerufen am 2. Dezember 2025 (Website des Initiativkomitees).
- Dossier auf Swissvotes
Einzelnachweise
- ↑ Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)». Abgerufen am 8. Oktober 2023.
- ↑ Vorprüfung. In: Bundesblatt. Abgerufen am 8. Oktober 2023 (Vollständige Liste der Urheber enthalten).
- ↑ Botschaft des Bundesrates. In: Bundesblatt. S. 15, abgerufen am 9. Oktober 2023.
- ↑ Vorprüfung. In: Bundesblatt. Abgerufen am 8. Oktober 2023.
- ↑ Zustandekommen. In: Bundesblatt. Bundeskanzlei, abgerufen am 8. Oktober 2023.
- ↑ Botschaft des Bundesrates. In: Bundesblatt. S. 17, abgerufen am 8. Oktober 2023.
- ↑ Botschaft des Bundesrates. In: Bundesblatt. S. 18–20, abgerufen am 28. Januar 2024.
- ↑ Botschaft des Bundesrates. In: Bundesblatt. S. 24–26, abgerufen am 28. Januar 2024.
- ↑ a b 21.063 Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag. In: Curia Vista. Abgerufen am 8. Oktober 2023.
- ↑ Matthias Benz, Christoph Eisenring: Die Klage über die Prämienlast ist übertrieben – eine Übersicht in Grafiken. In: Neue Zürcher Zeitung. 16. April 2024, S. 17.
- ↑ BBl 2024 2314
- ↑ Faktenblatt. Indirekter Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative. Bundesamt für Gesundheit, 11. März 2024, abgerufen am 29. November 2025.
- ↑ a b Prämien-Entlastungs-Initiative. In: swissvotes.ch. Abgerufen am 4. Mai 2024.