Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland

Das Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland (vormals „Ombudsman für die Wissenschaft“) ist ein Beratungs- und Vermittlungsgremium, das 1999 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingesetzt wurde, aber von dieser inhaltlich unabhängig ist. An das Gremium können sich Wissenschaftler in Deutschland wenden, in Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis und des wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Das Ombudsgremium besteht (Stand Oktober 2025) aus dem Juristen Eric Steinhauer (Sprecher, Fernuniversität in Hagen), der Erziehungswissenschaftlerin Meike Sophia Baader (Universität Hildesheim), dem Physiker Heinz Kalt (Karlsruher Institut für Technologie), der Bio-Medizinerin Daniela Männel (Universität Regensburg) und der Biologin Renate Scheibe (Universität Osnabrück).[1]

Arbeit des Gremiums

Grundlage der Arbeit des Gremiums ist die 1998 verfasste und 2013 überarbeitete DFG-Denkschrift Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, in welcher die DFG anlässlich des Falls Herrmann/Brach u. a. die folgenden Prinzipien als Standards festsetzte:

Aktuell orientieren sich die Beratungen des Ombudsgremiums für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland an den 19 „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“[3] auf Basis des aktualisierten DFG-Kodex von 2019.[4] Das Gremium wird nicht von sich aus tätig, sondern bei Anfragen und Hinweisen von Betroffenen oder sog. Whistleblowern, also Personen, die auf wissenschaftliches Fehlverhalten hinweisen. Alle dem Ombudsgremium vorgetragenen Anliegen werden grundsätzlich strikt vertraulich behandelt (um einen möglicherweise ungerechtfertigten Reputationsverlust der Beteiligten zu verhindern), auch nach Beendigung des Vorgangs.[4]

Geschichte

Das erste Ombudsgremium bestand von 1999 bis 2005 aus dem Juristen Hans-Heinrich Trute (Sprecher, Hamburg), dem Mediziner Gottfried Geiler (Leipzig) und dem Physiker Siegfried Großmann (Marburg). Von 2005 bis 2011 bestand das Gremium zunächst aus der Biochemikerin Ulrike Beisiegel (Sprecherin, Hamburg), dem Physiker Siegfried Hunklinger (Heidelberg) und dem Juristen Wolfgang Löwer (Bonn). Ulrike Beisiegel legte das Amt vorzeitig nieder, weil sie zur Präsidentin der Universität Göttingen gewählt wurde.[5] Sie wurde 2011 durch die Biologin Brigitte M. Jockusch ersetzt, neuer Sprecher des Ombudsgremiums wurde Wolfgang Löwer. 2014 trat der Physiker Joachim Heberle die Nachfolge der Oldenburger Chemikerin Katharina Al-Shamery an und war bis 2021 Teil des Gremiums. Der Jurist Stephan Rixen (Köln) war von 2015 bis 2022 Mitglied und ab 2016 Sprecher des Gremiums. Von 2021 bis 2024 gehörte der Chemiker Roger Gläser (Leipzig) dem Gremium an.[6]

Geschäftsstelle des Ombudsgremiums

Die Geschäftsstelle des Ombudsgremiums (bis 2025 "Ombudsman für die Wissenschaft") befand sich zwischenzeitlich an der Universität Bonn und der Universität Hamburg. Seit 2016 ist Berlin der Standort der Geschäftsstelle des Ombudsgremiums.

Seit seiner Gründung steigt die Anzahl der Anfragen, die das Ombudsgremium erreichen, stetig. Im Jahr 2024 ist das Ombudsgremium in 262 Fällen beratend bzw. vermittelnd tätig geworden.[7]

Neben dem überregional tätigen Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität gibt es an zahlreichen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und außeruniversitären Forschungseinrichtungen lokale Ombudspersonen und Ombudsstellen, an die sich Wissenschaftler der jeweiligen Einrichtung bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten wenden können. Eine Liste mit entsprechenden Ansprechpersonen ist auf der Homepage des Ombudsgremiums verfügbar.[8][9]

2024 wurde der „Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland“ e.V. (OWID e.V.) als Trägerverein zur Unterstützung des Ombudsgremiums gegründet. Seit 2025 wird die Geschäftsstelle auf Grundlage einer institutionellen Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert.[10]

Einzelnachweise

  1. Home. In: Ombudsgremium – OWID. Abgerufen am 27. Oktober 2025 (deutsch).
  2. Das wird bereits von führenden Zeitschriften realisiert, z. B. von Nature
  3. Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (PDF; 0,4 MB), auf dfg.de
  4. a b Ombudsgremium für wissenschaftliche Integrität in Deutschland. Abgerufen am 27. Oktober 2025 (deutsch).
  5. Pressemitteilung Nr. 3 |3. Februar 2011: Zwei neue Mitglieder im „Ombudsman für die Wissenschaft“, auf dfg.de
  6. Ehemalige Mitglieder des Ombudsgremiums. In: Ombudsgremium – OWID. Abgerufen am 27. Oktober 2025 (deutsch).
  7. Jahresberichte des Ombudsgremiums für die wissenschaftliche Integrität
  8. Liste der Lokalen Ombudspersonen. Abgerufen am 30. Juni 2025 (deutsch).
  9. Ombudsstellen in der Wissenschaft. In: Ombudsgremium – OWID. Abgerufen am 5. November 2025 (deutsch).
  10. Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland: Der OWID e.V. und seine Mitglieder. Abgerufen am 7. Juli 2025