Gute wissenschaftliche Praxis

Gute wissenschaftliche Praxis (GWP) ist die selbst auferlegte berufsethische Haltung der nationalen und internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft. Sich an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu halten bedeutet, sich im gesamten Forschungsprozess wissenschaftlich integer zu verhalten.

Die Grundprinzipien wissenschaftlichen Arbeitens sind in allen Wissenschaftsdisziplinen gleich.[1.1] Oberstes Prinzip ist die Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen.[2.1] Forschungsergebnisse und die ihnen zugrunde liegenden Daten müssen genau dokumentiert werden und überprüfbar sein. Dasselbe gilt für Interpretationsleistungen und ihre Quellen.[2.1] Die Bereitschaft zum konsequenten Zweifeln an eigenen Ergebnissen muss selbstverständlich bleiben. Fakten und wissenschaftliche Argumente, die die eigene Arbeitshypothese in Zweifel ziehen, dürfen nicht unterdrückt werden.[2.1] Es gehört zu den Kernaufgaben der Hochschulen, den Studierenden und dem wissenschaftlichen Nachwuchs die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu vermitteln.[1.1] Die Beachtung guter wissenschaftlicher Praxis gilt dabei nicht nur für einzelne Wissenschaftler, sondern zunehmend im Kontext ihrer Forschungseinheiten, -einrichtungen und -bedingungen.[3]

In Deutschland sind die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis im Kodex der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) (DFG-Kodex) definiert.[4] Der Gegensatz zu guter wissenschaftlicher Praxis ist wissenschaftliche Unredlichkeit, für die sich der breitere Begriff wissenschaftliches Fehlverhalten etabliert hat.

Geschichte

Ende der 1970er Jahre gab es in den USA erstmals in größerem Umfang Vorwürfe von wissenschaftlichem Fehlverhalten an verschiedenen angesehenen Forschungsuniversitäten.[1.2] Diese Fälle waren von folgenden Merkmalen gekennzeichnet: Es handelte sich bei den Beschuldigten um renommierte Personen und Institutionen, die Beschuldigungen wurden überwiegend von weniger prominenten Personen erhoben; eine Aufklärung seitens der Institutionen verlief zögerlich; die Fälle wurden von Presse und Öffentlichkeit mit hoher Aufmerksamkeit und kontroversen Diskussionen begleitet.[1.2] Vor allem aufgrund der Öffentlichkeitswirksamkeit beschäftigten sich ab Beginn der 1980er Jahre verschiedene Gremien mit wissenschaftlichem Fehlverhalten, beispielsweise das Office of Inspector General (OIG) der National Science Foundation und das United States Office of Research Integrity (ORI) des Public Health Service.[1.2]

1992 wurde auf Initiative des dänischen medizinischen Forschungsrates das Danish Comittee on Scientific Dishonesty (DCSD) gegründet.[1.3] Dänemark war damit das erste europäische Land, das ein nationales Gremium zur Behandlung von Vorwürfen wissenschaftlicher Unredlichkeit einrichtete.[5.1] 1996 wurde das DCSD dem dänischen Forschungsministerium unterstellt[5.2] und wurde zum Vorbild für ähnliche Regelungen in anderen skandinavischen Ländern.[5.2]

In Großbritannien veröffentlichte der Medical Research Council (MRC) 1995 als erste Institution Regeln für korrektes wissenschaftliches Verhalten. Diese Richtlinien hatten maßgeblichen Einfluss auf eine Entschließung zum Thema Misconduct in Medical Research des European Medical Research Councils (EMRC), einem Ausschuss der European Science Foundation, die ebenfalls 1995 veröffentlicht wurde.[5.2]

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft veröffentlichte 1998 eine Denkschrift mit dem Titel Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis mit dem Ziel, „Redlichkeit in der Wissenschaft weiter zu befördern und als festen Bestandteil in Forschung und Lehre zu etablieren“.[1][6] Dem war der Fälschungsskandal um Friedhelm Herrmann und Marion Bracht vorausgegangen, infolgedessen von der DFG die internationale Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ eingesetzt wurde. Auf Grundlage dieser Denkschrift wurde mit den Ombudsgemien in Deutschland ein flächendeckendes System wissenschaftlicher Selbstkontrolle etabliert.[7.1] 2013 wurde eine ergänzte und aktualisierte Fassung der Denkschrift von der Mitgliederversammlung der DFG verabschiedet.[8] Die Aktualisierungen berücksichtigen innerhalb der Wissenschaft geführte Diskussionen und im Verlauf des Jahres 2011 von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen benannte Handlungsfelder.

Im August 2019 wurde die Denkschrift durch den sogenannten DFG-Kodex ersetzt, ein verbindliches Regelwerk mit Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.[9] Seit dieser Version wird „wissenschaftlich“ auf Englisch nicht mehr mit scientific (die englische Bedeutung ist eher naturwissenschaftlich), sondern mit dem breiteren Begriff research (Forschung) übersetzt.

Wissenschaftler thematisieren die Auswirkungen des Einsatzes der seit 2022 allgemein zur Verfügung stehenden generativen KI-Tools auf das wissenschaftliche Schreiben und die gute wissenschaftliche Praxis.[10]

Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“

Die Mitglieder der 1997 eingesetzten Kommission waren Ulrike Beisiegel, Johannes Dichgans, Gerhard Ertl, Siegfried Großmann, Bernhard Hirt, Claude Kordon, Lennart Philipson, Eberhard Schmidt-Aßmann, Wolf Singer, Cornelius Weiss, Sabine Werner und Björn Wiik, Vorsitzender der Kommission war der derzeitige Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft Wolfgang Frühwald.

Kommission zur Überarbeitung der Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ und der Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

2018 wurde vom Vorstand der DFG eine Überarbeitung der Denkschrift empfohlen, um vielfältigen Veränderungen im wissenschaftlichen Arbeiten, bedingt unter anderem durch den digitalen Wandel Rechnung zu tragen.[7.2] Die Mitglieder der Kommission zur Überarbeitung der Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ und der Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten waren Klaus-Michael Debatin, Michael Famulok, Onur Güntürkün, Marlis Hochbruck, Johannes Janicka, Wolfgang Löwer, Ansgar Ohly, Stephan Rixen, Elisabeth Staudegger und Eric Steinhauer. Die Leitung hatte Marlis Hochbruck.[7.3] Der Prozess zur Überarbeitung der Denkschrift dauerte etwa ein Jahr und bezog auch Vertreter der Hochschulrektorenkonferenz mit ein.[7.1]

Empfehlungen der Denkschrift

Die erste Version der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis von 1998 enthielt 16 Empfehlungen. 2013 wurden diese aktualisiert und um eine 17. Empfehlung ergänzt. Diese sind

  1. Empfehlung: Gute wissenschaftliche Praxis
  2. Empfehlung: Festlegung von Regeln
  3. Empfehlung: Organisation
  4. Empfehlung: Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  5. Empfehlung: Vertrauenspersonen (Ombudspersonen)
  6. Empfehlung: Leistungs- und Bewertungskriterien
  7. Empfehlung: Sicherung und Aufbewahrung von Primärdaten
  8. Empfehlung: Verfahren bei wissenschaftlichem Fehlverhalten
  9. Empfehlung: Gemeinschaftliches Vorgehen außeruniversitärer Institute
  10. Empfehlung: Fachgesellschaften
  11. Empfehlung: Autorschaft bei Publikationen
  12. Empfehlung: Wissenschaftliche Zeitschriften
  13. Empfehlung: Forschungsförderung – Antragsrichtlinien
  14. Empfehlung: Forschungsförderung – Verwendungsrichtlinien
  15. Empfehlung: Gutachterinnen und Gutachter
  16. Empfehlung: Ombudsman für die Wissenschaft
  17. Empfehlung: Hinweisgeber (sog. Whistleblower)

DFG-Kodex

Der 2019 veröffentlichte Kodex Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis basiert auf der Arbeit der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft und beschreibt angemessene Standards für wissenschaftliches Arbeiten. Er berücksichtigt die Diversität der unterschiedlichen Forschungsdisziplinen und ermöglicht es Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Einrichtungen, ihre Handlungen, Strukturen und Prozesse im Sinne der wissenschaftlichen Selbstverpflichtung an diesen Leitlinien auszurichten.[7.4] Der Kodex beinhaltet 19 Leitlinien: Sechs Leitlinien formulieren allgemeine Prinzipien, elf Leitlinien thematisieren wesentliche Schritte guten wissenschaftlichen Arbeitens entlang des Forschungsprozesses und zwei Leitlinien behandeln Verfahren bei Nichtbeachtung der guten wissenschaftlichen Praxis.[7.5]

Prinzipien

  1. Verpflichtung auf die allgemeinen Prinzipien
  2. Berufsethos
  3. Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen
  4. Verantwortung der Leitung von Arbeitseinheiten
  5. Leistungsdimensionen und Bewertungskriterien
  6. Ombudspersonen
  7. Phasenübergreifende Qualitätssicherung
  8. Akteure, Verantwortlichkeiten und Rollen
  9. Forschungsdesign
  10. Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte
  11. Methoden und Standards
  12. Dokumentation
  13. Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen
  14. Autorschaft
  15. Publikationsorgan
  16. Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und Beratungen
  17. Archivierung
  18. Nichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis, Verfahren
  19. Verfahren in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Um Fördermittel der DFG erhalten zu können, müssen die Forschungseinrichtungen diese Leitlinien rechtsverbindlich umsetzen. Sowohl bei der Antragstellung an die DFG und als auch in den Verwendungsrichtlinien der Fördermittel erfolgt eine Verpflichtung der Antragsteller bzw. Bewilligungsempfänger auf die Einhaltung dieser Regeln.[7.6]

Publikationen

  • Deutsche Forschungsgemeinschaft: Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Denkschrift; Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“. Wiley-VCH 1998. ISBN 3-527-27212-7 Link zum Volltext beim Max-Born-Institut, die hier zitierten Seitenzahlen beziehen sich auf die gedruckte Fassung
  • Deutsche Forschungsgemeinschaft: Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Denkschrift; Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“. 2. ergänzte Auflage 2013, Wiley-VCH ISBN 978-3-527-33703-3
  • Deutsche Forschungsgemeinschaft: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Kodex, 2025, Zenodo. Englisch: Guidelines for Safeguarding Good Research Practice. Code of Conduct. https://doi.org/10.5281/zenodo.14281892

Einzelnachweise

  1. Deutsche Forschungsgemeinschaft: Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Denkschrift; Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“. Wiley-VCH 1998. ISBN 3-527-27212-7
    1. a b S. 5
    2. a b c S. 25
    3. S. 26
  2. Gemeinsames Positionspapier des Allgemeinen Fakultätentags (AFT), der Fakultätentage und des Deutschen Hochschulverbands (DHV) vom 9. Juli 2012: Gute wissenschaftliche Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten
    1. a b c S. 2
  3. Ulrike Felt, Florentine Frantz: The Shifting ‘Self’ of Science’s Self-Governing Capacity: Four Decades of Research Integrity Discussions in Science and Nature. In: Social Studies of Science. 7. November 2025, ISSN 0306-3127, doi:10.1177/03063127251392603 (sagepub.com [abgerufen am 12. November 2025]).
  4. Deutsche Forschungsgemeinschaft: Guidelines for Safeguarding Good Research Practice. Code of Conduct. 2025.
  5. Deutsche Forschungsgemeinschaft: Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Denkschrift; Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“. 2. ergänzte Auflage 2013, Wiley-VCH ISBN 978-3-527-33703-3, Link zum Volltext
    1. S. 51
    2. a b c S. 53
  6. Stephan Rixen: Gute wissenschaftliche Praxis. Der neue Kodex der DFG. Forschung & Lehre 9 2019, S. 818–819
  7. Deutsche Forschungsgemeinschaft: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Kodex, Stand September 2024, korrigierte Version 1.2, Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.14281892
    1. a b S. 4
    2. S. 3
    3. S. 3–4
    4. S. 4–5
    5. S. 5
    6. S. 27
  8. Deutsche Forschungsgemeinschaft: Kodex. Abgerufen am 12. Oktober 2025.
  9. Deutsche Forschungsgemeinschaft (Hrsg.): Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. 2019, ISBN 978-3-527-34740-7 (dfg.de [PDF]).
  10. Sarah Brommer, Jochen Berendes, Ulrike Bohle-Jurok, Isabella Buck, Katrin Girgensohn, Ella Grieshammer, Carina Gröner, Franziska Gürtl, Christina Hollosi-Boiger, Christopher Klamm, Dagmar Knorr, Anika Limburg, Margret Mundorf, Nadine Stahlberg, Erika Unterpertinger: Diskussionspapier: Wissenschaftliches Schreiben im Zeitalter von KI gemeinsam verantworten. Hochschulforum Digitalisierung, Diskussionspapier N. 27, November 2023.