Oberappellationsgericht Berlin

Das Oberappellationsgericht Berlin war ein oberstes Gericht in Preußen.

Geschichte

Der Kurfürst von Brandenburg verfügte als Kurfürst über das Privilegium de non appellando. Im Kurfürstentum Brandenburg war es damit nicht mehr möglich an Reichshofrat oder Reichskammergericht zu appellieren, die kurfürstlichen Gerichte bildeten die oberste Instanz. Dieses Privilegium de non appellando bezog sich aber nur auf das Kurfürstentum, nicht auf andere Gebiete, die der Kurfürst erworben hatte. Hier war also eine Appellation an die Reichsgerichte möglich.

Am 16. Dezember 1702 erhielt König Friedrich I die kaiserliche Bestätigung der Ausweitung des Privilegium de non appellando auf die weiteren Gebiete seiner Herrschaft. Klagen mit einem Streitwert von weniger als 2500 Guldgulden konnten nun nicht mehr vor das Reichskammergericht oder den Reichshofrat gezogen werden. Für das bisherige Kurfürstentum blieb das Kammergericht höchste Instanz, für die weiteren Territorien wurde 1703 das Oberappellationsgericht in Berlin als oberstes Gericht geschaffen. Es war jedoch nicht für alle dieser Gebiete zuständig. Für die Grafschaft Ravensberg bestand seit 1653 das Appellationsgericht für die Grafschaft Ravensberg. Dieses blieb bis 1750 formal noch selbstständig, seine Mitglieder waren aber jeweils Räte des Oberappellationsgerichtes. Seit 1657 bestand auch in Königsberg ein Oberappellationsgericht. Dieses blieb bestehen und ging 1782 in der Ostpreußischen Regierung auf. Nach dem Erwerb der Provinz Schlesien war das Oberappellationsgericht auch für diese Provinz zuständig.

Die Justizreformen von Samuel von Cocceji sollten 1748 bis 1750 zu einer Vereinheitlichung der Justiz in Preußen führen. Das Oberappellationsgericht wurde als vierter Senat dem Kammergericht zugeordnet und danach überwiegend als Tribunal bezeichnet. 1782 wurde es wieder herausgelöst und in das Preußische Obertribunal umgewandelt.

Literatur

  • Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Teil I, Ältere Zentralbehörden bis 1808/10 und Brandenburg-Preußisches Hausarchiv, 2014, S. 657, Digitalisat.
  • Eberhard Schmidt: Kammergericht und Rechtsstaat. 2019, ISBN 9783110893618, S. 19 f., Digitalisat