Marinianus von Ravenna

Marinianus (* in Rom; † 23. Oktober zwischen 603 und 607 in Ravenna) wurde vor Juli 595 zum Erzbischof von Ravenna erhoben, ein Amt, das er bis zu seinem Tod innehatte.

Leben

Rom

Über die römische Herkunft und den Aufstieg im Lateran berichtet Andreas Agnellus in seinem Liber pontificalis ecclesiae Ravennatis, der sogar eine knappe Beschreibung seines Erscheinungsbildes bietet. Er behauptet, er sei ein Neffe von Johannes II., seinem Vorgänger im Amt des Ravennater Erzbischofs gewesen.[1]

Laut Gregor dem Großen, dessen Briefwechsel die wichtigste Quelle über Marinianus darstellt, lebte er lange Zeit in Rom, nämlich im Kloster S. Andrea ad Clivum Scauri auf dem Mons Caelius, der von Gregor selbst gegründeten Gemeinschaft. Dort hatte er allerdings eher organisatorische Aufgaben. Als Gregor laut Johannes Hymmonides beschloss, die Laien aus seinem Kreis auszuschließen, um sich mit den ihm ergebensten Klerikern zu umgeben, rief er kurze Zeit vor Juli 595 auch Marinianus zu sich in den Lateran.

Nach dem Tod Erzbischof Johannes’ II. am 11. Januar 595 hatte Gregor Klerus und Volk von Ravenna aufgefordert, einen Nachfolger zu wählen. Die einstimmige Wahl seines Kandidaten erfolgte durch den Klerus von Ravenna, nachdem Gregor zwei potentielle Gegenkandidaten, nämlich den Erzdiakon Donatus (der wahrscheinlich vom Exarchen Romanos unterstützt wurde) und den Priester Johannes aus dem Klerus entfernt hatte. Marinianus selbst ließ sich nur schwer dazu überreden, der Bitte Gregors nachzukommen. Seine Bischofsweihe fand vor dem 5. Juli 595 in Rom statt, dem Tag, an dem Marinianus – bereits als Erzbischof – an der von Gregor einberufenen Synode teilnahm. Die beiden Kirchenmänner unterhielten einen regen Briefwechsel: 19 Briefe aus der Zeit zwischen Juli 595 und Oktober 603 blieben erhalten. Auf diesen Briefen basiert fast der gesamte Kenntnisstand über Marinianus.

Unmittelbar nach der Wahl gewährte Gregor die Verwendung des Palliums – allerdings ausschließlich für die Dauer der Messe – in der Kirche Roms und nur viermal im Jahr außerhalb derselben, nämlich bei Bittgängen (diese Beschränkung hatte er bereits dem Vorgänger auferlegt). Er bestätigte dem Gewählten außerdem die bis dahin der Kirche von Ravenna gewährten Privilegien und legte ihm nahe, die in Gregors Augen unrechtmäßig festgelegten testamentarischen Verfügungen seines Vorgängers, mit dem Gregor gelegentlich uneins war, in Bezug auf die Güter der Kirche und die während seines Episkopats erworbenen Güter aufzuheben.

Ravenna (ab 595)

Der Klerus von Ravenna nahm den neuen Erzbischof eher skeptisch auf, er sah sich wohl von Anfang an mit starken Widerständen konfrontiert. In einem Brief vom September 595, wieder an Klerus und Volk von Ravenna, setzte sich Gregor für Marinianus ein, der sich einer Verleumdungskampagne ausgesetzt sah. Darin wurde ihm vorgeworfen, die Autorität des Konzils von Chalcedon nicht anzuerkennen, während Gregor Marinianus’ Treue zu den vier ökumenischen Konzilien (Nizäa, Konstantinopel, Ephesus I und eben Chalcedon) bekräftigte.

In einem nicht erhaltenen Brief (dessen Gegenschreiben vom Januar 596 überliefert ist) beklagte sich der Erzbischof andererseits, dass eine langjährige Kontroverse mit Claudius († 602[2]), einem Vertrauten Gregors und Abt des Klosters Santi Giovanni e Stefano in Classe, nach Rom unter die direkte Zuständigkeit Gregors übertragen worden war. Dieser Konflikt reichte bis in das vorherige Episkopat zurück, seine Gründe sind nicht bekannt. Dieses Vorgehen hatte jedenfalls zu Protesten seitens eines Teils des Klerus und des Volkes der Stadt geführt, die sich von Rom gegängelt sahen. In einem weiteren Brief beklagt Marinianus sich über den Klosterstreit, über den Abt jenes Klosters in Classe, das von seinem Amtsvorgänger gegründet worden war, und wo dessen Grabstätte lag. Gregor warf Marinianus im März 596 schriftlich vor, sich schlechten Ratgebern zu beugen. Zudem tadelte er ihn für Schikanen, denen er das Kloster ausgesetzt hatte; außerdem warnte er ihn davor, das Klosterleben durch unrechtmäßige Einmischung des Klerus von Ravenna zu behindern.

Gregors Unzufriedenheit wuchs. In einem Brief vom April 596 an Secundus, einen Mönch aus Ravenna, gibt Gregor über einen Mittelsmann eine Reihe von Ratschlägen an den Erzbischof, den er der geistigen Trägheit verdächtigte. Einige bedürftige Senioren hatten sich in Rom beklagt, dass sie von ihm keinerlei materielle Hilfe erhalten hätten; der Papst behauptete, ihm bereits ähnliche Ratschläge geschickt zu haben, ohne jedoch eine Antwort erhalten zu haben. Gregor fürchtete eine Invasion der Langobarden unter Agilulf.[3]

In einem Brief Gregors vom August 597 wird Marinianus aufgefordert, die Bischofsnachfolge in der benachbarten Diözese Forum Cornelii (Imola) zu erleichtern, deren Bischof wegen Verbrechen seines Amtes enthoben worden war. Demnach hatte der Erbischof die kanonischen Gesetze nicht befolgt, wonach ein Bischofssitz nicht länger als drei Monate vakant bleiben durfte.

Derweil, so geht aus einem fast gleichzeitigen Brief hervor, hatte die schikanöse Haltung des Klerus gegenüber den Klöstern in Ravenna keineswegs nachgelassen. Marinianus könne dies nur korrigieren, indem er die Geistlichen aus den Klöstern entferne, so Gregor, der dem Erzbischof diese Härte offenbar nicht zutraute. Er ordnete zudem eine Untersuchung durch einen Vertrauten des Erzbischofs an, der nach Rom geschickt werden sollte, sowie durch einige vom Papst ausgewählte Mönche, die ihn nach Ravenna zurückbegleiten sollten, um den Streit endgültig beizulegen.

Gregor, der eine rechtliche Unterstellung aller Erzbischöfe unter Rom behauptete, schickte diesen Männern entsprechende Briefe. Marininanus erhielt so im November 597 gleichfalls einen Brief über die Auslegung des von Kaiser Maurikios erlassenen Gesetzes, das den Zugang zum kirchlichen und klösterlichen Leben denjenigen untersagte, die in der Armee oder im Finanzsektor tätig waren. Die Bischöfe wurden aufgefordert, anstehende Berufungen nur nach sorgfältiger Prüfung des Lebens der Kandidaten sowie nach einer dreijährigen Probezeit anzunehmen. Im April 598 empfahl Gregor Claudius, den Überbringer des Schreibens, Abt des Klosters Santi Giovanni e Stefano in Classe, der sich lange Zeit in Rom aufgehalten hatte, um mit dem Papst an dessen Kommentaren zur Heiligen Schrift zusammenzuarbeiten: Marinianus sollte ihn aufnehmen und ihm erlauben, sich um seine Klostergemeinschaft zu kümmern, die seine Anwesenheit erfordere.

Ebenfalls im April 598 kam aus Rom eine Empfehlung, die Frau eines gewissen Johannes zu beschützen und ihren rechtlichen Status zu klären. Im Jahr 599 sollte Marinianus einen Johannes „vir clarissimus“, den Überbringer des Briefen, helfen, der beauftragt war, die Frau des praefectus urbis Johannes nach Rom zu bringen, und über den Notarius Mena die Gesandten des Maurentius, magister militum Campaniae, bei der Einziehung des Soldes für seine Soldaten zu unterstützen.

Im Mai 599 informierte Gregor den Erzbischof über den Rücktritt des Bischofs von Rimini Castorius von seinem Amt. Gregor wies Marinianus an, den vom Klerus und vom Volk gewählten Nachfolger zu sich zu rufen, ihn einer sorgsamen Prüfung zu unterziehen und ihn im Falle der Zustimmung zur Weihe zu ihm nach Rom zu schicken. Zur selben Zeit wurde Marinianus von Gregor gebeten, einige Einwohner Istriens aufzunehmen, die als ehemalige Parteigänger im Schisma der drei Kapitel zur Einheit der Kirche zurückgekehrt waren. Marinianus sollte ihre persönliche Sicherheit gewährleisten, indem er sich beim byzantinischen Exarchen Callinicus für sie einsetzte.

Noch im selben Monat vertraute Gregor dem Ravennaten die heikle Angelegenheit des Johannes, des Bischofs des Castellum von Novas an, zu dessen Diözese die Insel Capritana, also Caorle, gehörte. Dieser hatte sich dem besagten Schisma angeschlossen, hatte dann seine Absicht, zur kirchlichen Einheit zurückzukehren bekundet, diese jedoch sofort wieder zurückgezogen. Gregor handelte auf Drängen der Bewohner von Caorle und forderte Marinianus auf, einen neuen Bischof zu ernennen, wobei er den Exarchen und den Kaiser konsultierte. Demselben Brief zufolge wurde Marinianus von Gregor zudem in eine Kontroverse um Maximus von Salona in Dalmatien verwickelt, der bei Gregor vom Exarchen verteidigt worden war; anschließend erhielt Marinianus von Gregor den Befehl, ihn feierlich schwören zu lassen, keine Simonie zu begehen; in Bezug auf den Vorwurf, als Exkommunizierter die Messe gefeiert zu haben, gewährte er Marinianus die Befugnis, nach eigenem Ermessen zu handeln.

Gregor scheute sich mehrfach nicht, am Erzbischof vorbei (schriftlich) in Ravenna zu intervenieren. Dies galt etwa für die Verwendung des Palliums, denn die von Gregor auferlegten Beschränkungen wurden wohl nicht eingehalten. Vor Juni 599 sandte Gregor seinen Diakon Florentinus nach Ravenna, um die Angelegenheit zu besprechen. In einem Brief aus demselben Monat forderte Gregor den Notarius Castorius aus Ravenna auf, zu untersuchen, welche feierlichen Prozessionen (litaniae) in der Kirche von Ravenna tatsächlich als wichtiger angesehen wurden, damit er gegenüber Marinianus entsprechend handeln könne. In einem Brief vom Juli 599 wurde der Erzbischof darüber in Kenntnis gesetzt, dass Gregor nunmehr den Diakon Florentinus, den er wegen Angelegenheiten der Ravennater Kirche in die Hauptstadt Konstantinopel geschickt hatte, dem Diakon Anatolius, dem Apokrisiar von Rom am kaiserlichen Hof, empfohlen hatte.

Marinianus war als Erzbischof von Ravenna auch für Sizilien zuständig. Um sich um das Vermögen der Kirche von Ravenna auf der Insel zu kümmern, hatte Marinianus seinen Diakon Johannes dorthin geschickt, für dessen Empfehlung Gregor ein Schreiben an Alexander, den Praetor von Sizilien, richtete.

Marinianus, der unter Blutungen litt, wurde von Gregor in einem Brief vom Februar 601 mit liebevoller Fürsorge und der Solidarität eines Menschen behandelt, der selbst krank ist: Ihm wurde das Fasten verboten, außer fünfmal im Jahr, und ihm wurde empfohlen, seine Nachtwachen zu mäßigen. Er wurde eingeladen, vor dem Sommer nach Rom zu kommen, gegebenenfalls in Begleitung von Agilulfs Männern, damit er eine bessere Behandlung erhalten könne.

Der Subdiakon Johannes, Adressat eines Briefes vom Januar 603, wurde von Gregor beauftragt, einen Streit zwischen Marinianus und einem Bischof Johannes, dessen Amtssitz nicht bekannt ist, auf gütlichem Wege beizulegen. Sollte dieser Versuch scheitern, sollte der Subdiakon berechtigt sein, ein endgültiges Urteil zu fällen.

Mit dem Ende der Briefe Gregors enden auch die Nachrichten über das Leben des Ravennater Erzbischofs im Oktober 603. Sein Sterbetag ist der 23. Oktober, doch ist das Jahr nicht überliefert. Da sein Nachfolger Johannes für das Jahr 607 belegt ist, muss Marinianus vor diesem oder spätestens in diesem Jahr gestorben sein. Er wurde in der Ardaica (dem Portikus der Fassade) der Kirche S. Apollinare in Ravenna beigesetzt.

Quellen

  • Agnellus of Ravenna. The Book of Pontiffs of the Church of Ravenna, übersetzt und mit Anmerkungen versehen von Deborah Mauskopf Deliyannis (Medieval Texts in Translation), The Catholic University of America Press, Washington 2004.
  • Deborah Mauskopf Deliyannis (Hrsg.): Agnelli Ravennatis Liber pontificalis Ecclesiae Ravennatis (= Corpus Christianorum Continuatio Mediaevalis, 199), Brepols, Turnhout 2006.
  • Gregorius Magnus, Registrum epistularum, herausgegeben von Paul Ewald und Ludo M. Hartmann, in: Monumenta Germaniae Historica, Epistolae, I–II, Berlin 1887-99, ad ind.
  • Ioannes Diaconus, Vita Gregorii Magni, in: J.-P. Migne, Patr. Lat., LXXV, S. 59–242.
  • Philipp Jaffé: Regesta pontificum Romanorum, Leipzig 1885.
  • Registrum epistolarum, in: Epistolae (in Quart) 1: Gregorii I papae Registrum epistolarum. Libri I–VII, herausgegeben von Paul Ewald und Ludo M. Hartmann, Berlin 1891 (Monumenta Germaniae Historica, Brief an den Exarchen vom 10. Februar 595 und nachfolgend weitere Briefe); Epistolae (in Quart) 2: Gregorii I papae Registrum epistolarum. Libri VIII–XIV, hrsg. von denselben, Berlin 1891 Oktober 596 und weitere Briefe.

Literatur

  • Antonio Cacciari: Mariniano, in: Dizionario Biografico degli Italiani 70 (2008) 489–492.
  • Hugo Andrés Zurutuza, Horacio Botalla: La diocesi di Ravenna al tempo di Gregorio Magno: il vescovo Marinianus, in Ravenna da capitale imperiale a capitale esarcale. Atti del XVII Congresso internazionale di studi sull’Alto Medioevo, Ravenna… 2004, Spoleto 2005, II, pp. 1151-1159.
  • Charles Pietri, Luce Pietri (Hrsg.): Prosopographie chrétienne du Bas-Empire, Bd. II: Prosopographie de l’Italie chrétienne (313–604), Bd. II, Rom 2000, S. 1401–1407.
  • Antonio Carile (Hrsg.): Storia di Ravenna, Bd. II: Dall’età bizantina all’età ottoniana, 2, Ecclesiologia, cultura e arte, Venedig 1992.
  • Primo Uccellini: Dizionario storico di Ravenna e di altri luoghi di Romagna, Ravenna 1855, S. 288.

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Dort, bei Oswald Holder-Egger (Hrsg.): Agnelli qui et Andreas Liber pontificalis ecclesiae Ravennatis, Hahn, Hannover 1878, S. 265–391, hier: S. 343 heißt es: „Iste Romanae natione, rubea visua fuerat forma, tensa et longa facies, glavaneo fulgebat oculi, et in omnibus valde decorus, nepos praedicti Iohannis praedecessoris sui fuit.“ (Digitalisat).
  2. Sofia Boesch Gajano: Gregorio Magno. Alle origini del Medioevo, Viella, Rom 2004, S. 114.
  3. Marina Usala: Mediazione diplomatica e conflittualità politico-culturale nelle Lettere di Gregorio Magno, in: Hormos. Ricerche di Storia Antica 1 n.s. (2008) 307–317, hier: S. 314 (online, PDF).