Johannes II. von Ravenna

Johannes II. von Ravenna, nach seiner Herkunft auch der Römer genannt († 11. Januar 595 in Ravenna), war von 578 bis zu seinem Tod Erzbischof von Ravenna.

Leben

Mit Johannes II. wurde zum ersten Mal ein Ravennater Erzbischof in sein Amt gebracht, der nicht aus Ravenna stammte, und der in Rom ausgebildet worden war; Paulus Diaconus bezeichnet ihn in seiner Historia Langobardorum (liber IV, 10) als „civis Romanus“.

Der Klerus in Ravenna, aber wohl auch das dortige Volk, erkannten die Gefahr einer Unterstellung unter Rom und einer Herabsetzung innerhalb der Gruppe der Erzbischöfe und Patriarchen, und leisteten Widerstand gegen die Maßnahmen. Dies stand in scharfem Kontrast zu der Begeisterung, mit der noch Petrus III. (569–578) in der Stadt aufgenommen worden war. Der römische Bischof Benedikt I. seinerseits sah in Ravenna einen wichtigen Ansatzpunkt, um gegen die Schismatiker in Nordostitalien, vor allem in Aquileia und Grado vorzugehen, um mit Hilfe des byzantinischen Kaisers und seines Stellvertreters in Ravenna im Dreikapitelstreit die Oberhand zu gewinnen. Diese Politik der römischen Bischöfe, allen voran Gregors des Großen, die eine Art Oberherrschaft auch über die westlichen Bistümer anstrebte, setzte Rom auch nach Johannes fort. Andreas Agnellus verurteilt die Tatsache, dass der Erzbischof aus Rom kam, in seinem Liber pontificalis ecclesiae Ravennatis. Auch konstatiert er, sein Nachfolger Marinianus sei ein Neffe Johannes’ II. gewesen.[1]

Obwohl Römer, geriet er, ähnlich wie sein Neffe und Nachfolger, mit Papst Gregor in Konflikt. In beiden Fällen stand zunächst der Gebrauch des Palliums im Mittelpunkt, von dem Gregor verlangte, dass dieses Signum der bischöflichen Gewalt nur in der Messe und bei höchstens vier weiteren Gelegenheiten im Jahr getragen werden durfte. Johannes (und später sein Neffe) beanspruchte dieses Recht entsprechend den byzantinischen Gebräuchen, jedoch jederzeit. Der Konflikt zwischen Rom und Ravenna spitzte sich dermaßen zu, dass Gregor Gott sogar dafür dankte, dass die Langobarden die Verbindung zwischen Rom und Ravenna durchtrennt hätten.[2]

Ausführlich schildert Paulus Diaconus in seiner Historia Langobardorum das Geschehen nach dem Tod des Patriarchen Helias von Aquileia im Jahr 586. Severus, sein Nachfolger, wurde von dem oströmischen Exarchen Smaragdus, der von Ravenna nach Grado kam, eigenhändig gezwungen, die dortige Basilika zu verlassen. Zusammen mit den Bischöfen Johannes Parentinus, Severus und Vindemius, dazu der „ecclesiae defensor“ (‚Verteidiger der Kirche‘) Antonius, wurde er gewaltsam für ein Jahr nach Ravenna verbracht. Unter Drohungen mussten die Gefangenen in Kirchengemeinschaft mit dem ‚Bischof von Ravenna‘ Johannes II. – eigentlich war er ja Erzbischof – treten, der die Drei Kapitel verurteilt und sich seit den Päpsten Vigilius und Pelagius von Rom losgesagt hatte. Als sie zurückkehrten, wollte weder die „plebs communicare“, noch wurden sie von den übrigen Bischöfen aufgenommen (liber III, 26).

Von 591 bis 594 bestand ein Briefwechsel zwischen Johannes und Papst Gregor I. Dieser begann in einem Brief mit pastoralen Anweisungen. Im März 591 sandte Gregor Anweisungen an Johannes im Zusammenhang mit der politischen Linie der Ortskirche. Diese betrafen die Stellung des Oströmers Maurilio, des ehemaligen Präfekten von Ravenna, der Kirchenasyl gesucht hatte.[3] Weitere pastorale Anweisungen folgten im April 592, ein neuer Brief vom Juli 592 betraf einen Rechtsstreit. In einem Brief, ebenfalls vom Juli 592, beschreibt Gregor die komplexe politische Lage in Mittelitalien.

Im Juli 593 stritt man wiederum wegen des öffentlichen Auftretens mit dem vom Papst verliehenen Pallium, aber auch wegen der Missachtung von Traditionen und vor allem Hierarchien. Gregors Ermahnungen wiederholten sich zwischen Juli 593 und Oktober 594, unterbrochen im September 594 von der eindringlichen Empfehlung, nicht zuzulassen, dass Kleriker oder sogar Laien mit der Leitung von Klöstern betraut würden – ein Streit, der auch das Verhältnis zwischen Gregor und dem Nachfolger des Erzbischofs vergiften sollte. Der letzte Brief von Papst Gregor I. an Johannes II. vom November 594 greift erneut das Thema der schwierigen Beziehungen zwischen den Kirchen von Rom und Ravenna auf. Dabei wird Johannes vehement der Doppelzüngigkeit gegenüber dem Papst, seinem Freund, aber auch seinem ihm Übergeordneten, bezichtigt und erneut vorgeworfen, sowohl mit seiner Macht zu prahlen als auch einen für sein Amt unwürdigen Stolz an den Tag zu legen. Ein Brief Gregors vom Dezember 594 an den Exarchen Romanus, in dem Erzbischof Johannes im Zusammenhang mit einer restriktiven Maßnahme gegenüber dem ehemaligen Priester Speciosus erwähnt wird, ist der letzte, der belegt, dass Johannes noch am Leben war.

Johannes II., der am 11. Januar 595 starb, wurde in Ravenna vor S. Apollinare in Classe, extra muros, im Kloster Santi Marco, Marcellino e Felicola beigesetzt, das er wahrscheinlich 592 selbst gegründet hatte, wie aus einer dort angebrachten, heute allerdings verloren gegangenen Inschrift hervorgeht, von der wir durch Agnellus und aus Briefen von Papst Gregor wissen. Sein Nachfolger Marinianus war bereits im August 595 eingesetzt worden. Johannes wird im Martyrologium Romanum unter dem 12. Januar geführt.

Quellen

Literatur

  • Andrea Bedina: Giovanni, in: Dizionario Biografico degli Italiani 55 (2001) 518 f.
  • Claire Sotinel: Rhétorique de la faute et pastoral de la réconciliation dans la lettre apologétique contre Jean de Ravenne: un texte inédit de la fin du VIe siècle, Publications de l’École Française de Rome, Rom 1994. (online)

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Dort, bei Oswald Holder-Egger (Hrsg.): Agnelli qui et Andreas Liber pontificalis ecclesiae Ravennatis, Hahn, Hannover 1878, S. 265–391, hier: S. 343 heißt es: „Iste […] nepos praedicti Iohannis praedecessoris sui fuit.“ (Digitalisat).
  2. Ludo Moritz Hartmann: Römer und Langeborden bis zur Theilung Italiens, S. 165.
  3. René François Rohrbacher: Abbé Rohrbacher’s Universalgeschichte der katholischen Kirche, Bd. 9: Von der Beilegung des acacianischen Schisma’s bis zum Tode des Papstes Gregor d. Gr. (519 bis 604 nach Christus.), Theissing, Münster 1862, S. 464 f.