Ludwig von Jagemann

Ludwig Hugo Franz von Jagemann (* 13. Juni 1805 in Gerlachsheim; † 11. Juli 1853 in Karlsruhe) war ein badischer Jurist und Ministerialbeamter.[1]

Leben und Wirken

Nach seinem Schulbesuch in Mannheim studierte Ludwig von Jagemann Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg und der Universität Göttingen. Nach seinem juristischen Staatsexamen und Tätigkeit in Wertheim trat er als Beamter in den badischen Staatsdienst ein. Hierzu gehörten Tätigkeiten in Bereichen der staatlichen Verwaltung, Rechtsprechung und Staatsanwaltschaft. Im Jahre 1843 erreichte er das Amt des Justizministerialrats. Diese Funktion hatte er bis zu seinem frühen Tod inne. Zu seinen Tätigkeiten gehörte u. a. die Einrichtung des Zuchthauses in Bruchsal (hierüber legte er 1848 eine Veröffentlichung vor).

Er war zusammen mit Friedrich Nöller Herausgeber der „Zeitschrift für deutsches Strafverfahren einschließlich des Gefängniswesens“ (1841–1849). In seinen Veröffentlichungen beschäftigte sich Jagemann u. a. mit dem badischen Strafrecht und dem dortigen Strafgesetzbuch. Außerdem schrieb er über seine Reiseeindrücke in Deutschland.

Ludwig von Jagemann war der Vater des badischen Rechtswissenschaftlers und Diplomaten Eugen von Jagemann.

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Die Anforderungen der Zeit an den Stand der Civilrichter. Kettembeil, Frankfurt/M. 1831 (Volltext).
  • Handbuch der gerichtlichen Untersuchungskunde. Zwei Bände. Ketternbeil, Frankfurt/M. 1838/1841 (Volltext, Bd. 1; Volltext, Bd. 2).
  • Ueber die Mittel zur Unterdrückung der Mißbräuche der Untersuchungsbeamten. C. F. Müller, Karlsruhe 1831.
  • Deutsche Städte und deutsche Männer. Nebst Betrachtungen über Kunst, Leben und Wissenschaft. Reiseskizzen aus den Jahren 1837–1840. Zwei Bände. Binder, Leipzig 1842 (Volltext, Bd. 1; Volltext Bd. 2).
  • (mit Wilhelm Brauer): Beiträge zur Erläuterung der neuen Strafgesetzgebung im Großherzogthum Baden. Herder, Freiburg/Br. 1847
  • Zur Rechtsbegründung und Verwirklichung des Grundsatzes der Einzelhaft. Nebst Anhang, einen amtlichen Bericht über das Pentonville-Gefängniß und Beschreibung des neuen Männerzuchthauses zu Bruchsal enthaltend. Sauerländer, Frankfurt/M. 1848
  • Offene Gedanken über die Abneigung der Rheinpreussen gegen Strafgesetzreformen. Berlin 1843.
  • Die Militärstrafen im Lichte der Zeit. Enke, Erlangen 1849 (Volltext).
  • Das neue badische Strafgesetzbuch. Mit systematischen Uebersichten, Competenzbezeichnungen, Parallelstellen, Register u.s.w., zur Erleichterung des Gebrauchs, besonders für Beamte und Geschworene. Groos, Karlsruhe 1851.
  • (Bearb.): Criminallexikon. Nach dem neuesten Stande der Gesetzgebung in Deutschland. Fortgesetzt von Wilhelm Brauer. Enke, Erlangen 1854 (Nachdruck: Böhlau, Köln 1976) (Volltext).

Einzelnachweise

  1. Jagemann, von: Jagemann, Ludwig. In: Allgemeine Deutsche Biographie, Bd. 13 (1881), S. 643–645 (abgerufen am 4. Januar 2026); Ludwig Hugo Franz von Jagemann. In: Badische Biographien, Bd. 1 (1875), S. 422f.