Klimaanpassungsgesetz Berlin
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Berliner Klimaanpassungsgesetz |
| Abkürzung: | KAnGBln |
| Art: | Landesgesetz |
| Geltungsbereich: | Berlin |
| Rechtsmaterie: | Umweltrecht, Naturschutzrecht |
| Erlassen am: | 7. November 2025 (GVBl. 2025, S. 542) |
| Inkrafttreten am: | 21. November 2025 |
| Weblink: | https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2025/ausgabe-nr-33-vom-20112025-s-541-568.pdf |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Das Klimaanpassungsgesetz Berlin (KAnGBln), auch BäumePlus-Gesetz, ist ein Landesgesetz in Berlin. Das Gesetz wurde am 3. November 2025 vom Abgeordnetenhaus von Berlin angenommen[1]. Der Gesetzentwurf geht auf die Bürgerinitiative „Volksentscheid Baum“ zurück.
Inhalt
Das Gesetz besteht aus 23 Paragraphen in acht Abschnitten. Der erste Abschnitt enthält den Zweck des Gesetzes sowie die Begriffsbestimmungen.
Die Abschnitte zwei bis vier beschreiben Maßnahmen zur Klimaanpassung. Die Maßnahmen sind primär in definierten Hitzevierteln umzusetzen. Wo möglich soll an Straßen alle 15 Meter ein gesunder Baum stehen. Jede Person soll in 500 Meter Entfernung eine mindestens einen Hektar große Grünanlage erreichen können. Diese Ziele sind, mit Zwischenzielen, bis 2040 vollständig umzusetzen. Bis zum 31. Dezember 2027 soll es 440.000 Straßenbäume geben. Der Senat und die Bezirke müssen Hitzeaktionspläne erstellen.
Nach den Abschnitten fünf und sechs soll ein Beirat die Umsetzung kontrollieren. Daten zur Umsetzung müssen als Open Data veröffentlicht werden.
Der Abschnitt sieben ermächtigt den Senat, eine Klimaanpassungsverordnung zu erlassen. Außerdem wird der Senat verpflichtet, die Baumschutzverordnung von Berlin innerhalb von sechs Monaten zu ändern. Diese soll nun für Bäume ab einem Stammumfang von 70 cm statt bisher 80 cm gelten, der nicht mehr auf 130 cm, sondern auf 100 cm Höhe gemessen werden muss. Bäume auf öffentlichen Flächen außerhalb des Waldes sowie Bäume in Schutzgebieten, die bisher weitgehend ausgenommen waren, sind nun ebenfalls von der Verordnung umfasst und deren Fällung im Rahmen der Verordnung ersatzpflanzungspflichtig.
Entstehung
Das Gesetz geht auf die Initiative „Volksentscheid Baum“ zurück. Diese wurde im August 2023 unter anderem von Heinrich Strößenreuther gegründet. Die Initiative schrieb den Gesetzentwurf und sammelte im Herbst 2024 Unterschriften zur Einleitung eines Volksbegehrens nach § 15 Abs. 2 Abstimmungsgesetz Berlin. Nach Erreichen der nötigen Unterschriften wurde das Gesetz bei dem Senat eingereicht. Dieser lehnte jedoch die Übernahme des Gesetzes am 1. Juli 2025 ab.[2]
Daraufhin folgten Gespräche zwischen der Initiative, dem Senat und den Fraktionen von SPD und CDU. Am 17. Oktober 2025 verkündete die Initiative, dass man sich auf eine weitgehende Übernahme des Gesetzes durch die Regierungsfraktionen geeinigt habe.[3] Am 3. November wurde das Gesetz, mit kleineren Änderungen, bei einer Sondersitzung des Abgeordnetenhauses beschlossen.[4] Die Sondersitzung war nötig, da die Frist zur Feststellung der Annahme des Volksbegehrens und somit die Abwendung des Antrags der Initiative auf Einleitung der zweiten Phase der Unterschriftensammlung zur Herbeiführung eines Volksentscheids am 4. November ablief.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Abgeordnetenhaus von Berlin: Plenarprotokoll der 73. Sitzung in der 19. Wahlperiode. 3. November 2025, abgerufen am 8. November 2025.
- ↑ Presse- und Informationsamt des Landes Berlin: Senat votiert gegen Gesetzentwurf des Volksbegehrens „Volksentscheid Baum“. 1. Juli 2025, abgerufen am 4. November 2025.
- ↑ BaumEntscheid e.V.: Pressemitteilung: Durchbruch für Klimaanpassung. 17. Oktober 2025, abgerufen am 4. November 2025.
- ↑ Abgeordnetenhaus Berlin: Beschlussprotokoll 73. Plenarsitzung. 3. November 2025, abgerufen am 4. November 2025.