Herbert Gorgon
Herbert Gorgon (* 24. Januar 1909 in Lemberg, Österreich-Ungarn; † 27. Oktober 1943 ebenda[1]) war ein deutscher Kreishauptmann zur Zeit des Nationalsozialismus im deutsch besetzten Polen.[2]
Leben
Gorgon legte 1927 das Abitur ab und schloss 1934 ein Philosophie-Studium als Magister Artium ab. Ab 1932 betätigte er sich aktiv in der Jungdeutschen Partei,[3] deren Hauptausschuss und "Führerrat" er angehörte. 1935 war er Landesschulungsleiter und Landesstudentenführer der Partei,[4] 1938 Mitglied des "Sechserausschusses" der Deutschen Volksgruppe in Polen. Kurz vor dem Angriff der Wehrmacht ging Gorgon im August 1939 ins Deutsche Reich,[5] wo er als Soldat der Wehrmacht am Krieg gegen Polen teilnahm. 1940/41 beteiligte sich Gorgon an der "Umsiedlungs"-Politik von Reichsführer SS Heinrich Himmler in der Sowjetunion und in Westpolen. In der Allgemeinen SS erreichte er im Januar 1940 den Rang eines SS-Obersturmführers[3], trat aber erst im November 1941 der NSDAP bei.[4] Von April bis August 1941 war er als wissenschaftlicher Angestellter des Auswärtigen Amts in Sofia und in Skopje tätig.[6] Anschließend wurde Gorgon im Distrikt Galizien Stellvertreter des Kreishauptmanns in Zloczów.[2] Im Juli 1942 wurde er Kreishauptmann in Kolomea und übte diese Funktion bis zum 27. Juli 1943 aus.[3] In dieser Funktion befahl Gorgon den ukrainischen Verwaltungsstellen eine Aufstellung der in seinem Bezirk lebenden Juden und verbot jüdischen Altstoffsammlern, sich außerhalb der Ghettos aufzuhalten.[7]
Aufgrund einer homosexuellen Beziehung zu einem jungen Mann in Zloczów Anfang 1942 wurde Gorgon im Sommer 1943 festgenommen und am 6. August 1943 durch das SS-Polizeigericht Krakau, Zweigstelle Lemberg, wegen „widernatürlicher Unzucht“ zum Tode verurteilt. Maßgeblich war hierbei ein Erlass des "Führers" zur "Reinhaltung von SS und Polizei" vom 15. November 1941.[8] Eine Begnadigung Gorgons wurde durch das Hauptamt SS-Gericht und hochrangige Repräsentanten der Verwaltung im Distrikt Galizien befürwortet. Auf Weisung von Reichsführer SS Himmler wurde Gorgon jedoch am 27. Oktober 1943 eine Pistole in seine Gefängniszelle gebracht, mit der er sofort Suizid beging.[2]
Literatur
- Thomas Sandkühler: „Endlösung“ in Galizien. Der Judenmord in Ostpolen und die Rettungsinitiativen von Berthold Beitz. 1941–1944. Dietz Nachfolger, Bonn 1996, ISBN 3-8012-5022-9, S. 453f. (Zugleich: Bielefeld, Univ., Diss., 1994).
- Dieter Pohl: Nationalsozialistische Judenverfolgung in Ostgalizien 1941–1944. Organisation und Durchführung eines staatlichen Massenverbrechens. Oldenbourg, München 1996, ISBN 3-486-56233-9 (Studien zur Zeitgeschichte 50), (Zugleich: München, Univ., Diss., 1994).
- Maria Keipert (Red.): Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871–1945. Herausgegeben vom Auswärtigen Amt, Historischer Dienst. Band 2: Gerhard Keiper, Martin Kröger: G–K. Schöningh, Paderborn u. a. 2005, ISBN 3-506-71841-X, S. 70
- Markus Roth: Herrenmenschen. Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen - Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte. Wallstein, Göttingen 2009, ISBN 978-3-8353-0477-2 (Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts, Bd. 9)
Einzelnachweise
- ↑ Präzise Lebensdatendaten nach Markus Roth: Herrenmenschen. Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen - Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte. Wallstein, Göttingen 2009, ISBN 978-3-8353-0477-2, S. 476
- ↑ a b c Thomas Sandkühler: Endlösung in Galizien. Der Judenmord in Ostpolen und die Rettungsinitiativen von Berthold Beitz 1941-1944, Bonn 1996, S. 453f., dort aber mit Dr. med. Walter Hans Gorgon, geb. 11. Februar 1907 in Lemberg, verwechselt. Zum erzwungenen Selbstmord vgl. auch Bundesarchiv R 9361-III/526872.
- ↑ a b c Dieter Pohl: Nationalsozialistische Judenverfolgung in Ostgalizien, 1941-1944. München 1997, S. 414.
- ↑ a b Markus Roth: Herrenmenschen. Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen - Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte. Wallstein, Göttingen 2009, ISBN 978-3-8353-0477-2, S. 476.
- ↑ Bundesarchiv R 9361-III/526872.
- ↑ Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes, 1871-1945. F. Schöningh, Paderborn 2000, ISBN 978-3-506-71840-2.
- ↑ Dieter Pohl: Nationalsozialistische Judenverfolgung in Ostgalizien, 1941-1944. München 1997, S. 227.
- ↑ Ziffer 1 dieses Erlasses lautete: „Für die Angehörigen der SS und Polizei tritt an die Stelle der §§ 175 und 175 a des Reichsstrafgesetzbuches folgende Strafbestimmung: Ein Angehöriger der SS und Polizei, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit dem Tode bestraft. In minder schweren Fällen kann auf Zuchthaus oder auf Gefängnis nicht unter 6 Monaten erkannt werden.“ (Erlass zur Reinhaltung von SS und Polizei (15. November 1941) auf germanhistorydocs.org)