Handelsgericht Karlsruhe

Das Handelsgericht Karlsruhe war ein großherzoglich badisches Handelsgericht mit Sitz in Karlsruhe.

Geschichte

Das badische Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 19. Mai 1864 schuf die Möglichkeit der Bildung von Handelsgerichten für „diejenigen Städte oder Bezirke, in welchen das Bedürfnis des Verkehrs es erfordert“ sofern der dortige Handelsstand die Einführung wünscht. Diese Kammern bestanden nach § 34 des Gesetzes aus einem Berufsrichter und zwei Kaufleuten. Die Kaufleute (und deren Stellvertreter) wurde dahingehend bestimmt, dass die Kaufleute eine Liste wählte, die drei mal so viele Kaufleute enthielt wie benötigt wurden. Die Regierung ernannte daraus dann die (ehrenamtlichen) Handelsrichter. Die Handelsgerichte waren für alle Handelssachen zuständig, sofern diese nicht vor dem Amtsgericht verhandelt werden mussten. Waren sich die Parteien einig, dass das Handelsgericht angerufen werden sollte, konnte dies auch bei höherem Streitwert tätig werden.

Mit der allerhöchstlandesherrlichen Verordnung die Errichtung von Handelsgerichten betreffen vom 24. November 1864 wurde die Errichtung von zwei Handelsgerichten, darunter das Handelsgericht Karlsruhe verfügt. Gerichtsbezirk war der Sprengel des Kreisgerichts Karlsruhe, also der Kreis Karlsruhe. Wählberechtigt waren die Kaufleute des Bezirkes.

Gemäß Verfügung des Justizministeriums die Errichtung von Handelsgerichten betreffend vom 30. November 1867 nahmen diese ihre Geschäfte zum 1. Januar 1868 auf.[1]

Der Gründung des Deutschen Reiches 1871 folgte eine umfassende Neustrukturierung der Justiz in Baden. Oberstes Handelsgericht war nun das Reichsoberhandelsgericht in Leipzig. Das Wahlrecht für die Handelsrichter wurde mit der Verordnung die Organisation der Handelsgerichte betreffend vom 25. Juli 1873 geändert. Nun wurden die Handelsrichter von den Handelskammern gewählt. Hierzu wurden zwei Wahlbezirke gebildet. Die Handelskammer Karlsruhe bildete einen Wahlbezirk die Handelskammer Pforzheim den anderen.[2]

Mit den Reichsjustizgesetzen entfielen 1879 die Handelsgerichte und die Kammern für Handelssachen der Landgerichte übernahmen deren Aufgaben. Das Handelsgericht Karlsruhe wurde entsprechend aufgelöst und die Kammer für Handelssachen beim Landgericht Karlsruhe übernahm dessen Aufgaben.

Literatur

  • Die neuere Handelsgesetzgebung des dt. Reiches u. deren Einführung in dem Grossherzogtum Baden, 1873, S. 15 f. , Digitalisat

Einzelnachweise

  1. Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1867, S. 578, Digitalisat.
  2. Verordnung die Organisation der Handelsgerichte betreffend vom 25. Juli 1873; in: Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1867, S. 111 f., Digitalisat.