Grüningen (Pohlheim)
Grüningen Stadt Pohlheim
| |
|---|---|
| Koordinaten: | 50° 30′ N, 8° 44′ O |
| Höhe: | 238 (223–252) m ü. NHN |
| Fläche: | 7,64 km²[1] |
| Einwohner: | 1486 (31. Dez. 2018)[2] |
| Bevölkerungsdichte: | 195 Einwohner/km² |
| Eingemeindung: | 31. Dezember 1970 |
| Postleitzahl: | 35415 |
| Vorwahl: | 06403 |
Grüningen ist ein Ortsteil der Stadt Pohlheim im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Geografische Lage
Grüningen liegt am Obergermanischen Limes (→ Limeswachturm zu Pohlheim) am Rande der Wetterau in Mittelhessen am 280,5 m ü. NHN[3] hohen Wartberg. In Grüningen treffen sich zwei historische Straßen, nämlich die Weinstraße und die Lange Hessen. Heute verläuft die Landesstraße 3132 durch das Dorf.
Ortsgeschichte
Mittelalter
Die älteste Erwähnung des Dorfes findet sich im Lorscher Codex und datiert auf den 3. Mai 799.[4]: „... in Gruoninger marca ...“[5] Neben der Grüninger Mark wird im gleichen Jahr „... in Wedereiba ..., ... in Gruningen ...“ genannt.[6] Beide Quellen finden sich in dem oben angeführten Kopiar, das in der Zeit zwischen 1183 und 1195 angelegt wurde, als die meisten Gütern dem Kloster Lorsch schon wieder verloren gegangen waren. In einer Urkunden des Klosters Hersfeld aus dem Jahre 949 findet sich der Eintrag: „... in Gruoningo marcu“.[7]
Ein „Anselmus de Gruninge“ wird 1247 erwähnt.[8] Die Einwohner von Grüningen forderten am 21. Juni 1276 von dem Kloster Arnsburg einen Beitrag zum Erhalt der eigenen Dorfkirche und des Friedhofes, da im Bereich des Grüninger Pfarrsprengels mehrere Grangien des Klosters lagen.[9] Philipp II. von Falkenstein-Münzenberg entschied, dass die Mönche vom Arnsburg für ewige Zeiten von der Baulast für die Grüninger Kirche befreit wurden und dafür drei Morgen Wiesen zu Klein-Holzheim, einer späteren Wüstung, nach Grüningen übertrugen.[10] Bereits am 19. April 1380 hatten Philipp VII. von Falkenstein und seine Frau Margarethe den Erzbischof Ludwig von Mainz gebeten, die Pfarrei Grüningen in das Kloster Arnsburg zu inkorporieren.[11] Dies bestätigte Papst Bonifatius IX. am 17. März 1390.[12] Die Inkorporation der Pfarreien Trais-Münzenberg, Muschenheim und Grüningen erfolgte allerdings erst am 7. Januar 1412.[13]
Eine frühe Bemühung des Klosters Arnsburg Besitz zu erwerben findet sich 1210,[14] als Hartrad III. von Merenberg den Verkauf seines Gutes in Groß-Holzheim für 80 kölnische Mark bestätigte. Dies geschah vor dem Gericht in Grüningen, welches in dieser Urkunde „das Sprak“ genannt wird. Bei diesem Verkauf war noch der Abt des Klosters Eberbach anwesend.[15]
1394 wurde die Burg Grüningen genannt. Sie zerfiel um 1600.
Der Ortsname Grüningen erscheint 1459 als „Grünyngen“ und „Grynyngen“.[16] Der Ortsname lässt sich wohl von einer Personal- oder Sachbezeichnung herleiten, worauf das Suffix -ing(a) hinweist. Die Farbe grün ist damit nicht gemeint.[17]
Neuzeit
Mitte des 15. Jahrhunderts war Grüningen vorübergehend Amtssitz, 1548 und später gehörte es zum Amt Butzbach, 1787 zum Fürstentum Solms-Braunfels und wurde dort als Amt Grüningen verwaltet.[1]
Vom 17. Jahrhundert bis in die 1930er Jahre bestand in Grüningen eine jüdische Gemeinde mit eigenem Friedhof. 1669 wurde die Grüninger Kirche wieder aufgebaut, die 1634 während des Dreißigjährigen Krieges mitsamt der ganzen Stadt (außer vier Häusern) niedergebrannt worden war. 1685 wurde das Rathaus errichtet und 1713 die Windmühle, die aber schon 1794 zur Ruine wurde. Im Siebenjährigen Krieg fand 1762 ein Gefecht bei Grüningen statt.
Mit der Rheinbundakte[18] von 1806 fiel die staatliche Hoheit über das Fürstentum Solms-Braunfels dem Großherzogtum Hessen zu. Das Großherzogtum gliederte auch Grüningen in das Fürstentum Oberhessen (ab 1816: „Provinz Oberhessen“) ein. Dies geschah mit der Einschränkung, dass dem Fürsten der Rang eines Standesherren verblieb und er in seinem Fürstentum weiter hoheitliche Rechte in Verwaltung und Rechtsprechung ausübte. Dazu wurde das Amt Hungen geschaffen, zu dem nun Grüningen gehörte.
Ab 1820 kam es im Großherzogtum Hessen zu Verwaltungsreformen. 1821 wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und alle Ämter aufgelöst. Für die bisher durch die Ämter wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden Landratsbezirke geschaffen, für die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte.[19] Auch für Grüningen war es 1822 soweit: Mit Allerhöchster Entschließung seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs vom 24. April 1822 wurde das ehemalige fürstlich solms-braunfelsische Amt Hungen aufgelöst und dessen Verwaltungsaufgaben auf den neu gebildeten Landratsbezirk Hungen, dessen Aufgaben in der Rechtsprechung dem Landgericht Hungen übertragen.[20]
1841 wurde der Landratsbezirk Hungen in „Kreis Hungen“ umbenannt. Die Märzrevolution verursachte 1848 die nächste Umstrukturierung: Die Kreise wurden abgeschafft und Grüningen gehörte nun zum neu geschaffenen Regierungsbezirk Friedberg. Der hatte aber nur vier Jahre Bestand, denn die Reaktion revidierte 1852 die Reform von 1848. Grüningen kam nun zum Landkreis Gießen.
Die Schule datiert von 1907.
Von 1923 bis 1983 bestand die Sing- und Turnhalle, die dann der Limeshalle weichen musste, die am 28. November 1986 eingeweiht wurde.
- Hessische Gebietsreform (1970–1977)
Die Gemeinde Pohlheim wurde am 31. Dezember 1970 im Zuge der Gebietsreform in Hessen durch freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinden Dorf-Güll, Garbenteich, Grüningen, Hausen, Holzheim und Watzenborn-Steinberg gegründet.[21][22] Für Grüningen wurde, wie für die übrigen ehemaligen Gemeinden von Pohlheim, ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[23]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Grüningen angehört(e):[1][24][25]
- vor 1712: Heiliges Römisches Reich, Kondominium der Grafschaften: Eppstein-Münzenberg, Solms-Braunfels, Solms-Lich und Stollberg
- ab 1712: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Solms-Braunfels, Amt Grüningen
- ab 1806: Großherzogtum Hessen,[Anm. 2] Fürstentum Oberhessen, Amt Grüningen (des Fürstentums Solms-Braunfels)[26]
- ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Grüningen (des Fürstentums Solms-Braunfels)[27]
- ab 1820: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Grüningen (Patrimonialgericht: Standesherrliches Amt Grüningen des Fürsten Solms-Braunfels)
- ab 1822: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Hungen[28][Anm. 3]
- ab 1841: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Hungen
- ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Friedberg
- ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
- ab 1867: Norddeutscher Bund,[Anm. 4] Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
- ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
- ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
- ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Gießen[29][Anm. 5]
- ab 1945: Amerikanische Besatzungszone,[Anm. 6] Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
- ab 1946: Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
- ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Gießen
- ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Gießen, Stadt Pohlheim
- ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Stadt Pohlheim
- ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Pohlheim
- ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Stadt Pohlheim
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Grüningen ab 1806 das „Patrimonialgericht der Fürsten Solms-Braunfels“ in Grüningen zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtum Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Ab 1822 ließen die Fürsten Solms-Braunfels ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Hungen“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Grüningen zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde, verzichtete der Fürst 1823.[30] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[31] Durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen mit Wirkung vom 15. Oktober 1853[32] kam Grüningen zum Landgericht Lich.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Lich“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[33] Mit Wirkung vom 1. April 1913 wurde die Gemeinde Grüningen dem Amtsgericht Gießen zugeteilt.[34]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag, dem 9. Mai 2011, in Grüningen 1482 Einwohner. Darunter waren 48 (3,2 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 258 Einwohner unter 18 Jahren, 542 zwischen 18 und 49, 318 zwischen 50 und 64 und 261 Einwohner waren älter.[35] Die Einwohner lebten in 654 Haushalten. Davon waren 195 Singlehaushalte, 207 Paare ohne Kinder und 171 Paare mit Kindern, sowie 66 Alleinerziehende und 12 Wohngemeinschaften. In 123 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 465 Haushaltungen lebten keine Senioren.[35]
Einwohnerentwicklung
| Grüningen: Einwohnerzahlen von 1830 bis 2011 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Jahr | Einwohner | |||
| 1830 | 541 | |||
| 1834 | 567 | |||
| 1840 | 591 | |||
| 1846 | 628 | |||
| 1852 | 677 | |||
| 1858 | 700 | |||
| 1864 | 701 | |||
| 1871 | 709 | |||
| 1875 | 731 | |||
| 1885 | 757 | |||
| 1895 | 727 | |||
| 1905 | 732 | |||
| 1910 | 714 | |||
| 1925 | 737 | |||
| 1939 | 776 | |||
| 1946 | 1.170 | |||
| 1950 | 1.164 | |||
| 1956 | 1.108 | |||
| 1961 | 1.128 | |||
| 1967 | 1.185 | |||
| 1980 | ? | |||
| 1990 | ? | |||
| 2000 | ? | |||
| 2011 | 1.482 | |||
| Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: Zensus 2011[35] | ||||
Historische Religionsstatistik
| • 1830: | 533 evangelische, 8 jüdische Einwohner[1] |
| • 1961: | 874 evangelische, 237 katholische Einwohner[1] |
Historische Erwerbstätigkeit
| • 1961: | Erwerbspersonen: 197 Land- und Forstwirtschaft, 241 Prod. Gewerbe, 63 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 67 Dienstleistungen und Sonstiges.[1] |
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Bauwerke
Siehe auch: Liste der Kulturdenkmäler in Grüningen
- Burg Grüningen, Ruine einer Wasserburg aus dem 12. bis 13. Jahrhundert.
- Evangelische Kirche mit ältesten Teilen aus dem 12. Jahrhundert.
- Diebsturm, Befestigungsturm der Stadtmauer aus den 1530er Jahren.
- Grüninger Warte, denkmalgeschützte 11 Meter hohe[36] Ruine einer 1713 errichteten Windmühle, die heute als Aussichtsturm genutzt wird.[37]
Literatur
- Dieter Wolf: Grüningen im Mittelalter. In: Stadt Pohlheim (Hrsg.): 799–1999 Festschrift zur 1200-Jahrfeier des Stadtteils Grüningen der Stadt Pohlheim. [Umschlagtitel: Grüningen 799–1999. 1200 Jahre Pohlheim-Grüningen.] Pohlheim 1999, S. 39–64.
- Literatur über Grüningen nach Register nach GND In: Hessische Bibliographie
- Suche nach Grüningen (Pohlheim). In: Archivportal-D der Deutschen Digitalen Bibliothek
Weblinks
- Geschichte der Ortsteile. In: Webauftritt der Stadt Pohlheim.
- Grüningen, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Anmerkungen und Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
- ↑ Mediatisierung infolge der Rheinbundakte.
- ↑ Trennung zwischen Justiz (Landgericht Hungen; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Grüningen“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung.
- ↑ Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
- ↑ Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
- ↑ Infolge des Zweiten Weltkriegs.
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f Grüningen, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 25. Januar 2019). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- ↑ Zahlen und Daten. Einwohner-Struktur. In: Webauftritt. Stadt Pohlheim, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 16. April 2019; abgerufen im April 2019.
- ↑ Karten und Daten des Bundesamtes für Naturschutz (Hinweise)
- ↑ Minst, Karl Josef [Übers.]: Lorscher Codex (Band 5), Urkunde 2968, 3. Mai 799 – Reg. 22662. In: Heidelberger historische Bestände – digital. Universitätsbibliothek Heidelberg, S. 41, abgerufen am 7. Mai 2019.
- ↑ Karl Glöckner: Codex Laureshamensis = Arbeiten der historischen Kommission für den Volksstaat Hessen. Darmstadt 1929. Band 3: Kopialbuch; Die übrigen fränkischen und die schwäbischen Gaue, Güterlisten, späte Schenkungen und Zinslisten, Gesamtregister, Fotomechan. Nachdruck der Ausgabe von 1936, Darmstadt. Hessische Historische Kommission 1963. Nr. 3763 c, S. 247.
- ↑ Karl Glöckner: Codex Laureshamensis. CL 2968, S. 247.
- ↑ Hans Weirich: Hersfelder Urkundenbuch. Marburg 1934, Nr. 50, S. 93.
- ↑ Ludwig Baur: Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau (AUB). Darmstadt 1851. Nr. 52, S. 36.
- ↑ AUB Nr, 153.
- ↑ Andreas Kuczera: Grangie und Grundherrschaft. Zur Wirtschaftsverfassung des Klosters Arnsburg zwischen Eigenwirtschaft und Rentengrundherrschaft 1174-1400. Dissertation. Darmstadt und Marburg 2003. Hrsg.: Hessische Historische Kommission Darmstadt und Historische Kommission für Hessen. = Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 129. S. 119.
- ↑ Stephan Alexander Würdtwein: Dioecesis Moguntia. Band III. Mannheim 1777. Nr. 50.
- ↑ Stephan Alexander Würdtwein: Dioecesis Moguntia. Band III. Nr. 49.
- ↑ AUB, Nr. 1163.
- ↑ AUB, Nr. 4.
- ↑ Andreas Kuczera: Grangie und Grundherrschaft. S. 137.
- ↑ Ludwig Baur: Hessische Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive. Band 1 - 5. Band 1. Darmstadt 1860 - 1873. Band 4. Nr. 190. S. 181.
- ↑ Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 148 f.
- ↑ Art. 24 Rheinbundakte.
- ↑ Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
- ↑ Die neue Landeseintheilung und Organisation der untern Justiz und Verwaltungsbehörden – insbesondere in den fürstlich und gräflich Solmsischen Besitzungen betreffend. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 10. Mai 1822, S. 182.
- ↑ Zusammenschluss von Gemeinden zur Gemeinde „Pohlheim“, Landkreis Gießen vom 6. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr. 4, S. 140, Punkt 165 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,3 MB]).
- ↑ Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, OCLC 180532844, S. 307.
- ↑ Hauptsatzung. (PDF; 97 kB) § 6. In: Webauftritt. Gemeinde Pohlheim, abgerufen im August 2020.
- ↑ Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
- ↑ Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (Google Buch).
- ↑ Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 21 f., 438 (Google Buch).
- ↑ Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 424 (online bei Google Books).
- ↑ Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 135 (online bei Google Books).
- ↑ Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
- ↑ Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Band 2, Teil 1. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S. 271 (online bei Google Books).
- ↑ Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
- ↑ Bekanntmachung vom 4. Oktober 1853,
1) die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
2) die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend. (Hess. Reg.Bl. S. 640–641) - ↑ Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
- ↑ Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Gießen und Lich betreffend vom 1. März 1913. In: Großherzogliches Ministeriums der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1913 Nr. 32, S. 89 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 21,9 MB]).
- ↑ a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 8 und 48, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020.
- ↑ Warte ist wieder offen in der Gießener Allgemeinen vom 8. September 2017, abgerufen am 11. Februar 2021
- ↑ Grüninger Warte auf der website des Landkreises Gießen