Gehälteraffäre
Die Gehälteraffäre um die Bezüge von Mitgliedern der Landesregierung von Sachsen-Anhalt beschäftigte ab 1993 bundesweit die deutschen Medien sowie den Landtag von Sachsen-Anhalt. Sie führte im November 1993 zum Rücktritt des Kabinetts Münch. Von Gerichten wurden die Vorwürfe anschließend aber ausgeräumt.
Um westdeutsche Politiker nach der Wiedervereinigung 1990 für ein Regierungsamt im neugebildeten Land Sachsen-Anhalt zu gewinnen, hatte dessen erster Ministerpräsident Gerd Gies (CDU) jenen Bezüge in gleicher Höhe wie ihr bisheriges Einkommen in der alten Bundesrepublik versprochen. Auf Drängen des aus Niedersachsen gekommenen Werner Münch (CDU), der zunächst Finanzminister und nach dem Rücktritt von Gies Ministerpräsident war, hatten das CDU-FDP-Kabinett und der Landtag von Sachsen-Anhalt 1991 eine entsprechende Sonderregelung beschlossen. Demnach erhielten Regierungsmitglieder aus den alten Bundesländern ein höheres Gehalt als ihre ostdeutschen Kollegen, sofern sie in ihrer vorherigen Tätigkeit eine höhere Bruttovergütung erzielt hatten. In den vier anderen neuen Ländern gab es eine solche Regelung nicht. Die Affäre ins Rollen brachte der Präsident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt Horst Schröder (CDU), der im März 1992 die Höhe der Ministergehälter überprüfte und Belege für die Höhe der früheren Bezüge verlangte.[1]
Vier Regierungsmitgliedern wurde anschließend vorgeworfen, die Höhe ihrer Bezüge vor der Wiedervereinigung übertrieben zu haben, um nach der Besitzstandsregelung ein entsprechend hohes Gehalt in Sachsen-Anhalt zu beziehen. Neben Münch betraf dies Sozialminister Werner Schreiber (CDU), Wirtschaftsminister Horst Rehberger (FDP) und Innenminister Hartmut Perschau (CDU). Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten Hans-Jürgen Kaesler (FDP), der ebenfalls aus der alten Bundesrepublik kam, konnte sich hingegen entlasten. Werner Münch hatte als Ministerpräsident ein Amtsgehalt von rund 265.200 DM im Jahr bezogen. Um dieses zu rechtfertigen, zog er von seinen früheren Einkünften als Mitglied des Europäischen Parlaments über die eigentliche Abgeordnetendiät von 116.000 DM hinaus nicht nur Tagegelder und steuerfreie, zweckgebundene Aufwandsentschädigungen heran, sondern auch das Budget von 30.000 DM für Informationsmaterial und Veranstaltungen, das ihm aus den Mitteln der EVP-Fraktion im Europaparlament zustand, sowie das Budget für die Bewirtung von Besuchergruppen im EU-Parlament. Sozialminister Werner Schreiber rechnete das Gehalt seines parlamentarischen Mitarbeiters zu seinen Einkünften als Bundestagsabgeordneter. Die Bundestagsverwaltung erklärte jedoch, dass solche Pauschalen nicht zu den persönlichen Bruttoeinkünften eines Abgeordneten zu rechnen seien.[1]
Am 28. November 1993 traten Münch und sein gesamtes Kabinett zurück. Neuer Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt wurde der ostdeutsche CDU-Politiker Christoph Bergner. Münch und Schreiber zogen sich anschließend dauerhaft, Rehberger vorübergehend aus der Politik zurück. Hartmut Perschau wechselte hingegen 1995 als Wirtschaftssenator nach Bremen.[1]
Der Gehälteraffäre wird auch der Absturz der FDP Sachsen-Anhalt in der Wählergunst im Jahre 1994 mit zugeschrieben: Sie sank von 13,5 Prozent bei der Wahl 1990 (dem stärksten Ergebnis in den neuen Bundesländern) auf 3,6 Prozent ab und war während der folgenden acht Jahre nicht mehr im Landtag vertreten.[2]
Nach dem Regierungswechsel 1994 verlangte das nun SPD-geführte Finanzministerium von den vier ehemaligen Regierungsmitgliedern eine Rückzahlung von insgesamt rund 900.000 DM.[1] Das Verwaltungsgericht Magdeburg bejahte in erster Instanz diesen Anspruch. Im Berufungsverfahren stellte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt 1998 hingegen fest, dass Münch und seine Minister ihre Einkünfte rechtmäßig empfangen hatten. Es sprach Münch sogar eine Nachzahlung von 10.000 DM zu. Auch die Prozesskosten von insgesamt rund 200.000 DM musste das Land Sachsen-Anhalt tragen.[3] Ein Strafverfahren gegen Werner Münch und Werner Schreiber wegen Betruges (im Fall von Schreiber: in Tateinheit mit Untreue) endete 1996 vor dem Landgericht Magdeburg mit Freisprüchen.[4]
Einzelnachweise
- ↑ a b c d Sachsen-Anhalt – Alles ausgegeben. In: Der Spiegel, Nr. 47/1995, 19. November 1995.
- ↑ Udo Leuschner: Die Geschichte der FDP. Metamorphosen einer Partei zwischen rechts, sozialliberal und neokonservativ. Edition Octopus, Münster 2005, S. 243–244. (Vorschau bei Google Books).
- ↑ Peter Schmalz: Die Gehälteraffäre hat für Magdeburg ein Nachspiel. In: Welt, 7. Juli 1998.
- ↑ Münch und Schreiber sind keine Raffkes. In: taz. Die Tageszeitung, 6. September 1996.