Franz Josef Ignaz Trutmann
Franz Josef Ignaz Trutmann, auch Truttmann (* 24. März 1752 in Küssnacht; † 19. Mai 1818 in Wien) war ein Schwyzer Kaufmann und Politiker.
Leben
Herkunft und Familie
Trutmann entstammte einem der ältesten und angesehensten Küssnachter Bürgerschlechter, das seit dem frühen 14. Jahrhundert nachweisbar war. Die Familie hatte sich durch ihre Kontrolle über das Landschreiberamt seit 1765 und die wiederholte Besetzung des Amtmannamtes eine hervorragende Position innerhalb der regionalen Machthierarchie gesichert.
Franz Josef Ignaz Trutmann wurde als Sohn des Amtmanns Jakob Christoph der Ältere (1718–1763) und seiner Ehefrau Maria Klara Josepha (geb. Hautt), geboren. Seine Familie war eng vernetzt: Seine Brüder waren Ammann Jakob Christoph der Jüngere (1743–1793), Landschreiber Klemenz Anton (1746–1786) und Landeshauptmann Johann Peter (1747–1817).
Am 25. Juni 1772 verheiratete sich Ignaz Trutmann mit Maria Cäcilia Elisabeth (1742–1792), der Tochter des Bauherrn und Kleinrats Joseph Leonz Meyer von Schauensee (1695–1764) und dessen Ehefrau Anna Cäcilia (geb. Rusconi) (1700–1746). Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor, doch nur Jakob Christoph (1774–1858) überlebte das Kindesalter.
Bildung und frühe Karriere
Franz Josef Ignaz Trutmann trat 1765 als Schüler mit Grundkenntnissen in das Jesuitenkollegium Luzern (siehe Kantonsschule Alpenquai Luzern) ein und verliess die Schule 1769 nach Abschluss des Rhetorik-Kurses.
Die frühe Laufbahn Trutmanns verlief aussergewöhnlich schnell. Die Küssnachter Landsgemeinde vom 7. Mai 1770 wählte den erst achtzehnjährigen Ignaz zum Landschreiber. Seine Handschrift lässt sich sogar bereits seit dem 23. Juli 1769 im Ratsprotokoll nachweisen, was nahe legt, dass er seine Studien möglicherweise frühzeitig abbrach. Der üblicherweise nachfolgende dreijährige Philosophiekurs blieb aus, und auch der traditionelle Auslandaufenthalt nach dem Gymnasium unterblieb zunächst. Dennoch deuten Äusserungen Trutmanns und Lücken in den Ratsprotokollen darauf hin, dass er später häufig im Ausland tätig war, wodurch er sich Kenntnisse ausserhalb der unmittelbaren Landschaft erwarb.
Neben seiner Tätigkeit als Schreiber war er als Kaufmann tätig.
Die Konkordia und aufgeklärtes Denken
Durch die Verwandtschaft mit den Meyer von Schauensee gelangte Trutmann in die Konkordia, eine reformorientierte Gesellschaft, die sich der Aufklärung und Verbesserung des staatlichen Lebens verschrieben hatte. Der Gründer, Franz Joseph Leonti Meyer von Schauensee, war sein Schwager, ebenso wie Franz Rudolf Theoderich Meyer von Schauensee (1725–1810), Kleinrat und Salzdirektor. Vermutlich 1772 wurden Ignaz, sein Bruder Jakob Christoph und Pfarrer Klemenz Anton Trutmann (1746–1786) in die Gesellschaft aufgenommen, die damals in Küssnacht tagte. Ignaz übernahm die Rolle des Vorstehers des Departements Küssnacht.
Die Konkordia war streng wählerisch in der Aufnahme ihrer Mitglieder, beschränkte sich auf hochrangige Personen und Ratsverwandte; die Mitgliedschaft dreier Angehöriger des Trutmann-Geschlechts zeugt daher vom hohen Ruf der Familie. Sie förderte geschichtliches Denken, vaterländisches Gefühl und freundschaftlichen Umgang unter den katholischen Kantonen der Innerschweiz. Die Vorträge und Pläne ihrer Mitglieder befassten sich mit den Zeitproblemen der Ära und enthielten Vorschläge zur Verbesserung des staatlichen Lebens. Interne Spannungen und Streitigkeiten um den Tagungsort führten 1781 zur Sistierung der Konkordia; 1786 hob der Gründer sie endgültig auf.
Weg zur Unabhängigkeitsbewegung
Familie und Ehe, Bildung und Gesellschaftsengagement, öffentliches Amt und Handelsgeschäfte begründeten Trutmanns wachsendes Ansehen und seinen Reichtum. Er verkörperte die Zugehörigkeit zum aufgeklärten, vermögenden Mittelstand. Trutmanns durch Studium, Verwaltungstätigkeit und internationale Kontakte gewonnene Einsichten und Kenntnisse führten ihn schliesslich an die Spitze der Unabhängigkeitsbewegung der Landschaft Küssnacht. Er wurde zum Wortführer der Freiheitspartei und wuchs auf diese Weise organisch in die Helvetische Revolution hinein, die die politischen und sozialen Strukturen der Urschweiz fundamental umgestalten sollte.
Der Untergang des Standes Schwyz und die Revolution in Küssnacht
Die Helvetische Revolution von 1798 markierte einen entscheidenden Wendepunkt in der politischen und sozialen Geschichte der Innerschweiz. Während die Französische Revolution zunächst wenig unmittelbare Auswirkungen auf die Untertanenlande Schwyz' ausübte, führte die politische Umwälzung in den benachbarten Kantonen schliesslich zu einer explosiven Umbruchsbewegung, die das traditionelle ständische System fundamental erschütterte. Franz Josef Ignaz Trutmann, der Landschreiber von Küssnacht, spielte in diesem Geschehen eine Schlüsselrolle als Führer der Freiheitspartei in Küssnacht und Vermittler zwischen der aufgeklärten Freiheitsbewegung und der traditionalistischen Obrigkeit.
Die Französische Revolution fand in den Schwyzer Untertanenlanden zunächst kaum Echo. Schwyz respektierte die Gnadenbriefe von 1712, die das Abhängigkeitsverhältnis der Untertanen regelten und der Aristokratie weitgehend freie Hand bei der Ausnutzung ihrer Untertanen beliessen. Die wenigen Übergriffe, die die Schwyzer Obrigkeit beging, zielten rein auf fiskalische Gründe: Durch Steuern, Zölle und mannigfaltige andere Abgaben presste man den angehörigen Landschaften soviel Geld ab, dass die Landleute ihre Staatsausgaben ohne direkte Steuern bestreiten konnten. Auch Eingriffe in die Gerichtsbarkeit der Landschaften geschahen aus diesem ökonomischen Kalkül heraus.
Wo Unzufriedenheit aufflammte, beschränkte sie sich auf wirtschaftliche Klagen. Die rebellischen Märchler von 1790 brachten nur einen Klagepunkt vor: Sie verlangten die Aufhebung der Strafgelder auf der Heuausfuhr und eine Neuverwendung des Angstergeldes (Konsumsteuer auf alkoholische Getränke) zugunsten der March selbst. Darüber hinaus sollte die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit durch die Landschaft selbst erfolgen, um den Einzug von Straf- und Bussgeldern durch den Schwyzer Säckelmeister zu unterbinden. Politische Forderungen wurden nicht erhoben, und es fehlten jegliche Anklänge an revolutionäres Ideengut.
Küssnacht, Einsiedeln sowie die Höfe Wollerau und Pfäffikon verharrten bis 1798 in vollständiger Ruhe, obgleich revolutionäre Schriften zirkulierten und gelesen wurden – wie die Regierungsmandate von 1790 und 1792 beweisen. Die Obrigkeiten versuchten, die Verbreitung dieser gefährlichen Ideen durch Verbote einzudämmen, dies gelang jedoch nur kurze Zeit.
Die französische Propaganda und Wühlarbeit, die systematische Hetzarbeit gegen die schweizerischen Obrigkeiten und die massiven Drohungen des französischen Direktoriums entfalteten 1798 nun ihre Wirkung. Eine Dominowelle von Erhebungen erfasste die Schweiz. Basel erklärte am 20. Januar 1798 Stadt und Land für gleichberechtigt. Luzern, Zürich und Schaffhausen folgten diesem revolutionären Beispiel nach. Die waadtländischen Städte konstituierten sich am 24. und 25. Januar neu, und Aarau errichtete am 1. Februar symbolträchtig seinen Freiheitsbaum. Diese Ereignisse rissen die schwyzerischen Untertanen aus ihrer gewohnten Ruhe.
Die March erlag zuerst dem Einfluss der Zürcher Geschehnisse und verlangte stürmisch ihre Freiheit. Alle Bemühungen der Schwyzer Obrigkeit, die Ordnung aufrechtzuerhalten, scheiterten jedoch an der Kraft dieser spontanen Volksbewegung. Die Landschaft beharrte auf ihren Befreiungsforderungen und wurde schliesslich am 8. März 1798 für frei erklärt.
Die Nachricht von der Abdankung des Luzerner Patriziats und der Erklärung von Freiheit und Gleichheit fand in Küssnacht begeisterte Aufnahme. Dies war nicht zufällig: Küssnacht war mit Luzern durch enge Handels- und Verkehrsbeziehungen verbunden, durch vielfältige Familienbande, durch gemeinsame Wochenmärkte und Schulen. Die Kunde verbreitete sich rasch von den Zentren zu den entlegensten Höfen. Der Ruf nach «Freiheit und Gleichheit» begann, sich zum politischen Programm zu verfestigen.
Trutmanns Rolle in der Landsgemeinde vom 2./3. Februar
Der Landrat von Küssnacht fasste in einer Nachtsitzung vom 2. und 3. Februar 1798 einen Beschluss: Man wolle keinen ungesetzlichen Schritt tun und die versprochene Hilfsmannschaft für Bern nach Schwyz marschieren lassen – doch gleichzeitig sollte ein Schreiben um Freiheit und Gleichheit eingereicht werden. Dieser klugen Diplomatie zufolge berief man sich auf die «neuesten Ereignisse, so sich in verschiedenen schweizerischen Kantonen, und erst letzter Tage an unsern Grenzen zu Luzern ergeben haben». Ein Expressbote trug den Brief nach Schwyz, das noch am selben Abend antwortete und eine Landsgemeinde für den folgenden Tag ausschrieb.
Überall erscholl nun der revolutionäre Ruf: Freiheit und Gleichheit. Man ermunterte einander, keine Bedingungen einzugehen, sondern beim Begehren zu verharren und sich im Verweigerungsfalle eher nach Luzern zu schlagen. Dies war das erste Mal, dass Küssnacht offen die Alternative zur traditionellen Herrschaft Schwyz' in Betracht zog.
Schwyz entsandte zwei Ehrengesandte: Altlandammann Josef Ludwig von Weber und Hauptmann Joseph Franz Schilter, der später beim Gefecht bei Schindellegi fiel. Auf der Zollstation versammelt, fragte Weber die Landleute, was sie unter Freiheit und Gleichheit verstünden. Ammann Stutzer antwortete mit einer Definition, die die Tiefe des revolutionären Anliegens offenbarte: «Wir meinen, dass von Gott aus alle Menschen mit gleichen Rechten geboren und auf die Welt gesetzt seien, und dass die Obrigkeiten an Gottes statt wie gute Väter alle ihre Kinder gleichhalten sollen.»
Doch war es Landschreiber Trutmann, der diese spontanen Bekenntnisse zu präzisen, durchdachten Forderungen formte. Trutmann «bestimmte die Forderungen näher, indem er ins Detail ging, und trug den Willen des Volkes in einer Rede vor.» Trutmann wurde beauftragt, den Hergang und die Begehren schriftlich für den Schwyzer Rat abzufassen.
In diesem schriftlichen Begehren legte Trutmann dar: «... durch den unaustilgbaren edlen Trieb zur Freiheit geleitet, und von vielen biedern Männern aus dem gefreiten Lande selbst aufgefordert, von an verschiedenen Orten und selbst an unsern Grenzen wiederhergestellten Menschen Rechts und Freiheits Ruf ermuntert, wünschen hiesige Landleute als gefreite Landleute ohne Unterschied der Geburt, die nach unverjährbarer weiser Ordnung des Allmächtigen keinem Menschen ein Vorrecht erteilt, angenommen zu werden.» Das Dokument endet mit einer beruhigenden Zuversicht in die göttliche Vorsehung, die auch hier «alles zum besten der Menschheit ordnen werde.»
Der Beschluss von Ibach und die Befreiung
Schwyz bestätigte am 8. Februar den Empfang des Begehrens und versprach, die Küssnachter Mannschaft für Bern der schwyzerischen gleichzustellen. Wenig später versicherten Landammann und Rat, «die Erfüllung Eurer Wünsche ist nahe.» Eine ausserordentliche Landsgemeinde versammelte sich am 18. Februar zu Ibach. Bei der Abstimmung wurde beschlossen, dass Einsiedeln und die Höfe wegen ihrer Treue freigelassen werden sollten, während Küssnacht seine Freiheit als Lohn für sein respektvolles Begehren erhielt. Die Ratifikation des Beschlusses blieb der Maienlandsgemeinde vorbehalten.
Jede Gemeinschaft in Bezug auf Holz und Feld wurde abgelehnt, um Unruhen und Missverständnisse zu vermeiden. Die March jedoch, die sich «unbotmässig und stürmisch» benommen hatte, blieb bis zum 8. März von dieser Gunst ausgeschlossen – ein Zeichen, dass Schwyz noch immer Machtsignale setzen wollte, auch wenn die Herrschaft bereits zerbrach.
Die Spaltung in Altgesinnte und Freigesinnte
Doch die zugestandene Freiheit und Gleichheit wurde von den verschiedenen Bevölkerungsgruppen völlig unterschiedlich interpretiert. Schwyz sah sich genötigt, die Untertanen am 3. März zu beschwören, den Landsgemeindebeschluss nicht falsch zu verstehen. Tage später musste Schwyz am 16. März eingestehen, «dass in Küssnacht falsche Gerüchte ausgestreut und bewusst Unruhen gestiftet werden.»
Was war geschehen? Küssnacht hatte am 4. März seine Ehrenkommission bestellt: Ammann Meyer, Altammann Stutzer, Landschreiber Trutmann und Hauptmann Sidler. Doch Altlandammann Pfyl bereitete ihr in Schwyz einen so herablassenden Empfang, dass sich die Küssnachter empört beschwerten: «... will man die vorigen Verhältnisse nicht vergessen? Sollen wir noch weiter verstiefbrüdert werden?» Der Altlandammann hatte sich offenbar noch nicht an die neuen Verhältnisse gewöhnt und die Küssnachter nicht ehrerbietig genug behandelt. Die Küssnachter liessen sich diese Missachtung nicht mehr gefallen – besonders nicht die Führer der Freigesinnten wie Meyer, Stutzer und Trutmann.
Zwei scharf getrennte Parteien hatten sich gebildet: die «Altgesinnten» und die «Freigesinnten». Die Altgesinnten hielten treu zu Schwyz und zur alten Ordnung. Ihre Anhänger fällten in Greppen den Freiheitsbaum, begrüssten die einmarschierende schwyzerische Truppenmacht am 18. März begeistert und lauschten der Feldpredigt des Feldpaters Paul Styger (1764–1824).[1] Die Freigesinnten hingegen – angeführt von aufgeklärten Männern wie Trutmann – hatten sich der neuen Ordnung verschrieben. Sie lasen die aus Luzern herbeigebrachten revolutionären Schriften mit Engagement, verfolgten das Zeitgeschehen aufmerksam, schworen auf Freiheit und Gleichheit und erwarteten alles Heil von einer neuen politischen Ordnung.
Die Freigesinnten misstrauten den schwyzerischen Kriegsplänen, protestierten gegen die Verlegung schwyzerischer Truppen in ihre Landschaft und zeigten sich bei den befohlenen Schanzarbeiten störrisch und achtlos. Der Kriegsrat in Schwyz, alarmiert durch diese Widerstände, erteilte dem Kriegskommissär Karl Zay die Order, alle ein- und ausgehenden Briefschaften zu überwachen – ein klares Zeichen der Verzweiflung der alten Ordnung angesichts ihrer Auflösung.
Die Kapitulation von Küssnacht (Mai 1798)
Während der Kämpfe zwischen den Schweizer Kantonen und den französischen Truppen im April und Mai 1798 übernahm Trutmann eine zentrale Rolle in seiner Heimatgemeinde Küssnacht. Als die Schwyzer Kriegskommission beschloss, ihre ehemaligen Untertanen nicht zu verteidigen und stattdessen mit General Balthasar Alexis Henri Antoine von Schauenburg zu kapitulieren, blieb Küssnacht ohne schwyzerische Unterstützung.
Priester Paul Styger organisierte daraufhin einen lokalen Widerstand und verteidigte das Dorf zweimal gegen die von Zug angreifenden französischen Truppen (30. April und 1. Mai). Mit verstärkten französischen Angriffen von Luzern her war eine Verteidigung jedoch unmöglich geworden.
Trutmann verhandelte mit den französischen Kommandeuren und erreichte eine Kapitulationsurkunde mit der Zusicherung, dass keine Plünderung stattfinden würde. Allerdings wurde diese Vereinbarung durch Schüsse von altgesinnten Einwohnern gebrochen, woraufhin die Franzosen das Dorf zwei Tage lang plünderten.
Styger betrachtete Trutmanns Vorgehen als Verrat an der Sache der Altgesinnten. Er beschrieb Trutmann scharf als «treulosen, meineidigen Erzschurken» und «religionslosen Schreiber». Der Grund für diese Verurteilung lag darin, dass sich Trutmann der Neuerung und der Helvetischen Verfassung verschrieben hatte, während Styger für die alte Ordnung kämpfte.
Allerdings wird in historischen Darstellungen anerkannt, dass Trutmann mit seiner Kapitulationsstrategie das Dorf vor noch grösserem Schaden bewahren wollte. Da Küssnacht nicht in die schwyzerische Kapitulation vom 4. Mai einbezogen wurde, entging es den gewährten Vorteilen und erlitt durch die ständige französische Besatzung enormen Schaden.
Wahl in die Kantonsräte
Die Gemeinde Küssnacht bestellte Trutmann auf ihrer Urversammlung vom 28. Mai 1798 als einen von fünf Vertretern zur Wahlversammlung des neuen Kantons Waldstätten (Vereinigung von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug).
Bei den Wahlen vom 30. Mai wurde Trutmann als Stellvertreter ins Obergericht vorgeschlagen, unterlag dort jedoch dem Einsiedler Bernhard Eberle. Die Schwyzer Versammlung wählte ihn daraufhin zum Stellvertreter der Verwaltungskammer,[2] eine Position, die von der Vollversammlung bestätigt wurde.
Trutmann bekleidete das Amt des Verwaltungskammer-Stellvertreters bis zu seiner Ernennung zum Distriktsstatthalter von Arth.
Unterstatthalter von Arth
Das Volk war mit der alten Ordnung zum grössten Teil zufrieden und betrachtete die helvetischen Neuerungen mit tiefem Misstrauen. Der Gegensatz zwischen der gewohnten Ordnung und dem neuen System war zu krass, der Übergang zu abrupt. Die Helvetik brach radikal mit der Vergangenheit und beschritt einen völlig neuen, unerprobten Weg. Sie versprach dem einzelnen Bürger zwar einen Strauss persönlicher Freiheitsrechte, entriss ihm aber gleichzeitig die Verwaltung seiner Gemeinde und bevormundete ihn politisch. Die zentralistische Verwaltung vernichtete die kommunale Freiheit, und der abhängige Funktionär trat an die Stelle des politisch verantwortlichen Bürgers.
Ausdruck dieser fundamentalen Wandlung war der streng hierarchisch gegliederte Beamtenapparat der Exekutive. Das Direktorium in Aarau besass die ganze Machtfülle der ausführenden Gewalt. Es sorgte für innere und äussere Sicherheit, verfügte über die bewaffnete Macht, verhandelte mit fremden Mächten, schloss Verträge, besiegelte Gesetze und überwachte deren Vollzug. Das Direktorium bestellte willkürlich die Kantonsstatthalter, die für die Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse und der Verfassung verantwortlich waren. Diese Kantonsstatthalter waren der verlängerte Arm der Direktoren in den Kantonen, konnten ohne Angabe von Gründen abgesetzt werden und waren restlos vom Direktorium abhängig, das sie als gefügige Werkzeuge brauchte.
Die Kantonsstatthalter liessen sich in den Distrikten durch Unterstatthalter vertreten, die sie nach freiem Ermessen ernennen und absetzen konnten. Diese Unterstatthalter hatten die Weisungen ihrer Vorgesetzten auszuführen und diese an die Agenten weiterzugeben, die von ihnen bestimmt wurden und die Gemeinden unmittelbar beherrschten. Auf diese Weise beherrschte das Direktorium durch seine Beamten das ganze Volk, während die Gemeinde vollständig entrechtet war. Die Helvetik pflanzte somit auf ihre freiheitliche Verfassung ein streng autoritäres Verwaltungssystem.
Die Einheit und Gleichförmigkeit dieses neuen Systems sollte auch durch die vorgeschriebene Amtstracht unterstrichen werden. Seine Agenten hatten um den rechten Arm eine grüne Binde zu tragen. Die Unterstatthalter trugen eine grüne Schärpe um den Leib und einen einfachen runden Hut. Die Kantonsstatthalter schliesslich erschienen in blauem Rock und blauer Hose mit blauem Gilet, einem aufgestutzten, schmal mit Gold brodierten Hut und einer dreifarbigen Schärpe um den Leib.
Der Wechsel des Verwaltungssystems traf die demokratischen Stände der Innerschweiz besonders hart. Die Lands- und Dorfgemeinden hatten während Jahrhunderten ihre Behörden in freier Volkswahl mit Händemehr erkoren. Nun wurden die neuen Beamten durch ihre Vorgesetzten auf dem Berufungswege ernannt, ohne jegliche Mitwirkung des Volkes.
Regierungsstatthalter Alois von Matt (1741–1808)[3] erhielt am 8. Juli 1798 die Distriktseinteilung des Kantons Waldstätten und ernannte sogleich seine Unterstatthalter. Für den Distrikt Arth bestimmte er Franz Josef Ignaz Trutmann. Dies war eine bemerkenswerte Wahl: Trutmann war kein altes verdientes Mitglied der früheren Oligarchie, sondern ehemaliger Landschreiber der Landschaft Küssnacht – ein Mann also, der aus dem unteren Ende der bisherigen Hierarchie aufstieg.
Unmittelbar nach seiner Ernennung machte sich Trutmann an die schwierige Aufgabe, seinen Distrikt zu organisieren und die provisorischen Gemeindebehörden durch Agenten zu ersetzen. Dies erwies sich als ausserordentlich problematisch. Begeisterte «Helvetiker» waren selten und entbehrten meist der notwendigen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen für ein solches Amt. Fähige und im alten Staatsdienst erprobte Männer dagegen versagten dem neuen Staat ihre Hilfe und stellten sich aktiv gegen die neue Behörde. Sie sahen in der Helvetischen Republik nur ein vorübergehendes Übel, eine französische Zwangsherrschaft, die nach kurzer Zeit zusammenbrechen würde.
Trotz dieser Widerstände gelang es Trutmann, innerhalb von acht Tagen seine Agenten zu ernennen. Er hegte zwar bei einigen geringe Hoffnungen auf echte Anhänglichkeit zur helvetischen Verfassung. Er setzte jedoch auf die Furcht vor dem Verlust ihres Reichtums, um sie zur Mitwirkung bei der Erhaltung von Ruhe und Ordnung zu bewegen. Dies war die Hauptaufgabe der neuen Beamten in dieser Übergangszeit.
Trutmann zeigte sich von Anfang an als aufmerksamer Administrator. Er spürte jedem Gerücht nach, deren es in der aufgeregten Bevölkerung Unmengen gab. Seine Vertrauensmänner und Kundschafter hörten überall in den Wirtshäusern, auf den Höfen und an den Märkten vieles, das den Statthalter besorgt machen konnte. Er erlangte schnell Kenntnis davon, wie wenig das Volk der Neuordnung abgewann, mit welchem tiefen Misstrauen es den neuen Beamten begegnete, und wie sehr es die alten, vertrauten Verhältnisse zurückwünschte. Belehrungen und Ermahnungen fruchteten nichts. In Lauerz begann das Volk laut den Rosenkranz zu beten, als der Pfarrer eine Proklamation der Regierung vorlesen wollte.
Die Gerüchte sprachen von einem baldigen Aufstand gegen die Franzosen, von Überfällen auf die Städte, von naher Hilfe durch kaiserliche Truppen und von verschiedenen Wundern. Trutmann berichtete das Gehörte gewissenhaft an Regierungsstatthalter von Matt und mahnte dringend zum Aufsehen. Doch dieser bezichtigte ihn gegenüber Statthalter Vinzenz Rüttimann in Luzern der Ängstlichkeit und des Übereifers. Die Ereignisse um die bevorstehende Leistung des Bürgereids sollten Trutmanns Vorsicht und pessimistische Lagebeurteilung jedoch vollauf rechtfertigen.
Der Bürgereid: Glaubenskrise und politische Konflikt
Die helvetische Konstitution hatte in Artikel 24 einen Bürgereid vorgesehen, dessen Leistung die gesetzgebenden Räte am 12. Juli 1798 verlangten. Das Direktorium beschloss die Vollziehung und erliess zehn Ausführungsbestimmungen. Darin war der Eid in folgender Form formuliert:
Wir schwören dem Vaterland zu dienen und der Sache der Freiheit und Gleichheit als gute und getreue Bürger mit aller Pünktlichkeit und allem Eifer, so wir vermögen, und mit einem gerechten Hasse gegen die Anarchie oder Zügellosigkeit anzuhangen.
Diese Formel war bewusst weltlich gestaltet – weder christlich noch unchristlich, sondern rein säkular. Sie sollte Protestanten und Katholiken gleichermassen verpflichten, ohne konfessionelle Unterscheidungen zu treffen. Doch genau diese Absicht führte zu einer der schwersten politischen Krisen der frühen Helvetik. Die Eidesformel verschaffte der bestehenden Opposition gegen das neue Regime ein zündendes Argument: die Bedrohung der Religion.
Ein religiöses Volk – und die Schweizer waren in ihrer grossen Mehrheit zutiefst gläubig – musste die Auslassung des Namens Gottes in der Eidesformel als eine Kränkung empfinden. Das Volk war gewöhnt, auf Kreuz und Evangelium zu schwören. Seit Jahrhunderten bildete Gott die Garantie für die Gültigkeit von Eidschwüren. Wer sollte einen Eid garantieren und überwachen, wenn nicht Gott der Allmächtige? Die alten Bündnisse der Eidgenossen waren alle in Gottes Namen geschlossen worden. Die neue Verfassung erwähnte ihn überhaupt nicht. Sie galt daher in den Augen des Volkes als gottlos, und mit ihr der verlangte Eid.
Die Eidesformel wurde bereits im Senat erfolglos gerügt. Reformierte und Katholiken äusserten ihre Bedenken.
Alois von Matt, der Regierungsstatthalter von Waldstätten, machte einen praktischen Vorschlag. Er schlug den Zusatz «mit Vorbehalt der katholischen Religion» vor, um den Eid den Nidwaldnern mundgerecht zu machen. Dieser Versuch, einen Kompromiss zu finden, wurde jedoch abgewiesen. Das Direktorium hielt hartnäckig an der verfassungsmässigen Formel fest, ungeachtet des Volksempfindens.
Die Eidesleistung stiess auf Widerstand. Die Regierungsstatthalter von Aargau, Baden, Bern, Luzern, Linth, Säntis, Wallis und Waldstätten beklagten sich alle über eidverweigernde Gemeinden und Distrikte. Religiöse Bedenken waren der Hauptgrund des Widerstandes.
Doch die Ursachen der Eidverweigerung lagen tiefer. Beruhigungen und Versicherungen in den Proklamationen des Direktoriums und der Statthalter wogen die bisherige Verletzung der kirchlichen Freiheit nicht auf. Die Verfassung hatte die Geistlichen vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Der päpstliche Nuntius war des Landes verwiesen worden. Das Direktorium überwachte die Schul- und Kirchenräte und übte durch die Verwaltungskammern die Kirchenpolizei aus. Die Mischehe, bisher von beiden Konfessionen entschieden abgelehnt, wurde nun gebilligt. Die Geistlichen wurden aller Standesvorrechte beraubt, und die Immunitätsrechte des katholischen Klerus wurden beseitigt.
Die Klöster litten am meisten unter dieser kirchenfeindlichen Politik. Ihr Vermögen wurde sequestriert, die Aufnahme von Novizen verboten, die Verwaltung einem weltlichen Administrator übergeben. Im Grossen Rat wurde sogar die Aufhebung der Klöster beantragt. Das Volk spürte die Kirchenfeindlichkeit der Helvetik sehr viel deutlicher als seine geistlichen und weltlichen Führer, deren natürliche, vernünftige und rein moralisierende Religion sich weit vom dogmatischen Kirchenglauben entfernt hatte.
Der unverbindliche, aufgeklärte Glaube gestattete vielen Geistlichen dennoch, für den Eid zu werben. Die Bischöfe Jean-Baptiste d’Odet von Lausanne und Joseph Anton Blatter von Sitten erlaubten ihren Gläubigen den Eid ohne jede Einschränkung. Die Bischöfe von Konstanz, Basel und Chur hingegen gestatteten ihn nur mit Vorbehalten. Der Nuntius und der Abt Pankraz Vorster von St. Gallen lehnten den Eid rundweg ab.
Die Empfehlung der Geistlichkeit, die Mahnungen des Direktoriums und schliesslich Drohungen mit französischen Truppen führten das Volk letztendlich zum Eidschwur. Dieser wurde aber unter Protest und innerer Ablehnung abgelegt. Die Distrikte Schwyz und Stans im Kanton Waldstätten liessen sich weder durch Proklamationen des Regierungsstatthalters noch durch die Aufrufe des Direktoriums, nicht einmal durch General Schauenburgs Befehle noch durch Johann Heinrich Pestalozzis Aufruf An mein Vaterland für den Eid gewinnen.
Ein zweiter Grund spielte bei der Eidverweigerung mit: die ausländische Politik. Österreichische Abgesandte durchstreiften seit Beginn der Helvetik das Land, schürten den vorhandenen Missmut gegen die neue Ordnung und versprachen Hilfe im Falle eines Aufstandes. Die Unruhen in Schwyz und Stans vom 18. August 1798 stützten sich auf diese österreichischen Versprechungen.
Schwyz versammelte eine Landsgemeinde. Altlandammann Josef Meinrad Schuler (1749–1813)[4] gelang es, das Volk zu überreden und zu einer Gesandtschaft nach Aarau zu bewegen, um sich über die Kapitulation mit General Schauenburg und die Absichten der Regierung zu erkundigen. Kommissar Georg Ludwig Reding, Dekan Konrad Tanner und die Kapuziner wandten sich energisch für die Eidesleistung und den Erhalt von Ruhe und Ordnung ein. Schwyz misstraute zudem der österreichischen Hilfe und lenkte schliesslich ein. Die verlangten Geiseln begaben sich freiwillig nach Luzern.
Nidwalden versammelte ebenfalls die Landsgemeinde und ordnete Gesandte nach Aarau ab. Es verweigerte aber entschieden die Auslieferung der Geistlichen Lussi, Kaiser und Käslin nach Luzern und beschloss den Krieg.
Trutmanns strategische Vorbereitung und Durchführung
Trutmann hatte die schwierige Aufgabe, die Durchführung des Eidschwurs in seinem Distrikt Arth zu organisieren, der direkt an die rebellischen Distrikte Schwyz und Stans grenzte. Die Volksstimmung war schlecht. Das Volk äusserte sich offen, lieber dem Teufel als der Nation zu schwören. Es gab Drohungen gegen den Statthalter persönlich – das Volk wollte Trutmann totschlagen und wünschte ihn dem Teufel.
Der erfahrene Statthalter befürchtete statt der Eidesleistung einen gewalttätigen Tumult. Er musste deshalb einen Weg finden, die Situation zu befrieden, ohne das Volk unnötig zu provozieren. Seine Strategie war aufgeklärt und pragmatisch zugleich.
Er entwarf zunächst einen umfassenden Unterricht für seine Agenten, worin er sie über den Eid und die Verfassung belehrte. Der Gedanke war, dass die Agenten als Vermittler ihrerseits das Volk beruhigen, aufklären und belehren könnten. Mit aufgeklärten Argumenten versehen, sollten sie den Bauern erklären, dass der Eid nicht gegen die Religion gerichtet war, sondern man nur für das Vaterland schwöre.
Trutmann hoffte vor allem, die Geistlichen als Verbündete zu gewinnen, denn er kannte genau ihren Einfluss auf das Volk. Ein Rundschreiben des Regierungsstatthalters an alle Pfarrer sollte ihn dabei unterstützen. Die Geistlichen versagten jedoch ihre Mithilfe.
Pfarrer Aufdermaur von Steinerberg und Pfarrer Zeberg von Lauerz waren entschiedene Eidgegner. Beide hatten schon an der Schwyzer Landsgemeinde vom 5. April gegen die helvetische Verfassung gesprochen. Ihre Worte waren scharf und unmissverständlich:
Die neue Konstitution kommt aus Paris, sie ist das Werk von Ungläubigen und Jakobinern, die dem Christentum längst entsagt, die Altäre zerstört, die Kirchen geschlossen und den Götzendienst der Vernunft eingeführt haben.
Pfarrer Zeberg berief sogar eine Pfarrkonferenz nach Steinerberg ins Haus seines Freundes Aufdermaur ein, wo besonders Kaplan Thomas Fassbind (1755–1824)[5] von Seewen mit Leidenschaft gegen den Eid sprach. Die versammelten Geistlichen erklärten sich zwar schliesslich zum Eid bereit – allerdings nur unter der Bedingung, dass sie ihn vor Dekan Tanner im Muotatal oder Kommissar Reding in Schwyz ablegen könnten.
Die Küssnachter Geistlichkeit leistete offenen passiven Widerstand. Der Pfarrer, den Trutmann als «einen orthodoxen Ablass- und Bruderschaftskrämer mit einem sehr delikaten Gewissen, aber gutmütig» charakterisierte, weigerte sich rundweg, von der Kanzel für den Eid zu werben. Er wollte nur privatim, im Beichtstuhl sozusagen, dazu raten, wenn er gefragt würde.
Die Kapläne Trutmann und Seeholzer waren, wie Trutmann notierte, «von gleichem Teig». Kaplan Räber von Merlischachen war «nur von schlimmerem Herzen, von grösserem Eigendünkel und Starrsinn». Ein einziger Geistlicher, Kaplan Sidler, war ein Konstitutionsfreund, aber ohne Anhang – also machtlos.
Kaplan Bürgi in Arth liess sich vom Agenten zwar ins Verzeichnis der Eidleistenden eintragen, leistete den Eid aber faktisch nicht. Der Arther Pfarrer Tanner empfahl die Eidesleistung einzig auf Anraten seines Bruders, Dekan im Muotatal. Er selber war kein echter Freund der neuen Ordnung. Trutmann hatte von dieser Seite keine Hilfe zu erwarten.
Der Statthalter wandte sich daher auch ans Distriktsgericht und bat es, den alten antikonstitutionellen Gebräuchen zu entsagen, die Nationalkokarde zu tragen, an den öffentlichen Gebäuden Nationalfahnen herauszuhängen und den Eid gegen alle boshaften und falschen Auslegungen in Schutz zu nehmen.
Am 2. September leitete Trutmann die Eidesfeier in Arth selbst. Hier hatte er einen Misserfolg befürchtet, denn er hatte erfahren, dass Arth mit Schwyz gemeinsame Sache machen wollte. Doch die ganze Gemeinde Arth leistete widerstandslos den verlangten Eid.
Trutmann bat den Regierungsstatthalter von Matt, diese Treue und Anhänglichkeit unverzüglich dem Direktorium anzuzeigen, um das drohende Unheil einer französischen Besetzung abzuwenden. Der Appell blieb ungehört.
General Schauenburg hatte am 9. September 1798 unter grossen Verlusten den Ort Stansstad erobert. Das Dorf wurde geplündert, niedergebrannt und die Zivilbevölkerung grausam behandelt. Insgesamt starben 386 Menschen, während 712 Gebäude in Flammen aufgingen. Das helvetische Direktorium handelte schnell: Es entsandte Regierungskommissare, um die Notlage zu lindern und die Wiederherstellung zu organisieren.
Die Hilfe einiger Schwyzer am Nidwaldner Verzweiflungskampf vom 9. September 1798 bewog General Schauenburg, den ganzen Kanton Waldstätten mit französischen Truppen zu überziehen und die Bevölkerung zu entwaffnen.
Regierungsstatthalter von Matt von Luzern schlug Trutmann dem Vollziehungsdirektorium vor. Das Direktorium stimmte zu und ernannte ihn zum Kommissar mit Vollmacht über die militärischen Truppen in Stans. Trutmann kam am 4. Oktober 1798 am Ort an und übernahm die Aufgaben zunächst gemeinsam mit Karl Mayr von Baldegg, wurde aber nach wenigen Wochen alleiniger Kommissar für den Distrikt Stans. Neben seinen administrativen Pflichten wirkte er im Armenkomitee mit Pfarrer Businger und Johann Heinrich Pestalozzi mit und betreute das Stanser Waisenhaus. Während seiner 28-wöchigen Amtszeit verblieb er zugleich als Distriktsrat von Arth.
Eine der ersten zentralen Aufgaben bestand in der genauen Erfassung aller entstandenen Schäden. Die Arbeiten verzögerten sich erheblich, da viele Bewohner ums Leben gekommen waren, geflohen oder traumatisiert waren. Minister Albrecht Rengger erstellte auf Grundlage von Trutmanns Recherchen einen umfassenden Bericht vom 25. November 1798.
Das Schadensverzeichnis dokumentierte ein verheerendes Bild: 340 Wohnhäuser, 228 Scheunen und 144 weitere Gebäude waren zerstört worden, darunter eine Kirche, acht Kapellen, vier Mühlen, drei Sägereien und eine Papiermühle. Der Gesamtschaden belief sich auf rund 1.998.142 Franken. Der Verlust an Vieh, Futtervorräten und Hausgegenständen konnte nie exakt erfasst werden.
Besonders bemerkenswert war die soziale Struktur der Betroffenen: Von 350 Brandgeschädigten besassen nur 57 genügend Vermögen, um ihre Gebäude in Eigenregie wiederzuerbauen. 96 weitere benötigten teilweise Unterstützung, während 203 völlig mittellos waren. Hinzu kamen 111 alte oder invalide Personen, 169 Waisen und 237 Kinder bedürftiger Eltern. Ein weiteres, von den offiziellen Berichten verschwiegenes Problem betraf die vielen Frauen und Mädchen, die von französischen Soldaten vergewaltigt worden waren und an venerischen Krankheiten litten.[6] Trutmann plädierte nachdrücklich für kompetente Ärzte zur Eindämmung der Seuche. Der Berner Chirurg Friedrich Kasthofer kam diesem Anliegen nach und betreute die Patienten bis Januar 1799.
Minister Rengger und die Kommissare verfolgten keinen Ansatz kurzfristiger Linderung, sondern strebten nach dauerhafter Besserung der Verhältnisse. Sie erkannten in der einseitigen Viehzucht strukturelle Probleme und versuchten, durch Arbeitsbeschaffung gegenzusteuern. Ein ambitioniertes Projekt war die Förderung des vernachlässigten Ackerbaus: Eine Gemeindewiese wurde gepflügt und gesät, doch stiess dieser Versuch in der Bevölkerung auf Widerstand.
Der Wiederaufbau unter Trutmanns Leitung
Am 30. November 1798 ernannte das Direktorium Trutmann zum alleinigen Regierungskommissar und vertraute ihm sämtliche Wiederaufbaumassnahmen an. Professor Augustin Schmid von Luzern wurde als Baufachmann zugezogen. Schmid verbrachte 15 Wochen im Distrikt, bereiste die Brandstätten und prüfte die verfügbaren Baumaterialien. Er erkannte schnell ein zentrales Problem: Die Waldbestände Nidwaldens reichten nicht aus, um den enormen Holzbedarf zu decken.
Schmid führte deshalb den Steinbau ein, der in Nidwalden bislang unbekannt war. Diese Bauweise sollte nicht nur die Brandgefahr senken, sondern vor allem wertvolles Holz sparen. Er entwarf verschiedene Bebauungspläne mit breiten Gassen und aufgelockerten Häusern. Besonders bemerkenswert war sein Vorschlag, das Dorf Buochs zu versetzen, da es häufig Überschwemmungen der Engelberger Aa ausgesetzt war. Die neue Siedlung sollte am Fuss des Buochserhorns entstehen.
Der Widerstand der Bevölkerung gegen die neue Bauart war erheblich. Trutmann reaktivierte mit strategischem Geschick Musterscheunen, um die Bevölkerung zu überzeugen. Er gewährte Vorschüsse und Beiträge nur denjenigen Bauern, die sich an Schmids Vorgaben hielten. Der psychologische und materielle Druck zeigte Wirkung: Der Steinbau bürgerte sich allmählich ein und wurde schliesslich akzeptiert und geschätzt.
Parallel zum Wiederaufbau übernahm Trutmann auch die Verwaltung der Brandsteuer, einer landesweiten freiwilligen Sammlung, die das Direktorium am 28. September 1798 ausgeschrieben hatte. Die Ergebnisse waren bescheiden: Am 4. Januar 1799 betrug der Ertrag etwa 60.000 Franken, am 24. Juni 87.600 Franken und schliesslich knapp 89.500 Franken. Bei einem Gesamtschaden von nahezu zwei Millionen Franken deckte die Kollekte somit weniger als fünf Prozent. Viele Wohltäter spendeten direkt an Hilfsgesellschaften statt an den Staat, da sie der Regierung misstrauten. Diese privaten Hilfsleistungen entgingen der staatlichen Kontrolle und den Berechnungen.
Der Holzschlag bereitete Trutmann erhebliche Schwierigkeiten. Obwohl die helvetischen Räte am 4. Dezember 1798 beschlossen hatten, Bauholz aus Nationalwäldern unentgeltlich bereitzustellen, stellten sich Transportprobleme und ungünstige Waldlagen als Hindernisse heraus. Oberförster Franz Gruber hatte festgestellt, dass nur ein Drittel des benötigten Holzes in Nidwalden selbst geschlagen werden konnte.
Trutmann orientierte sich deshalb an den Gemeindewäldern. Im Winter 1798 bestimmte er etwa 7000 Stämme für 172 Scheunen. Die Verteilung verlief reibungslos, solange die Gemeinden aus ihren eigenen Waldbeständen profitierten. Problematisch wurde es bei Unterstützungen anderer Gemeinden: Buochs verweigerte zunächst 500 Stämme für Brandgeschädigte in Stans. Ebenso widersetzte sich die Gemeindekammer Stans im Januar 1800 der Bereitstellung von Bauholz für ihre eigenen brandgeschädigten Mitbürger. Die Gemeinden an der Aa führten zudem technische Gründe an und behaupteten, das Flössen beschädige ihre Wehren und Dämme, was sich als vorgeschoben erwies.
Trutmann entwickelte ein ausgefeiltes Finanzierungssystem mit gestaffelten Vorschüssen. Das Direktorium bewilligte ihm 24.000 Franken zur Vergabe von Bauvorschüssen an mittellose Bauern, wobei jeder Höchstbetrag 2000 Franken nicht überschreiten sollte. Es wurden 63 Familien unterstützt. Die Ergebnisse waren beachtlich: Zwischen Januar und Juli 1799 entstanden 99 Scheunen und 21 Wohnhäuser. In seinem Schlussbericht vom 30. April 1800 vermerkte Trutmann, dass alle diese Gebäude unter seiner direkten oder indirekten Leitung entstanden waren.
Am 16. Januar 1799 legte Trutmann einen Verteilungsplan vor. Er schilderte die dramatische Vermögensverschiebung: Der Arme wurde zum Bettler, der Mittelstand zum Armen, und an seine Stelle trat der Habgierige. Trutmann verteilte deshalb zunächst über 16.000 Franken als Bauvorschüsse gegen Sicherstellung durch gute Gülten an 63 Familien.
Sein Verteilungsplan basierte auf zwei Kriterien: dem Willen der Spender und dem Schadenverzeichnis. Die Munizipalitäten sollten die Gelder an ihre Mitbürger verteilen, wobei die Regierung Bauvorschüsse und Steueranteile verrechnen würde. Menschen, die sich im September 1798 oder in späteren Unruhen schuldig gemacht hatten, sollten ausgeschlossen werden.
Minister Rengger genehmigte den Plan und betonte, dass die Steuerausteilung als Armenunterstützung, nicht als Entschädigung zu verstehen sei. Trutmann schuf daraufhin einen differenzierten Verteilungsschlüssel: Die Ärmsten erhielten vier Prozent des erlittenen Schadens erstattet, der Mittelstand zwei bis drei Prozent und die Wohlhabenden nur ein Prozent.
Die Zentralmunizipalität protestierte gegen diese progressive Verteilungsart. Sie argumentierte, ein Beschluss vom 22. September 1798 schreibe eine gleichmässige Vergütung vor. Zudem hätten die Reichen die Hauptlast der französischen Einquartierungen getragen und dabei bedeutenden Schaden erlitten. Trutmann behielt die Gelder kurzerhand zurück und wartete auf Renggers Entscheidung, der wie das Direktorium seinen Plan unterstützte. Letztendlich wurden über 46.000 Franken verteilt.
Ein weiteres Hindernis war der Mangel an fähigen Handwerkern. Trutmann schlug vor, Zimmerleute und andere Handwerker vom Militärdienst zu befreien und zum Wiederaufbau einzusetzen, doch Minister Rengger lehnte diesen Vorschlag aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Die Lohnforderungen der Zimmerleute belasteten Trutmanns Budget erheblich. Er erkannte früh, dass private Bauherren wirtschaftlicher vorgehen konnten, da Verwandte und Freunde unentgeltlich halfen, während der Staat jeden Handgriff teuer bezahlen musste. Diese Erkenntnis führte zu seiner Strategie, die Privatinitiative zu fördern und den Staat graduell aus dem Baugeschäft zurückzuziehen.
Trutmanns Aufgaben als Regierungskommissar erweiterten sich über die materiellen Aspekte des Wiederaufbaus hinaus auch auf soziale und pädagogische Projekte. Seine Rolle bei der Gründung und Verwaltung des Stanser Waisenhauses sowie bei der Verteilung der Brandkollekte zeigte sowohl sein reformerisches Engagement als auch die grundsätzlichen Spannungen zwischen helvetischen Idealen und lokaler Realität in Nidwalden.
Die helvetische Verfassung postulierte, dass «Aufklärung dem Wohlstand vorzuziehen» sei – ein Leitsatz, der auf der Überzeugung basierte, dass Glück und Sittlichkeit eines Volkes ausschliesslich von seinem Bildungsstand abhingen. Minister Rengger integrierte diese Reformideen in seinen Hilfsplan für Stans und forderte die Errichtung von Armen- und Erziehungshäusern. Er argumentierte, dass der Widerstand grosser Volkskreise gegen die neue Ordnung aus mangelnder Aufklärung entsprang und dass besserer Unterricht die Nidwaldner für die helvetische Sache gewinnen könne. Trutmann teilte diese Sicht. Diese ideologische Übereinstimmung zwischen Minister und Kommissar bildete eine stabile Grundlage für ihre Zusammenarbeit.
Rengger beauftragte die Kommissare, Vorschläge für Arbeits- und Erziehungshäuser zu erarbeiten, in denen verwaiste Kinder, Arbeitslose und Arme aufgenommen werden sollten. Trutmann und sein Kollege Mayr empfahlen ein ungenutztes Nebengebäude des Frauenklosters. Professor Augustin Schmid erstellte die Pläne, und das Projekt sah vor, etwa 80 Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren aufzunehmen sowie Arbeitsstuben einzurichten. Die Suche nach einem geeigneten Verwalter gestaltete sich schwierig. Lange Zeit konnte weder im Distrikt Stans noch im gesamten Kanton Waldstätten ein qualifizierter Kandidat gefunden werden.
Pfarrer Businger, pragmatischer als Trutmann, schlug am 14. November 1798 Johann Heinrich Pestalozzi als Waisenvater vor. Minister Philipp Albert Stapfer unterstützte diesen Vorschlag, woraufhin das Direktorium am 18. November die Errichtung beschloss und am 30. November mit 24 detaillierten Artikeln die Organisation festlegte. Die Oberaufsicht wurde Trutmann, Josef Mariä Businger (1764–1836)[7] und Pestalozzi gemeinsam übertragen, die das Armenkomitee bildeten.
Trutmanns Wirken als Kommissar stand exemplarisch für die Reformbemühungen der Helvetischen Republik und zeigt die praktischen Herausforderungen einer zentralisierten staatlichen Verwaltung bei der Bewältigung einer Katastrophe, die lokale Traditionen, wirtschaftliche Eigeninteressen und soziale Probleme zusammenbrachte.
Im Mai 1799 wurde Heinrich Zschokke zum neuen Regierungskommissar ernannt. Trutmann hatte Stans bereits verlassen und war Mitte April nach Küssnacht zurückgekehrt. Zschokke nutzte den französischen Rückzug, um das Waisenhaus aufzuheben und Truppen dort einzuquartieren. Das Waisenhaus wurde zwar bis Oktober 1802 weiterbetrieben, aber unter schlechten Bedingungen.
Der Hirtenhemlikrieg (1799)
Nachdem die blutige Niederschlagung der Nidwaldner Aufstände (siehe Schreckenstage von Nidwalden) vom 9. September 1798 vorüber war, herrschte in der Region Waldstätten keine echte Befriedung, sondern eher eine angespannte Ruhe. Die tieferen Ursachen der Unzufriedenheit – die Furcht der Bevölkerung um ihre religiöse Ordnung und die österreichische Agitation – blieben ungelöst. Hinzu kam die immense Belastung durch die französische Besatzung, die mit ständigen Requisitionen, Fouragen und Einquartierungen die ohnehin gespannte Lage verschärfte. Die französischen Soldaten forderten gewalttätig Verpflegung ein, beschädigten Feldfrüchte und misshandelten die Bevölkerung. Besonders die Dörfer Goldau und Steinerberg im Distrikt Arth litten unter massiven Heulieferungsverpflichtungen, die zum Verkauf von Vieh und zur Steigerung der Armut führten.
Unterstatthalter Franz Josef Ignaz Trutmann erkannte diese kritische Stimmungslage früh, reagierte mit einer harten Hand und verfolgte Unruhestifter systematisch.
Ein besonderes Augenmerk richtete Trutmann auf die Geistlichkeit seines Distrikts. Er erkannte ihren grossen Einfluss auf das Volk und versuchte wiederholt, sie für die Helvetische Verfassung zu gewinnen – ohne Erfolg. Die Pfarrer verweigerten die Verlesung des Volksblatts von der Kanzel und antworteten nur verspätet oder gar nicht auf Stapfers Umfrage von 1799. Trutmann nutzte drastische Charakterisierungen: Pfarrer Sidler war ihm ein «orthodoxer Rosenkranzkrämer». Kapuziner wurden überwacht, und als Pater Hugo Keller Briefe schrieb, die zu Widerstand gegen die Aushebung aufforderten, wurden er und Bruder Job Lustenberger vor ein Kriegsgericht gestellt. Pater Hugo Keller erhielt zehn Jahre Gefängnis.
1799 brach der Zweite Koalitionskrieg aus, und die französischen Armeen erlitten Rückschläge. Die österreichischen und russischen Truppen rückten vor. Dies belebte die Hoffnungen der Gegner der Revolution auf eine Wende. Die helvetische Regierung reagierte mit Ausnahmeverordnungen: Fluchtbegünstigung wurde mit einjähriger Haft bestraft, Rat zur Flucht mit zehn Jahren Zuchthaus. Militärdienstverweigerung und Aufruhr wurden mit dem Tode geahndet. Diese drakonischen Massnahmen verstärkten die Volkserregung.
Mit dem Vormarsch der österreichischen Truppen ab Anfang April 1799 verschärfte sich die Situation dramatisch. Der Hauptangriff kam Mitte Mai, und die Entscheidungsschlacht bei Zürich am 4. und 5. Juni vertrieb die Franzosen endgültig aus der Stadt. Am 5. Juni mussten die Helveter Schwyz räumen und Uri folgte. Der Kanton Waldstätten wurde zum Kriegsschauplatz: Österreicher kontrollierten Uri, Schwyz und Einsiedeln, während die Franzosen in Unterwalden und Zug lagen – und die Front verlief direkt durch den Distrikt Arth. Die Österreicher hielten Steinerberg und Lauerz, die Franzosen besetzten Küssnacht, Arth und Goldau. Ein französischer Gegenangriff anfangs Juli scheiterte, und die Fronten versteiften sich bis August, als die Franzosen nach sorgfältiger Planung den Gegner zurückdrängten und den ganzen Kanton zurückerobert hatten.
Diese chaotische Situation bewirkte einen sofortigen Kollaps der helvetischen Verwaltungsstrukturen. Die Regierung verliess Ende Mai Luzern und flüchtete nach Bern. Regierungsstatthalter von Matt folgte ihr, um «Gefahren und Sicherheit mit Ihnen zu teilen». Doch schon bald, Familienangelegenheiten vorschützend, begab er sich nach Neuenburg. Kommissar Zschokke beklagte sich beim Direktorium: «Die Flucht der Beamten zur unnötigen Zeit verursacht grossen Schaden.» Von Matt kehrte zwar später zurück, ebenso wie ein anderer Statthalter, Peter Ignaz von Flüe, und der Obereinnehmer Nikodem von Flüe, doch erst im Juli. Nur Trutmann harrte auf seinem Posten aus, darauf bedacht, seinem schwer geprüften Volk beizustehen.
Die zentrale Krise entstand durch die Aushebung von Truppen für die französische Armee. Der Allianzvertrag verpflichtete die Helvetische Republik zur Stellung von 18.000 Mann Hilfstruppen. Der Versuch, diese zu rekrutieren, stiess auf massiven Widerstand. Nach fünf Monaten standen nur 5000 Mann unter Waffen. Am 1. April 1799 ordnete die Regierung eine gewaltsame Aushebung an. Die Gemeinden sollten von hundert Aktivbürgern vier Mann stellen. Diese Massnahme rief den Aufstand hervor.
In mehreren Regionen der Schweiz kam es zu Unruhen. Der Aufstand entzündete sich in Arth. Am 23. April rieten Bauern aus Schwyz den Arthern zum Aufstand. Geheime Versammlungen fanden statt – zunächst auf dem Sattel (26. April), dann in Steinen. Diese letzte Versammlung drohte Arth mit «Mord und Brand», wenn es nicht gemeinsame Sache mache und die Franzosen nicht überfalle.
Am 28. April überfiel das versammelte Volk die überraschten französischen Soldaten. Sechs Franzosen fielen im kurzen Widerstand, die übrigen wurden entwaffnet und gefangen. Arther Scharfschützen bezogen Posten bei Sankt Adrian und den Brennstauden. Schanzen wurden ausgehoben, Verhaue errichtet, Bäume gefällt. Der kriegerische Elan war jedoch schnell erschöpft. Es mangelte an Pulver und Munition, und der Schwyzer Kriegsrat sendete weder Rat noch Unterstützung.
In Küssnacht blieb trotz Geheimabsprachen die Ruhe gewahrt – hauptsächlich aufgrund von Trutmanns resoluten Handelns. Der Unterstatthalter setzte sich mit 25 Franzosen und wenigen Patrioten an die Spitze der Ordnungsmacht und patrouilliert ständig durch das Dorf. Lokale Geistliche und gemässigte Stimmen rieten von Gewalttaten ab. Die Anführer wie Distriktsrichter Aegidi Ehrler flohen, als die Truppen von Luzern heranrückten.
General Jean-de-Dieu Soults Truppen rückten ohne Blutvergiessen in die Flecken ein. Trutmann kümmerte sich daraufhin um die Gefangenen und setzte sich für ihre rasche Freilassung ein. Mitte Juni kehrten alle Küssnachter und Immenseer zurück.
Trutmann protestierte vergeblich bei der Verwaltungskammer gegen das Vorgehen und Wirken der Franzosen, die sich rücksichtslos aus den Ortschaften bedienten, indem sie stahlen, plünderten und erpressten. Er prognostizierte: «Es brauche wenig und das Volk erhebe sich mit dem Mut der Verzweiflung gegen seine Unterdrücker.»
Die Anforderungen wurden rücksichtslos. General Claude-Jacques Lecourbe, der bei Trutmann logierte, forderte am 13. Juni 400 Mann zum Schanzen an – trotz dringender Feldarbeiten. Am 22. Juni folgte ein weiteres Aufgebot von 100 Mann.
Trutmann widersetzte sich erfolgreich der angeordneten Entwaffnung zuverlässiger Patrioten und beantragte die Neubestellung des Distriktsgerichts, da viele Richter als Mitwisser der Verschwörung ihre Anzeigepflicht verletzt hatten. Seine grösste Hoffnung – die Ernennung Küssnachts zum Distriktshauptort – wurde ihm jedoch verweigert.
Die Monate Juni, Juli und August 1799 stellten Trutmanns tiefste Krise dar. Seine Proteste verhallten erfolglos, seine Beamten leisteten passiven Widerstand, das Volk murrte. Die «Freiheitsbringer» waren zu Bedrückern geworden und entbehrten aller «Subordination und Disziplin».
Parallel zur französischen Plünderung betrieb die helvetische Regierung ihren eigenen «Beutezug» mit Strafsteuern, Zwangsanleihen und Kriegssteuern. Trutmann bat um Aufschub und riet den Gemeinden, sich zu einer Zentralmunizipalität zusammenzuschliessen, um die «absolute Unmöglichkeit eines Steuerbezuges» darzulegen. Der Aufschub wurde gewährt.
Kommissar Zschokke hatte bereits am 28. Juni eine Auflösung des Kantons Waldstätten vorgeschlagen. Trutmann unterstützte diesen Plan enthusiastisch und schlug die Aufteilung seines eigenen Distrikts vor: Arth und Goldau zu Zug, Küssnacht und Immensee zu Luzern. Die Regierung könne damit einen Statthalter und ein Gericht einsparen.
Im Herbst 1799 erzielte er bei der Senatorenwahl des Kantons Waldstätten die zweithöchste Stimmenzahl und wurde wiederholt für alle drei Verwalterstellen vorgeschlagen. Der Revolutionär Trutmann war zwar ernüchtert, doch nicht zerbrochen. Seine Kritik an der Helvetischen Verfassung war erwacht, doch dies führte nicht zur blossen Negation, sondern zur Reifung. Aus dieser Krise ging ein neuer Trutmann hervor. Er «reifte in diesen schweren Tagen und Wochen zum selbständigen, gemässigten Politiker» und löste sich von den Schlagworten. Er versuchte «in seinem kleinen Kreis den Ausgleich zwischen den neuen, erhabenen Gedanken der Revolution und den bewährten Formen der alten Staatsführung». Er erkannte «Stärke und Schwäche der ehemaligen und jetzigen Ordnung, verglich sorgfältig und verwertete seine Erfahrungen aus dem früheren und gegenwärtigen Staatsdienst». Diese Fähigkeit, zwischen den «abstrakten Gedanken der Theoretiker und den praktischen Bedürfnissen des Alltags» zu vermitteln, gepaart mit «Tatkraft, Umsicht und Reife, gepaart mit gesundem Menschenverstand», gewannen ihm das Vertrauen von Volk und Regierung.
Der «Hirtenhemlikrieg» war einer der weniger bekannten Aufstände gegen die Helvetische Republik, doch Trutmanns entschlossenes und human geleitetes Handeln bewies, dass Ordnung auch ohne massives Blutvergiessen aufrechterhalten werden konnte. Nach dem Scheitern dieser Revolte zog sich Trutmann ins Exil nach Luzern zurück.
Ernennung zum Regierungsstatthalter
Der Vollziehungsausschuss, der das Direktorium nach dem Staatsstreich vom 7. Januar 1800 ersetzt hatte, verfolgte eine Versöhnungspolitik gegenüber den Bergkantonen. Als Bestandteil dieser Strategie entliess er am 1. Februar 1800 den bisherigen Regierungsstatthalter Alois von Matt ohne Begründung. Von Matt hatte sich bei den Distrikten Schwyz und Altdorf verhasst gemacht und war mit dem Kommissar Kaiser während des Hirthemlikrieges in Konflikt geraten. Der Vollziehungsausschuss hoffte, durch von Matts Abberufung auch den Kanton Waldstätten für die Helvetik zu gewinnen.
Im Februar 1800 wurde Trutmann zum Regierungsstatthalter von Waldstätten ernannt – eine Position, in der er seine gereiften Fähigkeiten zum Wohle des Kantons einsetzen konnte. Die Krise hatte ihn zu jenem pragmatischen Vermittler umgeformt, den der Kanton in dieser Zeit brauchte.
Der Regierungsstatthalter war der oberste Kantonsbeamte und Vertreter der Zentralgewalt. Er überwachte die Verwaltungskammer und das Kantonsgericht, ernannte Unterstatthalter und Agenten, verfügte über die bewaffnete Macht, leitete Wähler- und Bürgerfeste und durfte den Sitzungen kantonaler Institutionen beiwohnen. Die Verwaltungskammer bot der Aktivbürgerschaft einen Rest von Selbstverwaltung in Finanz-, Handels-, Verkehrs- und Schulangelegenheiten, blieb aber von der Zentralgewalt abhängig. Das Kantonsgericht war erste Instanz für schwere Kriminalfälle und endgültig zuständig für leichtere Strafsachen. Parteikämpfe lähmten jedoch das Parlament, die Finanzen waren zerrüttet, und die leere Staatskasse verhinderte die Besoldung aller Beamten.
Verfassungskämpfe und politische Überzeugungen
Trutmanns Kritik an der Verfassung von 1798 war fundamental. Am 22. Oktober 1799 forderte er ein «planmässiges Arbeiten» ohne Parteigeist und beklagte das «Flickwerk», das aus der Annahme einzelner Gesetze ohne Gesamtprüfung entstünde. Die Räte verloren das Vertrauen des Volkes durch ihre Unfähigkeit. Das Neue helvetische Tageblatt[8] von Paul Usteri und Hans Konrad Escher (1767–1823), das die Parlamentsdebatten dokumentierte, untergrub zusätzlich die Autorität der Vertreter.
Die Verfassung selbst wies erhebliche Mängel auf: Die strenge Trennung zwischen Grossem Rat und Senat behinderte den gegenseitigen Verkehr. Der Grosse Rat besass Vorschlagsrecht, der Senat konnte nur annehmen oder verwerfen. Die Folge waren endlose Pendelbewegungen bei Verwerfungen. Das Hauptproblem lag jedoch nicht in der Verfassung selbst, sondern in den Räten. Sie setzten sich zu Dreivierteln aus Neulingen ohne Geschäftskenntnisse zusammen – «Menschen ohne Kultur und Bildung», Bauern, die unmittelbar vom Pflug ans Staatsruder übergingen. Die bewährten Staatsmänner waren ausgeschlossen worden.
Nach dem Staatsstreich vom 7. Januar 1800 richtete Trutmann seine Kritik gegen die Räte statt gegen das Direktorium. «Die jetzige Regierung steht bei allen Rechtschaffenen in grosser Achtung», schrieb er.
Trutmann identifizierte sich vollständig mit der unitarischen Position. Er verlangte als Grundlage einer neuen Verfassung Einheit, Unteilbarkeit und Unabhängigkeit, Freiheit und Gleichheit sowie das repräsentative System. Entscheidend war für ihn die Frage: «Lässt sich nichts von der alten Verfassung oder etwas derselben ähnliches finden, welches mit dieser Grundlage vereinbar ist?» Er lehnte alle «Musterkonstitutionen» ab. Die Verfassung müsse sich «dem Volk wie es jetzt ist anpassen, und nicht nach dem Ideal, wie es sein sollte» modelliert werden.
Freunde und Feinde der Revolution erhoben einstimmig die Forderung nach Unabhängigkeit und Neutralität. Die Abhängigkeit von Frankreich schien die Wurzel allen Elendes. Trutmann warnte besonders vor Bonaparte. Er erkannte, wie der Erste Konsul die Parteizwiste für seine Ziele nutzte und schürte. Er geisselte die «doppelzüngige, falsche Politik» und warnte den Vollziehungsrat vor Napoleons Ränkespiel.
Der Vollziehungsrat kündigte am 19. Mai 1801 einen neuen Verfassungsentwurf an, die Verfassung von Malmaison. Sie versuchte, Einheitsstaat und Staatenbund miteinander zu verbinden – ein Kompromiss, den Trutmann ablehnte. Die Kantone sollten erweiterte Befugnisse erhalten, was seiner Ansicht nach unweigerlich zur Wiederherstellung der alten Ungleichheit führen musste.
Trutmann sah in der Kantonalisierung die «Konzession an die Kantone» als Gefahr. Schwyz hatte bereits während der Kriegsjahre versucht, seine Lasten auf andere abzuwälzen. Persönliche Feindschaft spielte mit: Schwyz hatte 1798 Küssnacht zum Ausgangspunkt des Luzerner Überfalls gemacht und danach im Stich gelassen. Seine einzige Hoffnung war, die Wahlen zu Kantonstagsatzungen durch Einwirkung der Autoritäten zu beeinflussen. Doch sein Vertrauen in Wahlen war gering. Er kannte diese «Männer, die die wahren Interessen des Vaterlandes kennen» – sie waren die Widersacher der Helvetik.
Trutmanns Stellung als Statthalter war strukturell problematisch. Er war kein verdienter alter Landammann oder Feldherr. Seine Untergebenen waren durchweg erfahrene Politiker mit Routine – alte Landammänner und Regierungsmitglieder, die sich von ihm keine Befehle geben lassen wollten.
Das zentrale Problem war die Besoldung. Die Helvetische Republik war bankrott. Die Verwaltungskammer Waldstätten errechnete im Juli 1800 einen Besoldungsrückstand von fast 40.000 Franken. Beamte warteten monatelang auf ihr Geld, das ihnen schliesslich in wertlosen Schuldtiteln ausbezahlt wurde.
Die Verwaltungskammer drohte zweimal mit kollektivem Rücktritt (5. Mai 1800 und 30. März 1801). Das Kantonsgericht setzte als Protest einen ganzen Monat lang seine Sitzungen aus (Mai/Juni 1801). Trutmann gelang es nur durch wiederholt erneuerte Bitten und Versprechungen, diese Beamten in ihren Ämtern zu halten.
Die Regierung versuchte, ihren Beamtenapparat zu vermindern und forderte die Statthalter auf, Personal abzubauen. Trutmanns Antwort war aufschlussreich: Die Kriegsunruhen hätten die Geschäfte verzögert und mehr Personal erfordert. Tüchtige und ordnungsgemäss besoldete Schreiber waren nötig, um die Rückstände aufzuarbeiten.
Die Suche nach neuen Beamten gestaltete sich schwierig. Neuernannte Personen erwiesen sich häufig als unfähig und mussten wieder entlassen werden.
Trutmann behandelte fähige Beamte mit grösster Behutsamkeit. Er förderte alle ihre Gesuche um Unterstützung und Erleichterung, begründete jeden Akt mit dem Satz, der Mann sei «unersetzlich». Er wandte sich offen an Minister Rengger zugunsten seiner Angestellten: Es sei allen Beamten «sehr auffallend», dass die obersten Behörden mit Bargeld bezahlt würden, während sie in einem teuren Gebiet mit Schuldtiteln abgespeist würden. Die Ungleichheit bewirke Untätigkeit.
Das Beamtenproblem war nicht auf Waldstätten beschränkt. Die Regierung sah sich zum Ämterzwang genötigt. Ein Gesetz vom 5. Juli 1799 ermächtigte die Vollziehungsgewalt, Beamten die Entlassung zu verweigern oder sie zwangsweise zu ersetzen. Ein anderes Gesetz vom 21. September 1799 erlaubte dagegen, dass in ein Amt gewählte eine Wahl innerhalb von sechs Stunden ablehnen konnten – aber keine Regelung bestand für den Austritt früher gewählter.
Diese Ungerechtigkeit wurde zum Ärgernis, als sich 1800 epidemisch Amtsmüdigkeit verbreitete. Die Betroffenen beharrten darauf, ihre Bürde niederzulegen, während Neugewählte den Antritt verweigern durften. Viele Statthalter verweigerten solche Rücktritte und wurden mit passivem Widerstand quittiert, wodurch Geschäfte stockten.
Trutmann schlug vor, dass der Staat Bürger zur Annahme eines Amtes für eine bestimmte Zeit verpflichten könne, sich aber die Gewalt vorbehielt, unter wichtigen Gründen Entlassungsgesuche zu bewilligen. So hoffte er, sowohl Drückeberger heranzuziehen als auch unfähige Personen zu entfernen.
Steuern und Abgaben
Die Abschaffung des Zehnten beraubte den helvetischen Staat einer ausgiebigen Einnahmequelle. Der Staat besass 100 Millionen von insgesamt 128,5 Millionen Zehntkapitalien. Dieser Verlust musste ersetzt werden. Finanzminister Hans Conrad Finsler entwarf ein Auflagengesetz mit Kapital-, Grund- und Handelssteuer sowie Häusertaxe als direkte Abgaben. Einschreibe- und Stempelgebühren sowie Getränke- und Luxusabgaben bildeten indirekte Steuern.
Das Auflagensystem erlebte einen Misserfolg. Steuerverweigerung und Nachlässigkeit der Beamten spielten mit. Die Staatseinnahmen erreichten statt errechneter 13,5 Millionen Livres nur etwa 3,9 Millionen. Der Krieg verunmöglichte zudem die Besteuerung der verheerten Kantone der Nord-, Ost- und Zentralschweiz.
Die Waldstättischen Orte hatten vor der Helvetik kaum direkte Steuern gekannt. Zug kannte keinen direkten Abgaben. Schwyz und Nidwalden hatten im 18. Jahrhundert (1715 bzw. 1713) die letzten Steuern verlangt. Uri bezog vermutlich gar keine unmittelbaren Abgaben. Einzig Obwalden erhob je nach Bedarf spezielle Landessteuern. Die neue, ungewohnte Last wurde umso schmerzlicher empfunden, da Waldstätten von der Zehntenaufhebung keinen Nutzen zog.
Der Krieg hatte dem Kanton schwer geschadet. Raub und Brand, Einquartierungen und Requisitionen brachten schwere Verluste. Vieh- und Käseausfuhr war unmöglich geworden. Pensionengelder blieben aus. Wegzölle und Brückenzölle waren aufgehoben, der Salzhandel zentralisiert. Bargeld wurde selten.
Trutmann zeigte Verständnis für die lokalen Verhältnisse. Der Frühling war Landsgemeindezeit – unklug, ihn durch Abgabenbezüge an verlorene Freiheiten zu erinnern. Der Bauer besass um diese Jahreszeit kein bares Geld, zumal Käse- und Viehhandel stockten. Erst im Herbst brachte der Verkauf der Landesprodukte etwas Geld.
Trutmann empfahl deshalb, Grundsteuer, Häusertaxe und Handelsabgaben im Herbst zu fordern. Die Güterbesitzer waren von Ende Oktober bis Anfang Januar «am sichersten bei Geld», da jetzt «der Nutzen des Sommers, Käse und Vieh, versilbert» wurde. Der Erlös half Zinsschulden zu tilgen, Handwerker zu bezahlen, Kredite zu begleichen. Die Herbstmärkte brachten reichen Gewinn. Die Regierung hatte diesen günstigen Augenblick zu nutzen.
Im Januar 1801 widersetzte sich Trutmann einer Verschiebung des Abgabenbezuges. Die Regierung liess sich überzeugen und wies verschiedene Bittschriften ab.
Die Regierung drohte mit Truppen, um widerspenstige Bürger durch Einquartierung zur Vernunft zu zwingen. Trutmann hoffte zunächst, ihrer nicht zu bedürfen. Er bemühte sich den ganzen Sommer, Schatzungstabellen zu erhalten, um Beiträge festzusetzen. Alle Bemühungen waren jedoch vergeblich.
Das neue Steuergesetz vom 15. Dezember 1800 brachte neue Regelungen. Die helvetischen Behörden ergriffen energische Massnahmen. Der gesetzgebende Rat bestimmte am 5. Januar 1801 Strafen für Steuerbetrug. Gegen widersetzliche Gemeinden und Bürger wurde mit Gewalt eingeschritten. Trutmann unterstützte diese Massnahme voll.
Der Vollziehungsrat beschloss am 25. Juni, drei Kompanien Trutmann zur Verfügung zu stellen. Sie sollten in den Distrikten Stans und Sarnen den Steuereinzug betreiben. Trutmann wünschte, dass sie demonstrativ über Schwyz marschieren sollten. Er verfasste eine Proklamation vom 9. Juli, die den Waldstättern den Zweck der Exekutionstruppen erklärte.
Der Einmarsch verzögerte sich zunächst wegen unvollständiger Listen und Versorgungsfragen. Trutmann verlangte genaue Quartierzettel und verlegte sich selbst nach Stans, um Vorkehrungen zu überwachen. Am 29. Juli erteilte er Hauptmann Grimm Befehl, Luzern zu verlassen. Die Truppen erregten ungeheures Aufsehen. Steuergelder begannen sofort zu fliessen. Zwei Tage später konnte Trutmann Hauptmann Grimm und seine Mannschaft nach Luzern zurückbeordern.
Ein Distrikt machte Ausnahme: Sarnen. Die Gemeinden Kerns, Giswil und Lungern verweigerten die Abgaben. Er gewährte vierzehn Tage Gnadenfrist. Der Erfolg blieb aus. Trutmann beschwor die Obwaldner und verlängerte um weitere vierzehn Tage. Dann griffen die Distriktsbeamten ein und wollten Obwalden von Exekutionstruppen verschont wissen. Sie richteten gemeinsam mit der Bevölkerung eine neue Petition ein, was Trutmanns Hände band. Der Abgabenbezug erlosch wieder. Trutmanns Niederlage ermunterte zu neuer Verweigerung.
Das Finanzsystem war zudem für Waldstätten ungeeignet. Es war zu umständlich. Schatzungstabellen konnten nicht ausgefüllt werden, da die meisten Munizipalitäten kaum schreiben konnten.
Kantonstagsatzungen 1801
Der Vollziehungsrat veröffentlichte am 30. Mai 1801 den Verfassungsentwurf von Malmaison. Der gesetzgebende Rat bestimmte kurz darauf eine Kommission zur Ausarbeitung organischer Gesetze und kündigte Kantonstagsatzungen an. Diese sollten Kantonsvertreter an die helvetische Tagsatzung wählen und über Kantonsverfassungen beraten.
Der gesetzgebende Rat erliess am 15. Juni die Wahlordnung. Jeder alte Ort erhielt eine eigene Tagsatzung: 15 Abgeordnete aus Uri, 20 aus Schwyz (mit March und Höfen), 18 aus Unterwalden (Stans und Sarnen), 15 aus Zug. Uri und Schwyz protestierten gegen die Verordnung. Sie sahen einen Widerspruch zur Verfassung, die die Auflösung des Kantons Waldstätten und die Wiederherstellung der vier Orte vorsah. Schwyz war jedoch erfolgreich. Trutmann und eine Petition aus der March unterstützten sein Gesuch. Der Vollziehungsrat beschloss am 28. Juli die Wiedervereinigung von March und Höfe mit Schwyz.
Das Reglement für die Kantons-Tagsatzungen übertrug dem Regierungsstatthalter das Präsidium. Da Trutmann unmöglich alle vier Tagsatzungen leiten konnte, überliess er den Vorsitz seinen Unterstatthaltern. Trutmann befand sich am 1. August mit Exekutionstruppen im Distrikt Sarnen.
Die Tagsatzungen in Sarnen und Zug verliefen ruhig. Unterwalden wählte Obereinnehmer Nikodem von Flüe, Zug Vizepräsident Franz Joseph Andermatt zu Vertretern an der helvetischen Tagsatzung.
Altdorf und Schwyz aber verweigerten den Eid, den der gesetzgebende Rat am 15. Juli verlangt hatte. Dieser wollte die Tagsatzungsmitglieder verpflichten, nur rechtschaffene und einsichtige Bürger zu delegieren. Er forderte, dass sich Kantonsverfassungen nach Grundsätzen «politischer und bürgerlicher Freiheit und Gleichheit» richteten. Er verbot schliesslich alle Beratungen, die der Verfassungsentwurf nicht vorsah.
Die Unitarier versuchten durch diesen Eid, den erwachenden Wünschen nach kantonaler Selbständigkeit entgegenzuwirken und den Einheitsstaat zu retten. Der gesetzgebende Rat veröffentlichte ebenfalls eine Anleitung, die den gleichen Zweck verfolgte.
Die Aristokraten Berns und die Demokraten der Bergkantone hofften, über die Tagsatzungen zur alten Ordnung zurückzukehren und den Einheitsstaat abzuschütteln. Deshalb verweigerten sie entschlossen den Eid.
Die Kantons-Tagsatzung in Uri versammelte sich am 1. August unter dem Vorsitz des Unterstatthalters Beroldingen. Die Versammlung weigerte sich entschieden, den Eid zu leisten. Beroldingen verliess daraufhin die Sitzung – doch die Tagsatzung beriet weiter. Sie ernannte Altlandammann Jost Müller zum Kantonsvertreter an der helvetischen Tagsatzung und wählte eine fünfköpfige Verfassungskommission.
Beroldingen berichtete Trutmann sofort. Der Statthalter informierte Minister Rengger und bemerkte, dass auch in Sarnen der Exrepräsentant Franz Anton Wyrsch versucht hatte, den Eid zu verhindern. Wyrsch bestritt dies später vor der Tagsatzung. Trutmann ahnte einen koordinierten Plan mehrerer Kantone – eine Vermutung, die sich als richtig erweisen sollte.
Unter dem Vorsitz von Altlandammann Schuler verweigerte die Schwyzer Tagsatzung am 8. August 1801 den Eid und ernannte Alois von Reding zum Kantonsvertreter. Gleichzeitig wählten sie Trutmann in die Verfassungskommission, obwohl dieser die Versammlung nicht anerkannte; sie begründeten dann die Eidverweigerung mit der Abwesenheit Trutmanns, der sich zu dieser Zeit im Distrikt Sarnen aufhielt. Nach dessen Rückkehr berief er am 11. August eine zweite Sitzung ein, bei der der Eid trotzdem verweigert wurde. Daraufhin entzog Trutmann der Tagsatzung die Befugnis zu einer Kantonsverfassungserstellung und hob sie als illegale Versammlung auf.[9][10]
Die Ablehnung der organischen Gesetze und des Eides war tatsächlich von langer Hand vorbereitet. Der Schlüssel zur Koordination war Alois von Reding. Zschokke hatte ihm die Verteilung von Hilfsgeldern aus Zürich und Bern übertragen, wodurch Reding Verbindung zu führenden Männern dieser Städte gewann. Trutmann warnte bereits am 8. März den Justizminister, dass Reding von verschiedenen Seiten gebeten würde, Adressen für die Wiederherstellung der Landsgemeinde zu sammeln.
Die föderalistische Eidverweigerung war nicht blosse Taktik – sie ruhte auf nachvollziehbaren Argumenten. Die Schwyzer Tagsatzung bestritt der provisorischen Regierung grundsätzlich das Recht, durch organische Gesetze die Gegenstände der Kantons-Verhandlungen zu bestimmen oder zu beschränken. Allein der Verfassungsentwurf von Malmaison sollte Grundlage sein.
Ein zweiter Einwand war schwerwiegend. Das organische Gesetz erklärte alle Nationalgüter zu unverletzlichem Nationaleigentum und behielt deren Verfügung der Zentralgewalt vor. Der Verfassungsentwurf hingegen überwies die Verwaltung von Nationalgütern den Kantonen. Schwyz sah damit die Kantone aller Mittel beraubt, die Besoldung der Geistlichen, den Unterhalt von Schulen und Gottesdienst zu finanzieren. Die alten Einnahmequellen waren verstopft: Pensionengelder verloren, Kantonszölle aufgehoben, das Salzmonopol zentralisiert. Steuern waren verhasst. Schwyz fürchtete zudem um die Existenz des Klosters Einsiedeln, das versprochen hatte, die Kantonalausgaben zu tragen.
Diese sachlichen Einwände waren berechtigt. Doch der politische Standpunkt überwog. Beide Parteien erstrebten vollständigen Sieg, nicht Teillösungen. Die Unitarier vertrauten auf ihre gegenwärtige Macht, die Föderalisten auf Napoleons Unterstützung – die Hoffnung der Letzteren sollte sich bewahrheiten.
Der französische Gesandte Karl Friedrich Reinhard war von Minister Rengger, der den unitarischen Verfassungsentwurf direkt nach Paris brachte, übergangen worden. Gekränkt unterstützte Reinhard die Föderalisten und Aristokraten. Er forderte um die Jahreswende 1801 die Föderalisten auf, einen Verfassungsentwurf einzureichen. Die Gesandtschaftssekretäre Fitte und Denton trafen sich nächtens mit Reding in der Nähe Luzerns, um seine Haltung zu bestärken. General Louis Antoine Choin de Montgay, Baron von Montchoisy, verweigerte auf Bitten des Vollziehungsrates, französische Truppen zur Wiederherstellung der Ordnung zu schicken – ein deutliches Zeichen von Napoleons Haltung.
Trutmann erkannte, dass seine Wirksamkeit unzulänglich war. Er lehnte jedoch Truppeneinsatz ab, da die Eidverweigerer einen Ruf als Helden erlangen würden. Stattdessen bat er den Vollziehungsrat um Entsendung eines Regierungskommissars. Am 15. August ernannte der Rat Karl von Müller-Friedberg. Er sollte die Irregeleiteten aufklären und überreden, illegale Versammlungen verhindern und öffentliche Ruhe mit allen Mitteln erhalten.
Müller-Friedbergs Sendung war hoffnungslos. Er bereiste die Distrikte Schwyz, Einsiedeln und die Landschaften Höfe und March, aber die Häupter des Aufruhrs liessen sich nicht überzeugen. Seine Erbauungsschrift fand keinen Widerhall. Am 31. August verliess er das Land unverrichteter Dinge. Der Vollziehungsrat beschloss, zuzuwarten und den Entscheid der helvetischen Tagsatzung abzuwarten. Reding und Müller reisten nach Bern und erhielten Sitz und Stimme.
Trutmann verfügte über ein dichtes Informationsnetzwerk. Es gelang ihm, durch einen Mittelsmann von Zeit zu Zeit von geheimen Ereignissen zu erfahren und geheime Verbindungen zwischen Schwyz, Uri, Unterwaiden, Glarus, Appenzell und Zug aufzudecken. Doch er schritt nicht ein, um das Volk nicht zu erregen. Er empfahl hingegen, den Kanton Schwyz zu vermindern – March und Höfe sollten Glarus zufallen, Küssnacht sich Luzern anschliessen.
Anfangs September verschärfte sich die Lage dramatisch. In Nid- und Obwalden wurden eifrig Unterschriften gesammelt. In Stans brach Aufruhr aus: Der gegenrevolutionäre Meinrad Käslin, vom Statthalter inhaftiert, wurde gewaltsam befreit. Das Volk rief zur Landsgemeinde auf.
Militärische Eskalation und Trutmanns Truppengesuch
Am 7. September 1801 bat Trutmann den Vollziehungsrat dringend um Truppen. Dies würde den Willen der Regierung verkörpern und das Gerücht widerlegen, Frankreich unterstütze die Föderalisten. Der Einmarsch sollte von mehreren Seiten erfolgen: von Luzern über Stansstad zu Schiff, über Brunnen nach Seelisberg und Beckenried, vom Oberland über den Brünig. Diese Demonstration würde jeden Widerstand ersticken.
Der Vollziehungsrat handelte rasch. Da General Montchoisy französische Truppen verweigerte, erhielt Trutmann helvetische Truppen. Der Statthalter begab sich vor dem Einmarsch nach Stans, um einen letzten Versuch zur Ruheherstellung zu unternehmen. Seine Bemühungen waren vergeblich. Vom 11. bis 17. September erfolgte der Truppeneinmarsch. Die Truppen verblieben den ganzen September im Distrikt Stans, im Oktober wurden drei Kompagnien nach Sarnen verlegt. Trutmann bat um Beibehaltung bis zur «Reorganisation der Dinge».
Der Austritt der Föderalisten aus der helvetischen Tagsatzung bewog den Vollziehungsrat, den ganzen Kanton zu besetzen. Trutmann versuchte mit einer Proklamation das Volk aufzuklären – die Massnahme diene allein Ruhe, Ordnung und Bürgersicherheit.
Der Staatsstreich vom 27. Oktober 1801 und Trutmanns Rücktritt
Die helvetische Tagsatzung unter unitarischer Führung errang sich 1801 zur verfassungsgebenden Versammlung. Statt über Annahme der Verfassung von Malmaison abzustimmen, begann sie eine neue Verfassung zu beraten. Die Urschweizer Vertreter Müller, Reding und Vonflüe verliessen am 9. Oktober protestierend Bern, dreizehn Föderalisten folgten am 17. Oktober. Die Tagsatzung nahm am 24. Oktober eine stark unitarische Verfassung an, die die Zentralgewalt bedeutend stärkte.
Der neue Senat wurde am 25. Oktober gewählt. Trutmann erhielt mit 51 von 61 Stimmen die höchste Stimmenzahl für Schwyz – eine Bestätigung der Hochachtung gegenüber dem Statthalter.[11] Doch er konnte das Amt nicht antreten. Der Staatsstreich vom 27./28. Oktober 1801 – durchgeführt mit französischer Hilfe – warf die unitarische Mehrheit um. Johann Rudolf Dolder, François-Pierre Savary und Rüttimann übernahmen als neue vollziehende Gewalt die Geschäfte. Der gesetzgebende Rat wählte einen neuen, föderalistischen Senat mit Müller, Reding und Vonflüe.
Trutmann erhielt am 30. Oktober die Nachricht von der Umwälzung und leitete sie an die neuen Senatoren weiter. Trotz der Bitte der vollziehenden Gewalt, einstweilen in seinen Geschäften fortzufahren, zog Trutmann seine Konsequenzen. Am 1. November 1801 reichte er sein Abschiedsgesuch ein.[12]
Trutmann war überzeugt, dass der Besitz des Vertrauens von Regierung und Volk essenziell für erfolgreiche Tätigkeit war. Unter neuen Vorzeichen konnte er nicht mehr wirksam sein. Der Kleine Rat beriet am 5. November, zog die neuen Vertreter Müller und Reding zu. Beide befürworteten die Auflösung des Kantons und die Selbständigkeit der Orte. Der Kleine Rat beschloss in diesem Sinne. Trutmanns Entlassung wurde bewilligt, seine Aufgaben übernahmen die bisherigen Unterstatthalter als Kantonsstatthalter.
Trutmann übergab am 19. November sein Büro und Archiv der Verwaltungskammer, die die Akten versiegelte. Die wiedererstandenen Kantone drängten auf Auslieferung. Trutmann widersetzte sich mit aller Kraft. Das Archiv bildete ein Ganzes. Einzelschriften könnten den Kantonen mehr schaden als nützen. Veröffentlichung würde zu Repressalien führen. Er hoffte, dass das Material einmal für die Geschichte wichtig würde. Der Kleine Rat beschloss am 3. Dezember, das Archiv ungeteilt unter Aufsicht der Verwaltungskammer zu belassen, die Abschriften erteilen konnte.
Helvetischer Notabler und Emigration
Der Sturz der Unitarier und besonders Redings Wahl zum Landammann bewirkten im Kanton Waldstätten Begeisterung. Doch für Trutmann war die Situation prekär. Luzern wurde Sammelpunkt der führenden Unitarier – Usteri, Zimmermann, Minister Franz Bernhard Meyer von Schauensee und Minister Johann Melchior Mohr. Zu ihnen gesellte sich auch Trutmann. Sein Sohn Jakob Christoph hatte am 1. Oktober 1801 eine Pfyffer geheiratet und in Luzern Wohnsitz genommen. Der verwitwete Vater zog bei ihm ein. Seit Januar 1802 zeigte sich Trutmann wieder offen im Kanton, besonders in Zug. Am 10. März nahm er an einer unitarischen Versammlung in Bad Knutwil teil.
Das Misstrauen der Föderalisten wuchs. Usteri und die Unitarier wagten tatsächlich am 17. April einen neuen Staatsstreich, während Reding in den Osterferien weilte. Der Kleine Rat beschloss, erfahrene und vaterlandsliebende Männer zu konsultieren. Der gewesene Regierungsstatthalter Trutmann und Altlandammann Schuler sollten den Kanton Schwyz bei der Beratung über die Verfassung von Malmaison vertreten.
Trutmann verdankte die Einladung am 22. April und gab Zusage. Er verreiste am 25. April nach Bern. Die Notabeln hielten am 30. April ihre erste Sitzung und wählten einen siebenköpfigen Ausschuss, in dem Trutmann sass.[13] Die Arbeit war am 19. Mai abgeschlossen, die Schlusssitzung am 24. Mai. Trutmanns spezifischer Anteil blieb verborgen – die Protokolle nannten keine Namen.
Diese Sendung war Trutmanns letzte politische Tätigkeit in der Schweiz. Er unterlag in den Senatswahlen des Kantons Schwyz im Juli mit 13 zu 5 Stimmen gegen Statthalter Meinrad Suter. Die föderalistische Insurrektion im Herbst 1802 zwang Trutmann, sich nach Luzern zu flüchten. Am 25. April 1804 verliess er die Schweiz endgültig und begab sich nach Wien. Dort wurde ihm am 30. August 1810 die Grosshandlungsbefugnis verliehen, die er am 2. Februar 1809 beantragt hatte.
Er starb in Wien 1818[14][15], ohne die Heimat je wiederzusehen.
Literatur
- Franz Ehrler: Franz Josef Ignaz Trutmann 1752–1821: ein Innerschweizer Politiker der Helvetik. In: Mitteilungen des historischen Vereins des Kantons Schwyz, Band 56. 1963. S. 1–96 (Digitalisat).
- Hans Otto Trutmann: Franz Josef Ignaz Trutmann in Wien (1804–1818). In: Mitteilungen des historischen Vereins des Kantons Schwyz, Band 105. 2013. S. 203–213 (Digitalisat).
- Erwin Horat: Franz Josef Ignaz Trutmann. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
Einzelnachweise
- ↑ Christian Schweizer: Paul Styger. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 20. Juli 2012, abgerufen am 16. Dezember 2025.
- ↑ Andreas Fankhauser: Verwaltungskammer. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 25. Februar 2013, abgerufen am 20. Dezember 2025.
- ↑ Peter Steiner: Melchior Joseph Alois von Matt. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 22. August 2008, abgerufen am 20. Dezember 2025.
- ↑ Franz Auf der Maur: Josef Meinrad Schuler. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 21. November 2012, abgerufen am 20. Dezember 2025.
- ↑ Josef Wiget: Thomas Fassbind. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 29. Dezember 2017, abgerufen am 20. Dezember 2025.
- ↑ Yvonne Leimgruber: In pädagogischer Mission: die Pädagogin Rosette Niederer-Kastdorfer [i.e. Niederer-Kasthofer] (1779-1857) und ihr Wirken für ein "frauengerechtes" Leben in Familie und Gesellschaft. Julius Klinkhardt, 2006, ISBN 978-3-7815-1438-6 (google.de [abgerufen am 19. Dezember 2025]).
- ↑ Waltraud Hörsch: Josef Mariä Businger. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 14. Juli 2003, abgerufen am 20. Dezember 2025.
- ↑ ETH-Bibliothek Zuerich: Neues helvetisches Tagblatt (1799-1800). Abgerufen am 20. Dezember 2025.
- ↑ Helvetien. In: Neue Zürcher Zeitung. 25. August 1801, abgerufen am 19. Dezember 2025.
- ↑ Tagsatzung des Kantons Schwyz. In: Zürcherische Freitagszeitung. 28. August 1801, abgerufen am 19. Dezember 2025.
- ↑ Das Neueste aus Bern. In: Zürcherische Freitagszeitung. 30. Oktober 1801, abgerufen am 19. Dezember 2025.
- ↑ Schweiz. In: Zürcherische Freitagszeitung. 13. November 1801, abgerufen am 19. Dezember 2025.
- ↑ Schweiz. In: Neue Zürcher Zeitung. 3. Mai 1802, abgerufen am 19. Dezember 2025.
- ↑ Ignaz Truttmann. Wienbibliothek im Rathaus, abgerufen am 18. Dezember 2025.
- ↑ S. 3: Anhang - Verstorben zu Wien - Den 19. May. In: Wiener Zeitung. 25. Mai 1818, abgerufen am 18. Dezember 2025.