Franz Anton Wyrsch

Franz Josef Anton Maria Wyrsch (* 7. Mai 1737 in Buochs; † 5. Februar 1814 im Kloster St. Katharinental bei Diessenhofen; heimatberechtigt in Buochs) war ein Schweizer Politiker.

Leben

Herkunft und Familie

Wyrsch wurde geboren als Sohn des wohlhabenden Landessäckelmeisters und Landesfähnrich Hans Melchior Wyrsch (* 1697 in Buochs; † 20. März 1761 ebenda) und dessen Ehefrau Maria Susanna (1705–1757)[1][2], deren Vater Landammann und Landeshauptmann Johann Jakob Achermann (1665–1737)[3] war; er hatte noch eine jüngere Schwester. Die Familie gehörte somit zum oberen Bürgertum und zur Aristokratie der innerschweizerischen Orte.

Der Politiker Johann Franz Alois Achermann (1708–1779) war sein Onkel.[4]

Am 11. November 1756 heiratete Wyrsch Marie Rosa (* 28. Mai 1729; † 7. Februar 1797 in Buochs), die Tochter des Landammanns Johann Joachim Epp von Rudenz (1694–1757)[5][6] und dessen Ehefrau Maria Rosa (geb. Imhoof). Das Paar bekam mehrere Kinder.

Seine Nachkommen waren der spätere Söldner und Politiker Louis Wyrsch[7] und dessen Halbbruder Jakob Wyrsch.

Ausbildung

Wyrsch erhielt eine umfassende Bildung, die ihn nicht nur zur Übernahme des väterlichen Handelsgeschäfts mit Italien vorbereiten sollte, sondern auch seine intellektuellen Fähigkeiten entwickelte. Er sprach und schrieb fliessend Deutsch, Lateinisch, Italienisch und Französisch. Seine Ausbildung führte ihn in verschiedene europäische Lehranstalten: vermutlich in eine Klosterschule, nach Italien zur Vervollkommnung des Italienischen, und in das häufig besuchte Institut in Pont-à-Mousson für die französische Sprache. Dort wurde er Opfer eines Übergriffs durch einen französischen Mitschüler, was zu schweren Handgreiflichkeiten zwischen deutschen und französischen Zöglingen führte und seine Studien unterbrach. Er setzte sie in Quenois fort, bis er in sein Elternhaus zurückkehrte.

Politische Karriere

Wyrschs politische Karriere begann früh und war kontinuierlich. Bereits mit 18 Jahren wurde er 1755 zum Nidwaldner Ratsherr gewählt. Ein Jahr später, 1756, übernahm er das Amt eines Zöllners, eine Position, die sein Vater, Grossvater und Urgrossvater vor ihm innegehabt hatten. Im selben Jahr wurde er als Deputierter bestellt, um bei der feierlichen Erneuerung des Bundesschwurs mit Wallis die Gesandten von Uri und Schwyz in Buochs zu begrüssen.

Ein einschneidendes Ereignis war der Tod seines Vaters am 20. März 1761. Bei der darauffolgenden Landsgemeinde wurde er zu dessen Nachfolger als Landessäckelmeister ernannt. Diese Position machte ihn zum Verantwortlichen für die Finanzen des gesamten Landes. Als Landessäckelmeister musste Wyrsch zahlreiche Gesandtschaftsposten übernehmen, etwa 1762 bei der Installation neuer Landvögte und 1766 bei der Bestellung des Landeshauptmanns. Im Jahre 1765 rückte der Hauptmann Jakob Franz Stulz (1711–1791)[8] zum Landammann auf, und Wyrsch wurde an dessen Stelle zum Landesstatthalter gewählt und übte dieses Amt, in dem er die Landesinteressen in administrativen Fragen vertrat, bis 1774 aus.

Die Mitte der 1760er Jahre brachten erhebliche Unruhen in Nidwalden. In der Folge ungünstiger Änderungen des Reglements für die Schweizertruppen in Frankreich entstanden stürmische Auftritte und politische Gärungen. Wyrsch selbst geriet unter Verdacht, als "Franzose" verrufen zu sein – ein schwerwiegender Vorwurf in einer Zeit patriotischer Erregung. Seine Kandidatur für ein höheres Amt scheiterte, doch wurde er einhellig als Gesandter nach Solothurn gewählt. Frankreich gewährte ihm später eine kleine Pension.

Diese politischen Verstimmungen und die Erziehung seiner Söhne bewogen Wyrsch, 1775 ein grosses Opfer zu bringen: Er nahm das Angebot des Abtes Leodegar Salzmann (1721–1798)[9] an und zog als Kanzler nach Engelberg. Er hatte bereits Überlegungen angestellt, seinen Wohnsitz zu verkaufen – ein Zeichen ernsthafter Absicht, sich aus der Heimat zu entfernen. Von 1775 bis 1780 war er Kanzler in Engelberg, ein geistliches Territorium mit eigenem rechtlichem Status.

Von 1780 bis 1797 bekleidete er, als Nachfolger seines verstorbenen Onkels Johann Franz Alois Achermann, das Amt des Landammanns nicht weniger als sechsmal, was seine kontinuierliche Unterstützung durch die Wahlgemeinde dokumentiert.

Seine Rolle als Landvogt im Rheintal (1782–1784) und besonders seine Funktion als Salzherr (1782–1795) unterstreichen seinen Einfluss auf wirtschaftlich bedeutsame Ressourcen—das Salz war einer der wenigen wertvollen Rohstoffe, über die die Region verfügte.

Er war ein Verfechter der Kirche und der Klöster – Engelberg, Einsiedeln, Muri, Rheinau und Fischingen fanden in ihm einen Schutzherrn.

Wyrsch war nicht nur ein Verwaltungsbeamter, sondern das Gesicht einer politisch-ideologischen Richtung. Die Altgesinnten waren jene Kräfte in der Innerschweiz, die an der herkömmlichen Verfassungsordnung, den Privilegien der alten Adels- und Patrizierfamilien sowie der katholischen Kirche festhalten wollten. Sie widersetzten sich den aufklärerischen und demokratischen Reformen, die seit der Französischen Revolution in die Schweiz strömten.

Als Volksredner verstand es Wyrsch, die Massen hinter sich zu scharen und seine konservativen Ideale verständlich und überzeugend zu vermitteln. Reden waren in dieser Zeit, in der gedruckte Medien begrenzt waren, die primäre Form der politischen Kommunikation. Wyrschs Fähigkeit, die Bauern und Bürger Nidwaldens mit seiner Redekunst zu bewegen, machte ihn zum natürlichen Anführer der traditionalistischen Bewegung.

Die Helvetische Republik und die politischen Wirren

Mit dem Aufstieg der Gefahren der Französischen Revolution wuchsen Wyrschs politische Aufgaben erheblich. Am 27. Dezember 1797 berief der eidgenössische Vorort Zürich eine ausserordentliche Tagsatzung nach Aarau ein. Nidwalden ordneten Wyrsch und Alt Landammann Jakob Josef Zelger (1735–1815)[10] als Gesandte ab. Wyrsch warnte die Eidgenossenschaft vor der französischen Gefahr. Als am 25. Januar 1798 die Tagsatzung abgehalten wurde, fehlte Basel bereits – es hatte sich der Revolution angeschlossen.

Am 7. April 1798 wurde das Volk von Nidwalden zu Wil an der Aa zu einer Landsgemeinde aufgeboten. Pfarrer Kaspar Josef Käslin (1747–1830)[11] und andere Geistliche legten die religiösen Gefahren der neuen helvetischen Konstitution dar, und Landammann Wyrsch, der die Versammlung präsidierte, beleuchtete die politischen Bedenken: Die Verfassung bedrohte die Volkssouveränität, entzog die wichtigsten Ämter der freien Wahl, legte die Gesetzgebung in fremde Hände und bürde dem Land bedeutende Lasten auf. Darauf schwörten die versammelten Männer vor einem Kruzifix: "Leib und Leben, Gut und Blut für Freiheit und Unabhängigkeit einzusetzen".

Allerdings war Nidwalden bald völlig isoliert. Schwyz kapitulierte am 5. Mai 1798 an der Schindellegi und am Rothenthurm. Uri schloss sich bald der Kapitulation an. Obwalden nahm die Konstitution an. Wyrsch eröffnete am 13. Mai eine weitere Landsgemeinde um der Gewalt zu weichen. Die Kapitulationsbedingungen wurden mit General Balthasar Alexis Henri Antoine von Schauenburg ausgehandelt.

Wyrsch wurde zum Helvetischen Grossrat oder Volksrepräsentanten gewählt – eine der wenigen vaterländisch gesinnten Personen, die in den neuen Behörden noch eine Stellung erhielten. Allerdings verlor er schnell die Gunst des Direktoriums, als er sich als Vertreter des Volkes von Nidwalden verwendete und dessen Beschwerden vorbrachte. Als die helvetische Zentralregierung die Auslieferung von Priestern forderte, verteidigte Wyrsch energisch das Petitionsrecht. Präsident Frédéric-César de La Harpe wies ihn mit den Worten ab: „Die Gesandten von Rebellen werden nicht angehört!“

Das Direktorium erliess am 29. August 1798 eine Anklageschrift gegen Wyrsch, in der es ihm vorwarf, sich mit Rebellen eingelassen zu haben. Wyrsch verlangte die Verlesung seiner Berichterstattung vor dem Grossen Rat. Nach fünftägigen geheimen Beratungen entschied die Legislative am 3. September mit grosser Mehrheit die Einstellung der Untersuchung gegen ihn.

Am 9. September 1798 überfiel die französische Armee das Land. Wyrschs Wohnsitz am Seegestade wurde in Brand gesetzt. Das ganze Dorf und fast alle Landhäuser verwandelten sich in Asche und Ruinen. Wyrsch verlor den grössten Teil seines Vermögens – nach amtlicher Schatzung 21.571 Schweizer Franken. Er verliess darauf Buochs und siedelte mit seiner Tochter Vincentia nach Stans über.

Die französischen Machthaber und das helvetische Direktorium witterten überall Verschwörungen und Komplotte. Sie führten ein System der Deportationen ein, um die Anführer zu entziehen und das Volk in Furcht zu halten. Am 26. September 1798 wurden die Mitglieder des Kriegsrats nach Schwyz geführt und eingekerkert.

Als dieser „Schwyzerzug“ nicht zum gewünschten Ziel führte, kam die Reihe an die vaterländisch gesinnten Mitglieder der früheren Regierung. Am 23. Februar 1799 wurde Wyrsch zusammen mit sechzehn anderen Männern nach Basel abgeführt, wo sie als Geiseln für die Ruhe des Distrikts Stans dienen sollten. Diese Gefangenschaft war Teil der helvetischen Politik, politische Gegner auszuschalten und traditionelle Machtstrukturen zu zerschlagen. Sie kehrten erst im Sommer und Herbst 1799 zurück.

Am 7. Januar 1800 wurde das helvetische Direktorium[12] aufgelöst, und es folgte ein Vollziehungsausschuss. Nach neuerlichen Verwirrungen und Revolutionen schrieb Napoleon selbst eine neue Verfassung vor. Am 30. Oktober 1801 wurde Franz Anton Wyrsch, obwohl er sich im Kloster Fischingen aufhielt, zum Regierungsstatthalter von Ob- und Nidwalden bestellt.

Nach seiner Entlassung erhielt Wyrsch 1801–1802 eine Position als helvetischer Distriktstatthalter, was zeigt, dass die neue Ordnung seinen Verwaltungsfähigkeiten Wert beimass. Er versuchte in dieser Aufgabe, der Kirche ihre früheren Rechte zurückzugeben und setzte sich für die Freiheit der Novizenaufnahme und die Besetzung geistlicher Pfründe durch die Gemeinden ein.

Die helvetische Zentralpartei im kleinen Rat nutzte am 17. April 1802 die Abwesenheit der Landammänner während der Osterzeit, um eine Palastrevolution durchzuführen. Sie verfügten den Sturz der föderalistisch gesinnten Regierung. Eine neue, zentralistische Verfassung wurde am 2. Juli angenommen, obwohl sich in Nidwalden nur 116 Stimmen dafür und 2.502 dagegen ausgesprochen hatten.

Die Urkantone unter Wyrsch, Alois Reding und Johann Georg Müller strebten dagegen eine Wiederherstellung der alten Ordnung an. Am 1. August hielten sie Landsgemeinden ab und wählten Wyrsch einstimmig zum regierenden Landammann. Doch schon am 6. August 1802 nullifizierte die Zentralregierung alle Beschlüsse und ordnete neue Wahlen an. Eine dreiörtige Konferenz erklärte, jeder Kanton werde sich eine seiner Lage angemessene Verfassung geben. Sie würden sich an jede Zentralregierung anschliessen, die ihnen hinreichende Garantie für Religion, Rechte und Freiheiten böte.

Nach kurzen Gefechten am Brünig und an der Rengg begannen diplomatische Verhandlungen. Mit General Joseph Leonz Andermatt wurde am 8. September ein Waffenstillstand abgeschlossen. Am 22. April rückten Truppen der Urkantone und Glarus in Bern ein. Doch auch diese Hoffnung zerschlug sich, als die französische Zentralregierung wieder übernahm und General Michel Ney die Schweiz besetzte. Am 5. November 1802 wurde Wyrsch als "Proscrit" (Geächteter) auf eine Liste gesetzt, und am 9. November wurde er durch den Platzkommandanten von Stans, Leutnant Labadie, auf Befehl des Generals Ney arretiert. Unter militärischer Bedeckung wurde er nach Luzern und später auf die Festung Aarburg gebracht, wo er mit anderen Patrioten wie Alois Reding und Ludwig Auf der Maur inhaftiert war. Lange blieben alle Gesuche auf Entlassung erfolglos. Die Gefangenen wurden unter strikten Bedingungen in der Festung Aarburg festgehalten. Ihre Inhaftierung war nicht primär eine juristische Strafe für konkrete Verbrechen, sondern ein politisches Instrument. Indem man die intellektuellen und militärischen Führer der Opposition ausschaltete, hoffte die französische Besatzung und die mit ihr verbündete helvetische Regierung, die föderalistische Bewegung zu paralysieren und ihre Koordination zu zerstören. Erst die vereinigte Zuschrift der Leidensgefährten vom 26. Januar 1803 erhielt bei General Ney Gehör. Wyrsch wurde unter strikter Bewachung nach Stans zurückgebracht.

Am 19. Februar 1803 überreichte Napoleon persönlich die Mediationsakte an die Schweizer Gesandten. Er vertraute dabei der Demokratie besondere Bedeutung zu und behielt sich selbst als "Vermittler der Schweiz" vor.

Am 4. März 1803 wurde Wyrsch freigesprochen – aber unter drei Bedingungen Napoleons: Er musste sich dem französischen Hauptquartier präsentieren, sich nach Frankreich verbannen lassen und durfte nie mehr Ämter im Vaterland annehmen. Wyrsch unterzeichnete diese Erklärung mit dem Wort: "Gerne, von Herzen gerne verlasse ich eine bis dahin unerträgliche und mühsame Stelle."

Durch die Mediationsakte waren alle politischen Vergehen amnestiert, und der Ausschluss der Aarburger Staatsgefangenen von Staatsämtern wurde aufgehoben.

Zeit der Mediation

Am 5. April 1803 wählte die Landesgemeinde von Nidwalden Franz Anton Wyrsch einstimmig zum regierenden Landammann. Die Landsgemeinde vom 8. Mai wählte ihn auch zum zweiten Gesandten auf die Tagsatzung nach Freiburg. In der Folge wurde Wyrsch abwechselnd mit Landeshauptmann Franz Niklaus Zelger jedes zweite Jahr zum regierenden Landammann gewählt, nämlich 1805, 1807 und 1809. Er war auch als Gesandter auf Tagsatzungen tätig – 1805 nach Solothurn, 1807 nach Zürich und 1809 nach Freiburg. Wyrsch setzte sich in dieser Zeit für wichtige Anliegen Nidwaldens ein.

Dass Wyrsch ab 1804 die Würde eines Pannerherrn erhielt, deutet darauf hin, dass seine Reputation wiederhergestellt wurde. Doch der jahrzehntelange politische Kampf, die Verhaftungen, die finanziellen Belastungen durch sein Engagement und wahrscheinlich auch das Alter (Wyrsch war 1810 bereits 73 Jahre alt) erschöpften ihn und er zog sich aus dem öffentlichen Leben zurück. Im Herbst 1810 verliess er das Unterwaldnerland und zog zu seiner Tochter Maria Josepha nach St. Katharina bei Konstanz, wo ihr Gatte, Alt Landschreiber Christen, Verwalter war.

Wyrschg starb im Kloster St. Katharinental bei Diessenhofen.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Familienstammbaum von Maria Susanna Achermann. Abgerufen am 14. Dezember 2025.
  2. Johann Melchior Wyrsch – Muri. Abgerufen am 14. Dezember 2025.
  3. Peter Steiner: Johann Jakob Achermann. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 5. Juni 2001, abgerufen am 14. Dezember 2025.
  4. Peter Steiner: Johann Franz Alois Achermann. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 23. Februar 2001, abgerufen am 14. Dezember 2025.
  5. Urs Kälin: Johann Joachim Epp. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 27. Oktober 2004, abgerufen am 14. Dezember 2025.
  6. Urner Landammänner aus Flüelen. Abgerufen am 14. Dezember 2025.
  7. holensteina: Nidwalden meets Borneo. In: Materialized Histories. 20. September 2024, abgerufen am 14. Dezember 2025.
  8. Christoph Baumgartner: Jakob Franz Stulz. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 4. Juli 2012, abgerufen am 14. Dezember 2025.
  9. Rolf De Kegel: Leodegar Salzmann. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 10. Januar 2011, abgerufen am 14. Dezember 2025.
  10. Peter Steiner: Jakob Josef Zelger. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 29. Oktober 2013, abgerufen am 14. Dezember 2025.
  11. Peter Steiner: Kaspar Josef Käslin. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 5. Juni 2001, abgerufen am 14. Dezember 2025.
  12. Andreas Fankhauser: Direktorium. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 8. Juni 2009, abgerufen am 14. Dezember 2025.