Carl von Mann

Carl von Mann (* 24. März 1832 in Bayreuth; † 31. Dezember 1903 in Hof (Saale)) war ein deutscher Hofrat, Kommunalpolitiker, bayerischer Landtagsabgeordneter und Verwaltungsjurist.

Leben

Carl Mann wuchs als Sohn eines Polizeisoldaten in Bayreuth und Hof auf. Er erwarb am Hofer Gymnasium 1851 das Abitur und studierte ab WS 1851/52 Jura und Kameralistik in Erlangen, wo er sich 1852 dem Corps Baruthia anschloss.[1]

Von 1855 bis 1857 war er nach bestandenem Examen zunächst Rechtsvolontär am Landgericht und dem Stadtkomissariat Hof. Ende 1857 unterzog er sich erfolgreich der großen juristischen Staatsprüfung und wurde am 15. Februar 1858 mit denkbar knapper Mehrheit von 15 zu 14 Stimmen von den Gemeindebevollmächtigten zum rechtskundigen Magistratsrat gewählt, ohne das sein endgültiges Prüfungszeugnis schon vorgelegen hatte. Daraufhin erklärte das königliche Ministerium die Wahl für ungültig und Mann wurde auf Beschluss des Rates ab 24. Februar 1858 als rechtskundiger Volontär beschäftigt und dann am 1. November 1858, diesmal unter Aufsicht eines staatlichen Wahlkommissärs, für drei Jahre zum zweiten rechtskundigen Magistratsrat gewählt. Er trat das Amt ab dem 31. Dezember 1858 an und wurde nach Ablauf der drei Jahre auf Lebenszeit berufen. Nach Weggang des ersten rechtskundigen Magistratsrates Oskar von Lossow, der zum Bürgermeister von Lindau berufen wurde, rückte er 1873 in dessen Amt nach. Auf seinen Wunsch hin wurde ihm als zweiter Rechtskundiger Magistratsrat Paul Bräuninger an die Seite gestellt. Nach der Reform des Personenstandsgesetzes und der Einführung der verbindlichen Zivilehe 1876 übernahm er ab 1879 zusätzlich die Funktion des Standesbeamten der Stadt Hof. Schließlich wurde er am 30. Dezember 1882 einstimmig, wieder für zunächst drei Jahre, als Rechtskundiger Bürgermeister gewählt, nachdem sein Vorgänger schwer krank in den Ruhestand gegangen war. Am 28. Dezember 1885 erfolgte dann seine Berufung auf Lebenszeit. Er blieb bis zu seinem Tode im Amt. Als Angehöriger der Liberalen Fraktion gehörte er von 1887 bis 1893 dem Bayerischen Landtag an. Danach vertrat er seine Heimatstadt als Landrat im Kreistag von Oberfranken, dem Vorläufer des heutigen Bezirkstags.

Ehrungen und Auszeichnungen

Bereits 1883 wurde er mit dem Ritterkreuz des Verdienstorden des Heiligen Michael ausgezeichnet. 1893 verlieh man ihm den Ehrentitel eines Hofrats. Seine Nobilitierung erfolgte am 29. Dezember 1899 im Zuge der Verleihung des Ritterkreuz des Verdienstorden der Bayerischen Krone und schließlich wurde er 1903 vom Deutschen Kaiser mit dem königlich-preußischen Orden des Roten Kreuzes geehrt.

In der Stadt Hof ist die Von-Mann-Straße nach ihm benannt.

Literatur

  • Rudolf Müller: Rechts- und Verwaltungsgeschichte der Stadt Hof. (Chronik der Stadt Hof, Band IX). Hof 1997, S. 259–260, S. 274ff

Einzelnachweise

  1. Heinrich Janz (Hrsg.): Matrikel des Corps Baruthia 1803–1963. Selbstverlag des Corps, Erlangen 1963